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> 3 mal in 1 Jahr mehr als 25km/h zu schnell
Blizzard
Beitrag 15.06.2007, 09:14
Beitrag #1


Neuling


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Muss innerhalb der nächsten 4 Monate den FS 4 Wochen abgeben wegen eines VErstoßes vom Juli 2006.

Leider war ich so dämlich mich im Dezember 2006 und im Juni 2007 nun zwei weitere male blitzen zu lassen:

im DEzember 2006 mit 26 km/h zu schnell: Geldbusse und 3 Punkte bereits anerkannt.

Juni 2007: 60km/h in 30er Zone: 3 Punkte.

Meine Sorge bzw. Frage ist nun folgende:

Muss ich den FS nun länger als 4 Wochen abgeben? Für sich alleine gäbe es ja nur für den ersten Fall FS-Entzug - aber es heisst ja wenn einem innerhalb eines Jahres mehrmals mehr als 25km/h zu viel nachgewiesen werden (und dies ist nun sogar 3 mal der Fall) dann kann auch dafür ein Fahrverbot verhängt werden.
Was ist am wahrscheinlichsten? Dass sie es bei den 4 Wochen belassen? Oder dasss ich weitere 4 Wochen bekomme? Oder dass es gleich deutlich mehr gibt? 2 Monate? 3 Monate? 6 Monate? crybaby.gif

Ein Freund hat mir angeboten den letzten Fall auf sich zu nehmen.
Ist da das Risiko nicht sehr gross dass sie sein Bild abgleichen und feststellen dass er es nicht ist? Aber vermutlich vergleichen die ja nicht lang wenn er gleich zugibt dass ers war, oder?

Was soll ich jetzt in den Anhörungsbogen reinschreiben? Zugeben dass ich es war? Oder den Freund angeben?
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Flo1983
Beitrag 15.06.2007, 09:27
Beitrag #2


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Zitat (Blizzard @ 15.06.2007, 10:14) *
Muss innerhalb der nächsten 4 Monate den FS 4 Wochen abgeben wegen eines VErstoßes vom Juli 2006.

Ist der Bußgeldbescheid schon rechtskräftig? Wenn nicht könnte man das Zeitfenster von 4 Monaten noch vergrößern. Im Übrigen musst du den FS 1 Monat abgeben, nicht 4 Wochen. wink.gif

Zitat (Blizzard @ 15.06.2007, 10:14) *
Was ist am wahrscheinlichsten? Dass sie es bei den 4 Wochen belassen? Oder dasss ich weitere 4 Wochen bekomme? Oder dass es gleich deutlich mehr gibt? 2 Monate? 3 Monate? 6 Monate? crybaby.gif

Es gibt die 2 x mind. 26 km/h innerhalb eines Jahres-Regel, wenn diese angewendet wird, bekommst du nach Rechtskraft des neuen Bußgeldbescheids wahrscheinlich 1 Monat Fahrverbot.

Zitat (Blizzard @ 15.06.2007, 10:14) *
Ein Freund hat mir angeboten den letzten Fall auf sich zu nehmen.
Ist da das Risiko nicht sehr gross dass sie sein Bild abgleichen und feststellen dass er es nicht ist? Aber vermutlich vergleichen die ja nicht lang wenn er gleich zugibt dass ers war, oder?

Ein Dritter dürfte es straffrei freiwillig auf sich nehmen, nur du dürftest ihn nicht angeben, das wäre strafbar. Aber in der Regel schaut die Behörde schon genau hin und merkt, wenn etwas nicht stimmt. Versuchen kann man es, die Erfolgschancen sind eher gering.

EDIT:
Hast du den Bußgeldbescheid vom Juni 2007 denn schon oder spekulierst du da nur, wie schnell du warst?


