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PL+D Führerschein vorhanden » Umschreiben? |
01.05.2007, 15:41
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 01.05.2007 Mitglieds-Nr.: 31218 |
Ich bin 1977 in Polen geboren worden und 1980 hier nach Deutschland ausgewandert. Hier habe ich dann die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen. Die polnische Staatsangehörigkeit habe ich ebenfalls noch, sprich ich besitze den deutschen und polnische Pass. 1989 habe ich dann in Polen meinen Führerschein für PKW/Motorrad während der Sommerferien gemacht. Ich war dort für ca. 6 Wochen gemeldet, in Deutschland aber nicht abgemeldet. Polen war damals nicht in der EU und hatte auch keine 185-Tage Regelung. Wieder zurück in Deutschland wollte ich den Führerschein umschreiben lassen. Das wurde aber verweigert, mit der Begründung, dass ich ja keine 185 Tage in Polen gemeldet war. Da ich aber dringend die Fahrerlaubnis für Deutschland brauchte, habe ich kurzerhand den Führerschein hier neu gemacht. Jetzt habe ich also den polnischen und den deutschen Führerschein. Vor kurzem habe ich in Polen den polnischen EU-Führerschein abgeholt, da der alte alle 10 Jahre verlängert werden musste. Nun zu meiner Frage: Auf dem polnischen FS ist zusätzlich die Erlaubnis für Motorrad vorhanden. Kann ich hier in Deutschland diese Erlaubnis auf meinen deutschen FS übertragen und den polnischen abgeben? Oder sollte ich beide behalten und bei Kontrollen den polnischen vorzeigen wenn ich mit dem Motorrad unterwegs bin? Oder den deutschen abgegben? Ich weiß, etwas kompliziert alles. Ich blicke da überhaupt nicht durch.. Danke schonmal für eine Antwort! |
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03.05.2007, 15:51
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Eigentlich hättest Du bei der Umschreibung Deines polnischen Führerscheins in einen EU-Kartenführerschein Deinen deutschen Führerschein abgeben müssen: niemand darf mehr als einen EU-Führerschein besitzen.
Da das jetzt aber nicht passiert ist, würde ich dazu raten, dass Du Dir auf Deinen deutschen Führerschein die Klasse A Berechtigung nachtragen lässt: deutsche Führerschein sind (noch) unbefristet. Das wird sich zwar ändern, aber die nächste Verlängerung wird in Deutschland sicherlich deutlich länger als 10 Jahre auf sich warten lassen. Da Du mit Deinem polnischen Führerschein keine MPU o.ä. umgangen hast, sollte es bezüglich der Anerkennung des polnischen Führerscheins eigentlich keine Probleme geben: eventuelle Verstöße gegen die 185 Tage Regelung (die in Polen vor dem EU-Beitritt ohnehin nicht verbindlich war) wären ausschließlich nach polnischem Recht zu behandeln. Nach den Regeln des Bestandsschutzes wird Dir Deine Fahrberechtigung von polnischer Seite aber mit Sicherheit nicht mehr entzogen werden können. Wenn Du nichts unternimmst und mit Deinem polnischen Führerschein Motorrad fährst, ist das auch legal. Allerdings könntest Du Probleme mit den Verwaltungen bekommen, wenn die Existenz zweier Führerscheine bekannt wird. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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03.05.2007, 17:02
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 687 Beigetreten: 17.03.2006 Wohnort: Österreich Mitglieds-Nr.: 17635 |
würde ich dazu raten, dass Du Dir auf Deinen deutschen Führerschein die Klasse A Berechtigung nachtragen lässt: deutsche Führerschein sind (noch) unbefristet. Das wird sich zwar ändern, aber die nächste Verlängerung wird in Deutschland sicherlich deutlich länger als 10 Jahre auf sich warten lassen. Denke umgekehrt ist es optimaler, denn der Prawo Jazdy läuft auch nicht ab. Der TE ist im Gegenteil besser dran mit einem polnischen, was z.b. Trunkenheitsfahrten in der BRD angeht. Daher solltest du den deutschen FS zurückgeben und den polnischen behalten. (20 Euro für die Umschreibung wurden zudem auch noch gespart ) -------------------- Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides Verlieren! (Benjamin Franklin)
Nur wer gegen den Strom schwimmt, findet zur Quelle! |
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03.05.2007, 19:05
Beitrag
#4
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 01.05.2007 Mitglieds-Nr.: 31218 |
Ah, dankeschön für die Antworten!
D.h. ich kann im Grunde genommen zur Führerscheinstelle gehen und meine beiden FS vorzeigen, mit der Bitte die Klasse A im deutschen FS nachzutragen und den polnischen FS dabei abgeben. Wenn die sich aus irgendeinem Grund quer stellen, einfach den deutschen FS abgeben und weiterhin legal mit dem polnischen weiterfahren. Danke für die Hilfe! |
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