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> Muss Drosselung eingetragen sein oder reicht TÜV-Bescheinigung aus?
BikerBine
Beitrag 13.06.2007, 17:28
Beitrag #1


Neuling


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Hallo zusammen smile.gif

Habe jetzt endlich mein eigenes Motorrad, welches ich auf Grund meiner Probezeit noch auf 27kw/34PS gedrosselt fahren muss. Die Drossel ist eingebaut und vom TÜV abgenommen. Mein Händler meinte jetzt, da die Drossel im Oktober wieder rauskommt (Probezeit um: JUCHUUUUUUUU!) würde es ausreichen, die Drosselung nicht im Fahrzeugbrief eintragen zu lassen, sondern nur die TÜV-Bescheinigung mitzuführen. Erschien mir eigentlich relativ logisch,habe mir keine weiteren Gedanken dazu gemacht, bis gestern meine Versicherung angerufen hat und mir mitgeteilt hat, dass mein Beitrag erhöht würde weil ich nicht wie angegeben eine gedrosselte Maschine sondern die offene fahren würde. Mit der TÜV-Bescheinigung haben die sich zufrieden gegeben. Aber ich mache mir jetzt doch Gedanken ob ich mich ohne eingetragene Drossel sondern nur mit der Tüv-Bescheinigung des fahrens ohne Führerschein strafbar machen würde.....

Ich hoffe ihr könnt mir helfen!

Danke schonmal

Die Bine smile.gif
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Gast_K1200S_*
Beitrag 13.06.2007, 17:32
Beitrag #2





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Die Beschränkung bei der Klasse A auf 34 PS hat nichts mit der Probezeit zu tun, sondern rechnet sich einzig und alleine aus 2 Jahren Fahrerlaubnis Klasse A (beschränkt). Die PZ kann also schon lange um sein, wenn die 2 Jahre für A beschränkt noch nicht vorbei sind, ist's Essig mit entdrosseln.
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BikerBine
Beitrag 13.06.2007, 17:37
Beitrag #3


Neuling


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Ja Sorry... habe mich falsch ausgedrückt. Meine Probezeit ist schon früher rum, aber die 2Jahre seitdem ich den Schein gemacht habe sind im Oktober um...
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Uwe W
Beitrag 13.06.2007, 18:25
Beitrag #4


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Die Drosselung ist der Behörde nach FZV § 13 (1) Nr. 3 unverzüglich mitzuteilen, damit die Papiere berichtigt werden können.

Eine Missachtung dieser Pflicht kann mit einem Bußgeld belegt werden.

Da sich durch die Drosselung die Fahrzeugart nicht ändert, sollte aber die Betriebserlaubnis erhalten bleiben.

Auch liegt kein Fahren ohne Fahrerlaubnis vor, wenn man die Drosselung nicht einträgt.

Aber : Wenn die Änderung der Nennleistung nicht eingetragen wurde, kann ein Polizist immer den Verdacht hegen, dass die Drosselung wieder entfernt wurde. Der TÜV-Bericht ist ja keine Garantie dafür, dass die Drossel drin geblieben ist.

Dann kann das Fahrzeug eventuell wegen des Verdachts einer Straftat sichergestellt werden und auf Kosten des Halters untersucht werden.

In jedem Fall kann es Scherereien geben, die mehr Ärger und Kosten verursachen als eine ordnungsgemäße Eintragung.


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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AdventureRudi
Beitrag 13.06.2007, 18:41
Beitrag #5


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Du hast recht, es muss natürlich sofort eingetragen werden.
Aber glaubst du, dass der Eintrag in der ZB1 eine Gewähr dafür ist , dass die Drossel noch drinn ist tongue.gif ich glaub nicht .


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Früher war ich schrecklich unentschlossen, heute bin ich mir da nicht mehr so sicher!
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BikerBine
Beitrag 13.06.2007, 18:52
Beitrag #6


Neuling


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Na wer kommt denn auf so böse Ideen? wink.gif

Nee finds eigentlich ganz gut, dass meine Suzi noch n bissl gedrosselt ist. Aber die Kohle für diese doofe Eintragung und dann anschließend im Oktober wieder fürs austragen wurmt mich dann doch, weils ja eigentlich wirklich Schwachsinn ist. Ne eingetragene Drosselung garantiert leider heutzutage auch nicht mehr, dass das Motorrad gedrosselt ist....

Hat jemand ne Ahnung was für Kosten da genau auf mich zukommen?
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Mr.T
Beitrag 13.06.2007, 19:29
Beitrag #7


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Zitat
Ausfertigung, Ersatz oder Änderung der nationalen
oder internationalen Fahrzeugpapiere oder
-bescheinigungen wegen Änderung persönlicher oder
technischer Daten oder Unbrauchbarkeit oder
Verlust einschließlich Erteilung einer Betriebserlaubnis
sowie Fahrzeugidentitätsprüfung in anderen als in den
nach Nummern 221 und 227 erfassten Fällen 10,20€
Diese Gebühr erhöht sich bei der Ausstellung einer
Zulassungsbescheinigung Teil I um 0,70€


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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AdventureRudi
Beitrag 13.06.2007, 22:11
Beitrag #8


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Das sind ja nur die Kosten bei der Zulassungsstelle. Der TÜV wird für das Gutachten zur Erlangung der BE auch ca. 30 Euro wollen.


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Mr.T
Beitrag 13.06.2007, 22:15
Beitrag #9


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Das TÜV-Gutachten liegt doch schon vor. wink.gif


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AdventureRudi
Beitrag 14.06.2007, 07:03
Beitrag #10


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Für die Drosselung ! aber für die Rückrüstung braucht sie ja ein neues !!


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Gast_K1200S_*
Beitrag 14.06.2007, 07:35
Beitrag #11





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So weit ist sie doch noch gar nicht. wink.gif
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AdventureRudi
Beitrag 14.06.2007, 08:44
Beitrag #12


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Was hat das damit zu tun, dann braucht sie es eben in einem viertel Jahr... Hätte sie es nicht ändern lassen, könnte Sie die Drossel ausbauen und niemand hätte was gemerkt. Was aber nicht erlaubt ist wie wir natürlich wissen.


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Mr.T
Beitrag 14.06.2007, 08:57
Beitrag #13


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Zitat (AdventureRudi @ 14.06.2007, 09:44) *
Was hat das damit zu tun, dann braucht sie es eben in einem viertel Jahr... Hätte sie es nicht ändern lassen, könnte Sie die Drossel ausbauen und niemand hätte was gemerkt. Was aber nicht erlaubt ist wie wir natürlich wissen.

@BikerBine wollte doch wohl offenbar wissen, wie sie sich gesetzeskonform verhält, sonst hätte sie ja hier nicht nachgefragt.


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AdventureRudi
Beitrag 14.06.2007, 09:04
Beitrag #14


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Ich habe nichts Unkonformes geschrieben!!!!!!!!!

Gott bewahre.... ich ??? niemals


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Mr.T
Beitrag 14.06.2007, 10:20
Beitrag #15


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Zitat (AdventureRudi @ 14.06.2007, 10:04) *
Ich habe nichts Unkonformes geschrieben!!!!!!!!!

Das habe ich doch nicht behauptet. Gott bewahre.... ich ??? niemals. wink.gif


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BikerBine
Beitrag 14.06.2007, 15:50
Beitrag #16


Neuling


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Uiuiuiui wink.gif Hier gehts ja rund!

Danke schonmal an alle..... Werd wohl in den nächsten tagen mal wieder zur Zulassungsstelle dackeln dürfen wink.gif aber besser, als sich mit einem der freundlichen Herren in Grün anzulegen!
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