Im Naturschutzgebiet geparkt - 75€ Strafe + 1Punkt |
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Im Naturschutzgebiet geparkt - 75€ Strafe + 1Punkt |
01.05.2007, 16:45
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 7 Beigetreten: 01.05.2007 Mitglieds-Nr.: 31219 |
zu der Lage: ich war gerade mit meinen Freunden beim Grillen. Hatte das Auto also auf einer Wiese abgestellt, neben der ein Radweg und eine Apfelplantage verlief, weil nirgends mehr ein Parkplatz zu finden war. In der Reihe, in der ich parkte, waren auch andere Fahrzeuge (circa 10 stück). Nun hatte ich, als ich zum Auto zurück kam, einen Strafzettel am Auto. Grund: Parken im Naturschutzgebiet. 75€ Strafe + 1 Punkt. Für mich als Student alles andere als Peanuts. Daher meine Frage: Gibt es irgendwelche Tips dass ich die Strafe senken kann oder irgendwie ganz 'drücken'? Wenn ich gewusst hätte, dass das Parken dort strafbar ist, hätte ich eben so lange gewartet, bis ein Parkplatz frei geworden wäre, aber so Hoffe Ihr könnt mir helfen! Danke+Schönen Tag noch! |
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01.05.2007, 16:47
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30589 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
einen Strafzettel am Auto. Grund: Parken im Naturschutzgebiet. 75€ Strafe + 1 Punkt. Stehen auf diesem Zettel auch irgendwelche Paragrafen? Wär nett wenn du die mal postest. Das kommt mir nämlich ziemlich merkwürdig vor.
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01.05.2007, 16:53
Beitrag
#3
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 7 Beigetreten: 01.05.2007 Mitglieds-Nr.: 31219 |
einen Strafzettel am Auto. Grund: Parken im Naturschutzgebiet. 75€ Strafe + 1 Punkt. Stehen auf diesem Zettel auch irgendwelche Paragrafen? Wär nett wenn du die mal postest. Das kommt mir nämlich ziemlich merkwürdig vor.Nein, habe den Zettel noch nicht, es war auch gar keiner dran. Habe es nur von einem Kumpel erfahren, der nach mir kam und auch dort parken wollte. Der Kontrolleur sagte zu ihm, er soll dort besser nicht parken, weil es 75€+1Punkt gibt. Daraufhin meinte er, er kennt den, dem der Wagen gehört und er kann ihn anrufen. Daraufhin meinte der Kontrolleur, es nütze nichts weil sein Kollege bereits die ganze Reihe eingetippt hätte. Also wegen den Paragraphen kann ich (noch) nichts sagen. |
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01.05.2007, 17:14
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#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1006 Beigetreten: 18.02.2006 Mitglieds-Nr.: 16854 |
In welchem Bundesland wurde den geparkt?
Da hier eine Verletzung in Tateinheit mit anderen Gesetzen vorliegt, wird das Gesetz mit der höchsten Buße als Richtwert genommen. Beim Parken im Naturschutzgebiet würde also das landesspezifische Naturschutzgesetz angewendet werden. Allerdings gibt es bei einem Verstoß gegen diese Gesetze keine Punkte. Um die Strafe wird man sich nicht drücken können, aber man kann mit der zuständigen Bußgeldstelle eine Ratenzahlung vereinbaren. |
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01.05.2007, 17:27
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#5
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 7 Beigetreten: 01.05.2007 Mitglieds-Nr.: 31219 |
In Baden-Württemberg.
Habe mal etwas von Paragraph 25 stvg gehört (aber kann mit dem Beamtendeutsch nichts anfangen). Nutzt das irgendetwas? danke+gruss |
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01.05.2007, 17:33
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#6
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19582 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 |
§ 25 StVG behandelt Fahrverbote
Passt hier eher nicht. -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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01.05.2007, 17:34
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#7
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
§ 25 StVG
Nutzt nichts! -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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01.05.2007, 17:47
Beitrag
#8
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 7 Beigetreten: 01.05.2007 Mitglieds-Nr.: 31219 |
Sorry, meinte §25a StVG http://www.verkehrsportal.de/stvg/stvg_25a.php
Weil das Auto ist auf meinen Vater zugelassen, es kommen also mehrere Fahrer in Frage. |
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01.05.2007, 19:20
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#9
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Bei einem Verstoß gegen eine naturschutzrechtliche Vorschrift greift der § 25a StVG nicht. In einem solchen Fall gibt es auch keine Punkte.
