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> Angepasste Geschwindigkeit zur Blauschilderkennung
Lupfi
Beitrag 17.05.2007, 22:40
Beitrag #1


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Muss ich meine Geschwindigkeit auf der Fahrbahn so anpassen, dass ich einem "plötzlich" auftauchenden Blauschild noch Folge leisten kann?

Ich bin heute eine ziemlich steile Straße heruntergefahren und auf halber Höhe beginnt "plötzlich" ein benutzungspflichtiger Radweg auf dem _linken_ Gehweg. Man "kann" zwar auffahren, aber nicht bei der Geschwindigkeit, die ich zu diesem Zeitpunkt hatte als ich das Schild bemerkt hatte.

Bei solchen Geschwindigkeiten richte ich meinen Blick eher nach vorne und schaue nicht so wirklich genau, ob sich links oder rechts _parallel_ zur Fahrbahn irgendwelche Schilder befinden, die mich betreffen könnten.

Hätte dort nicht wenigstens ein Schild so stehen müssen, dass es mit der Fläche in meine Richtung gedreht ist und auf den benutzungspflichtigen Radweg "links" hinweist?


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"Auch das Parken auf Radwegen werde abends nicht geahndet, weil eine Gefährdung zu der ruhigen Tageszeit nicht mehr zu befürchten ist." (Klasse sowas!)
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Charly70
Beitrag 17.05.2007, 22:42
Beitrag #2


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/* grins */ Knapperzeug hol /* grins */
Wann wird das erste Kind im Strang auftauchen wavey.gif
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Anton Gorodezki
Beitrag 17.05.2007, 23:05
Beitrag #3


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na hoffentlich bevor dein zeug KNAPP wird...... whistling.gif

sry den konnte ich mir ncih verkneifen.


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Le coeur a ses raisons que la raison ne connait pas. (Blaise Pascal)

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Hane
Beitrag 18.05.2007, 00:04
Beitrag #4


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Zitat (Lupfi @ 17.05.2007, 23:40) *
Muss ich meine Geschwindigkeit auf der Fahrbahn so anpassen, dass ich einem "plötzlich" auftauchenden Blauschild noch Folge leisten kann?
Genau das sagt doch die angepaßte Geschwindigkeit aus: Man muß vor "plötzlich" auftauchenden Hindernissen anhalten können.

Es hängt jedoch von der Sichtbarkeit des Schuldes ab. Wenn man es erst später sehen kann als ein Hindernis in seiner Spur, daß sich auf Höhe des Schildes befindet, dann muß man dem Schild nicht schon dort Folge leisten.


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AMenge
Beitrag 18.05.2007, 10:14
Beitrag #5


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Zitat (Lupfi @ 17.05.2007, 23:40) *
Muss ich meine Geschwindigkeit auf der Fahrbahn so anpassen, dass ich einem "plötzlich" auftauchenden Blauschild noch Folge leisten kann?

[ironie]
Achwas, das ist mit der angepassten Geschwindigkeit ist doch nur was für Autofahrer.
[/ironie]

Zitat
Hätte dort nicht wenigstens ein Schild so stehen müssen, dass es mit der Fläche in meine Richtung gedreht ist und auf den benutzungspflichtigen Radweg "links" hinweist?

[ironie]
Vielleicht hätte man dir auch vorher ein Schreiben schicken sollen, in dem auf den Radweg aufmerksam gemacht wird?
[/ironie]

Im Ernst: Selbstverständlich hast du deine Geschwindigkeit anzupassen. Natürlich macht es Spass, eine Gefällestrecke zügig zu fahren, aber das entbindet doch nicht von einer angepassten Geschwindigkeit. Mit der gleichen Begründung, die du hier lieferst, könnte jeder Autofahrer auf der Autobahn sämtliche Schilder ignorieren, wenn er nur schnell genug fährt.

Oder provokant gefragt: Warum sollten für Radfahrer andere Regeln zur angepassten Geschindigkeiten als für andere Verkehrsteilnehmer?
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Lupfi
Beitrag 18.05.2007, 10:36
Beitrag #6


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Zitat
Warum sollten für Radfahrer andere Regeln zur angepassten Geschindigkeiten als für andere Verkehrsteilnehmer?


Vielleicht sehe ich etwas falsch, aber ich habe als Radfahrer grundsätzlich auf der Fahrban zu fahren. Wenn mir das nicht mehr erlaubt sein soll, dann hat ein solches "Verbotsschild" gut sichtbar angebracht am Straßenrand zu stehen.

Für Autofahrer geht das ja sogar so weit, dass man Zeichen 205 an unerwarteten Stellen in ÜBERgröße verwendet, damit der Autofahrer sie nicht übersieht. Für Radfahrer werden hingegen extra KLEINE Vz. 205 verwendet und 30cm über dem Boden angebracht. Von daher kann man Autofahrer und Radfahrer in diesem Punkt schon einmal nicht mehr verlgeichen, denn Autofahrer können sich darauf _verlassen_, dass sie auf Verbote _deutlich sichtbar_ hingewiesen werden.