MfG Flo wavey.gif


--------------------
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Blizzard
Beitrag 15.06.2007, 09:43
Beitrag #3


Neuling


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Zitat (Blizzard @ 15.06.2007, 10:14) *
Muss innerhalb der nächsten 4 Monate den FS 4 Wochen abgeben wegen eines VErstoßes vom Juli 2006.
Zitat (Flo1983 @ 15.06.2007, 11:27) *
Ist der Bußgeldbescheid schon rechtskräftig? Wenn nicht könnte man das Zeitfenster von 4 Monaten noch vergrößern. Im Übrigen musst du den FS 1 Monat abgeben, nicht 4 Wochen. wink.gif

naja: gestern war die Gerichtsverhandlung - da wir während dieser den Einspruch zurücknahmen schätze ich mal dass es rechtskräftig ist, oder?
Und: was würde es denn bringen das Zeitfenster von 4 Monaten zu vergrößern???? Und: wie könnte man dies bewirken?



Zitat (Blizzard @ 15.06.2007, 10:14) *
Was ist am wahrscheinlichsten? Dass sie es bei den 4 Wochen belassen? Oder dasss ich weitere 4 Wochen bekomme? Oder dass es gleich deutlich mehr gibt? 2 Monate? 3 Monate? 6 Monate? crybaby.gif
Zitat (Flo1983 @ 15.06.2007, 11:27) *
Es gibt die 2 x mind. 26 km/h innerhalb eines Jahres-Regel, wenn diese angewendet wird, bekommst du nach Rechtskraft des neuen Bußgeldbescheids wahrscheinlich 1 Monat Fahrverbot.


ja das weiß ich, ich meinte nur ob es nun vielleicht sogar noch mehr werden könnte als 2 mal 1 MOnat, wegen Wiederholungstat oder so?


Zitat (Blizzard @ 15.06.2007, 10:14) *
Ein Freund hat mir angeboten den letzten Fall auf sich zu nehmen.
Ist da das Risiko nicht sehr gross dass sie sein Bild abgleichen und feststellen dass er es nicht ist? Aber vermutlich vergleichen die ja nicht lang wenn er gleich zugibt dass ers war, oder?
Zitat (Flo1983 @ 15.06.2007, 11:27) *
Ein Dritter dürfte es straffrei freiwillig auf sich nehmen, nur du dürftest ihn nicht angeben, das wäre strafbar. Aber in der Regel schaut die Behörde schon genau hin und merkt, wenn etwas nicht stimmt. Versuchen kann man es, die Erfolgschancen sind eher gering.
MfG Flo wavey.gif


aber wie kann er es auf sich nehmen wenn ich ihn nicht nennen darf????
was soll ich dann in den Anhörungsbogen reinschreiben????

Zitat (Flo1983 @ 15.06.2007, 11:27) *
EDIT:
Hast du den Bußgeldbescheid vom Juni 2007 denn schon oder spekulierst du da nur, wie schnell du warst?

ich bekam den Anhörungsbogen den ich spätestens morgen zurückschicken muss und da steht drin dass ich in einer 30 er Zone (nach Abzug der Meßtoleranz) mit 60km/h geblitzt wurde.




Hallo Moderatoren,
warum habt Ihr diesen Thread vom Führerschein-Forum in das Bußgeld-Forum verschoben???

Das Bußgeld ist doch nicht mein Problem, sondern der drohende Führerscheinentzug!!!

Der Beitrag wurde von Blizzard bearbeitet: 15.06.2007, 09:42
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Flo1983
Beitrag 15.06.2007, 09:49
Beitrag #4


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Zitat (Blizzard @ 15.06.2007, 10:43) *
Und: was würde es denn bringen das Zeitfenster von 4 Monaten zu vergrößern???? Und: wie könnte man dies bewirken?

Wenn das Ganze rechtskräftig ist, geht es nicht mehr. Naja es würde dir was bringen, wenn du den FS in diesen 4 Monaten komplett brauchst und ihn erst später abgeben möchtest.

Zitat (Blizzard @ 15.06.2007, 10:14) *
ja das weiß ich, ich meinte nur ob es nun vielleicht sogar noch mehr werden könnte als 2 mal 1 MOnat, wegen Wiederholungstat oder so?

