Sperrfristverkürzung, Mainz 77 u.a. (Regelung in einigen BL) |
Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )
Sperrfristverkürzung, Mainz 77 u.a. (Regelung in einigen BL) |
25.03.2004, 21:28
Beitrag
#1
|
|||||
Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
QUELLTEXT [url="http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=5541"]Sperrfristverkürzung[/url] P.S. "FAQ-Verlinkung": V.g. Code einfach markieren, kopieren und in jeweiliges Posting einfügen - fertig ist der Link :-) ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Regelung für Baden-Württemberg (Merkblatt) Zitat Informationsblatt für erstmals alkoholauffällige Kraftfahrer Haben Sie unter Alkoholeinfluss im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug geführt und sind Sie zum ersten Mal deswegen verurteilt worden? Ist dabei eine Sperre für die Erteilung einer (neuen) Fahrerlaubnis verhängt worden? Dann besteht für Sie die Möglichkeit, dass die Sperrfrist auf Ihren Antrag vom Gericht abgekürzt wird. Dabei wird die Staatsanwaltschaft sich unter bestimmten Voraussetzungen für eine dreimonatige Verkürzung der Sperrfrist aussprechen. Bedingung hierfür ist, dass Sie erfolgreich an einer geeigneten Nachschulung teilnehmen. Der Antrag sollte bei der zuständigen Staatsanwaltschaft gestellt werden, da eine AntragsteIlung unmittelbar bei Gericht zu Verzögerungen führen kann. Voraussetzungen für die Teilnahme an einer Nachschulung: . Es handelt sich um Ihr erstes Alkoholdelikt. Sie dürfen vorher keine weiteren Verkehrsdelikte oder andere Straftaten, welche die Kraftfahreignung in Frage stellen, begangen haben. . Spätestens vor Kursende müssen Sie eine so genannte Unbedenklichkeitsbescheinigung Ihrer FührerscheinsteIle vorlegen, aus der sich ergibt, dass nach Ablauf der (verkürzten) Sperrfrist keine Bedenken gegen die Erteilung einer (neuen) Fahrerlaubnis bestehen. . Bei einem Blutalkoholwert im Bereich zwischen 1,6 und 1,99 Promille oder - auf Verlangen der Verwaltungsbehörde - in weiteren besonders gelagerten Fällen, ist vor Kursbeginn eine medizinisch-psychologische Untersuchung durchzuführen. Bei einem Blutalkoholwert ab 2 Promille ist die Kursteilnahme ausgeschlossen. In Baden-Württemberg werden entsprechende Nachschulungen von folgenden Veranstaltern durchgeführt: AFN (Gesellschaft für Ausbildung, Fortbildung und Nachschulung eV): Kursmodell IRaK-S) Veranstaltungsorte: Anlaufadresse: Balingen, Freiburg, Heidelberg, Karlsruhe, Ludwigsburg, Mannheim, Pforzheim, Ravensburg, Stuttgart, Tübingen, Ulm, Villingen-Schwenningen AFN, Sülzburgstr. 13, 50937 Köln Tel.: (0180) 2319494 (6 Cent pro Anruf aus dem Festnetz), Fax: (0221) 9417840; e-mail: afn@afn.de, Internet: www.afn.de DEKRA Akademie GmbH -MPD- (Medizinisch-Psychologische Dienstleistungen) und Lizenznehmer: Kursmodell DEKRA-Mobil (nur bei Blutalkoholwerten unter 1,6 Promille) Veranstaltungsorte: Heilbronn, Karlsruhe, Mannheim, Reutlingen, Stuttgart Anlaufadresse: DEKRA Akademie GmbH -MPD- Rotherstraße 7, 10245 Berlin Tel: (01805) 33572673 oder (030)290080-300, Fax: -301 e-mail:MPD@dekra.co, lnternet: dekra-akademie.de (Führerscheinproblem) IfS (Institut für Schulungsmaßnahmen GmbH): Kursmodell IFT-S Veranstaltungsorte: Anlaufadresse: Biberach, Böblingen, Freiburg, Heidelberg, Heilbronn, Karlsruhe, Ludwigsburg, Mannheim, Offenburg, Pforzheim, Reutlingen, Stuttgart, Ulm IfS, Baumeisterstr. 11, 20099 Hamburg Tel. (0800) 3535001 (kostenfrei), Fax (040) 39888510 e-mail: IfSGmbH-Hamburg@t-online.de; Internet: www.ifs-seminare.de MTO Fahreignung GmbH Kursmodell Schulung zur Sperrfristverkürzung Veranstaltungsort: Tübingen Anlaufadresse: MTO Fahreignung GmbH, Schweickhardtstraße 3, 72072 Tübingen Tel. (07071)7952820, Fax (07071) 79528299 e-mail: info@mto-fahreignung.de; Internet: www.mto-fahreignung.de Nord-Kurs GmbH & Co. KG: Kursmodell avanti (unter 1,6 Promille: avanti 16/1,6 Promille oder mehr: avanti 16plus oder avanti 40) Veranstaltungsort: Stuttgart Anlaufadresse: Nord-Kurs, Königstr. 