Sowohl als Autofahrer und Radfahrer achte ich darauf, dass mir niemand vor das Fahrzeug läuft. Ich war auf der Strecke allein unterwegs, da der Rest der Welt wohl ordentlich feiern war. Nicht einmal ein Fußgänger war am Straßenrand zu sehen. Für jeden Autofahrer wäre meine Geschwindigkeit also mehr als angepasst gewesen.

Der Unterschied ist der, dass für mich als Radfahrer an dieser Stelle auch Schilder parallel zur Fahrbahn standen, die mich ebenfalls betroffen haben.


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Jan Georg
Beitrag 18.05.2007, 10:37
Beitrag #7


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Zitat (AMenge @ 18.05.2007, 11:14) *
Oder provokant gefragt: Warum sollten für Radfahrer andere Regeln zur angepassten Geschindigkeiten als für andere Verkehrsteilnehmer?

Dies war nicht die Frage, ob für Radfahrer andere Regeln gelten. Es geht lediglich darum, ob zur angepassten Geschwindigkeit auch zählt, dass man auf (dämlich) angebrachte Schilder noch reagieren können muss. Ich kenne Radwegschilder, die erst aus ca. 5m Abstand zu sehen sind (je nach Jahreszeit).
So ein Schild als Ortsunkundiger zu beachten ist quasi unmöglich: Rückwärtigen Verkehr beobachten, bremsen, leichten Schlenker nach links zum ausholen. Und das alles innerhalb von 5m - unmöglich.
Je nach Weg ist es dann aber möglich die 2. oder 3. Auffahrtmöglichkeit zu nutzen.

@AMenge: Provokante Gegenfrage:
Warum sollten für Radwegeschilder andere Richtlinien gelten, als für Geschwindigkeitsbegrenzungen oder Warnschilder?
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cheffe
Beitrag 18.05.2007, 10:42
Beitrag #8


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[sarcasm]
Der Radfahrer, der diese für jeden weit im Voraus klar erkenntliche Beschilderung übersieht, muß am Ende der Gefällstrecke wenden, den Berg wieder hinauffahren, dann beim Beginn des Radwegs in diesen einfahren und wieder bergab zu seinem Ziel fahren. Durch die erhöhte körperliche Anstrengung wird er lernen, in Zukunft vorausschauender zu fahren und eine geringere Gefährdung für die anderen Verkehrsteilnehmer darzustellen.
[/sarcasm]

Zitat (AMenge @ 18.05.2007, 11:14) *
Oder provokant gefragt: Warum sollten für Radfahrer andere Regeln zur angepassten Geschindigkeiten als für andere Verkehrsteilnehmer?

Mit Sicherheit gelten für Radfahrer dieselben Regeln wie für andere Verkehrsteilnehmer. Nur habe ich als Auto- oder Motorradfahrer noch nie die Situation erlebt, daß urplötzlich eine parallele Fahrbahn auftaucht, die ich ausschließlich benutzen darf, obwohl die ursprüngliche Fahrbahn weder endet/gesperrt ist/unbefahrbar ist/...... wink.gif

Mit Verlaub, eine solche Beschilderung ist für'n Ar*** und als solche würde ich sie auch interpretieren.


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Leben und leben lassen....

Ich weiß, daß ich nichts weiß. (Sokrates)
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velo
Beitrag 18.05.2007, 10:43
Beitrag #9


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Zitat (AMenge @ 18.05.2007, 11:14) *
Im Ernst: Selbstverständlich hast du deine Geschwindigkeit anzupassen. Natürlich macht es Spass, eine Gefällestrecke zügig zu fahren, aber das entbindet doch nicht von einer angepassten Geschwindigkeit. Mit der gleichen Begründung, die du hier lieferst, könnte jeder Autofahrer auf der Autobahn sämtliche Schilder ignorieren, wenn er nur schnell genug fährt.

Wenn die Schilder auf einem Feldweg 30 Meter neben der Autobahn aufgestellt würden, müsste auch jeder 30 fahren, um sie sehen zu können.


Zitat (AMenge @ 18.05.2007, 11:14) *
Oder provokant gefragt: Warum sollten für Radfahrer andere Regeln zur angepassten Geschindigkeiten als für andere Verkehrsteilnehmer?

Weil für die Aufstellung von Radwegschildern andere (sprich: keine) Regeln existieren, während die Aufstellung von Schildern für den motorisierten Verkehr streng reglementiert sind?

Im Ernst: Ich fahre doch auf einer Strecke wo 70 erlaubt sind keine 20, nur weil irgendwo versteckt ein Schild stehen könnte. Schilder müssen so angebracht werden, dass derjenige, der mit der erlaubten Geschwindigkeit fährt, sie auch rechtzeitig wahrnehmen kann. Oder provokant gefragt: Warum sollten für Radfahrer andere Regeln gelten?


