UK Driving Licence durch Europa |
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UK Driving Licence durch Europa |
02.05.2007, 17:19
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 02.05.2007 Mitglieds-Nr.: 31262 |
ich hab zwar im forum schon gesucht, bin aber nicht fündig bzw. schlau geworden. Ich bin 17 jahre und lebe seit mai letzten Jahres in England(werde im juli 18). Ich habe Dezember 2006 meinen führerschein in England erworben. Nun möchte von England mit dem Auto zurück nach Deutschland fahren. Dazu muss ich durch Frankreich Belgien und die Niederlande. Ich weiss das ich mit 17 in Deutschland fahren darf solange ich meinen Wohnsitz in England habe. Dies habe ich seit letzem Jahr. Ich bin mir nur nicht sicher ob ich mit meinem Führerschein durch die anderen Länder fahren darf. Danke für die Hilfe, Will |
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02.05.2007, 17:41
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2389 Beigetreten: 15.01.2006 Wohnort: ca.15920 km. nördl. vom .Südpol Mitglieds-Nr.: 15999 |
so wie man es hier rauslesen kann, wird er Führerschein in der EU-Anerkannt solange man mindesten 185 Tage in England gelebt hat somit solltest du auch keine Probleme in den andern Ländern haben.klick
und das solltest du noch beachten klick -------------------- in jedem steckt doch ein kleiner Elch
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02.05.2007, 19:12
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Das Mindestalter für Führerscheine der Klasse B beträgt nach der EU-Führerscheinrichtlinie 18 Jahre. Die Mitgliedsstaaten haben allerdings die Möglichkeit, für ihr Land das Mindestalter auf 17 abzusenken. Die EU-Mitgliedsstaaten können Führerscheine der Klasse B aus anderen EU-Staaten für Fahrer mit 17 Jahren anerkennen, müssen dies aber nicht.
Es müßte daher geklärt werden, ob Belgien, Frankreich und die Niederlande Führerscheine der Klasse B bereits ab 17 Jahren anerkennen. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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03.05.2007, 02:00
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Vielleicht hilft ja das weiter:
Ein paar Links zum Führerscheinrecht der anderen EU-Staaten Z.B. Belgien: TITEL III. - Het rijbewijs HOOFDSTUK I. — Toepassingsveld Artikel 3 § 2 Zitat De bestuurders, houder van een Europees rijbewijs of van een nationaal of internationaal buitenlands rijbewijs moeten de leeftijd bereikt hebben die vereist is overeenkomstig de bepalingen van artikel 18 voor de afgifte van rijbewijzen. Das wird vom Altavista Babelfish so ins Englische übersetzt: Zitat The drivers, holder of a European drivers license or of a national or internationally foreign drivers license must the age have reached which is required in accordance with the provisions of Article 18 for the issuing of drivers licenses. Das Mindestalter für die Klasse B beträgt in Belgien 18 Jahre. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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03.05.2007, 21:33
Beitrag
#5
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4306 Beigetreten: 04.12.2006 Wohnort: Uppsala, Schweden Mitglieds-Nr.: 26107 |
Es müßte daher geklärt werden, ob Belgien, Frankreich und die Niederlande Führerscheine der Klasse B bereits ab 17 Jahren anerkennen. Belgien und Niederlande: Nein. Frankreich: Keine Ahnung. MfG Gerhard (aus den Niederlanden) -------------------- |
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