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> Betrunken zur Führerscheinprüfung, Ob es Konsequenzen gibt? Wenn ja, für wen?
stevie
Beitrag 09.05.2007, 09:41
Beitrag #1


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Heute Morgen laß ich in meiner "Lokal" Zeitung von einem Führerscheinanwärter, der Betrunken zur Prüfung erschienen ist. Er soll nach Alkohol gerochen haben, hat aber beteuert, er sei nüchtern. Der Fahrschullehrer (gibt nicht der Prüfer den Weg vor?) soll den Prüfling dann durch den Verkehr zur Polizei geführt haben und der Prüfling durfte pusten. 1,53 Promille.

Ich frage mich nun, wenn der Prüfer und der Fahrschullehrer den Prüfling wirklich haben das Auto fahren lassen, obwohl berechtigte Zweifel an der Fahrtüchtigkeit des Prüflings vorgelegen haben, wer hat sich denn dann wie Ordnungswidrig verhalten? Wem droht eventuell eine Anzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr?
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Gast_K1200S_*
Beitrag 09.05.2007, 10:39
Beitrag #2





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Der Prüfling hatte nachdem, was ich gelesen hatte, eine "Begründung" für seine Fahne. Darauf hatten sich Prüfer und Fahrlehrer eingelassen und sind dann umgehend zur Polizei gefahren, als sie eine unsichere Fahrweise festgestellt hatten.
IMHO hätte die Prüfungsfahrt zu diesem Zeitpunkt abgebrochen werden müssen und der Fahrlehrer hätte weiterfahren sollen, aber da sich die beiden wahrscheinlich einig waren, den besonderen Kandidaten bei der Polizei vorstellig zu machen muß nicht zwangsläufig eine OWI vorliegen, da der FL zu jedem Zeitpunkt eingreifen konnte.
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Drakon
Beitrag 09.05.2007, 10:48
Beitrag #3


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Zitat (K1200S @ 09.05.2007, 12:39) *
Der Prüfling hatte nachdem, was ich gelesen hatte, eine "Begründung" für seine Fahne. Darauf hatten sich Prüfer und Fahrlehrer eingelassen und sind dann umgehend zur Polizei gefahren, als sie eine unsichere Fahrweise festgestellt hatten.
IMHO hätte die Prüfungsfahrt zu diesem Zeitpunkt abgebrochen werden müssen und der Fahrlehrer hätte weiterfahren sollen, aber da sich die beiden wahrscheinlich einig waren, den besonderen Kandidaten bei der Polizei vorstellig zu machen muß nicht zwangsläufig eine OWI vorliegen, da der FL zu jedem Zeitpunkt eingreifen konnte.

Wenn ich nicht völlig irre, ist der Fahrlehrer bis zur Aushändigung des Führerscheins allein verantwortlich, für das was im Schulungsbetrieb geschieht. Beide, Prüfer und Lehrer hätten sich somit zumindest wegen einer Beteiligung an einer Straftat (>1,3 %o = Straftat) mitschuldig gemacht.
So dumm können die nicht sein. (Zeitungs-Ente???)


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der Uli

Wer viel lügt, braucht ein gutes Gedächtnis.
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Jens
Beitrag 09.05.2007, 11:05
Beitrag #4


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Zitat (Drakon @ 09.05.2007, 11:48) *
Wenn ich nicht völlig irre, ist der Fahrlehrer bis zur Aushändigung des Führerscheins allein verantwortlich, für das was im Schulungsbetrieb geschieht.
Nicht unbedingt. Der Fahrlehrer gilt zwar als Führer des Fahrzeugs (§2 Abs. 15 StVG), trotzdem kann der Fahrschüler verantwortlich gemacht werden
Zitat
Trotz § 2 XV S2 StVG kommt auch ein Fahrschüler neben dem Fahrlehrer als Führer und damit Täter in Betracht
(Hentschel, Rz.2 zu § 316 StGB)


Zudem gibt es genügend Urteile, die dem Fahrschüler eine Verantwortung zusprechen

http://www.verkehrslexikon.de/Module/FahrSchule.htm

Zitat (Drakon @ 09.05.2007, 11:48) *
>1,3 %o = Straftat
Bereits ab 1,1‰ ist der Straftatbestand der Trunkenheit im Verkehr (§316 StGB) erfüllt.