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§2Abs.6StVO: Autofahrer dürfen einzeln in zweispurigen Fahrzeugen fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. ;)
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Arthur Dent
Beitrag 18.05.2007, 14:41
Beitrag #10


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Zitat (velo @ 18.05.2007, 12:43) *
Weil für die Aufstellung von Radwegschildern andere (sprich: keine) Regeln existieren, während die Aufstellung von Schildern für den motorisierten Verkehr streng reglementiert sind?
Naja, der Sichbarkeitsgrundsatz gilt auch für Radwegschilder. Das relativiert dann auch das Gebot der angepassten Geschwindigkeit imho. Und ich denke auch, das gerade an einer Gefällestrecke die anordnede Behörde mit etwas schnelleren Radfahrern rechnen muß.


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10 Gebote des sicheren Radfahrens

"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5
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Tropico
Beitrag 18.05.2007, 15:03
Beitrag #11


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Zitat (AMenge @ 18.05.2007, 12:14) *
Oder provokant gefragt: Warum sollten für Radfahrer andere Regeln zur angepassten Geschindigkeiten als für andere Verkehrsteilnehmer?


Weil wir keinen Tacho haben, und so nicht wissen wie schnell wir sind whistling.gif
Bergab überhohl ich jedes Auto cool.gif ( solang es sich grob an geschwindigkeitsbegrenzung hält)
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emerge
Beitrag 18.05.2007, 15:38
Beitrag #12


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Zitat (Tropico @ 18.05.2007, 16:03) *
Weil wir keinen Tacho haben, und so nicht wissen wie schnell wir sind whistling.gif
Bergab überhohl ich jedes Auto cool.gif

Auch ohne Tacho kann man abschätzen, ob man bei der aktuellen Geschwindigkeit innerhalb der überschaubaren Strecke anhalten und sein Fahrzeug beherrschen kann. Die Zahl auf dem kleinen Display ist doch eh nur fürs Ego wink.gif
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haschee
Beitrag 18.05.2007, 19:32
Beitrag #13


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Zitat (Lupfi @ 17.05.2007, 23:40) *
Bei solchen Geschwindigkeiten richte ich meinen Blick eher nach vorne und schaue nicht so wirklich genau, ob sich links oder rechts _parallel_ zur Fahrbahn irgendwelche Schilder befinden, die mich betreffen könnten.


Wobei aber doch die Frage erlaubt sein sollte ob er noch gut zum Stehen kommen könnte. shutup.gif

Und Tunnelblick ist nicht gut, weder bei Autofahrern noch bei Radfahrern.


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Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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sigggi
Beitrag 18.05.2007, 20:07
Beitrag #14


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Zitat (Arthur Dent @ 18.05.2007, 16:41) *
Zitat (velo @ 18.05.2007, 12:43) *
Weil für die Aufstellung von Radwegschildern andere (sprich: keine) Regeln existieren, während die Aufstellung von Schildern für den motorisierten Verkehr streng reglementiert sind?
Naja, der Sichbarkeitsgrundsatz gilt auch für Radwegschilder. Das relativiert dann auch das Gebot der angepassten Geschwindigkeit imho. Und ich denke auch, das gerade an einer Gefällestrecke die anordnede Behörde mit etwas schnelleren Radfahrern rechnen muß.


Auch für die Autofahrer ist es wichtig zu wissen, dass links ein Radweg beginnt. Spätestens dann, wenn sie links in eine Strasse einbiegen wollen sollten sie schon darüber informiert sein, dass sie dabei einen Radweg kreuzen. Immerhin haben sich ja Autofahrer auch an bestimmte Regeln die Radwege so mit sich bringen.


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Lupfi
Beitrag 18.05.2007, 21:25
Beitrag #15


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Zitat
Und Tunnelblick ist nicht gut, weder bei Autofahrern noch bei Radfahrern.


Mit Blick nach vorne meinte ich, dass ich mich auf das Geschehen vorne konzentriere und das, was um mich herum passiert, dass beobachte ich.

Ich drücke es mal so aus, wenn ich mit dem Auto fahre, dann versuche ich doch auch nicht krampfhaft links und rechts jedes Hausnummernschild zu suchen und zu lesen.


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eff-jay
Beitrag 20.05.2007, 11:10
Beitrag #16


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Nachts kann(darf) man die meisten Schilder als Radfahrer sowieso nicht erkennen. hypocrite.gif
Entfällt deshalb nachts die Benutzungspflicht? think.gif whistling.gif yahoo.gif
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Janus
Beitrag 20.05.2007, 11:29
Beitrag #17


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Auf unbekannten Strecken würde ich es im Ernstfall auf genau diese Argumentation ankommen lassen.


