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Beitrag
#1
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 207 Beigetreten: 29.10.2004 Mitglieds-Nr.: 6412 ![]() |
Ich frage mich nun, wenn der Prüfer und der Fahrschullehrer den Prüfling wirklich haben das Auto fahren lassen, obwohl berechtigte Zweifel an der Fahrtüchtigkeit des Prüflings vorgelegen haben, wer hat sich denn dann wie Ordnungswidrig verhalten? Wem droht eventuell eine Anzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr? |
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Gast_K1200S_* |
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Beitrag
#2
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Der Prüfling hatte nachdem, was ich gelesen hatte, eine "Begründung" für seine Fahne. Darauf hatten sich Prüfer und Fahrlehrer eingelassen und sind dann umgehend zur Polizei gefahren, als sie eine unsichere Fahrweise festgestellt hatten.
IMHO hätte die Prüfungsfahrt zu diesem Zeitpunkt abgebrochen werden müssen und der Fahrlehrer hätte weiterfahren sollen, aber da sich die beiden wahrscheinlich einig waren, den besonderen Kandidaten bei der Polizei vorstellig zu machen muß nicht zwangsläufig eine OWI vorliegen, da der FL zu jedem Zeitpunkt eingreifen konnte. |
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Beitrag
#3
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 259 Beigetreten: 06.05.2007 Wohnort: Recklinghausen Mitglieds-Nr.: 31382 ![]() |
Der Prüfling hatte nachdem, was ich gelesen hatte, eine "Begründung" für seine Fahne. Darauf hatten sich Prüfer und Fahrlehrer eingelassen und sind dann umgehend zur Polizei gefahren, als sie eine unsichere Fahrweise festgestellt hatten. IMHO hätte die Prüfungsfahrt zu diesem Zeitpunkt abgebrochen werden müssen und der Fahrlehrer hätte weiterfahren sollen, aber da sich die beiden wahrscheinlich einig waren, den besonderen Kandidaten bei der Polizei vorstellig zu machen muß nicht zwangsläufig eine OWI vorliegen, da der FL zu jedem Zeitpunkt eingreifen konnte. Wenn ich nicht völlig irre, ist der Fahrlehrer bis zur Aushändigung des Führerscheins allein verantwortlich, für das was im Schulungsbetrieb geschieht. Beide, Prüfer und Lehrer hätten sich somit zumindest wegen einer Beteiligung an einer Straftat (>1,3 %o = Straftat) mitschuldig gemacht. So dumm können die nicht sein. (Zeitungs-Ente???) -------------------- der Uli
Wer viel lügt, braucht ein gutes Gedächtnis. |
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Beitrag
#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30684 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Wenn ich nicht völlig irre, ist der Fahrlehrer bis zur Aushändigung des Führerscheins allein verantwortlich, für das was im Schulungsbetrieb geschieht. Nicht unbedingt. Der Fahrlehrer gilt zwar als Führer des Fahrzeugs (§2 Abs. 15 StVG), trotzdem kann der Fahrschüler verantwortlich gemacht werdenZitat Trotz § 2 XV S2 StVG kommt auch ein Fahrschüler neben dem Fahrlehrer als Führer und damit Täter in Betracht (Hentschel, Rz.2 zu § 316 StGB) Zudem gibt es genügend Urteile, die dem Fahrschüler eine Verantwortung zusprechen http://www.verkehrslexikon.de/Module/FahrSchule.htm >1,3 %o = Straftat Bereits ab 1,1‰ ist der Straftatbestand der Trunkenheit im Verkehr (§316 StGB) erfüllt.
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Beitrag
#5
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 ![]() |
Hier wurde bereits ein entsprechender Artikel verlinkt.
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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Beitrag
#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5139 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 45 ![]() |
Der Prüfling hatte nachdem, was ich gelesen hatte, eine "Begründung" für seine Fahne. Ja, ein Bonbon. Gibts die jetzt auch schon mit Jägermeistergeschmack? ![]() Mal im Ernst: Ich verstehe das ganze Brimborium mit Polizei etc. nicht. Wenn einer mit 1,5 Promille zur Fahrprüfung erscheint, muß er eine derartige Fahne haben, daß dem Prüfer hinten schlecht werden dürfte. Warum haben sie den nicht einfach nach Hause geschickt mit dem Hinweis, erstmal den Rausch auszuschlafen und zum nächsten Prüfungstermin (dann bitte nüchtern) wieder zu erscheinen? ![]() -------------------- Leben und leben lassen....
Ich weiß, daß ich nichts weiß. (Sokrates) |
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Beitrag
#7
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 8784 Beigetreten: 20.02.2004 Wohnort: Im tiefsten Taunus Mitglieds-Nr.: 1918 ![]() |
Warum haben sie den nicht einfach nach Hause geschickt mit dem Hinweis, erstmal den Rausch auszuschlafen und zum nächsten Prüfungstermin (dann bitte nüchtern) wieder zu erscheinen? ![]() Nun, weil jemand, der solche Promillewerte erreicht und noch klar ist, das als junger Mensch, mit Sicherheit ein Alkoholproblem hat. Die nächste TF oder gar tödlicher Chrash wäre also imho vorprogrammiert..... -------------------- Rücksicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut Take me for what i'm worth freedom is just another word for nothing left to loose spread your wings for New Orleans, Kentucky bluebird, fly away
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Beitrag
#8
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2178 Beigetreten: 29.11.2006 Wohnort: Niedersachsen Mitglieds-Nr.: 25926 ![]() |
Mich interessiert in diesem Fall ja mal wann der Prüfling das nächste Mal zur Prüfung antreten darf und wie hoch das Bußgeld ist.
Nach erfolgreicher Beendigung der Prüfungsfahrt wäre der Fall klar, von daher kenn eigenlich im Strafmaß kein Unterschied gemacht werden wegen der theoretisch einen Stunde ... oder doch ? -------------------- Gruss
![]() Wanderer |
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Beitrag
#9
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 10790 Beigetreten: 21.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7367 ![]() |
Ich kann es mir kaum vorstellen, daß Fahrlehrer und Prüfer so ungeschoren davonkommen.
Wenn der Verdacht aufkommt, hätten sie handeln müssen, anstatt den Prüfling "vorsichtig durch den Verkehr zur Polizei zu dirigieren". Und wer eine derartige Alkoholfahne nicht als solche identifiziert und für ein Bonbon hält, der trinkt imo selbst ganz ordentlich und hat sich schon an den Geruch gewöhnt. -------------------- MfG Thomas
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#10
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 525 Beigetreten: 08.03.2007 Mitglieds-Nr.: 29366 ![]() |
Sorry aber Fahrzeugführer ist der Fahrlehrer. Der schüler führt also kein KFZ, darf er ja ohne fahrerlaubnis auch nicht. Ob die Aktion toll war weiss ich nicht. Zu der fahrschule geht der eh nicht mehr,...
Zitat Und wer eine derartige Alkoholfahne nicht als solche identifiziert und für ein Bonbon hält, der trinkt imo selbst ganz ordentlich und hat sich schon an den Geruch gewöhnt. Böse Unterstellung. Ich weiss auch nicht wie Crack riecht, bin ich jetzt abhängig? -------------------- Diskutiere nie mit einem Idioten - der Zuhörer könnte den Unterschied nicht erkennen.
(Murphy s law) |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 27.04.2025 - 17:16 |