-------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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01.05.2007, 19:36
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#10
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 7 Beigetreten: 01.05.2007 Mitglieds-Nr.: 31219 |
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01.05.2007, 19:41
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#11
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Wobei mir der Punkt weniger weh tuen würde als die 150DM Deswegen sollst du wohl auch nur 75€ zahlen. -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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01.05.2007, 19:49
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#12
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Schade Warum schade? In Fällen wo eine Halterhaftung nicht möglich ist muß die Behörde nachweisen können, wer die Ordnungswidrigkeit begangen hat. Dies ist bei parkenden Fahrzeugen i. d. R. ohne Mitkwirkung des Halters schwer möglich.... -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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01.05.2007, 20:11
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#13
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 7 Beigetreten: 01.05.2007 Mitglieds-Nr.: 31219 |
Schade Warum schade? In Fällen wo eine Halterhaftung nicht möglich ist muß die Behörde nachweisen können, wer die Ordnungswidrigkeit begangen hat. Dies ist bei parkenden Fahrzeugen i. d. R. ohne Mitkwirkung des Halters schwer möglich.... Das heißt ich habe doch noch Chancen nicht die 75€ oder nicht alles der 75€ zahlen zu müssen? |
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02.05.2007, 06:25
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#14
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Das heißt ich habe doch noch Chancen nicht die 75€ oder nicht alles der 75€ zahlen zu müssen? Halbe Sachen gehen nicht, hier gilt entweder oder.... Wenn der Halter nicht mehr weiß wer an diesem Tag gefahren ist muß die Bußgeldstelle selbst drauf kommen. Das könnte schwierig werden.... -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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02.05.2007, 09:48
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#15
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2896 Beigetreten: 09.01.2006 Wohnort: Bielefeld Mitglieds-Nr.: 15832 |
dein kumpel hat dir das erzählt? du bist sicher dass das ganze nicht genau vor einem monat und einem tag war?
-------------------- Le coeur a ses raisons que la raison ne connait pas. (Blaise Pascal)
because right is right, to follow right/Were wisdom in the scorn of consequence. (Tennyson) |
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02.05.2007, 10:34
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#16
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2561 Beigetreten: 26.10.2006 Wohnort: Oberpfalz Mitglieds-Nr.: 24565 |
Das heißt ich habe doch noch Chancen nicht die 75€ oder nicht alles der 75€ zahlen zu müssen? Hierzu den folgenden Beitrag zum Thema Halterhaftung (Kosten) lesen und selbst entscheiden, wie man weiter vorgeht. MfG Flo -------------------- "Der größte Luxus, den man sich leisten kann, ist eine eigene Meinung". (Sir Alec Guiness)
"Ein Paradies ist immer dann, wenn einer da ist, der wo aufpasst, dass keiner reinkommt" (Gerhard Polt) |
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02.05.2007, 17:04
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#17
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Hierzu den folgenden Beitrag zum Thema Halterhaftung (Kosten) lesen und selbst entscheiden, wie man weiter vorgeht. Den Beitrag von @Andreas Bei einem Verstoß gegen eine naturschutzrechtliche Vorschrift greift der § 25a StVG nicht. In einem solchen Fall gibt es auch keine Punkte. hast du aber gelesen? -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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02.05.2007, 22:34
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#18
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2561 Beigetreten: 26.10.2006 Wohnort: Oberpfalz Mitglieds-Nr.: 24565 |
