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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 11.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34046 ![]() |
hoffe Ihr könnt mir ein wenig weiter helfen. Es ist folgendes Passiert ,mein Mann ist Montag Nacht Alkoholisiert Auto gefahren, (das Blutergebniss ist noch nicht da aber beim Pusten wurden auf jeden fall über 1,1 Promille festgestellt aber mein Freund weiß nicht mehr den genauen Wert) naja auf jeden Fall hat er die Kontrolle über seinen Wagen Verloren und ist in die Leitplanken , die nun über 10 m total kaputt ist, er hat dann ,so dumm wie er war die Fahrt fortgesetzt (wie das mit dem Auto- Totalschaden funktioniert hat ist allen ein Rätsel) nach ca 1 km war dann aber Schluss, das Auto ist liegen geblieben. Und wie soll es anders sein stand auch schon die Polizei hinter ihm . Nun meine Fragen was wird auf ihn zukommen (er hat schon mind. 4 Punkte in Flensburg wegen zu schnellem Fahren.) Wie hoch werden wohl die Kosten für die Leitplanke, wie hoch wird die Strafe sein für die Fahrerflucht ? Wie hoch die Strafe fürs Alkoholisierte Fahren ? Fragen über Fragen ich hoffe einige könnt Ihr mir beantworten, Vielen dank im Vorraus |
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Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 ![]() |
Hallo Janna,
Ich habe mal versucht kurze Richtwerte für die Strafe aufzuschreiben. Ob der Promillewert noch steigt kommt darauf an wann er zuletzt etwas getrunken hat. Ist das bis ca. 1 1/2-2 h vor BAK gewesen steigt der BAK gegenüber AAK noch an da er in der Anflutungsphase war. Dabei wird der AAK-Wert niedriger da noch nicht alles im Blut ist. Strafe: 1.) Rechne mal mit ca. 40 Tagessätzen (1TS=Monatsnetto/30). Durch die Unfallflucht werden Tagessätze und Sperrfrist wahrscheinlich noch leicht erhöht, kann man aber schwer abschätzen. 2.) ca. 10-12 Monate FE-Entzug. Neubeantragung frühestens 3 Monate vor Sperrfristende möglich. (Kosten ca. 150€) Was dafür nötig ist siehe FAQ-Neuerteilung. 3.) Sperrfristverkürzung möglich mit einem Seminar wie z.B. Mainz77 siehe FAQ-Sperrfristverkürzung. Anbieter sind z.B. IFS, AFN oder TÜV. Bringt ca. 1-2 Monate weniger Entzug. Kosten ca. 300-500€. 4.) Keine Punkte da Entzug wegen §§ 4 Abs 2 StVG. Bei Neuerteilung wieder punktefrei. 5.) Wenn BAK 1,6‰ oder mehr wird eine MPU nach §§ 13 Abs 2 FeV angeordnet (383€), die kann aber nur nach Aufarbeitung bestanden werden. Es empfiehlt sich frühzeitig vorzubereiten. 6.) Strafbefehl in ca. 2-3 Monaten. Die Zeit des vorläufigen Entzugs wird beim Verhängen der Sperrfrist berücksichtigt. 7.) BAK in ca. 1-2 Wochen auf der Wache erfragen. Telefonisch auch möglich, aber nicht jede Wache gibt auch Auskunft. 8.) Keine Angaben mehr bei der ![]() Unfall: Eigenschaden wird nicht getragen, auch bei Vollkasko. Fremdschaden wird von der Versicherung getragen, aber die Versicherung kann bis zu 5000€ Regreß fordern sollte der Schaden so hoch sein. Oder anders: Nur Schäden über 5000€ werden von der Versicherung bezahlt, bis 5000€ zahlst du selbst. Für genaue Werte im Versicherungsvertrag nachlesen. Ein Leitplankenkostenthread findet sich hier mfg darkstar -------------------- |
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Beitrag
#3
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 11.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34046 ![]() |
Vielen dank für die schnelle antwort
![]() Ich gehe davon aus das der Blutwerte höher sein wird als der beim Pusten,das letzte alkoholische Getränk hatte er ca 30 min vor dem Unfall getrunken ![]() Auf jeden fall schon mal gut zu wissen das wir nicht Komplett alles Zahlen müssen . Das die Versicherung zumindestens einen teil übernimmt wenn auch nicht fürs Auto aber für den Schaden an der Leitplanke, wenn ich das hoffentlich richtig Verstanden habe ![]() Jetzt können wir nur noch hoffen das er keine MPU machen muss . Das schlimmste ist das mein Mann eigentlich auf den Führerschein angewiesen ist , seine Dienststelle ist 200 km weit weg. Gibt es da nicht irgendwie möglichkeiten das man den Führerschein dadurch eher wieder bekommt? |
