australische Fahrerlaubnis |
Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )
australische Fahrerlaubnis |
25.04.2007, 00:18
Beitrag
#1
|
|||||
Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 25.04.2007 Mitglieds-Nr.: 31012 |
Filius ist ein Jahr in Australien und hat dort eine FE für PKW erworben, darf nach Rückkehr nach Deutschland also zunächst einmal sechs Monate hier fahren und müßte sich dann betreff. FE umschreiben lassen, was wohl theoretische und praktische Fahrprüfung voraussetzt?! Ist das ggfls. korrekt? Wie wäre es, wenn er(zunächst einmal) einen Wohnsitz bspw. in den Niederlanden begründet? Wie ist es mit der Umschreibung in Australien erworbener FE bspw. in den Niederlanden oder evtl. auch anderen EU-Staaten, deren FE (nach erfolgreicher) Umschreibung bei uns doch gültig sein müßte?! Weiß jemand Bescheid und kann mir helfen? Danke. |
||||
|
|||||
|
25.04.2007, 00:36
Beitrag
#2
|
|
Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Da Australien in der Anlage 11 zur FeV nicht aufgeführt ist, ist zum Umschreiben in einen deutschen Führerschein eine theoretische und eine praktische Prüfung nötig.
In welchen EU-Staaten eine prüfungsfreie Umschreibung welcher Fahrerlaubnisklassen möglich ist, können wir hier im Forum wohl kaum beantworten. Die Führerscheine wären nach Umschreibung jedenfalls auch in Deutschland gültig, solange sie im Ausstellerland gültig sind. Die Gültigkeitsdauer beträgt in NL z.B. 10 Jahre, kann aber verlängert werden. Auch könnte man einen NL Führerschein in einen deutschen umtauschen, wenn man hier seinen Wohnsitz hat. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
|
|
Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 23.11.2024 - 22:28 |