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> Einmal mit cannabis erwischt darf ich jetzt keinen Führerschein machen?
Mausemina
Beitrag 12.06.2007, 19:55
Beitrag #1


Neuling
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Hallo,

Ich bin neu hier!
Ich war heute in der Fahrschule weil ich meinen Autoführerschein gerne machen würde.
Der Fahrlehrer meinte bei dem Thema Alkohol und Drogen das wenn man auch nur einmal früher erwischt wurde das es da sein kann das man seinen Führerschein gar nicht erst machen darf...

nun zu meiner Frage..

Ich wurde letztes jahr mit einer sehr geringen Menge Cannabis erwischt Saß mit 2 Kollegen im Auto der Fahrer hatte nix geraucht aber auch etwas dabei so wie der Beifahrer ich saß auf der Rückbank. Die Polizei die uns anhielt brachte dieses zur Anzeige, Sie sagten das Wir einen Eintrag bekommen mit BTMK (Betäubungsmittelkonsument) da ich aber zu diesen Zeitpunkt überhaupt noch keinen Führerschein besaß weiss ich nicht ob dieses auch für mich gilt... Die Anzeige wurde auch von der Polizei eingestellt es war ja das erste mal und mit einer sehr geringen Menge habe somit ja keine Akte bei der Polizei!

Aber kann das jetzt sein das ich meinen Führerschein gar nicht erst machen darf?? oder brauch ich da keine angst haben weil ich zu diesem Zeitpunkt noch KEINE Fahrerlaubnis besaß??? oder muss ich mit einem Drogentest oder sogar einer MPU rechnen??

Freue mich über jede Antwort!!!

Bin jetzt total verzweifelt nach dem Fahrschul besuch... sadwalk.gif

Vielen dank schon mal für eure Antworten!!

Mina
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gisur
Beitrag 12.06.2007, 19:59
Beitrag #2


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hi eigentlich darfst du dein lappen trotzdem machen ich wurde vor meinem führerschein auch erwischt und das nicht mit wenig und noch anderer drogen
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romeo19847
Beitrag 12.06.2007, 20:00
Beitrag #3


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Ich würd sagen, dass du ihn machen darfst!!! Aber als BTMK wirst du eingestuft bleiben bis es verjährt!!!
Ehrlich gesagt weiss da nicht so genau bescheid aber warte mal bis sich die profis hier melden. Eins kann ich sagen du bist hier am richtigen ort!!! Also Kopf Hoch!!!
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Luxfur
Beitrag 12.06.2007, 20:14
Beitrag #4


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Und ich kann sagen, dass du romeo in sofern Recht hattest, dass du nicht genau Bescheid weißt wink.gif.

1. Du, Mina, hast sofern das Verfahren eingestellt wurde (noch die Papiere zur Hand? §153 I StPO?) tatsächlich keinen Eintrag im Bundeszentralregister (BZR).
2. Mithin hat die Führerscheinstelle (FSSt) auch keine Infos über deine Drogenkarriere, sofern die Polizei damals nicht selbst die FSSt informierte.
Tat sie das nicht, dann steht deinem FE-Erwerb nichtsmehr im Wege.
2a. Sollte die Polizei doch die FSSt informiert haben, könnte diese sich fragen, wie denn dein Konsum so aussieht, und ein Ärztliches Gutachten einfordern. Eine MPU ist hier nicht zu erwarten, da keine ausreichenden Zweifel an der charakterlichen Eignung bestehen.


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"Wenn alle täuschenden Gedanken dahinschmelzen, wird sich die zu Grunde liegende Essenz aus eignem Antrieb offenbaren."
Hanshan
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Mausemina
Beitrag 12.06.2007, 20:26
Beitrag #5


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Ja ich habe den Brief noch von der Polizei wo drauf steht Verfahren wurde Eingestellt!

darin steht:

Sehr geerte Frau ...

das Verfahren gegen Sie habe ich gemäß § 31 a Betäubungsmittelgesetz eingestellt.

Im Wiederholungsfall können Sie nicht mehr mit einer Einstellung des Verfahrens rechnen.

Staatsanwalt
XXX

JA schon mal keine MPU ist gut mit einem Drogentest hab ich kein Problem hab nix zu verbergen und bin auch clean!
JA meinem Kollegen der Beifahrer war wurde der Führerschein entzogen und dem Fahrer ist nix passiert.. ( die haben den irgentwie vergessen obwohl er das 3te mal erwischt wurde) Desshalb weiss ich nicht wie das für mich ist dachte eigentlich mit der Einstellung des Verfahrens ist die sache für mich erledigt?!?!
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Luxfur
Beitrag 12.06.2007, 20:32
Beitrag #6


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Nein, damit ist die Sache für dich strafrechtlich erledigt gewesen - d.h. der Staat hat vorerst kein Interesse daran dich für deinen Fehler zur Rechenschaft zu ziehen.
((Wobei ich ohnehin ein Problem damit habe, dass im BZRG nicht geklärt ist wie Einstellungen nach §31a BtmG gehandhabt werden, das BtmG selbst aber auch nichts über die Eintragung von Einstellungen sagt - woher will also der Staatsanwalt wissen ob du eine Vorgeschichte hast?))

