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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 27.05.2007 Mitglieds-Nr.: 32194 ![]() |
das ist jetzt schon ueber 10 jahre her ,da ich keinen neuen autofuererschein mer machen moechte "kohle,etc" habe ich mir ueberlegt wieder mofa zu farn . meinen mofalappen hatte ich mit 15 gemacht ,habe ihn aber verloren k.a jetzt moechte ich wissen ob ich ihn neu beantragen kann ,un wo ich das kann? danke fuer eure hilfe mfg mirco |
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Gast_K1200S_* |
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Beitrag
#2
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Im Normalfall ist das nach 16 Jahren nirgends mehr registriert. Bliebe nur die Alternative, die Prüfbescheinigung völlig neu zu machen.
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Beitrag
#3
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 170 Beigetreten: 10.09.2006 Mitglieds-Nr.: 23001 ![]() |
Es müsste aber registriert sein, dass Du mal Klasse B (oder den alten 3er) hattest und der Dir weggenommen wurde. Und wenn man Dir den Schein wegnimmt dann darfst Du auch noch Mofa fahren da Mofa ja kein "richtiger" Führerschein ist (führerscheinfrei sozusagen). Frag doch mal beim Straßenverkehrsamt nach.
-------------------- Viele liebe Grüße
von Schoki |
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#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 ![]() |
Es müsste aber registriert sein, dass Du mal Klasse B (oder den alten 3er) hattest und der Dir weggenommen wurde. Und wenn man Dir den Schein wegnimmt dann darfst Du auch noch Mofa fahren da Mofa ja kein "richtiger" Führerschein ist (führerscheinfrei sozusagen). Wenn der Schein entzogen IST dann berechtigt das NICHT zum Mofa-Fahren!!!! Etwas nicht mehr Vorhandenes KANN nicht zum Mofafahren berechtigen. ![]() Frag doch mal beim Straßenverkehrsamt nach. Wozu? Dort sind auch keine Mofa-Scheine registriert.mfg darkstar -------------------- |
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Beitrag
#5
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 ![]() |
Kleiner Einspruch:
eine Mofa-Prüfbescheinigung, die jede® benötigt, wenn er/sie ab dem 1.4.1965 geboren ist, ist keine Fahrerlaubnis. Deshalb darf man damit trotz einer Entziehung der Fahrerlaubnis noch Mofafahren. Wurde dagegen ein auf maximal 3 Monate befristetes Fahrverbot (bitte mit einer Entziehung der FE nicht verwechseln) verhängt, ist auch das Fahren von Mofas während der FV-Dauer nicht zulässig. Eine kleine Chance sehe ich bei Deiner verloren gegangenen Prüfbescheinigung noch, wenn Du noch weißt, wo Du diese damals erworben hast und bei dieser Organisation nachfragst, ob dort eventuell noch Unterlagen darüber vorhanden sind. Ansonsten wirst Du die Prüfbescheinigung wohl neu erwerben müssen, wenn Du Mofa fahren willst. |
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Beitrag
#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 ![]() |
eine Mofa-Prüfbescheinigung, die jede® benötigt, wenn er/sie ab dem 1.4.1965 geboren ist, ist keine Fahrerlaubnis. Soweit klar.Deshalb darf man damit trotz einer Entziehung der Fahrerlaubnis noch Mofafahren. Soweit auch klar, aber es muß trotz Entzug auch eine Prüfbescheinigung vorhanden sein. Zumindest berechtigt ein entzogener FS Klasse B/3 nicht zum Mofafahren, so wie es Schoki suggerierte. ![]() mfg darkstar -------------------- |
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Beitrag
#7
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 ![]() |
... aber es muß trotz Entzug auch eine Prüfbescheinigung vorhanden sein. Zumindest berechtigt ein entzogener FS Klasse B/3 nicht zum Mofafahren, so wie es Schoki suggerierte. ![]() ... es sei denn, man ist vor dem 1.4.1965 geboren. Dann braucht man zum Mofafahren garnix. ![]() Ansonsten: ![]() |
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Beitrag
#8
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 170 Beigetreten: 10.09.2006 Mitglieds-Nr.: 23001 ![]() |
Dann lag ich wenigstens zu 50 % richtig
![]() -------------------- Viele liebe Grüße
von Schoki |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 26.04.2025 - 14:33 |