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> Deutsche FE trotz Tschechischer FE
CKM
Beitrag 22.04.2007, 19:14
Beitrag #1


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 3
Beigetreten: 17.03.2007
Mitglieds-Nr.: 29672



    
 
Hallo Zusammen,

ich habe eine ganz besonders kniffilige Frage an euch. Ich habe letztes Jahr meinen Wohnsitz in CZ angemeldet, da ich dort beruflich und aus privaten Gründen hingezogen bin. Im zuständigen Magistrat habe ich auf meine D FE verzichtet und eine CZ FE erhalten. Jetzt stellt sich der Sachverhalt wie folgt dar, aufgrund der steuerlich Gegenheiten habe ich den Wohnsitz 2 Monate später in D. umgemeldet. Mir wurde dann in Deutschland der Entzug meiner FE angeordnet obwohl ich zum Entscheidenden Punkt keine Anhörung erhalten habe und die Bußgeldstelle davon in Kenntnis gesetzt wurde, dies mir nachzusenden! Jetzt meine Frage dazu, die deutsche Führerscheinstelle hat den Entzug einer Fahrerlaubnis angeordnet, die bereits letztes Jahr an die Behörde von dem zuständigen Magistrat übersendet wurde. Die ist auch nachweislich, da es in der Behördeakte vermerkt wurde. In wie weit ist dieser Bescheid gültig, da mir ja wissentlich eine FE entzogen wurde, die bereits vorlag. Wie verhält sich das mit meinem Wohnsitz? Welche Möglichkeiten habe ich für den Widerspruch? Wie kann ich die Sache mit den letzten Punkt argumentieren? Des Weiteren hatte ich noch eine Beratung zum Punkteabbau gemacht, was mir nicht anerkannt wurde, wegen dem Tattagprinzip! Was würdet ihr mir raten? Wie soll ich vorgehen? Ich habe jetzt drei Anwälte konsultiert, die mir nicht weiterhelfen konnten. Vielen Dank für eure Antworten?

Der Beitrag wurde von CKM bearbeitet: 22.04.2007, 19:17
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