Das hindert aber die Verwaltung so rein garnicht daran in Zweifel zu ziehen, ob man dir gewisse Privilegien denn wirklich guten Gewissens gewähren kann. Sind sie sich da nicht sicher überprüfen sie es, sind sie sich sicher dass man es nicht kann, dann versagen sie sie dir. Das hat aber mit dem Strafverfahren nichtsmehr zu tun.


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Mausemina
Beitrag 12.06.2007, 20:49
Beitrag #7


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Also..

Dann kann es sein dass das Straßenverkehrsamt sagt ich muss etwas nachweisen dann z.B einen drogentest oder ähnliches machen?

Ja bei der Polizei hab ich ja eine Aussage gemacht das es das erste mal war das ich so etwas ausprobieren wollte und dann direckt erwischt wurde und ich es auch nie wieder machen werde aus Angst wieder eine Anzeige zu bekommen..

Kriegt das Straßenverkehrsamt dann auch diese Aussage?

Weil ich hab jetzt echt riesen Angst das ich meinen Führerschein nicht weiter machen darf.. nur wegen so einer blöden geschichte von einmaligem Cannabis konsum..

Dabei steht doch nächste Woche meine erste Fahrstunde an..

Und ich brauche den Führerschein auch damit ich bald eine Ausbildung beginnen kann auch ausser halb von RE .. WEIL hier gibt es überhaupt keine chance...


Danke Mina
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romeo19847
Beitrag 12.06.2007, 22:18
Beitrag #8


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Also hatte ich doch nicht so unrecht!!!! wavey.gif
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ujgm
Beitrag 13.06.2007, 09:22
Beitrag #9


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Zitat (Mausemina @ 12.06.2007, 22:49) *
Dann kann es sein dass das Straßenverkehrsamt sagt ich muss etwas nachweisen dann z.B einen drogentest oder ähnliches machen?

Nein, es kann in deinem Fall nicht sein, dass das Straßenverkehrsamt einen Drogentest oder ähnliches verlangen kann! (sofern du uns nichts verschwiegen hast).

Es liegen hier keinerlei Tatsachen vor, die irgendwelche Zweifel an deiner Fahreignung begründen können. Es spricht nichts für regelmäßigen Konsum, es spricht nichts für ein fehlendes Trennvermögen.

Sollte sich die FSST hier dennoch auf die Idee kommen, ein äG oder ähnliches anzuordnen, sofort dagegen vorgehen.
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Anton Gorodezki
Beitrag 13.06.2007, 11:04
Beitrag #10


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ich denke dagegen kann man gar nicht vorgehen? (verwaltungsakt)


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miniding
Beitrag 13.06.2007, 11:25
Beitrag #11


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Also ich ahtte auch mal ne anzeige mit 16 wegen der kifferrei. waren so 4gramm.
Aber das hat mit 18 beim führerscheinmachen keinen interesiert.

Ist allerdings in späteren anderen verfahren wieder aufgetaucht.

Aber für den führerschein dürftest du eigentlich keine probleme kreigen, vorallem wenn es auch noch fallen gelassen worden ist.

grüßle
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ujgm
Beitrag 13.06.2007, 11:43
Beitrag #12


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Zitat (Anton Gorodezki @ 13.06.2007, 13:04) *
ich denke dagegen kann man gar nicht vorgehen? (verwaltungsakt)

Ja das ist schwierig, deshalb hab ich ja auch nicht "Widerspruch einlegen" geschrieben.

Man könnte
- hoffen, dass die Widerspruchsbehörde bzw. der Richter der modernen Auffassung angehört und den Rechtswege für zulässig hält (wenig erfolgversprechend)

- Rechtsbehelf gegen die Kostenentscheidung einlegen (auch unsicher)

- formlosen Rechtsbehelf einlegen bzw. den Sachbearbeiter ineinem Gespräch auf seine fehlerhafte Rechtsauffassung hinweisen

- sich an den Vorgesetzten wenden und diesen über die mangelhaften Rechtskenntnisse seines Mitarbeiters informieren und um Abhilfe bitten

- sich an die Fachaufsichtsbehörde wenden

- warten, bis die FE entzogen wird und dann dagegen vorgehen.

Im vorliegenden Fall halte ich die Anordnung eines äG (odar gar MPU) für so haarsträubend, dass ich eigentlich nicht glauben kann, dass es tatsächlich FSST gibt dies tatsächlich fordern.
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