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> mofa fuererschein verloren, bin 31 un habe ihn schon lange verloren
aliabab
Beitrag 27.05.2007, 22:04
Beitrag #1


Neuling


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hier mein problem ich hatte ma einen auto fuererschein den si mir aber nach 2 monaten abgenommen haben ....
das ist jetzt schon ueber 10 jahre her ,da ich keinen neuen autofuererschein mer machen moechte "kohle,etc" habe ich mir ueberlegt wieder mofa zu farn .
meinen mofalappen hatte ich mit 15 gemacht ,habe ihn aber verloren k.a
jetzt moechte ich wissen ob ich ihn neu beantragen kann ,un wo ich das kann?
danke fuer eure hilfe
mfg mirco
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Gast_K1200S_*
Beitrag 27.05.2007, 22:14
Beitrag #2





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Im Normalfall ist das nach 16 Jahren nirgends mehr registriert. Bliebe nur die Alternative, die Prüfbescheinigung völlig neu zu machen.
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Schoki
Beitrag 28.05.2007, 17:22
Beitrag #3


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Es müsste aber registriert sein, dass Du mal Klasse B (oder den alten 3er) hattest und der Dir weggenommen wurde. Und wenn man Dir den Schein wegnimmt dann darfst Du auch noch Mofa fahren da Mofa ja kein "richtiger" Führerschein ist (führerscheinfrei sozusagen). Frag doch mal beim Straßenverkehrsamt nach.


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Viele liebe Grüße
von Schoki
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darkstar
Beitrag 28.05.2007, 17:25
Beitrag #4


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Zitat (Schoki @ 28.05.2007, 18:22) *
Es müsste aber registriert sein, dass Du mal Klasse B (oder den alten 3er) hattest und der Dir weggenommen wurde. Und wenn man Dir den Schein wegnimmt dann darfst Du auch noch Mofa fahren da Mofa ja kein "richtiger" Führerschein ist (führerscheinfrei sozusagen).
Wenn der Schein entzogen IST dann berechtigt das NICHT zum Mofa-Fahren!!!! Etwas nicht mehr Vorhandenes KANN nicht zum Mofafahren berechtigen. no.gif
Zitat (Schoki @ 28.05.2007, 18:22) *
Frag doch mal beim Straßenverkehrsamt nach.
Wozu? Dort sind auch keine Mofa-Scheine registriert.

mfg
darkstar


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Peter Lustig
Beitrag 28.05.2007, 17:35
Beitrag #5


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Kleiner Einspruch:
eine Mofa-Prüfbescheinigung, die jede® benötigt, wenn er/sie ab dem 1.4.1965 geboren ist, ist keine Fahrerlaubnis. Deshalb darf man damit trotz einer Entziehung der Fahrerlaubnis noch Mofafahren. Wurde dagegen ein auf maximal 3 Monate befristetes Fahrverbot (bitte mit einer Entziehung der FE nicht verwechseln) verhängt, ist auch das Fahren von Mofas während der FV-Dauer nicht zulässig.

Eine kleine Chance sehe ich bei Deiner verloren gegangenen Prüfbescheinigung noch, wenn Du noch weißt, wo Du diese damals erworben hast und bei dieser Organisation nachfragst, ob dort eventuell noch Unterlagen darüber vorhanden sind. Ansonsten wirst Du die Prüfbescheinigung wohl neu erwerben müssen, wenn Du Mofa fahren willst.
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darkstar
Beitrag 28.05.2007, 17:40
Beitrag #6


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Zitat (Peter Lustig @ 28.05.2007, 18:35) *
eine Mofa-Prüfbescheinigung, die jede® benötigt, wenn er/sie ab dem 1.4.1965 geboren ist, ist keine Fahrerlaubnis.
Soweit klar.
Zitat (Peter Lustig @ 28.05.2007, 18:35) *
Deshalb darf man damit trotz einer Entziehung der Fahrerlaubnis noch Mofafahren.
Soweit auch klar, aber es muß trotz Entzug auch eine Prüfbescheinigung vorhanden sein. Zumindest berechtigt ein entzogener FS Klasse B/3 nicht zum Mofafahren, so wie es Schoki suggerierte. whistling.gif

mfg
darkstar


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Peter Lustig
Beitrag 28.05.2007, 18:44
Beitrag #7


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Zitat (darkstar @ 28.05.2007, 18:40) *
... aber es muß trotz Entzug auch eine Prüfbescheinigung vorhanden sein. Zumindest berechtigt ein entzogener FS Klasse B/3 nicht zum Mofafahren, so wie es Schoki suggerierte. whistling.gif

... es sei denn, man ist vor dem 1.4.1965 geboren. Dann braucht man zum Mofafahren garnix. tongue.gif

Ansonsten: cheers.gif
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Schoki
Beitrag 28.05.2007, 20:55
Beitrag #8


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Dann lag ich wenigstens zu 50 % richtig whistling.gif Man lernt doch nie aus.


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Viele liebe Grüße
von Schoki
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