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Mr.T
Beitrag 09.05.2007, 12:11
Beitrag #5


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Hier wurde bereits ein entsprechender Artikel verlinkt.


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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cheffe
Beitrag 09.05.2007, 12:18
Beitrag #6


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Zitat (K1200S @ 09.05.2007, 11:39) *
Der Prüfling hatte nachdem, was ich gelesen hatte, eine "Begründung" für seine Fahne.

Ja, ein Bonbon. Gibts die jetzt auch schon mit Jägermeistergeschmack? rolleyes.gif

Mal im Ernst:
Ich verstehe das ganze Brimborium mit Polizei etc. nicht. Wenn einer mit 1,5 Promille zur Fahrprüfung erscheint, muß er eine derartige Fahne haben, daß dem Prüfer hinten schlecht werden dürfte. Warum haben sie den nicht einfach nach Hause geschickt mit dem Hinweis, erstmal den Rausch auszuschlafen und zum nächsten Prüfungstermin (dann bitte nüchtern) wieder zu erscheinen? unsure.gif


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Commodore25E
Beitrag 09.05.2007, 13:27
Beitrag #7


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Zitat (cheffe @ 09.05.2007, 13:18) *
Warum haben sie den nicht einfach nach Hause geschickt mit dem Hinweis, erstmal den Rausch auszuschlafen und zum nächsten Prüfungstermin (dann bitte nüchtern) wieder zu erscheinen? unsure.gif

Nun, weil jemand, der solche Promillewerte erreicht und noch klar ist, das als junger Mensch, mit Sicherheit ein Alkoholproblem hat. Die nächste TF oder gar tödlicher Chrash wäre also imho vorprogrammiert.....


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Wanderer
Beitrag 09.05.2007, 13:36
Beitrag #8


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Mich interessiert in diesem Fall ja mal wann der Prüfling das nächste Mal zur Prüfung antreten darf und wie hoch das Bußgeld ist.

Nach erfolgreicher Beendigung der Prüfungsfahrt wäre der Fall klar, von daher kenn eigenlich im Strafmaß kein Unterschied gemacht werden wegen der theoretisch einen Stunde ... oder doch ?


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Gruss
Wanderer
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ts1
Beitrag 09.05.2007, 14:43
Beitrag #9


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Ich kann es mir kaum vorstellen, daß Fahrlehrer und Prüfer so ungeschoren davonkommen.
Wenn der Verdacht aufkommt, hätten sie handeln müssen, anstatt den Prüfling "vorsichtig durch den Verkehr zur Polizei zu dirigieren".
Und wer eine derartige Alkoholfahne nicht als solche identifiziert und für ein Bonbon hält, der trinkt imo selbst ganz ordentlich und hat sich schon an den Geruch gewöhnt.


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MfG Thomas
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ccfuchs
Beitrag 09.05.2007, 15:10
Beitrag #10


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Sorry aber Fahrzeugführer ist der Fahrlehrer. Der schüler führt also kein KFZ, darf er ja ohne fahrerlaubnis auch nicht. Ob die Aktion toll war weiss ich nicht. Zu der fahrschule geht der eh nicht mehr,...

Zitat
Und wer eine derartige Alkoholfahne nicht als solche identifiziert und für ein Bonbon hält, der trinkt imo selbst ganz ordentlich und hat sich schon an den Geruch gewöhnt.

Böse Unterstellung.
Ich weiss auch nicht wie Crack riecht, bin ich jetzt abhängig?


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