~ Janus


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Regeln dienen dazu nachzudenken, bevor man sie bricht.
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Hane
Beitrag 20.05.2007, 12:31
Beitrag #18


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Und eins sollte man nicht vergessen: Radwegschilder sind oft kleiner als normale Verkehrsschilder.
Zitat (VwV)
Verkehrszeichen Größe 1 (70 %) Größe 2 (100 %) Größe 3 (125 bzw. 140 %)
Im Zusammenhang mit dem folgenden Schnipsel kommen einem ganz andere Gedanken.
Zitat
Größen der Verkehrszeichen für Ronden

Geschwindigkeitsbereich (km/h) Größe

0 bis 20 1
mehr als 20 bis 80 2
mehr als 80 3
Viele Radwegschilder sind deswegen gar nicht für schnellere Radfahrer vorgesehen whistling.gif

Das Argument, wegen der Geschwindigkeit das Schild gar nicht richtig gesehen haben zu können, ist also für Verwaltungsköpfe nicht so ganz abwegig.


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John F. Kennedy: "Nothing compares to the simple pleasure of a bike ride."
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sigggi
Beitrag 20.05.2007, 16:11
Beitrag #19


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Zitat (Hane @ 20.05.2007, 14:31) *
Viele Radwegschilder sind deswegen gar nicht für schnellere Radfahrer vorgesehen whistling.gif
Das Argument, wegen der Geschwindigkeit das Schild gar nicht richtig gesehen haben zu können, ist also für Verwaltungsköpfe nicht so ganz abwegig.


Spielt ja auch keine Rolle. Radwegschilder müssen auch von KfZ-Führern erkannt werden, das ist wahrscheinlich noch wichtiger.


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mir
Beitrag 20.05.2007, 18:49
Beitrag #20


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Zitat
Radwegschilder müssen auch von KfZ-Führern erkannt werden


Eigentlich nicht. Es gibt ja auch Radwege, die keine Blauschilder haben, und auf denen haben die Radler vor Abbiegern ebenfalls Vorfahrt, auch wenn dort die Radfahrer genausogut die Fahrbahn benutzen können.


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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sigggi
Beitrag 20.05.2007, 19:13
Beitrag #21


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Zitat (mir @ 20.05.2007, 20:49) *
Zitat
Radwegschilder müssen auch von KfZ-Führern erkannt werden


Eigentlich nicht. Es gibt ja auch Radwege, die keine Blauschilder haben, und auf denen haben die Radler vor Abbiegern ebenfalls Vorfahrt, auch wenn dort die Radfahrer genausogut die Fahrbahn benutzen können.


Das sind aber, zum Glück, nur Radwege auf der rechten Seite. Hier ging es ja um linksseitige Radwege.


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Bernhard1
Beitrag 20.05.2007, 19:18
Beitrag #22


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Man muß in solchen Situationen mit angepaßter Geschwindigkeit fahren - ganz klar. Wenn ich in unsere Kreisstadt mit dem Rennrad reinbrettere (schöne steile Gefällestrecke, links und rechts Radweg) passe ich meine Geschwindigkeit immer dem Autoverkehr an. Wenn frei ist, kann man auch 70 fahren.
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eff-jay
Beitrag 21.05.2007, 09:00
Beitrag #23


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Zitat (sigggi @ 20.05.2007, 21:13) *
Zitat (mir @ 20.05.2007, 20:49) *
Zitat
Radwegschilder müssen auch von KfZ-Führern erkannt werden

Eigentlich nicht. Es gibt ja auch Radwege, die keine Blauschilder haben, und auf denen haben die Radler vor Abbiegern ebenfalls Vorfahrt, auch wenn dort die Radfahrer genausogut die Fahrbahn benutzen können.
Das sind aber, zum Glück, nur Radwege auf der rechten Seite. Hier ging es ja um linksseitige Radwege.
Da muss man aber sehr aufmerksam sein und sich an der Kreuzung zuvor merken, dass bei der nächsten Kreuzung linksseitig-fahrende Radfahrer kommen können.
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AMenge
Beitrag 21.05.2007, 09:24
Beitrag #24


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Also wenn ich den TE richtig verstanden habe, dann hat er das schild durchaus sehen können. Allerdings konnte er auf Grund seiner Geschwindigkeit diesem Schild nicht mehr Folge leisten. Und damit war er schlicht und einfach zu schnell.
Möglicherweise würde ein Foto der Lokalität ja einiges an Aufklärung bringen.
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velo
Beitrag 21.05.2007, 09:47
Beitrag #25


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Zitat (AMenge @ 21.05.2007, 10:24) *
Also wenn ich den TE richtig verstanden habe, dann hat er das schild durchaus sehen können. Allerdings konnte er auf Grund seiner Geschwindigkeit diesem Schild nicht mehr Folge leisten. Und damit war er schlicht und einfach zu schnell.


Woraus genau schliesst Du, dass er zu schnell war?


