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> Betäubungsmittel für Magenspiegelung
Feuerpferd
Beitrag 21.07.2007, 10:43
Beitrag #1


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Hallo Ihr Lieben,

habe folgendes Problem. Am Montag muß ich mich einer Magenspiegelung unterziehen. Vor ein paar Jahren hatte ich das schon einmal. Damals habe ich auf eine Betäubung verzichtet weil ich auf dem Land gewohnt habe und keine Möglichkeit gesehen habe ohne Auto wieder nach Hause zu kommen. Die Untersuchung war sehr unangenehm und ich möchte das daher so nicht unbedingt wieder erleben.

Nun ist es ja so, dass man nach der Betäubung nicht mehr aktiv am Strassenverkehr teilnehmen darf. Darauf wurde ich auch vom Arzt hingewiesen. Da eine Taxifahrt aber ein halbes Vermögen kostet, und ich habe ja noch nicht einmal ein viertel Vermögen, möchte ich diese Option wenn möglich vermeiden. Zum Taxi hätte ich folgende Alternativen:

1.) Doch mit dem Auto fahren und auf Betäubung verzichten (will ich nicht unbedingt).
2.) Mit dem Bus in die Stadt fahren und ca. 1 km ins Krankenhaus laufen. Untersuchung mit Betäubung und auf dem gleichen Weg zurück.
3.) Hinweg wie unter 2.) Danach mit Taxi vom Krankenhaus zur Bushaltestelle, mit dem Bus zurück und von der Bushaltestelle ca. 100 Meter zu Fuß auf Gehweg ohne eine Stasse queren zu müssen. Also unter normalen Umständen gefahrlos.

Ich habe leider, oder Gott sei Dank, keine Erfahrung mit der Wirkungsweise dieser Betäubungsmittel. Ich möchte weder mich noch andere oder meine FE riskieren. Daher hätte ich gerne gewusst welche Vorgehensweise die Richtige ist, welche Risiken für den Strassenverkehr und auch strafrechtlich drohen würden wenn ich doch unter dem Betäubungsmitteleinfluß als Fußgänger unterwegs wäre.

Weiterhin würde mich interessieren wie lange ich nicht in der Lage sein werde als Fußgänger am Straßenverkehr teilzunehmen. Wäre es möglich ein paar Stunden in der Cafeteria des Krankenhauses auszuharren und dann zu Fuß zur Bushaltestelle zu gehen? Wenn ja wie lange?

Das ich unter der Wirkung der Betäubungsmittel kein KFZ führen darf ist mir klar. Das werde ich auch nicht machen. Ehrenwort.

Es ist zwar unhöflich in Foren wie diese zu drängeln. Da die Untersuchung aber schon übermorgen stattfinden soll wäre ich sehr dankbar für schnelle Antworten.

Grüsse und schönes Wochenende


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JTH
Beitrag 21.07.2007, 11:04
Beitrag #2


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Die vierte Alternative ist, daß DU DIch von jemandem fahren lässt.

Die Dauer der MEdikamenteneinwirkung musst Du mit dem Arzt besprechen. Von einer betäubten Fahrt rate ich Dir dringend ab.


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Grüße aus dem Allgäu - JTH



Das Leben geht zu schnell zum Rasen
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Coyota
Beitrag 21.07.2007, 11:11
Beitrag #3


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Hallo Feuerpferd,

übermorgen ist die Untersuchung und du hast Angst, bis dahin keine Antworten zu kriegen... rofl1.gif Du kennst doch unser Tempo hier cool.gif -Dir kann sofort geholfen werden!!!

Problem bei der Antwort ist allerdings, daß ich nicht weiß, welches Beruhigungsmittel Dein Arzt verwenden wird. Ich kann daher nur für das Medikament antworten, daß in Deutschland von den meisten Untersuchern gebraucht wird und das ist Midazolam, ein kurzwirksames Benzodiazepam. Sollte Dein Arzt etwas anderes nehmen, z.B. das weit länger wirksame Diazepam (Valium) ist meine Antwort hierauf nicht übertragbar!!!

Hier erstmal die Empfehlungen für Midazolam und Straßenverkehr:

Zitat
Hinweis für Verkehrsteilnehmer:

Dieses Arzneimittel kann auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch das Reaktionsvermögen so weit verändern, dass die Fähigkeit zur aktiven Teilnahme am Straßenverkehr oder zum Bedienen von Maschinen sowie zum Arbeiten ohne sicheren Halt beeinträchtigt wird. Dies gilt in verstärktem Maße im Zusammenwirken mit Alkohol. Die Patienten, denen die Injektionslösung von Dormicum verabreicht wurde, sollten deshalb frühestens 3 Stunden nach der Injektion und nach Möglichkeit mit einer Begleitperson entlassen werden. Sie sind ferner darauf aufmerksam zu machen, dass sie während mindestens 12 Stunden kein Fahrzeug lenken und keine Maschine bedienen und keinen Alkohol trinken dürfen.


