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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 12.06.2007 Mitglieds-Nr.: 32804 ![]() |
![]() folgendes ist passiert: ich parkte in einer einbahnstraße, parallel einer hauptverkehrsstaße. diese 'nebenstraße' hat linksseitig weiß markierte, schräge parkplätze und rechtsseitig einen farblich markierten fahrradweg. auf einem dieser parkplätze stand ich und wollte rückwärts ausparken. (ist dort anders auch gar nicht möglich, weil nach vorne hoher kantstein zur abgrenzung der hauptverkehrsstraße) alles wie vorgeschrieben. rückwärtsgang eingelegt, blick in den rückspiegel und nochmal umgesehen (schulterblick) ob die fahrbahn frei ist. alles frei. dann gaaaaanz langsam zurückgesetzt.... ein anderes fahrzeug nähert sich und ich unterbreche sofort meinen ausparkvorgang, stehe sofort und lasse das andere auto ohne probleme hinter mir durchfahren. dann wieder wie vorher. rückspiegel und umsehen ob dem fahrzeug eben evt. ein weiteres folgt. alles frei und ich setzte weiter seeeeehr langsam zurück. bin schon zu 1/3 raus aus der parklücke als es knirscht............ ![]() das eben vorbeigefahrene auto ist, trotz einbahnstraße!, entgegen der fahrtrichtung zurückgefahren und hat meine hintere ecke geqrasht. meiner meinung nach habe ich keine schuld, da ich durch die vorgeschriebene besondere vorsichtspflicht das näherkommende fahrzeug erkannt habe und ich es auch ohne weiteres hinter mit vorbeifahren ließ. die gegnerische versicherung will mir aber nur 40 % meines schadens ersetzen. ![]() ach ja.....meine versicherung hat merkwürdigerweise noch keinen schadensanspruch seitens des unfallgegers erhalten. was meint ihr? soll ich einspruch einlegen? |
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Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 ![]() |
Einspruch einlegen kannst Du gegen die Antwort der gegnersichen Versicherung nicht.
Du kannst entweder weiter verhandeln oder wenn das nichts hilft, gegen den Unfallgegner und dessen Versicherung klagen. Beim Rückwärtsfahren gelten genauso wie beim Ausparken (insbesondere Rückwärtsausparken) besondere Sorgfaltsvorschriften: man muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Deshalb tragen hier wohl beide Unfallbeteiligte eine Mitschuld. Wie hoch die jeweilige Haftung ist, hängt von den näheren Umständen ab: wo sind die Schäden an den Unfallfahrzeugen? Daraus kann man ja ablesen, welches Fahrzeug den Kollisisionspunkt als erstes erreicht hat: das andere Fahrzeug sollte dann eine größere Schuld tragen. Wer als seitliche Schäden hat, sollte besser wegkommen als jemand, der einen reinen Heckschaden hat. Weiterhin: lässt sich beweisen, dass der Unfallgegner beim Vorwärtsvorbeifahren schon Dein Ausparkmanöver beobachten konnte? Wenn ja, würde das zu einer höheren Haftung des Unfallgegners führen: Dein Ausparkvorgang war dann ja für ihn konkret vorhersehbar, während seine Rückwärtsfahrt für Dich überraschend gekommen ist. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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Beitrag
#3
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 12.06.2007 Mitglieds-Nr.: 32804 ![]() |
hallo,
ja auf den unfallfotos kann man schon deutlich erkennen, daß der unfallgegner sichtbare schleifspuren an seiner stoßstange hat, die nur durch die kollision an meinem auto entstehen konnten. ecke an ecke. das ich am ausparken war wusste er. ich hatte ja extra das ausparken unterbrochen (und weiterhin rückfahrschinwerfer an) um ihn an mir vorbeifahren zu lassen. |
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Beitrag
#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21964 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 ![]() |
...Weiterhin: lässt sich beweisen, dass der Unfallgegner beim Vorwärtsvorbeifahren schon Dein Ausparkmanöver beobachten konnte?... NUR das erklärt ja das seltsame Verhalten des Unfallgegners: - Er fährt durch die Einbahnstraße auf der Suche nach einem Parkplatz - sieht, das der TE ausparkt und somit eine Lücke freimacht, - haut schnell den Rückwärtsgang rein, um wieder HINTER den ausparkenden TE zu kommen, - kriegt aber nicht mit, dass der TE davon nichts mitbekommen hat. Meiner Meinung nach sollte der TE seinen gesamten Schaden ersetzt bekommen. Begründung: Wer rückwärts ausparkt, muss zwar vorsichtig sein und mit allem Möglichen rechnen; aber damin zu rechnen, dass ein anderer verkehrt herum rückwärts durch eine Einbahnstraße fährt, ist doch wohl etwas viel verlangt, oder ![]() Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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Beitrag
#5
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 12.06.2007 Mitglieds-Nr.: 32804 ![]() |
ja...der meinung war ich bis heute nachmittag auch noch
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Beitrag
#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2561 Beigetreten: 26.10.2006 Wohnort: Oberpfalz Mitglieds-Nr.: 24565 ![]() |