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#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 ![]() |
Das die Versicherung zumindestens einen teil übernimmt wenn auch nicht fürs Auto aber für den Schaden an der Leitplanke, wenn ich das hoffentlich richtig Verstanden habe Die Versicherung wird zahlen, regressiert aber bis zu 5000€ von ihm zurück. ![]() ![]() Das schlimmste ist das mein Mann eigentlich auf den Führerschein angewiesen ist , seine Dienststelle ist 200 km weit weg. Gibt es da nicht irgendwie möglichkeiten das man den Führerschein dadurch eher wieder bekommt? Nein. Angewiesen auf den FS sind auch die Meisten, wenn man von Hausfrauen und Rentnern absieht...Das §§ 69a Abs 2 StGB angewendet wird ist ein absoluter Ausnahmefall und wird ihm auch nicht viel nützen, wenn er mit z.B. dem PKW zur Arbeit fährt. Lösungen für dieses Problem: Bahn, Wohnung vor Ort, Mitfahrgelegenheiten. mfg darkstar -------------------- |
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#5
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 11.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34046 ![]() |
Hy ,
hab da nochmal ne Frage , warum keine Punkte in Flensburg ?hab irgenwo gelesen das es für Fahren unter Alkohol Einfluss 7 Punkte gibt Schon mal vielen dank im Vorraus |
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Beitrag
#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 ![]() |
warum keine Punkte in Flensburg Darum: Zitat (§ 4 Abs. 2 StVG) ...Ist die Fahrerlaubnis entzogen oder eine Sperre (§ 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs) angeordnet worden, so werden die Punkte für die vor dieser Entscheidung begangenen Zuwiderhandlungen gelöscht...
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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#7
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2178 Beigetreten: 29.11.2006 Wohnort: Niedersachsen Mitglieds-Nr.: 25926 ![]() |
MrT hat sich mal wieder gewohnt kurz gefaßt. Er wird auch für diesen Verstoß Punkte bekommen. Nur wird sein Punktekonto mit dem Entzug der FE gelöscht. Dadurch sind alle, auch die bereits vorhandenen, weg. Ist halt so, er wird nach Wiedererteilung der FE 0 Punkte habenm. -------------------- Gruss
![]() Wanderer |
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Beitrag
#8
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 11.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34046 ![]() |
Hallo ,
hab mall wieder eine Frage , warten auf die Blutergebnisse Laut ![]() |
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#9
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 ![]() |
Meist liegen die Werte nach ca. 1-2 Woche der Wache vor. Manche sagen sie nicht am Telefon (Datenschutz), aber wenn man vorbeigeht dann bekommt man oft Auskunft.
mfg darkstar -------------------- |
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#10
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 11.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34046 ![]() |
Waren 2 mal Persönlich auf er Wache heute auch, die sagen halt sie müssen warten bis die Post kommt oder Ihr Anwalt muss die erfragen
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#11
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 4765 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 19410 ![]() |
Nun ist ja auch erst eine Woche um seit dem Tattag und es hilft einfach wirklich nur Warten, auch wenn`s schwer fällt
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#12
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 115 Beigetreten: 20.06.2007 Mitglieds-Nr.: 33145 ![]() |
Vielleicht liegt es an der Urlaubszeit, meine hätte ich angeblich anch 2-3 Tagen erfragen können.