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AMenge
Beitrag 21.05.2007, 10:06
Beitrag #26


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Zitat (velo @ 21.05.2007, 10:47) *
Woraus genau schliesst Du, dass er zu schnell war?

Aus seinen eigenen Angaben, denen zufolge er dem Schild nicht mehr Folge leisten konnte. Mit "zu schnell" meine ich nicht, dass er gegen ein Tempolimit verstossen hat sondern dass er zu schnell war, um das Schild zu befolgen.
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klausimausi
Beitrag 21.05.2007, 10:08
Beitrag #27


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Zitat (eff-jay @ 20.05.2007, 13:10) *
Nachts kann(darf) man die meisten Schilder als Radfahrer sowieso nicht erkennen. hypocrite.gif
Entfällt deshalb nachts die Benutzungspflicht? think.gif whistling.gif yahoo.gif

Auf die Idee bin ich noch gar nicht gekommen - Danke yahoo.gif

Gruß,
Klaus


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@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]"
@Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co."
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Hane
Beitrag 21.05.2007, 10:23
Beitrag #28


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Zitat (AMenge @ 21.05.2007, 11:06) *
Zitat (velo @ 21.05.2007, 10:47) *
Woraus genau schliesst Du, dass er zu schnell war?
Aus seinen eigenen Angaben, denen zufolge er dem Schild nicht mehr Folge leisten konnte. Mit "zu schnell" meine ich nicht, dass er gegen ein Tempolimit verstossen hat sondern dass er zu schnell war, um das Schild zu befolgen.
Wenn das Schild "plötzlich" auftaucht (wie er es bewschrieben hat) muß er nicht zu schnell gewesen sein. Die angepaßte Geschwindigkeit besagt, daß man innerhalb der (halben) einsehbaren Strecke anhalten können muß. Sie sagt nicht aus, daß man vor schwer sehbaren Schilder anhalten können muß. Wenn das Schild hinter einem Busch gehangen hat und erst X m vorher zu sehen war, kann man mit Y km/h nicht mehr darauf reagieren. Wenn die Y km/h aber angepaßt waren, dann war man nicht zu schnell sonder das Schild zu versteckt.

Schilder stehen regelmäßig rechts. Linke Blauwege sind grundsätzlich nicht erlaubt. Blauschilder sind gerne kleiner als andere Schilder. Blauschilder sind gerne versteckt. Sie müssen nicht einmal dicht an der Fahrbahn stehen.


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Janus
Beitrag 21.05.2007, 11:07
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@ AMenge: Bedenke bitte, dass ein Wechseln auf einen linken Radweg im fließenden Verkehr etwas mehr erfordert als nur Abbremsen. Für einen geordneten Linksabbiegevorgang inkl. allem was dazugehört zur Auffahrt des Radwegs kann es besonders bei viel KFZ-Verkehr oder gar mehrspurigen Straßen wirklich leicht zu spät sein, wenn man das Blauschild entdeckt hat. Ich würde jedenfalls keinen leichtsinnigen Stunt hinlegen, um auf einen Radweg aufzufahren.
Und ich glaube, Du wärst auch kaum begeistert, wenn ein Radfahrer, den Du gerade überholen möchtest, plötzlich einen Haken nach links schlägt, nur weil er dort einen Radweg entdeckt hat. wink.gif


~ Janus


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AMenge
Beitrag 21.05.2007, 11:12
Beitrag #30


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Zitat (Hane @ 21.05.2007, 11:23) *
Wenn das Schild "plötzlich" auftaucht (wie er es bewschrieben hat) muß er nicht zu schnell gewesen sein.

Wie taucht denn ein Schild plötzlich auf? Die mir bekannten Schilder sind fest montiert, die hüpfen nicht aus einem Versteck hervor. Die Frage ist doch, ob das Schild so aufgestellt war, dass man es nicht oder nur sehr schwer erkennen konnte oder nicht. Offenbar hat es der TE ja erkannt, nur darauf reagieren konnte er nicht mehr. Aber um diese Frage wirklich zu klären, wäre wie schon geschrieben ein Bild sehr hilfreich.

Zitat
Die angepaßte Geschwindigkeit besagt, daß man innerhalb der (halben) einsehbaren Strecke anhalten können muß. Sie sagt nicht aus, daß man vor schwer sehbaren Schilder anhalten können muß.

Die Frage der Sichtbarkeit gilt es noch zu klären. Davon unabhängig verlangt auch niemand vom TE, dass er vor dem Schild anhält. Er sollte nur angemessen reagieren.

Zitat
Wenn das Schild hinter einem Busch gehangen hat und erst X m vorher zu sehen war, kann man mit Y km/h nicht mehr darauf reagieren. Wenn die Y km/h aber angepaßt waren, dann war man nicht zu schnell sonder
das Schild zu versteckt.