Nebenwirkungen von Midazolam, die für Dich relevant werden können, sind
- Müdigkeit
- herabgesetztes Reaktionsvermögen
- retrograde Amnesie (die meisten Patienten erinnern sich nicht mehr an die Zeit vom Spritzen bis zu 1 h danach!!! Sie denken, sie wären in Narkose gewesen, weil sie einen Filmriß haben. Dabei sind sie während der Untersuchung wach und ansprechbar).
- Gedächtnisstörungen, sehr herabgesetztes Kurzzeitgedächtnis. Es könnte also im worst case sein, daß Du auf dem Weg zum Bus oder im Bus (vor allem, wenn es keine bekannte Strecke ist) vergißt, was Du eigentlich wolltest und wo Du hinwolltest bzw. aussteigen mußt.

Daher sind Deine drei Lösungen aus ärztlicher Sicht und zu Deiner Sicherheit alle nicht so gut. Am allerbesten wäre, wenn Du eine Begleitperson mitbringen könntest, hast Du da wirklich keine Möglichkeit??? Mit Begleitperson kannst Du auch schon 1 h nach der Untersuchung nach Hause aufbrechen, weil die auf Dich aufpasst und den Weg kennt.

Wenn es tatsächlich nicht anders möglich ist (ich übernehme keine Haftung oder Verantwortung, wenn Du das machst!!! cool.gif ), dann bleibe 1 h in der Arztpraxis und setz Dich noch 2 h in die Cafeteria. Auf keinen Fall selbst fahren!!! Problem ist leider, daß Du Dir vor der Untersuchung viel vornehmen kannst, aber im Dormicum-Rausch (so ähnlich, wie im Alkoholrausch) dann eine gewisse Euphorie und Leichtsinn auftreten und Du dann evtl. alle Vorsätze über Bord wirfst, weil Du Dich entgegen der Realität selbst topffit fühlst.

Ich selbst habe bei Patienten, die wider vorheriger Anweisungen am Untersuchungstag dann ohne Begleitperson in die Praxis kamen und "eine Beruhigungsspritze" wollten, die Untersuchung abgelehnt. Kann sein, daß Dein Arzt das auch tut, wenn Du ohne Begleitung kommst.

Tja, sorry, keine guten Nachrichten, aber es geht ja um Deine Sicherheit, da will ich nichts beschönigen. think.gif

Gruß von COYOTA thread.gif


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Feuerpferd
Beitrag 21.07.2007, 11:36
Beitrag #4


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Vielen herzlichen Dank für die schnellen und aufschlußreichen Antworten.

Ich war mir der genauen Wirkungsweise der verabreichten Mittel nicht bewußt. Deshalb ja auch meine Frage. Wirklich wissen werde ich es natürlich erst wenn ich es in der Praxis erprobt habe. Ganz so dramatisch wie von @Coyota geschildert habe ich mir das nicht vorgestellt. Aber deshalb habe ich ja auch angefragt und bin für die Antwort sehr dankbar. Leider wurde kein ärztliches Beratungsgespräch durchgeführt, sonst hätte ich diese Frage ja dem Arzt stellen können. Habe nur einen Zettel erhalten in dem ich u. a. unterschreiben soll das ein Beratungsgespräch stattgefunden hat und ich über die Gefahren bei dei der Teilnahme am Straßenverkehr informiert worden bin. blink.gif

Begleitperson fällt leider definitiv aus. Das läßt sich nunmal nicht ändern.

Sehe daher leider nur noch 2 Möglichkeiten:

1.) Auf die Verabreichung von Betäubungsmittel verzichten. Sehr unangenehm, aber das habe ich ja vor ein paar Jahren schon einmal geschafft. War aber weder für mich noch für den Arzt ein Vergnügen.

2.) Ein paar Stunden warten, Buch mitnehmen für den unwahrscheinlichen Fall das ich verstehe was ich lese bzw. mich auf das lesen konzentrieren kann. Danach mit dem Taxi nach Hause. Andere Begleitperson als Taxifahrer gibt es wie gesagt nicht. Werde mal versuchen in Erfahrung zu bringen ob die Kasse das Taxi zahlt.

Nochmals vielen Dank und schönes Wochenende


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Feuerpferd
Beitrag 21.07.2007, 11:59
Beitrag #5


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Nachtrag:

Habe gerade mit dem Krankenhaus telefoniert. Es kommt vermutlich tatsächlich Midazolam zum Einsatz. Ist aber nicht sicher.

Ob die Kasse die Taxifahrt erstattet kann am Wochenende leider nicht geklärt werden.

