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> Cannabis Wiederholungstäter, Bei erneuter Drogenfahrt gestoppt!!
Gast_Gast_Thomas_*
Beitrag 27.03.2004, 09:51
Beitrag #1





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Hallo,

ich wurde vor knapp 3 jahren bei einer Drogenfahrt angehalten, mir wurde Blut entnommen und Urin. Die Werte waren so hoch, das ich meinen Führerschein verlor. Nach diversen Urin screenings, einer MPU und einem Nachschulseminar waren zwar 2 Jahre vorbei, aber ich konnte den Führerschein neu machen und fahre wieder seit einem Jahr.
Vor 3 Tagen wurde ich, weil ich am Steuer telefonierte, angehalten und bei der Überprüfung meiner personalien wurde festgestellt, das ich meinen Führerschein wegen Verstoß gegen das BTMG schon mal weg hatte.
Ein mobiler Urintest war erneut auffällig und somit wurde ich auf die Wache mitgenommen, wo mir Blut entnommen wurde. Mein Führerschein wurde mir wieder ausgehändigt mit der Bemerkung mein Wagen die nächsten 8 Stunden nicht zu führen

Meine Fragen:
1. Was kommt auf mich zu??
2. Ich habe Führerschein auf Probe - Nachschulung??
3. Geraucht hatte ich ca. 20 Std. zuvor - was wird im Blut und Urin zu finden sein??
4. Was kann ich jetzt schon unternehmen, um von meiner Seite her aktiv zu werden - Anwalt aufsuchen,Drogenberatungsgespräche führen, Phsychologe aufsuchen??? (mit dem rauchen habe ich aufgehört!!!)
5. Wie komme ich an Adressen kompetenter Anwälte???
6. Gibt es vergleichsfälle???
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Fahnder
Beitrag 27.03.2004, 11:45
Beitrag #2


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ich würde jetzt erstmal das blutergebnis abwarten.

wenn es wirklich 20 stunden her sein sollte, dann wird im blut nichts mehr sein. normalerweise bekommen die führerscheinstellen auch eine mitteilung, wenn urinuntersuchung positiv ausgefallen ist. ob die allerdings auch untersucht wird, bleibt abzuwarten.


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Gast_Guest_*
Beitrag 27.03.2004, 13:33
Beitrag #3





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Auch nach 20 Stunden kann noch genügend THC vorhanden sein. Kommt ganz auf die Konsumgewohnheiten an, Dauerkonsument oder Gelegenheitskonsument.

Allerding dürfte auch nach 20 Stunden noch ausreichend Carbonsäure vorhanden sein, welches sicherlich nicht für eine Anzeige reicht, aber für die Führerscheinstelle von Interesse sein dürfte. Liegt der Wert über 75 ng/ml, so kann von einem Dauerkonsumenten ausgegangen werden.



Was mich verwundert, ist die Untersagung der Weiterfahrt von nur 8 Stunden. Normalerweise wird mindesten für 12 Stunden bis 24 Stunden die Weiterfahrt untersagt.
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Gast_nypdcollector_*
Beitrag 27.03.2004, 13:52
Beitrag #4





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Nur mal am Rande:

Ich kann deiner Schilderung nicht entnehmen, ob du etwas konsumiert hattest, oder ob der Test nur wegen des BTM-Verstosses aus der Vergangenheit durchgeführt wurde.
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Gast_Guest_*
Beitrag 27.03.2004, 16:41
Beitrag #5





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Hi,

wenn kein akt.Thc in der Blpr ist ,hast du vom strafrecht nichts zu erwarten,aber nach cooh wird auch gesucht.die FSST hat ja deine Akte. Für die ists wahrscheinlich schon ein Rückfall!?






http://www.jurathek.de/showdocument.php3?s...1966025&ID=6730



Grüsse thea
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Gast_Guest_*
Beitrag 27.03.2004, 16:53
Beitrag #6





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2. Ich habe Führerschein auf Probe - Nachschulung??
3. Geraucht hatte ich ca. 20 Std. zuvor - was wird im Blut und Urin zu finden sein??
4. Was kann ich jetzt schon unternehmen, um von meiner Seite her aktiv zu werden - Anwalt aufsuchen,Drogenberatungsgespräche führen, Phsychologe aufsuchen??? (mit dem rauchen habe ich aufgehört!!!)
5. Wie komme ich an Adressen kompetenter Anwälte???
6. Gibt es vergleichsfälle

2.wenn kein akt.Thc - nein: nur wenn akt.Thc nachweisbar.dann Seminar für fahrauffällige Fahranfänger!250 Euro.
3.akt.Thc ca.12-14 std.im Blut .cooh gel.Konsum einige Tage,regelmäßiger Konsum ca.3 Wochen! urin kann nicht zwischen akt u.passiv unterscheiden!
4.ich würde BLPR abwarten.
5.keine Ahnung!
6.ja jede Menge.www.mpuforum.de
www.jurathek

nochmal thea
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Gast_Osho_*
Beitrag 28.03.2004, 10:55
Beitrag #7





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Zitat (nypdcollector @ 27.03.2004, 14:52)
Nur mal am Rande:

Ich kann deiner Schilderung nicht entnehmen, ob du etwas konsumiert hattest, oder ob der Test nur wegen des BTM-Verstosses aus der Vergangenheit durchgeführt wurde.