ja...der meinung war ich bis heute nachmittag auch noch ![]() An deiner Stelle würde ich mich bei deiner Versicherung erkundigen, wie diese das Ganze sieht. Wenn sie es genauso sieht wie du, wird sie ohnehin einen Rechtsstreit mit der Versicherung des Unfallgegners beginnen und du sparst dir Anwaltskosten. Falls diese dir auch eine Teilschuld einräumt, sollte man zu einem guten Verkehrsanwalt gehen und sich beraten lassen. Hast du eine Rechtschutzversicherung? MfG Flo ![]() -------------------- "Der größte Luxus, den man sich leisten kann, ist eine eigene Meinung". (Sir Alec Guiness)
"Ein Paradies ist immer dann, wenn einer da ist, der wo aufpasst, dass keiner reinkommt" (Gerhard Polt) |
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Beitrag
#7
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6223 Beigetreten: 05.11.2003 Mitglieds-Nr.: 508 ![]() |
...Weiterhin: lässt sich beweisen, dass der Unfallgegner beim Vorwärtsvorbeifahren schon Dein Ausparkmanöver beobachten konnte?... NUR das erklärt ja das seltsame Verhalten des Unfallgegners: - Er fährt durch die Einbahnstraße auf der Suche nach einem Parkplatz - sieht, das der TE ausparkt und somit eine Lücke freimacht, - haut schnell den Rückwärtsgang rein, um wieder HINTER den ausparkenden TE zu kommen, ..und dabei muss er schneller sein alos die Ausparkende, sonst ist die Lücke futsch! |
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Beitrag
#8
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4314 Beigetreten: 04.12.2006 Wohnort: Uppsala, Schweden Mitglieds-Nr.: 26107 ![]() |
An deiner Stelle würde ich mich bei deiner Versicherung erkundigen, wie diese das Ganze sieht. Wenn sie es genauso sieht wie du, wird sie ohnehin einen Rechtsstreit mit der Versicherung des Unfallgegners beginnen und du sparst dir Anwaltskosten. Falls diese dir auch eine Teilschuld einräumt, sollte man zu einem guten Verkehrsanwalt gehen und sich beraten lassen. Hast du eine Rechtschutzversicherung? Hallo, die eigene (Haftpflicht)Versicherung wird erst dann tätig werden, wenn der Unfallgegner Ansprüche an sie stellt. Vorher nicht. Dann wird sie anhand des Unfallberichts entscheiden, ob sie die Ansprüche befriedigt oder teilweise bzw. ganz zurückweist. Damit ist dem/der TE allerdings, was den Schaden am eigenen Auto betrifft, in keinster Weise geholfen. Natürlich könnte man den Vertreter der eigenen Versicherung nach seiner Meinung zur Unfallsituation fragen. Mit solchen Meinungen wäre ich allerdings äußerst vorsichtig. Da würde ich lieber einen (Fach-)Anwalt fragen, auch wenn es etwas kostet. Was ich allerdings für Deutschland nicht weiß, das ist, wie die Sache aussieht, falls eine Vollkaskoversicherung vorhanden ist. Hier bei mir in den Niederlanden zahlt die VK zunächst mal den Schaden am eigenen Auto, und setzt sich dann von sich aus mit der Versicherung des Unfallgegners auseinander. Notfalls auch vor Gericht. So war es bei mir, als mir ein rückwärts ausparkender Lieferwagen in die Seite gekracht ist. Ich fürchte allerdings, dass deutsche Vollkaskoversicherungen einen solchen Service nicht bieten, man sich also selbst mit der Versicherung des Unfallgegners streiten muss... ![]() MfG Gerhard -------------------- |
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Beitrag
#9
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7883 Beigetreten: 16.03.2005 Mitglieds-Nr.: 8842 ![]() |
Und so ähnlich stellt wahrscheinlich die Gegenseite den Hergang dar:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=54175 |
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#10
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 63 Beigetreten: 11.06.2007 Mitglieds-Nr.: 32733 ![]() |
Und so ähnlich stellt wahrscheinlich die Gegenseite den Hergang dar: http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=54175 Das wäre zwar interessant, die Argumentationen und Sichtweisen der Gegenseite zu lesen, ist aber leider nicht der Fall. Hier ist der Ort des Geschehens eine Einbahnstraße mit Radweg. In meinem Fall handelt es sich um eine enge Sackgasse... |
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#11
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7883 Beigetreten: 16.03.2005 Mitglieds-Nr.: 8842 ![]() |
Das wäre zwar interessant, die Argumentationen und Sichtweisen der Gegenseite zu lesen, ist aber leider nicht der Fall. Hier ist der Ort des Geschehens eine Einbahnstraße mit Radweg. In meinem Fall handelt es sich um eine enge Sackgasse... Natürlich ist der Fall nicht identisch, deshalb schrieb ich auch "so ähnlich". Beide male wird der Ausparkter behaupten: "Der andere setzte unvermittelt zurück ohne sich umzuschauen, als ich bereits halb ausgeparkt hatte." und der Rückwärtsfahrer wird jeweils sagen: "Ich fuhr zurück und plötzlich parkte jemand aus und fuhr mir gegen mein schönes Auto" |
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Beitrag
#12
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 63 Beigetreten: 11.06.2007 Mitglieds-Nr.: 32733 ![]() |
Natürlich ist der Fall nicht identisch, deshalb schrieb ich auch "so ähnlich". Ach so, dann habe ich dich falsch verstanden. Ich dachte, du wärst der Meinung ich wäre die Gegenseite... Aber das ist richtig. Jeder hat natürlich so seine eigene subjektive Wahrheit... Insofern wäre es natürlich interessant meine Gegenseite zu lesen. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 28.04.2025 - 11:12 |