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> Motorrad A in Spanien machen, Reicht offizielle Anerkennung
exsul
Beitrag 24.04.2007, 13:34
Beitrag #1


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Guten Tag wertes Forum.

Ich wohne seit ca 1 1/2 Jahren in Spanien und habe hier meinen festen Wohnsitz.

Heute wollte ich mich zur Theorieprüfung für A anmelden.
Ich besitze bereits Klasse B und habe diese auch bei der DGT (Verkehrsbehörde) per Stempel und gegen Gebühr anerkennen lassen. D.h. in meinem rosa Lappen steht nun offiziell, welche Klassen ich habe (auf spanisch).
Dazu wurde bei der deutschen Behörde nachgefragt.

Nun wurde mir von der Fahrschule gesagt, dass die Prüfer von der Behörde DGT sich weigern würden, diesen Stempel anzuerkennen und einen original spanischen Führerschein forderten.
Falls dieser nicht vorgelegt wird, muss wohl die Theorie für B und die spezifische Prüfung für A anstelle nur der spezifischen Prüfung gemacht werden.

Wer kann mir hier weiterhelfen und eventuell eine Gesetzesgrundlage (EU weit gültig nennen)?
Wenn dieser Stempel keine Bedeutung hat, hätte ich mir den ja auch sparen können. Denn der deutsche Führerschein ist hier auch ohne Anerkennung gültig.

Meint ihr das Konsulat könnte hier weiterhelfen?

Der Beitrag wurde von exsul bearbeitet: 24.04.2007, 13:35
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Andreas
Beitrag 24.04.2007, 13:37
Beitrag #2


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Nach der EU-Führerscheinrichtlinie werden die Führerscheine der EU-Staaten gegenseitig anerkannt. Wenn der spanische Prüfer deinen deutschen nicht anerkennt würde ich allem Ärger aus dem Weg gehen und deinen deutschen FS in einen spanischen FS umschreiben lassen.


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exsul
Beitrag 24.04.2007, 13:55
Beitrag #3


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Vielen Dank für die Antwort.
Ist halt die Frage was weniger Stress ist.
Ich schätze mal, der spanische Führerschein dürfte auch nicht ganz günstig sein und ich muss mindestens zweimal hin.

Werde es mal hiermit versuchen:
Kommission

Entscheidung der Kommission vom 21. März 2000
über Äquivalenzen zwischen bestimmten Klassen von Führerscheinen(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(1999) 511)
(2000/275/EG)
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat folgende Entscheidung erlassen:
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, Artikel 1
gestützt auf die Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein( 1 ), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/26/EG( 2 ), insbesondere auf die Artikel 1 Absatz 2 und 10 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäß dieser Richtlinie werden die von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine, einschließlich der vor der Umsetzung dieser Richtlinie in einzelstaatliches Recht ausgestellten Führerscheine, gegenseitig anerkannt.

2) Der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von Führerscheinen umfaßt die volle Anerkennung aller einem Führerscheininhaber im Einklang mit den zum Zeitpunkt der Erteilung geltenden einzelstaatlichen Bestimmungen erteilten Fahrerlaubnisse.

(...) .


SPANISCH:

Comisión

Decisión de la Comisión de 21 de marzo de 2000
sobre las equivalencias entre determinadas categorías de los permisos de conducción

[notificada con el número C(2000) 511]
(2000/275/CE)
La Comisión de las Comunidades Europeas, ha adoptado la presente decisión:
Visto el Tratado constitutivo de la Comunidad Europea,
Vista la Directiva 91/439/CEE del Consejo, de 29 de julio de 1991,
sobre el permiso de conducción( 1 ), cuya última modificación la constituye la Directiva 97/26/CE( 2 ), y, en particular, el apartado 2 de su artículo 1 y el apartado 1 de su artículo 10,

Considerando lo siguiente:

(1) La Directiva 91/439/CEE establece que todos los permisos de conducción expedidos por los Estados miembros, incluidos los expedidos antes de la transposición de dicha Directiva a la legislación nacional, serán reconocidos recíprocamente.