Hi, ich nochmal.....
ich hatte schon eine ganze Zeit wieder regelmäßig geraucht!! Allerdings immer nur in meiner Freizeit - Auto wurde an diesem Tag nicht mehr gefahren. Der Urin sowie das Blut sind nach Frankfurt geschickt worden und dort soll ein Gutachten angefertigt werden.
Die Aussage der Beamten waren, das nun zwei unterschiedliche Möglichkeiten bestehen:

1. Bei der Untersuchung wird kein aktueller Konsum festgestellt - somit würde ein Monat Fahrverbot, Punkte in Flensburg sowie eine spätere, spontane Unrinkontrolle der Führerscheinstelle folgen.

2. Es wird ein aktueller Konsum nachgewiesen, drei Monate Führerscheinentzug + folgende MPU (wo die chancen mit Sicherheit sehr, sehr schlecht für mich wären - deshalb würde ich gerne frühzeitig aktiv werden und mich vorbereiten.)

Ich bin Selbsständig und abhängig von meinem Führerschein!!! Wollte mir jetzt ein Neuwagen finanzieren und andere diverse Investitionen tätigen, nur mit Verlust der Fahrerlaubniss kann ich das alles vergessen ;o((((.....

Vielen Dank vorab für die umgehende Beratung!!!
Mfg*
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Gast_nypdcollector_*
Beitrag 28.03.2004, 11:05
Beitrag #8





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Zitat (Osho @ 28.03.2004, 11:55)
2. Es wird ein aktueller Konsum nachgewiesen, drei Monate Führerscheinentzug + folgende MPU (wo die chancen mit Sicherheit sehr, sehr schlecht für mich wären - deshalb würde ich gerne frühzeitig aktiv werden und mich vorbereiten.)

Da haben die Beamten leider nicht ganz Recht.

Führerscheinentzung bei Drogen wird bei einer Verkehrsstraftat nach §316 StGB mit Geldstrafe und mindestens 6 Monaten Führerscheinentzug bestraft (entsprechend §69 und 69a StGB).

Die Verwaltungsbehörde kann vor der Neuerteilung nach §14 FeV durch ein ärztliches Gutachten oder eine MPU dein Drogenverhalten klären lassen.

Wichtig in deinem Fall ist, ob du "Ausfallserscheinungen" aufgrund des Drogenkonsums gezeigt hast, d.h. ob du auffällig gefahren bist.
Wenn ja, dann fällt das in den Geltungsbereich der erwähnten Verkehrsstraftat.
Wenn nein, d.h. du bist bei einer Routinekontolle rausgewunken und getestet worden, kann auch nur ein Vergehen nach §24a StVG vorliegen (abhängig vom THC Wert), das wäre nur eine Ordnungswidrigkeit mit der Konsequenz eines Fahrverbotes von 3 Monaten (Wiederholungstäter) und einer Geldbusse, sowie 4 Punkten in Flensburg.
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Gast_Guest_*
Beitrag 28.03.2004, 11:24
Beitrag #9





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Hi, da mußt du was falsch verstanden haben: think.gif


. Bei der Untersuchung wird kein aktueller Konsum festgestellt - somit würde ein Monat Fahrverbot, Punkte in Flensburg sowie eine spätere, spontane Unrinkontrolle der Führerscheinstelle folgen.


falls kein akt.wert gefunden wird..auch keine Owi oder straftat(kein aktueller konsum)..also auch nichts vom strafrecht zu erwarten !


. Es wird ein aktueller Konsum nachgewiesen, drei Monate Führerscheinentzug + folgende MPU (wo die chancen mit Sicherheit sehr, sehr schlecht für mich wären - deshalb würde ich gerne frühzeitig aktiv werden und mich vorbereiten.)


falls aktiver wert..somit aktueller Konsum bestätigt!!da du wiederholungstäter bist§24a 3 monate FS-verlust plus höhere Geldstrafe!!die 3 monate treffen eh nur beim 24aAlk zu!!Bei Drogen tendieren die FSST eher auf sofortigen Entzug!bis zur bestandenen mpu!!da du wiederholungstäter wärst,denk ich brauchst du 12 monate Abstinenznachweis.um sicher zu gehen würde ich dann erstmal ein Beratungsgespräch bei einer mpu-stelle nehmen..nach deiner letzten Konsumangabe denke ich mal ,dürften sie kein aktives Thc mehr finden..also hättest du nichts vom strafrecht zu erwarten!!allerdings sagst du ,dass du regelmäßig konsumiert hast,dementsprechend wird dein cooh-wert hoch sein:wie die FSST reagiert hängt vom wert ab!!mpu..screening alles drinn!!Bis
die BLPR ausgewertet ist dauerts ca. 3-6 wochen!Falls du zu einer mpu mußt ,wäre im vorfeld bei dir ein verkehrspsychologe bestimmt nicht schlecht..da du wiederholt aufgefallen bist!


