CZ-Führerschein = 6 Monate ohne Bewährung, EU-Führerscheine in Deutschland ab sofort wieder ungültig |
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CZ-Führerschein = 6 Monate ohne Bewährung, EU-Führerscheine in Deutschland ab sofort wieder ungültig |
01.05.2007, 04:08
Beitrag
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Es kann fast jeden treffen, wenn er mit ausländischem EU-Führerschein durch Baden-Württemberg fährt & glaubt durch die EuGH-Rechtssprechung geschützt zu sein. Wieder Mal eine Verurteilung nach § 28 Abs.4 Nr.3 FeV, wie sie vor Kapper allgemein üblich waren. LG Freiburg Urteil vom 8.5.2006, 7 Ns 540 Js 26426/05; AK 63/06Natürlich ist dieser Fall nicht mit dem Kapper-Fall vergleichbar, weil der Angeklagte nicht Felix Kapper hieß. Zitat (LG Freiburg Urteil vom 8.5.2006) Daraufhin beschloss der Angeklagte, ohne sich jedoch bei der zuständigen Behörde über die gesetzliche Reichweite einer solchen EU-Fahrerlaubnis zu informieren, in der Tschechischen Republik eine EU-Fahrerlaubnis zu erwerben, um mit dieser am Kraftfahrzeugverkehr der Bundesrepublik Deutschland teilnehmen zu können. So weit ich weiß ist ersteinmal die Behörde zuständig, die eine EU-Fahrerlaubnis erteilt. Außerdem hatte keiner von uns die deutschen Behörden vorher um Erlaubnis gefragt, wenn er im Ausland einen EU-Führerschein erteilt bekamen. Da diese Sachbearbeiter nicht gesetzgebende Kompetenz haben, dürften die tatsächlichen Gesetze & EuGH-Urteile drüber stehen.... Dieser Verbotsirrtum war für den Angeklagten jedoch vermeidbar, da ihm eine Erkundigung beim Landratsamt E. über die Anerkennung des tschechischen Führerscheins in der Bundesrepublik Deutschland zumutbar war. Da diese Erkundigungspflicht des Angeklagten straferheblich ist, hätte solch eine Bestimmung nach Art.103 Abs.2 GG vorher gesetzliche Bestimmt sein müssen. Zitat (LG Freiburg Urteil vom 8.5.2006) Durch die Vorlage des tschechischen EU-Führerscheines im Rahmen der Verkehrskontrolle sollten die Polizeibeamten darüber getäuscht werden, dass der Angeklagte tatsächlich nicht Inhaber einer ihn zum Führen von Kraftfahrzeugen in der Bundesrepublik Deutschland berechtigenden Fahrerlaubnis war. So weit ich weiß besteht eine Täuschung bei einem gefälschten Führerschein. Da aber die EU-Führerscheine gegenseitig anerkannt werden müssen, kann ich den Straftatbestand der Täuschung absolut nicht erkennen. Zitat (LG Freiburg Urteil vom 8.5.2006) Danach gelte die Regelung des § 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV trotz der Entscheidung des EuGH vom 29.04.2004 weiterhin mit der Folge, dass es keiner ausdrücklichen Aberkennung ausländischer Fahrerlaubnisse bedürfe. Zudem sei der vom EuGH entschiedene Fall mit dem vorliegenden insofern nicht vergleichbar, als dieser nicht die Verkehrssicherheit betreffe. Ach ja! Der Unterschied zwischen dem Kapper-Fall war nicht, weil der Angeklagte nicht Kapper hieß, sondern weil der Angeklagte eine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellte, wogegen Kapper schlussfolglich ungefährlich sein müsste. Zitat (LG Freiburg Urteil vom 8.5.2006) Im Einklang mit der so genannten Zweiten europäischen Führerscheinrichtlinie 91/438/EWG und unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH vom 29.04.2004 ist die Bundesrepublik Deutschland nicht zu einer automatischen Anerkennung der Gültigkeit der tschechischen Fahrerlaubnis des Angeklagten verpflichtet. Vielmehr ist der Angeklagte nach § 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV kraft Gesetzes trotz seiner EU-Fahrerlaubnis im Inland nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen berechtigt. Schön, wenn der Richter diese Passage im EuGH-Urteil auch noch zitiert hätte.Zitat (LG Freiburg Urteil vom 8.5.2006) Dagegen verstößt die in § 28 Abs. 4 Nr. 3, Abs. 5 FeV enthaltene Einschränkung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung nach Ansicht des wohl überwiegenden Teils der Rechtsprechung sowie der Literatur auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des EuGH vom 29.04.2004 nicht gegen Gemeinschaftsrecht. Wo soll das im EuGH-Urteil stehen? Zitat (LG Freiburg Urteil vom 8.5.2006) Die Entscheidung des EuGH ist daher einschränkend dahingehend zu interpretieren, dass eine automatische Anerkennung einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis Kraft vorrangigen Gemeinschaftsrechtes nur dann erfolgt, wenn das nationale Fahrerlaubnisrecht an die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperrfrist keine weitergehenden Anforderungen stellt. Es kommt danach einem Wunder gleich, dass Kapper 2004 trotzdem frei gesprochen wurde. Außerdem bezieht sich das LG Freiburg auf die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte, die ja scheinbar an Strafrecht in ihren Entscheidungen nicht gebunden sind. Zitat (LG Freiburg Urteil vom 8.5.2006) Eine endgültige Klärung dieser Rechtsfragen ist jedoch erst nach einer erneuten Vorabentscheidung des EuGH im Vorlageverfahren nach Art. 234 EG auf die Anfrage des VG München vom 04.05.2005 zu erwarten (VG München NJW 2005, 2800). Hieße das jetzt, dass der Angeklagte nach der Halbritter-Entscheidung wieder auf freien Fuß gesetzt werden musste?Ich frage mich, wenn doch dieser Richter eine endgültige Klärung dieser Rechtsfragen an eine weitere Vorabentscheidung des EuGH knüpft, wie er es dann verantworten kann eine nie wieder rückgängig machende Anordnung zu treffen, wenn er den Angeklagten sofort einsperren lässt? Zitat (LG Freiburg Urteil vom 8.5.2006) In der Ablehnung ist jedoch gerade nicht die vom EuGH in seiner Entscheidung vom 29.04.2004 beanstandete Versagung der Anerkennung einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis auf unbestimmte Zeit zu sehen. Zwar gilt die Versagung der Erteilung einer Fahrerlaubnis gegenüber dem Angeklagten grundsätzlich unbefristet. auf unbestimmte Zeit = unbefristetZitat (LG Freiburg Urteil vom 8.5.2006) Die tschechische Fahrerlaubnis ist zwar gültig und berechtigt den Angeklagten zum Führen von Kraftfahrzeugen im europäischen Ausland, nach § 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV jedoch nicht im Inland, da er sie unter Umgehung des nach deutschem Fahrerlaubnisrecht notwendigen Nachweises der Fahreignung erworben hat. Ihr seht also, dass EU-Führerscheine in Deutschland ab sofort wieder ungültig sind. Wir müssen alle das Kapper-Urteil falsch verstanden haben. Wie gut, dass das LG Freiburg diesen Irrtum aufgeklärt hat. Zitat (LG Freiburg Urteil vom 8.5.2006) Das Landratsamt E. hatte den Angeklagten mit Schreiben vom 29.06.2005 darauf hingewiesen, dass der tschechische Führerschein ihn nicht zur Teilnahme am Kraftfahrzeugverkehr berechtige; Sollte das etwa eine Nutzungsuntersagung gewesen sein? Woran erkennt man denn nun eine Nutzungsuntersagung?Zitat (LG Freiburg Urteil vom 8.5.2006) Dem von der Verteidigung hilfsweise gestellten Antrag auf Aussetzung des Verfahrens bis zum Ergehen der Entscheidung des EuGH auf die Vorlagefrage des VG München vom 04.05.2005 konnte auf Grund des im Strafverfahren nach Art. 6 Abs. 1 EMRK geltenden Beschleunigungsgebots nicht stattgegeben werden, denn eine Entscheidung