Den Beitrag von @Andreas Bei einem Verstoß gegen eine naturschutzrechtliche Vorschrift greift der § 25a StVG nicht. In einem solchen Fall gibt es auch keine Punkte. hast du aber gelesen? Ja aber ich finde nirgends einen Beleg dafür. Wo steht das geschrieben (Quelle)? -------------------- "Der größte Luxus, den man sich leisten kann, ist eine eigene Meinung". (Sir Alec Guiness)
"Ein Paradies ist immer dann, wenn einer da ist, der wo aufpasst, dass keiner reinkommt" (Gerhard Polt) |
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02.05.2007, 23:09
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#19
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Ja aber ich finde nirgends einen Beleg dafür. Wo steht das geschrieben (Quelle)? Rechtsgrundlage für Verkehrsverstöße ist § 24 StVG. Danach handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer Vorschrift einer auf Grund des § 6 Abs. 1 oder des § 6e Abs. 1 erlassenen Rechtsverordnung oder einer auf Grund einer solchen Rechtsverordnung ergangenen Anordnung zuwiderhandelt, soweit die Rechtsverordnung für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist. (Verstöße gegen Landschaftsschutzgesetze sind wohl unstreitig hiervon nicht erfasst, da Landschaftsschutzgesetze nicht aufgrund der Ermächtigung des StVG erlassen wurden.) § 25a StVG stellt eine Ausnahme des Grundsatzes des § 24 StVG, dass nur der Fahrer belangt werden kann, in Bezug auf Halte- und Parkverstöße dar. -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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02.05.2007, 23:20
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#20
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2561 Beigetreten: 26.10.2006 Wohnort: Oberpfalz Mitglieds-Nr.: 24565 |
Rechtsgrundlage für Verkehrsverstöße ist § 24 StVG. Danach handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer Vorschrift einer auf Grund des § 6 Abs. 1 oder des § 6e Abs. 1 erlassenen Rechtsverordnung oder einer auf Grund einer solchen Rechtsverordnung ergangenen Anordnung zuwiderhandelt, soweit die Rechtsverordnung für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist. (Verstöße gegen Landschaftsschutzgesetze sind wohl unstreitig hiervon nicht erfasst, da Landschaftsschutzgesetze nicht aufgrund der Ermächtigung des StVG erlassen wurden.) § 25a StVG stellt eine Ausnahme des Grundsatzes des § 24 StVG, dass nur der Fahrer belangt werden kann, in Bezug auf Halte- und Parkverstöße dar. -------------------- "Der größte Luxus, den man sich leisten kann, ist eine eigene Meinung". (Sir Alec Guiness)
"Ein Paradies ist immer dann, wenn einer da ist, der wo aufpasst, dass keiner reinkommt" (Gerhard Polt) |
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03.05.2007, 03:26
Beitrag
#21
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Ich finde es allerdings merkwürdig, dass bei Geldbußen oberhalb des Verwarngeldbereiches (75€) ein Strafzettel ans Auto geheftet wird.
Will man auf diese Weise jemanden provozieren, sich als Fahrer erkennen zu geben? Das Parken auf einer Wiese, die nicht zum öffentlichen Verkehrsraum gehört ist übrigens kein Verstoß gegen die STVO, so dass der angedrohte Punkt schon aus diesem Grund nicht haltbar sein sollte. Wenn hier auch das mögliche Missachten von Verkehrsschildern (Verbot für Kraftfahrzeuge/alle Fahrzeuge) geahndet werden soll, so gilt dafür aber nicht die Halterhaftung nach § 25a StVG. Ignorieren ist in solchen Fällen wohl grundsätzlich die sicherste Strategie. Geldbußen für nachgewiesene Verstöße gegen Naturschutzbestimmungen sind allerdings relativ teuer (im Vergleich zu Verkehrs-OWi's). -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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04.05.2007, 12:56
Beitrag
#22
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 7 Beigetreten: 01.05.2007 Mitglieds-Nr.: 31219 |
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04.05.2007, 19:41
Beitrag
#23
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
-------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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06.05.2007, 10:40
Beitrag
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Mit zu ignorierenden Brief meint @Andreas hier aber nur den Anhörungsbogen!
Gegen einen Bußgeldbescheid muss man natürlich Rechtsmittel einlegen, wenn man die angeordneten Sanktionen vermeiden will. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 25.12.2024 - 14:41 |