@JHT:
Zitat
Von einer betäubten Fahrt rate ich Dir dringend ab.

Dieser Einwand ist sicherlich gerechtfertigt. Aber ich hatte ja bereit in meinem Eingangsthread geschrieben:
Zitat
Das ich unter der Wirkung der Betäubungsmittel kein KFZ führen darf ist mir klar. Das werde ich auch nicht machen. Ehrenwort.

Ich bin mir meiner Verantwortung als Führer eines KFZ bewusst. Eine Fahrt unter dem Einfluß von Betäubungsmitteln habe ich daher bereits in meinem Eingangspost ausgeschlossen. Dennoch Danke (und das meine ich wirklich so und nicht ironisch) für den Hinweis. Manch einer nimmt das möglicherweise tatsächlich auf die leichte Schulter. Mir ging es ja auch nur um die Frage ob ich als Fußgänger am Strassenverkehr teilnehmen könne um die nächste Bushaltestelle zu erreichen. Diese Illusion hat mir @Coyota ja bereits genommen.


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Hornblower
Beitrag 22.07.2007, 11:26
Beitrag #6


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Zitat (Feuerpferd @ 21.07.2007, 12:36) *
Leider wurde kein ärztliches Beratungsgespräch durchgeführt, sonst hätte ich diese Frage ja dem Arzt stellen können. Habe nur einen Zettel erhalten in dem ich u. a. unterschreiben soll das ein Beratungsgespräch stattgefunden hat und ich über die Gefahren bei dei der Teilnahme am Straßenverkehr informiert worden bin.



Wenn ich noch halbwegs gesund wäre und ich einen Aufschub der Untersuchung ertragen könnte, wäre dies ein Grund, mal sehr kritisch nachzufragen, wie es zu diesem Versümnis kommen konnte. In Anbetracht der von Coyota geschilderten Wirkungen ist die fehlende Beratung schlicht verantwortungslos!

H.H.


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Coyota
Beitrag 22.07.2007, 15:09
Beitrag #7


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Zitat (Hornblower @ 22.07.2007, 11:26) *
In Anbetracht der von Coyota geschilderten Wirkungen ist die fehlende Beratung schlicht verantwortungslos!


Mal langsam, erstmal habe ich jetzt bei den Nebenwirkungen den "worst case" geschildert, das kann alles auftreten, muß aber nicht! Dem TE wurde in der Praxis ja eindeutig gesagt, daß er nicht mehr aktiv am Straßenverkehr teilnehmen darf. Die Frage ist, ob ein Patient wirklich derart intensiv über alle möglichen Risiken und Nebenwirkungen aufgeklärt werden muß, also nicht nur in dem Sinne, daß sowas vorkommen kann (also z.B. Verletzung der Magenschleimhaut/ Filmriß), sondern so dezidiert, wie ich es oben wegen der Beruhigungsspritze getan habe. Ich denke, die Information, daß er nicht mehr fahren darf und für den Nachhauseweg eine Begleitperson mitbringen soll, tut der Aufklärungspflicht genüge. Und ich habe die Erfahrung gemacht, daß der Patient umso verunsicherter und ängstlicher wird, je detaillierter man aufklärt.

Wenn man sieht, daß der Arzt von der gesetzl. Krankenkasse nur etwa 100 € für die gesamte Untersuchung mit allem "Drum und Dran" bekommt und was er dafür tun muß, ist der Zeitrahmen, der für die Aufklärung übrig bleibt, eng bemessen:

Zitat
Obligater Leistungsinhalt

Ösophagoskopie und/oder Ösophagogastroskopie und/oder
Ösophagogastroduodenoskopie (Speigelung von Speiseröhre/ Magen/ Zwölffingerdarm)

Patientenaufklärung zur Untersuchung und zu den möglichen therapeutischen Maßnahmen in derselben Sitzung in angemessenem Zeitabstand vor dem Eingriff (heißt, der Patient hat einen ersten Termin mindestens 24 h vor der Untersuchung, bei dem aufgeklärt wird).

Information zum Ablauf der vorbereitenden Maßnahmen vor dem Eingriff und zu einer möglichen Sedierung und/oder Prämedikation,

Nachbeobachtung und -betreuung,

Foto-/Videodokumentation(en)

Dazu kommt der Zeitaufwand für die Arzthelferin/ Endoskopieschwester sowie die Kosten für Anschaffung (mind. 8000 €! ohne Waschmaschine und Videoeinheit) + Reinigung des Gerätes, Beschriften, Verpacken und Versenden der Biopsien.


Zeitaufwand für den Arzt für Aufklärung und Untersuchung wenn es flott geht ca. 20-30 Minuten (bei Lehrern und Rechtsanwälten ca. 40 -80 min... cool.gif tongue.gif ).

Gruß von COYOTA thread.gif


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