des EuGH ist erfahrungsgemäß erst in mehreren Jahren zu erwarten. Oh, wie sich da der Richter geirrt hatte. Das Halbritter-Urteil war vom 06.04.2006. Dagegen ist dieses Landesgerichtsurteil am 8.05.2006 ergangen, also genau 32 Tage später. Der Verweis des Richters auf die Europäische Menschenrechtskonvention, ist für ein Beschleunigungsgebot für Haftvollzug absolut unpassend. Da steht nämlich: Zitat (Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten) Art. 6 Recht auf ein faires Verfahren Mit "innerhalb angemessener Frist" kann jedenfalls nicht der sofortige Vollzug einer Haftstrafe gemeint sein. (1) Jede Person hat ein Recht darauf, dass über Streitigkeiten in Bezug auf ihre zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen oder über eine gegen sie erhobene strafrechtliche Anklage von einem unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht in einem fairen Verfahren, öffentlich und innerhalb angemessener Frist verhandelt wird. Zitat (LG Freiburg Urteil vom 8.5.2006) Die Vollstreckung dieser Strafe konnte nicht zur Bewährung ausgesetzt werden,... Auch wenn ich den Angeklagten persönlich für einen primitiven Schläger russischer Abstammung halte, darf das nicht dazu führen für ihn das Gemeinschaftsrecht & das Grundgesetz nicht gelten zu lassen. Die persönliche Einschätzung des Charakters eines Angeklagten, darf niemals dazu führen Unrechtsurteile zu billigen. Ich möchte gerne mal eindeutig klären, wann ein Fehlurteil aufhört & eine strafbare Rechtsbeugung anfängt. Anmerkung Perplex: Ich hatte ursprünglich vor diesen Beitrag unter EuGH-Urteil: Diskussion zur Rechtsprechung (Teil 1) zu schreiben. Aber da dort als Zweitüberschrift extra "Neue Entscheidungen der dt. Verwaltungsgerichte ..." steht & es sich hier nun mal eindeutig um ein Landesgericht bzw. Strafgericht handelt, passt es da einfach nicht hin. -------------------- (\_/)
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01.05.2007, 07:06
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13535 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 |
Habe ich nun richtig gelesen? Das Urteil ist ein Jahr alt? - Ich frage mich, ob es nämlich so heute (noch) ergehen würde.
Liebe Greet-Ings, Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
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01.05.2007, 08:06
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Ich frage mich, ob es nämlich so heute (noch) ergehen würde. Mit absoluter Sicherheit Ja! Schau mal Cornelius, solange Richter auch vorsätzlich geltendes Recht straffrei falsch auslegen dürfen, wird sich daran nichts ändern.Fahrten mit ausländischem EU-Führerschein sind für MPU-Umgeher ab letztes Jahr wieder sofort Strafbar. Die EU-Füherschein-Vermittler, die einen absolut straffreien EU-Führerschein für Fahrten in Deutschland bewerben & vermitteln, machen sich damit der Beihilfe Strafbar. -------------------- (\_/)
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Gast_emile_* |
01.05.2007, 08:24
Beitrag
#4
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Guests |
High in den Mai?
Thommy, du übertreibst. Der Beklagte hätte ja auch zum OLG gehen können, außerdem frage ich mich was für einen Anwalt er wohl hatte. @Perpelx, auch dir sollte zwischenzeitlich bekannt sein das die Diskussion rund um das Urteil des EuGH ausschließlich in den gepinnten Threads zu führen ist. Warum eröffnest du jetzt wieder einen Privatthread?? Der Beitrag wurde von Andreas bearbeitet: 01.05.2007, 08:55 |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 23.11.2024 - 22:57 |