Grüsse Thea
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Mr.T
Beitrag 28.03.2004, 11:44
Beitrag #10


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Ich gehe davon aus, dass bei der Untersuchung der Metabolit THC-COOH festgestellt wird. Deshalb wird die FEB davon ausgehen, dass zumindest wieder ein gelegentlicher, wenn nicht regelmäßiger Konsum vorliegt. Da du bereits in der Vergangenheit ein Fahrzeug unter Drogeneinfluss geführt hast, wird dir wohl die FEB die Fahrerlaubnis entziehen. crybaby.gif
Neuerteilung dann nur nach positiver MPU. shutup.gif


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Gast_Tala_*
Beitrag 08.04.2004, 11:42
Beitrag #11





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Hallo. ich habe auch eine Frage
Mein Freund ist seid fast einem Jahr wegen Handel mit BtM im Knast und jetzt kam vom Ordnungsamt die Aufforderung seinen Führerschein abzugeben. Er ist jedoch nie unter Dorgeneinfluß Auto gefahren oder genauer gesagt ist er so gut wie gar nicht Auto gefahren. Darf man ihm den Führerschein auch wegnehmen wenn er nicht beim fahren erwischt wurde und auch niemand sowas behauptet?
Gruß Tala
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Gast_Guest_*
Beitrag 09.04.2004, 16:46
Beitrag #12





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eigentlich dürften die ihm nach aktueller gesetzeslage nicht den führerschein entziehen.
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Gast_Guest_*
Beitrag 09.04.2004, 17:04
Beitrag #13





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Wenn er sein Auto zu einer Straftat mißbraucht hat schon(allein das Handeltreiben reicht nach meiner Meinung auch schon aus.Wenn das kein Verdacht auf regelmäßiger Konsum ,oder Charakterlich nicht geeignet ist!!) Was dann!? thread.gif
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Matte
Beitrag 09.04.2004, 17:40
Beitrag #14


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@Tala
Einen Entzug sieht der §14 FeV im Fall des blosen Besitzes nicht vor, aber es kann ein ärztlichen Gutachten angeordnet werden.

Hat er es vielleicht auch konsumiert?


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Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.

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Gast_Tala_*
Beitrag 09.04.2004, 18:32
Beitrag #15





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Ja, er hat konsumiert, wird auch eine Therapie machen, aber er ist definitiv nicht Auto gefahren. Dass er als Konsument nicht fahrtauglich ist könnten die schon so auslegen, aber er sitzt jetzt schon 1 Jahr und noch mindestens ein weiteres. Das heißt natürlich er kann sowieso nicht Auto fahren :-) und außerdem nimmt er im Knast auch keine Drogen. Wenn er rauskommt hat er nachweislich seit mindestens 2 Jahren nicht konsumiert, meiner Meinung nach sollten die erst dann über eine Eignung entscheiden.
Gruß Tala
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Mr.T
Beitrag 09.04.2004, 18:43
Beitrag #16


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Er ist wohl abhängig, sonst müsste er keine Therapie machen. Wer von BTM abhängig ist ist ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen (Anlage 4 Nr. 9 FeV).
Deshalb wird entzogen, ob er im Knast sitzt oder nicht. Wer garantiert, dass die Therapie erfolgreich sein wird?


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Gruß Mr.T

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Gast_Guest_*
Beitrag 09.04.2004, 19:09
Beitrag #17





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@Tala

Nach der erfolgreichen therapie,wird ein 12 monatiges screening mit anschließender mpu gefordert, um die fahreignung wieder herzustellen!




Grüsse Thea




Ps.


warum macht er nicht Therapie statt Knast!!gibts doch extra einen § dafür!!??
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Gast_Tala_*
Beitrag 09.04.2004, 22:05
Beitrag #18





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so in der Art läuft das ja auch. er war seit letztes Jahr in U-Haft seit Ende Januar verurteilt und in Strafhaft und erst in gut ein Jahr düfte er auf Therapie gehen, was eine Haftverkürzung nach sich zieht.
Ist aber schon ziemlich lächerlich nach 2 Jahren absoluter Drogenabstinenz (ja noch nicht mal Alkohohl) eine Therapie zu machen! :-) ist dann auch eher so eine Art Wiedereingliederungstherapie, bevor er dann wieder frei kommt. Keine Ahnung wer sich sowas ausdenkt, aber so wird es gehandhabt.
Nach allem was dann hinter uns liegt, wenn er raus kommt finde ich es auch nicht so schlimm wegen seinem Führerschein, er hatte sowieso nie ein eigenes Auto. Ich habe einen Führerschein und hoffe ich kann mir bald wieder ein Auto leisten, das wäre dann mein 7.
Danke für die Antworten
Tala
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Gast_Guest_*
Beitrag 09.04.2004, 22:27
Beitrag #19





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Bei Bekanntwerden einer Suchterkrankung kann die FSST nicht anders handeln,sie hat ihre Vorgaben lt.Begutachterleitlinien-Fahreignung:


http://www.jurathek.de/showdocument.php3?s...126&referrer=52



wünsche euch alles Gute


Grüsse Thea wavey.gif
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