Nein, mehr als 1 Monat Fahrverbot wird es sicher nicht geben.

Zitat (Blizzard @ 15.06.2007, 10:14) *
aber wie kann er es auf sich nehmen wenn ich ihn nicht nennen darf????
was soll ich dann in den Anhörungsbogen reinschreiben????

Ein Dritter (der Freund) selbst könnte sich eintragen, das ist nicht strafbar. wink.gif Nur man selbst darf keinen anderen fälschlicherweise beschuldigen und das wäre ja dann der Fall. wink.gif

Zitat (Blizzard @ 15.06.2007, 10:14) *
ich bekam den Anhörungsbogen den ich spätestens morgen zurückschicken muss und da steht drin dass ich in einer 30 er Zone (nach Abzug der Meßtoleranz) mit 60km/h geblitzt wurde.

Ok, dann warte bis der Bußgeldbescheid kommt und wenn dir darin eröffnet wird, dass es 1 Monat FV gibt, dann kann man diesen Monat FV (den du eigentlich sofort nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids antreten müsstest diesmal) bei Bedarf locker noch um einige Wochen/Monate verzögern. wink.gif


MfG Flo wavey.gif


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Bill
Beitrag 15.06.2007, 17:20
Beitrag #5


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Aaalso, fasssen wir mal zusammen. Juli 2006 + Dezember 2006 jeweils mehr als 25 km/h zu schnell:

Macht 1 Monat Fahrverbot, da zweimal schnellers als +25 innerhalb eines Jahresm den Führerschein darfst du innerhalb von 4 Monaten abgeben.


Nun ein weiteres mal mehr als +25, heißt du bekommst einen weiteren Monat Fahrvebot hinzu.

Man beachte jedoch, dass dieser eine Monat Fahrverbot nun NICHT mehr innerhalb von 4 Monaten frei gewählt werden kann, da du dir diese "Vergünstigung" durch dein bisheriges einmonatiges Fahrverbot bereits verspielt hast.


Wenn es tatsächlich so ablaufen sollte, hast du Fahrverbot, sobald der Bußgeldbescheid vom Juni 2007 rechtskräftig wird, d.h. du darfst dann SOFORT nicht mehr fahren und musst deinen FS für zwei Monate abliefern.


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"Von Sicherheit steht nichts in unserer Verfassung, in unserer Verfassung steht etwas von Freiheit. Das heisst also, soweit wir Sicherheit brauchen, um die Freiheit zu schützen ist das in Ordnung. Aber die Sicherheit ist kein Wert an sich - wir sind kein Sicherheitsstaat, sondern ein Freiheitsstaat." - Baum in Fakt, ARD am 23.04.2007


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GSX-R
Beitrag 15.06.2007, 18:03
Beitrag #6


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Btw, Du hast jetzt 9 Punkte. Wenn Du in dem Tempo weitermachst, dann wird bei 18 Punkten das FV Deine kleinste Sorge sein. sad.gif


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JTH
Beitrag 15.06.2007, 19:17
Beitrag #7


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Es wird wegen der 2 x 25+ Regelung ein erneutes Fahrverbot geben. Dieses wäre jedoch auch wegen der beharrlichen Geschwindigkeitsverstöße möglich.


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GSX-R
Beitrag 15.06.2007, 19:30
Beitrag #8


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Btw, das Bußgeld kann wegen Beharrlichkeit auch erhöht werden. sad.gif


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JTH
Beitrag 15.06.2007, 20:18
Beitrag #9


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Selbstredend. Aus dem Bauch heraus würde ich im vorliegenden Fall (nach bayerischen Maßstäben) sagen:
Doppeltes Bußgeld und Fahrverbot (1 Monat)


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GSX-R
Beitrag 15.06.2007, 20:22
Beitrag #10


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Dem kann ich mich Vorbehaltlos anschließen.


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