Da sind mir zu viele "wenn" drin. Umgekehrt könnte ich auch folgendes zusammenbasteln: Wenn das Schild nicht hinter einem Busch hing, dann war es früh genug zu sehen und der TE war zu schnell, um auf das Schild zu reagieren. Ist genauso spekulativ und bringt daher genauso wenig.
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eff-jay
Beitrag 21.05.2007, 12:21
Beitrag #31


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Zitat (AMenge @ 21.05.2007, 13:12) *
Zitat (Hane @ 21.05.2007, 11:23) *
Wenn das Schild "plötzlich" auftaucht (wie er es bewschrieben hat) muß er nicht zu schnell gewesen sein.
Wie taucht denn ein Schild plötzlich auf? Die mir bekannten Schilder sind fest montiert, die hüpfen nicht aus einem Versteck hervor.
Ja, sie hüpfen eben nicht hervor, sondern stehen teilweise verdeckt, verdreht, abseits,...

Zitat (AMenge @ 21.05.2007, 13:12) *
Die Frage ist doch, ob das Schild so aufgestellt war, dass man es nicht oder nur sehr schwer erkennen konnte oder nicht.
Genau das ist die Frage, die keiner von uns außenstehenden beurteilen kann.

Zitat (AMenge @ 21.05.2007, 13:12) *
Offenbar hat es der TE ja erkannt, nur darauf reagieren konnte er nicht mehr. Aber um diese Frage wirklich zu klären, wäre wie schon geschrieben ein Bild sehr hilfreich.
Zitat
Die angepaßte Geschwindigkeit besagt, daß man innerhalb der (halben) einsehbaren Strecke anhalten können muß. Sie sagt nicht aus, daß man vor schwer sehbaren Schilder anhalten können muß.
Die Frage der Sichtbarkeit gilt es noch zu klären. Davon unabhängig verlangt auch niemand vom TE, dass er vor dem Schild anhält. Er sollte nur angemessen reagieren.
Eben, schau mal bewusst nach linksseitigen Schilder und schätze ab, ob du angemessen reagieren könntest.

Zitat (AMenge @ 21.05.2007, 13:12) *
Zitat
Wenn das Schild hinter einem Busch gehangen hat und erst X m vorher zu sehen war, kann man mit Y km/h nicht mehr darauf reagieren. Wenn die Y km/h aber angepaßt waren, dann war man nicht zu schnell sonder
das Schild zu versteckt.
Da sind mir zu viele "wenn" drin.
Sind nur zwei...

Zitat (AMenge @ 21.05.2007, 13:12) *
Umgekehrt könnte ich auch folgendes zusammenbasteln: Wenn das Schild nicht hinter einem Busch hing, dann war es früh genug zu sehen
nein, es gibt viele Gründe weshalb man keine Chance hat ein Schild sofort zu befolgen, auch ohne Busch und Baum.
Zitat
und der TE war zu schnell, um auf das Schild zu reagieren.
Selbst in deinem Konstrukt muss er nicht zu schnell gewesen sein. Ich kenne mehrere Schilder, die hängen "offen", sind von Ortsfremden jedoch kaum zu befolgen. Z.B. muss man sich zum Linksabbiegen rechtzeitig einordnen. Das kann abhängig vom Verkehr rel. viel Strecke beanspruchen.
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granny
Beitrag 21.05.2007, 12:31
Beitrag #32


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Zitat (AMenge @ 21.05.2007, 13:12) *
Wie taucht denn ein Schild plötzlich auf? Die mir bekannten Schilder sind fest montiert, die hüpfen nicht aus einem Versteck hervor.

Dennoch gibt es auffällige und weniger auffällige Standorte. Und Sonderwegschilder stehen prinzipiell "unauffällig", da sie nicht direkt neben der Fahrbahn stehen, wie andere Anweisungen an den Fahrverkehr, sondern unmittelbar am "gemeinten" Sonderweg. Sie gelten auch nicht, wie Streckenverbote, für die Straße in ihrer gesamten Breite, sondern primär nur für den gekennzeichneten Weg an sich. Ansonsten würde z.B. ein Z.237 rechts der Fahrbahn auch für den Radweg auf der linken Seite weitergelten, falls der rechte Radweg baulich beendet wäre.

Angenommen, das gleiche Schild sei ein Tempolimit gewesen: ich bin sicher, der Abzocke-Aufschrei hier wäre gewaltig, wenn mal auf gleicher Höhe mit dem Limit schon geblitzt würde smile.gif Im Gegenteil, es gibt reichlich Richtlinien und Anweisungen an die Behörden, ab welchem Mindestabstand hinter dem Standort des Schildes geblitzt werden darf. Diese Mindestabstände sind sogar bei problemlos von weitem erkennbaren Schildern einzuhalten. Daher finde ich auch für Radwege eine gewisse Kulanzstrecke angemessen, auf der aus Opportunität Verstöße nicht zu ahnden sind. Dass viele Radwege kürzer sind, als die Kulanzsstrecken für Tempolimits, ist nicht mein Problem, sondern das der Leute, die Radwege bauen und planen. smile.gif