1b, 70173 Stuttgart Tel. (0711)24839580, Fax (0711) 24839570 e-mail: stuttgart@nord-kurs.de; Internet: www.nord-kurs.de TÜV SÜD Life Service MPI: Kursmodell Mainz 77 Veranstaltungsorte: Aalen, Bad Mergentheim, Balingen, Esslingen, Freiburg, Heilbronn, Karlsruhe, Mannheim, Mosbach, Offenburg, Ravensburg, Singen a.H., Stuttgart, Tübingen, Ulm TÜV SÜD Life Service MPI, Arnulf-Klett-Platz 3, 70173 Stuttgart, Tel. (0711) 90711810, Fax (0711) 90711833 e-mail: MPI-lnfo-BW@tuev-sued.de, Internet: www.tuev-sued.de Die Kurse beinhalten weder Tests noch Prüfungen. Näheres über ihren Inhalt, Ablauf, Kosten usw. erfahren Sie unter den angegebenen Anschriften und Telefonnummern Quelle Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 29.08.2013, 18:04
Bearbeitungsgrund: Merkblatt aktualisiert
|
||||
|
|||||
|
22.01.2005, 20:45
Beitrag
#2
|
|
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Zur Sperrfristverkürzung in Bayern, Baden-Württemberg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Thüringen, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen, Schleswig-Holstein ein Link des TÜV Süd. Sperrfrist verkürzen
Der Beitrag wurde von Andreas bearbeitet: 06.06.2007, 09:16 -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
|
|
08.08.2006, 17:16
Beitrag
#3
|
|
Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 4972 Beigetreten: 13.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4923 |
per PN von @corneliusrufus
"Informationsblatt zur Aufhebung der Führerscheinsperre" vom Generalstaatsanwalt des Bundeslandes (Schleswig-Holstein). Es heißt darin: Zitat Gesetzliche Voraussetzungen Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Sperre zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis vom Gericht vorzeitig aufgehoben werden. Es müssen neue Tatsachen vorliegen. die die Annahme begründen, dass der Täter nicht mehr ungeeignet ist, ein Kraftfahrzeug zu führen (§ 69 a Abs. 7 StGB). Erforderlich ist insoweit eine günstige Prognose. Zitat Nachschulungskurse für Trunkenheitstäter Nachschulungskurse, wie sie z.B. in Schleswig-Holstein zuzeit vom TÜV-Nord für Ersttäter mit einem nachgewiesenen Trunkenheitsgrad bis zu 1,6 Promille durchgeführt werden, können eine solche günstige Prognose ergeben. Selbstverständlich kommen auch andere vergleichbare Kurse in Betracht. Sind sie geeignet, den Besserungseffekt der Maßregel 'Entziehung der Fahrerlaubnis' mehr als bei schlichtem Verstreichen der Sperrfrist ohne unterstützende Maßnahmen zu verstärken und können bei erfolgreicher Teilnahme zu einer Abkürzung der Sperrfrist bis zu drei Monaten führen. Das entspricht einer Gesamtpraxis bei vergleichbaren Modellen, so z.B. Baden- Würtemberg. Rückfalluntersuchungen haben erheblich geringere Rückfallraten nach Durchführung von Nachschulungen ergeben: Ohne Nachschulung werden nach dem ersten Führerscheinentzug innerhalb der nächsten 5 Jahre 35% rückfällig; nach Kursteilnahme sind nur 21% Rückfälle zu verzeichnen. Nähere Hinweise zum Kurs sind zu erhalten beim medizinisch-psychologischem Institut des TÜV-Nord, Segeberger Landstraße 2 b in 24145 Kiel, Telefon 0431-7307155. Der Kurs umfasst 4 Gruppensitzungen von je 3,5 Stunden sowie Mitarbeit mittels häuslicher Aufgaben. Eine Voruntersuchung erfolgt vor Kursaufnahme. Der Beitrag wurde von frankenstein bearbeitet: 08.08.2006, 18:57 -------------------- Locker bleiben, gaaaaaanz locker !
|
|
|
19.11.2007, 22:31
Beitrag
#4
|
|
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
|
|
Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 23.11.2024 - 22:37 |