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#13
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 11.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34046 ![]() |
Hallo alle zusammen,
die Werte sind endlich da 1,3 o/oo In den Brief von der ![]() der Fahrerflucht heißt das jetzt das ihm diese nicht vorgeworfen wird oder wie haben wir das zu verstehen? Vielen dank für eure super Hilfe bis jetzt ![]() |
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#14
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 27 Beigetreten: 13.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34112 ![]() |
Hallo Janna,
habt Ihr schon einen Anwalt? Wenn nicht würde ich Euch einen Empfehlen. Der kann nämlich was, was Ihr nicht könnt: Akteneinsicht beantragen! ![]() In der Ermittlungsakte steht nämlich genau das drin, was vorgeworfen wird. (Und noch viel mehr). ![]() Dann weißt Du sicher, ob von Seiten der ![]() Allerdings: 1,3 Promille und somit der §315c sind ohnehin bereits eine Straftat ![]() ![]() Also: In jedem Fall einen Anwalt mit der Sache bemühen. Viel Glück! ![]() |
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#15
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 ![]() |
In den Brief von der Soweit ich mich an einen ähnlichen Thread erinnere kann dies durchaus noch nachgeholt werden. Das was du in Händen hälst ist wahrscheinlich nur die Vorladung oder ein Bogen wo du dich nochmal äußern kannst. Beides würde ich lassen. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort wäre §§ 142 StGB. Im Moment hast du nur "Straßenverkehrsgefährdung".![]() habt Ihr schon einen Anwalt? Ich nicht. Kosten/Nutzen für eine komplette Vertretung stehen (für mich) in keinem Verhältnis wenn nicht eine Rechtsschutz da ist. Andererseits ist bei einer vorgeworfenen Straftat ein Anwalt immer schön. Nur Akteneinsicht zu beantragen kann m.E. nicht viel kosten...Wenn nicht würde ich Euch einen Empfehlen. Allerdings: 1,3 Promille und somit der §315c sind ohnehin bereits eine Straftat Stimmt.![]() ![]() Also: In jedem Fall einen Anwalt mit der Sache bemühen. Und dann sich in die Reihe jener hier einreihen sie rückblickend schreiben das sie sich den Anwalt komplett hätten sparen sollen. Bei "eindeutigen" Fällen würde ich keinen hinzuziehen. Ein Sperrfristverkürzungsseminar kann man immer nachschieben um die Sperrfrist um bis zu 3 Monate abzukürzen.Dann lernt man auch was für die Zukunft. mfg darkstar -------------------- |
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#16
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 11.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34046 ![]() |
Hallo Ihr Lieben ,
bin mal wieder da. Der Strafbefehl ist nun da : 80 Tagessätze, 9 Monate Führerschein weg. ![]() Wie war das noch mit dem Führereinschein eher beantragen ? das hatte ich damals nicht ganz verstanden ist das möglich wenn ja wie? Viele grüße und nochmals danke für Eure tolle Hilfe ![]() |
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#17
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 314 Beigetreten: 02.12.2006 Mitglieds-Nr.: 26052 ![]() |
Der Strafbefehl ist nun da : 80 Tagessätze, 9 Monate Führerschein weg. ![]() Für einen Ersttäter sind 80 TS aber schon sehr viel ![]() Welche §§ stehen eigentlich jetzt im Strafbefehl? -------------------- Gruß Stammreim :-)
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#18
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9137 Beigetreten: 15.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7279 ![]() |
80 TS bei Alleinunfall mit 1,3 Promille kommen mir auch sehr hoch vor! Hat Dein Mann irgendwelche Vorbelastungen? Also schonmal Alkoholfahrt oder Unfall?
Gruß von COYOTA ![]() -------------------- Life is simple: eat, sleep, save lives !
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#19
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15361 Beigetreten: 24.08.2004 Wohnort: Mainz-Gonsenheim Mitglieds-Nr.: 5157 ![]() |
Über die 80 TS würde ich aber wirklich mal mit einem Anwalt reden. Und zwar möglichst zeitnah, damit das Urteil nicht rechtskräftig wird.
-------------------- Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen. |
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#20
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 11.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34046 ![]() |
Hallo,
nein mein Mann ist nicht Vorbelastet , wir haben einen Anwalt und der hat uns schon vorrausgesagt das es wohl um die 80 Tagessätze sein werden, aber ich glaub da muss ich noch mal näher mit unserem Anwalt drüber sprechen. |
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#21
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15361 Beigetreten: 24.08.2004 Wohnort: Mainz-Gonsenheim Mitglieds-Nr.: 5157 ![]() |
Das ist IMHO deutlich über dem Durchschnitt, auch mit Unfallflucht.
![]() -------------------- Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen. |
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#22
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 440 Beigetreten: 13.07.2007 Wohnort: Im Erzgebirge Mitglieds-Nr.: 34129 ![]() |
Hallo Freunde,
![]() ich habe mal eine Frage zu: Zitat Darkstar: 8.) Keine Angaben mehr bei der ![]() Bei mir ist das zwar schon zu spät, aber mich würde interesieren, was hieraus für Nachteile entstehen werden. Danke im Voraus Gruß ron65 -------------------- Wenn Träume sterben, dann wirst du alt. Du bist dein eigener Schatten nur und holst dich nicht mehr ein.