(2) Dicho principio de reconocimiento recíproco de los permisos de conducción incluye el pleno reconocimiento de todas las habilitaciones que se hayan concedido al titular de un permiso de acuerdo con las disposiciones nacionales en vigor en ese momento.

(...)
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torstenhahn1
Beitrag 25.04.2007, 11:25
Beitrag #4


Neuling


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du kannst doch auch einfach nur den motorrad machen dort und deinen deutschen nicht umschreiben lassen
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darkstar
Beitrag 25.04.2007, 11:34
Beitrag #5


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Dann hätte er zwei Führerscheine was nach 2. und 3. Führerscheinrichtlinie (Artikel 7 Abs 5a) nicht zulässig ist.

mfg
darkstar

Bitte auf den Beitrag von @thorstenhahn1 nicht mehr antworten. Er hat kein Interesse an einer Antwort und kann sich am Thread auch nicht mehr beteiligen. whistling.gif (=FS-Betrüger).

Der Beitrag wurde von Andreas bearbeitet: 25.04.2007, 11:55


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marc_anton
Beitrag 25.04.2007, 13:24
Beitrag #6


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Welche ein Zufall, dass ausgerechnet die Überschrift dieses Threads auf meine Frage passt - wenngleich nicht konkret der selbe Sinn wie oben genannt... Um die Threads nicht zu überfrachten, stelle ich einfach mal hier meine Frage...
think.gif

Meine Frau und ich haben beide den alten Führerschein Klasse 3 (rosa) - weitgehend punktefrei - und wollen jetzt einen 1er machen. Es reicht ein "kleiner" 1er, wir wollen "nur" bei schönem Wetter mit einem Roller unterwegs sein, der den fliessenden Verkehr NICHT behindert - also KEIN 50er, der nur 45km/h fährt und jeder Autofahrer flucht...

Kann man ein solches Unterfangen konkret in Spanien mit einem Urlaub verbinden? Gibt es dort eine Art Ferienfahrschule, 10 Tages Kurs - als sinnvolle Ergänzung zum Tauchkurs.. cool.gif

Hier lese ich irgendetwas über Richtlinien und über Annerkennungen, etc. Wie ist denn das nun genau?

Gibt es vielleicht auch einen entsprechenden Anbieter solcher Reisen? Sonne, Meer, Strand und nebenbei einen 1er machen?

Sonnige Grüße aus Nürnberg,
Marcus
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Andreas
Beitrag 25.04.2007, 13:26
Beitrag #7


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Nach der EU-Führerscheinrichtlinie mußt du dich mind. 185 Tage in dem Land aufhalten um dort auch einen FS zu erwerben. Die Spanier halten sich m. W. an diese Regelung.


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darkstar
Beitrag 25.04.2007, 13:31
Beitrag #8


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Siehe 3. Führerscheinrichtlinie (Artikel 12). Es wird also ein ordentlicher Wohnsitz für 185 Tage in Spanien benötigt. Andernfalls ist die spanische FEB einfach nicht zuständig.

mfg
darkstar


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marc_anton
Beitrag 25.04.2007, 13:35
Beitrag #9


Neuling


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Ich habe hier irgendwo gelesen, diese 185 Tage Regel sei seit kurzem hinfällig?
think.gif think.gif think.gif

Also doch kein Spanien (oder gerne auch Griechenland) Urlaub diesen Jahr??
crybaby.gif crybaby.gif crybaby.gif
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darkstar
Beitrag 25.04.2007, 13:39
Beitrag #10


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Zitat (marc_anton @ 25.04.2007, 14:35) *
Ich habe hier irgendwo gelesen, diese 185 Tage Regel sei seit kurzem hinfällig?
Die 185 Tage Regelung war NIE hinfällig. Einige Mitgliedstaaten haben aber bei der Beachtung dieser Regel bislang geschludert. Es wird aber jetzt verstärkt auf die Einhaltung dieser Regeln geachtet selbst in Ländern wie CZ oder PL.
Zitat (marc_anton @ 25.04.2007, 14:35) *
Also doch kein Spanien (oder gerne auch Griechenland) Urlaub diesen Jahr??
Das Gleiche. Die EU-FSRiLi gilt in der ganzen EU.

mfg
darkstar


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