Um auf die Frage des Threaderöffners zurückzukommen: Ja, de jure ist es eine Ordnungswidrigkeit, das Schild zu "missachten", ebenso, wie es de jure eine Ordnungswidrigkeit wäre, auch nur einen Meter hinter dem Ortsschild noch mehr als 50 zu fahren. Wenn es allerdings wegen des Standorts des Schildes technisch nicht möglich ist, bei Einhaltung der zuvor zulässigen Geschwindigkeit die notwendigen Fahrmanöver zur Befolgung des Schildes noch rechtzeitig auszuführen, so ist es absolut nicht zu beanstanden, wenn man erst an der nächsten oder übernächsten Auffahrtmöglichkeit auf den Radweg wechselt. Insofern muss man nicht überall grundsätzlich so langsam fahren, dass man solchen Schilder-Fallen gerecht wird. Allenfalls bei wiederholter Durchfahrt könnte man es als bekannt und damit rechtzeitig zu beachten voraussetzen.

Ein weiterer wichtiger Punkt bei der Frage, ob man die Auffahrt auf linke Radwege unverzüglich vollziehen soll, ist auch die allgemeine Verkehrssituation: Wo von hinten eine ungeduldige Schlange "schiebt", kann Linksabbiegen im Fließverkehr zur besonderen Gefahr werden. Z.B., wenn das Risiko besteht, dass der übernächste Hintermann ungeduldig wird und voreilig zum Überholen ausschert. Ich habe schon mehrfach Berichte über schwerste Radfahrer-Unfälle in der Folge von solchen Manövern gesehen, und bin selbst auch fast Opfer einer solchen Aktion geworden.
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AMenge
Beitrag 21.05.2007, 13:16
Beitrag #33


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Zitat (eff-jay @ 21.05.2007, 13:21) *
Genau das ist die Frage, die keiner von uns außenstehenden beurteilen kann.

Meine Rede. Daher mag ich mich auch an Spekulationen und Fall-Konstruktionen nicht beteiligen.
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Lupfi
Beitrag 21.05.2007, 16:40
Beitrag #34


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Also ein Bild liefere ich gerne nach, nur kann ich schlecht abschätzen, wann ich dort wieder vorbeikomme. Ich war diese Strecke früher mit dem Auto öfters gefahren und nun zum ersten Mal mit dem Rad dort unterwegs. Ich war sicherlich schon gute 400m auf dieser Straße unterwegs und an keiner Einmündung oder Kreuzung war bis dato ein Schild zu erkennen. Das Schild steht parallel zur Fahrbahn und ich glaube, dass auf der Straßenseite gegenüber so etwas wie ein Zugang zum Park oder ähnlichem gab.

Ich könnte mir also vorstellen, dass das Schild für diejenigen gedacht war, die aus diesem Seitenweg kommen. Aber sicher bin ich mir da nicht. Auf jeden Fall habe ich das Schild erst dann richtig sehen können, als ich quasi auf gleicher Höhe mit dem Schild war.


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"Auch das Parken auf Radwegen werde abends nicht geahndet, weil eine Gefährdung zu der ruhigen Tageszeit nicht mehr zu befürchten ist." (Klasse sowas!)
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sigggi
Beitrag 21.05.2007, 16:54
Beitrag #35


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Hier ist so eine Situation.

Das linke Radwegschild steht in steht in einer Kurve. Wenn man dort, z.B. im dunkeln, warten muss weil Gegenverkehr herrscht riskiert man sein Leben. Kinder werden dort sogar noch von dem Brückengeländer verdeckt, weil sie meist am rechten Fahrbahnrand warten.
Etwa 100m weiter ist eine Linksabbiegespur wo man problemlos auf den linken Radweg wechseln könnte.

Die Stelle ist Ortsausgang Köln Dünnwald am Dünnwalder Komunalweg Richtung Köln Stammheim.


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klausimausi
Beitrag 22.05.2007, 06:15
Beitrag #36


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@Siggi: sehe ich das richtig, dort ist doch eine durchgezogene Linie, die nicht überfahren werden darf? think.gif

Gruß,
Klaus


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@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]"
@Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co."
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eff-jay
Beitrag 22.05.2007, 06:58
Beitrag #37


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So wie es aussieht, kann man das Schild rechtzeitig erkennen unsure.gif . Möglicherweise kann bei Gegenverkehr und Verkehr von hinten ein Wechsel nicht möglich sein, da ich an der Stelle keinem raten, möchte mitten auf der Fahrbahn anzuhalten, außerdem...
Zitat (klausimausi @ 22.05.2007, 08:15) *
@Siggi: sehe ich das richtig, dort ist doch eine durchgezogene Linie, die nicht überfahren werden darf? think.gif
... seh ich das genauso. thumbup.gif
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Janus
Beitrag 22.05.2007, 09:37
Beitrag #38


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Zitat (sigggi @ 21.05.2007, 17:54) *
Hier ist so eine Situation.
Andersrum ist das auch schön: mein Posting im Radweg-Mecker-Thread.


