fahren ohne deutschen Führerschein |
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fahren ohne deutschen Führerschein |
04.05.2007, 00:15
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 04.05.2007 Mitglieds-Nr.: 31307 |
ich bin auf ihre seite aufmerksam gemacht und möchte hoffen dass Sie bei meinem Anlegen helfen könnten. ich komme nicht aus einem EU Staat und habe kein deutschen oder EU Führerschein zurzeit.habe Führerschein in meinem Land und dazu ein Internationale Führerschein. ich wurde von der Polizei angehalten und mir wurde gesagt dass ich mit meinem Internationalen Führerschein in Deutschland nicht fahren kann weil ich mich seit jahren in deutschland aufhalte und weil der internationale Führerschein nur für Touristen gilt ohne wohnsitz,und ich bin ein Student mit einem festen Wohnsitz , deshalb wurde es als strafftat ( fahren ohne erlaubnis ) betrachtet . ich möchte gerne fragen ob ist so schlimm ist und mit wieviel Bußgeld ich rechnen kann ungefähr ?? würde gerne wissen wo jemand sowas wissen kann oder wenn jemand ist das gleiche schon passiert bitte schreiben |
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04.05.2007, 00:20
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Guckst du hier und FAQ: Fahren ohne Fahrerlaubnis - § 21 StVG (Tatbestand und rechtliche Folgen)
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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04.05.2007, 00:33
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
ich bin auf ihre seite aufmerksam gemacht und möchte hoffen dass Sie bei meinem Anlegen helfen könnten. Gern.ich wurde von der Polizei angehalten und mir wurde gesagt dass ich mit meinem Internationalen Führerschein in Deutschland nicht fahren kann weil ich mich seit jahren in deutschland aufhalte und weil der internationale Führerschein nur für Touristen gilt ohne wohnsitz,und ich bin ein Student mit einem festen Wohnsitz , deshalb wurde es als strafftat ( fahren ohne erlaubnis ) betrachtet . Der internationale FS ist nur mit dem nationalen gültig. Deshalb ist der Vorwurf korrekt siehe §§ 4 IntKfZVO.Zitat (1) Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis dürfen im Umfang ihrer Berechtigung im Inland Kraftfahrzeuge führen, wenn sie hier keinen ordentlichen Wohnsitz im Sinne des § 7 der Fahrerlaubnis-Verordnung haben. Begründet der Inhaber einer in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilten Fahrerlaubnis einen ordentlichen Wohnsitz im Inland, richtet sich seine weitere Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen nach den §§ 28 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Begründet der Inhaber einer in einem anderen Staat erteilten Fahrerlaubnis einen ordentlichen Wohnsitz im Inland, besteht die Berechtigung noch sechs Monate. Die Fahrerlaubnisbehörde kann die Frist auf Antrag bis zu sechs Monaten verlängern, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, daß er seinen ordentlichen Wohnsitz nicht länger als zwölf Monate im Inland haben wird.[...] Du hättest also die ersten 6 Monate fahren dürfen, danach NICHT mehr. Umschreiben kannst du den FS innerhalb von 3 Jahren nach Wohnsitznahme. Was zur Umschreibung nötig ist siehe Anlage 11 der FeV. Ist der Staat dort nicht aufgeführt muß die theoretische und praktische Prüfung erneut abglegt werden. Nach den 3 Jahren muß die Fahrschulausbildung wiederholt werden um an den deutschen FS zu kommen. Die Strafe kann im Forum nicht genau prognostiziert werden da vom Richter abhängig. Im Link von Mr.T ist von 5-10 Tagessätzen die Rede. Das entspricht ca. 1/3 des Nettomonatsgehalts. Die Strafe solltest du in ca. 1-3 Monaten mitgeteilt bekommen. Sollte dein Nettomonatsgehalt überschätzt werden, dann kann man gegen die Höhe der Strafe noch Einspruch einlegen. Tip: Keine Aussage bei der machen wieviele Fahrten stattgefunden haben!!! Du brauchst nichts zu sagen. Das einzige was ich sagen würde sind meine Personalien und Hinweis das du Student bist. mfg darkstar -------------------- |
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