Wenn Träume sterben, dann wird es kalt. Du bist ein Mensch zwischen toten Dingen und du bist allein. (Puhdys) |
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#23
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 314 Beigetreten: 02.12.2006 Mitglieds-Nr.: 26052 ![]() |
Bei mir ist das zwar schon zu spät, aber mich würde interesieren, was hieraus für Nachteile entstehen werden. Der Nachteil könnte sein, das du durch unbedachte Aussagen dich weiter reinreitest, ohne es zu merken. Zum Beispiel Angaben zum Trinkzeitende, das die FSST zu einer Rückrechnung veranlasst und damit eine MPU anordnet, oder du gibst Drogenkonsum zu, obwohl gar nicht danach geahndet wurde, oder .... ![]() Machst du keine weiteren Angaben, darf dir das nicht negativ ausgelegt werden. Von daher ist es in den meisten Fällen ratsam, keine weiteren Angaben zur Sache zu machen. PS: Habe ich auch erst nach meiner TF gelernt. Ich habe seinerzeit auch sofort Angaben gemacht ![]() -------------------- Gruß Stammreim :-)
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#24
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 576 Beigetreten: 30.06.2006 Wohnort: Hessen Mitglieds-Nr.: 20782 ![]() |
Wenn du schweigst kannst du dich nicht weiter belasten. Wenn du redest besteht die Gefahr das du dich und andere unnötig belastest und den Cops die Ermittlungen vereinfachst, bzw. sie erst richtig in Gang bringst.
Und mit einer Aussage haben sich erst ganz wenige ihre Lage verbessert, klar wenn man unschuldig ist kann man gerne reden, aber sonst sollte man einfach schweigen oder erst nach Akteneinsicht oder Rücksprache mit einem Anwalt, oder in anwaltlicher Begleitung, wobei das bei den meisten Straftaten eher sich nicht rechnet. ![]() -------------------- |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 440 Beigetreten: 13.07.2007 Wohnort: Im Erzgebirge Mitglieds-Nr.: 34129 ![]() |
Hallo Freunde,
danke für die Antworten. Nun ja, da muss ich jetzt durch. Auf alle Fälle habe ich bei der ![]() ![]() Danke noch mal ![]() Tschüß ron65 -------------------- Wenn Träume sterben, dann wirst du alt. Du bist dein eigener Schatten nur und holst dich nicht mehr ein.
Wenn Träume sterben, dann wird es kalt. Du bist ein Mensch zwischen toten Dingen und du bist allein. (Puhdys) |
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#26
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 227 Beigetreten: 01.03.2006 Wohnort: Peine Mitglieds-Nr.: 17180 ![]() |
80 Tagessätze für einen Ersttäter? Uiui!
Das riecht dann aber doch nach Einspruch gegen den Strafbefehl. 40 bis maximal 60 kenne ich - und dann ist ja auch nochmal auszurechnen, wie hoch denn ein Tagessatz überhaupt angesetzt war! Wenn die 80 x 20 € ansetzen, ists ja sinnlos, wenn der Tagessatz eigentlich 40 sein müsste dem Netto nach, um dann von 80 auf 60 Tagessätze zu kommen! Also doch mit nem Anwalt besprechen. LG Norbert -------------------- Suchthelfer - crazy@7er.com
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#27
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 314 Beigetreten: 02.12.2006 Mitglieds-Nr.: 26052 ![]() |
Wenn die 80 x 20 € ansetzen, ists ja sinnlos, wenn der Tagessatz eigentlich 40 sein müsste dem Netto nach, um dann von 80 auf 60 Tagessätze zu kommen! Also doch mit nem Anwalt besprechen. Es sind zwar unter 90 TS (wegen vorbestraft sein), aber hat die Anzahl der TS vielleicht in anderen Bereichen (weitere Verurteilung oder so) auch noch Nachteile? -------------------- Gruß Stammreim :-)
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Beitrag
#28
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15361 Beigetreten: 24.08.2004 Wohnort: Mainz-Gonsenheim Mitglieds-Nr.: 5157 ![]() |
Nein, außer dass es teurer ist, nicht.
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 19.04.2025 - 12:04 |