~ Janus


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Regeln dienen dazu nachzudenken, bevor man sie bricht.
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Hane
Beitrag 22.05.2007, 10:29
Beitrag #39


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Zitat (Lupfi @ 21.05.2007, 17:40) *
Das Schild steht parallel zur Fahrbahn und ich glaube, dass auf der Straßenseite gegenüber so etwas wie ein Zugang zum Park oder ähnlichem gab.
Das ist mir erst jetzt aufgefallen: parallel. Hat das Schild ein Zusatzschild (Z 1000-30)? Das soll man dann auch noch erkennen.

Ich möchte einmal die Autofahrer hören, wenn deren Schilder um 90° gedreht wären ...


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John F. Kennedy: "Nothing compares to the simple pleasure of a bike ride."
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sigggi
Beitrag 22.05.2007, 15:08
Beitrag #40


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Zitat (klausimausi @ 22.05.2007, 08:15) *
@Siggi: sehe ich das richtig, dort ist doch eine durchgezogene Linie, die nicht überfahren werden darf? think.gif

Gruß,
Klaus


Haste richtig gesehen. An der nächsten Kreuzung ist dann auch eine. Kölner Radverkehsrpolitik eben.


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klausimausi
Beitrag 22.05.2007, 15:18
Beitrag #41


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Zitat (sigggi @ 22.05.2007, 17:08) *
Zitat (klausimausi @ 22.05.2007, 08:15) *

@Siggi: sehe ich das richtig, dort ist doch eine durchgezogene Linie, die nicht überfahren werden darf? think.gif

Gruß,
Klaus


Haste richtig gesehen. An der nächsten Kreuzung ist dann auch eine. Kölner Radverkehsrpolitik eben.


Ich schmeiss mich weg rofl1.gif
  • Bleibste auf der Fahrbahn ist's ne OWI
  • Überrollste die durchgezogene Linie ist's auch ne OWI
Wahrscheinlich erwarten die Planer dass man absteigt, am Straßenrand wartet bis nix mehr kommt und dann als Fußgänger die Strasse quert um drüben wieder aufzusteigen rofl1.gif rofl1.gif rofl1.gif

Gruß,
Klaus


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@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]"
@Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co."
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blue0711
Beitrag 22.05.2007, 16:39
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Ja wie, Du willst fahren? Mitm Rad? Ne, also sowas .... no.gif

Gruss
kai


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ccfuchs
Beitrag 22.05.2007, 16:42
Beitrag #43


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Ich dachte immer nur Radwege auf der eigenen Seite sind Benutzungspflichtig.
Wie sieht das eigentlich aus wenn der radweg durch äußere Umstände (Glasscherben, Schlglöcher in denen man einen Minni versenken könnte) nicht gefahrlos befahrbar ist?


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Arthur Dent
Beitrag 22.05.2007, 17:01
Beitrag #44


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Zitat (ccfuchs @ 22.05.2007, 18:42) *
Ich dachte immer nur Radwege auf der eigenen Seite sind Benutzungspflichtig.
Radwege sind dann benutzungpflichtig, wenn sie in Fahrtrichtung mit den Zeichen 237, 240 oder 241 beschildert sind. (§2 Abs. 4 Statz 2 StVO)

Zitat
Wie sieht das eigentlich aus wenn der radweg durch äußere Umstände (Glasscherben, Schlglöcher in denen man einen Minni versenken könnte) nicht gefahrlos befahrbar ist?
Benutzungspflichtige Radwege, die "objektiv Unbenutzbar" sind müssen nicht benutzt werden (gängige Rechtssprechung).
Was nun genau "objektiv unbenutzbar" ist, hängt vom Einzelfall ab. Eine einzelne Göasscherbe macht einen Radweg (juristisch) wohl nicht unbenutzbar, Lachen von Glasscherben über eine gewisse Strecke wohl schon. "Normale" Schlaglöcher wird man wohl hinnehmen müssen, ist das Loch aber so Tief, das man leicht stürzen kann oder es auch schon regelmäßig zu Stürzen gekommen ist, denke ich, daß der Radweg nicht benutzt werden muß. Im Zweifelsfall hängt es vom Richter ab.
Hier mal eine kleine Sammlung von Urteilen zum Thema


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10 Gebote des sicheren Radfahrens

"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5
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Hane
Beitrag 22.05.2007, 17:11
Beitrag #45


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Zitat (ccfuchs @ 22.05.2007, 17:42) *
Ich dachte immer nur Radwege auf der eigenen Seite sind Benutzungspflichtig.
Die darf man benutzen, auch wenn sie nicht beschildert sind. Oder anders herum, linke Radwege ohne Schilder darf man nicht benutzen.


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