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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 206 Beigetreten: 17.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14673 ![]() |
![]() Anlaß für die Frage ist eine rege Diskussion in meinem Pferdeforum... Meine Auffassung war bisher die: Wenn das Pferd auf die Straße äppelt, muß ich den Haufen grundsätzlich mal entfernen. Richtig? Wenn ja, gilt das allgemein, oder ist das von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich? Und wieso gilt die Mistentfernpflicht nicht für Bauern, deren Kühe auf die Straße sch... ![]() Wäre für kompetenten Rat dankbar ![]() |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 950 Beigetreten: 09.05.2007 Mitglieds-Nr.: 31504 ![]() |
Sorry, wußte nicht so richtig, wohin mit dem Thema ![]() Anlaß für die Frage ist eine rege Diskussion in meinem Pferdeforum... Meine Auffassung war bisher die: Wenn das Pferd auf die Straße äppelt, muß ich den Haufen grundsätzlich mal entfernen. Richtig? Wenn ja, gilt das allgemein, oder ist das von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich? Und wieso gilt die Mistentfernpflicht nicht für Bauern, deren Kühe auf die Straße sch... ![]() Wäre für kompetenten Rat dankbar ![]() Warum sollte das für Bauern nicht gelten? Die machen es halt nicht, müssen tun sie schon. ![]() -------------------- Früher war ich schrecklich unentschlossen, heute bin ich mir da nicht mehr so sicher!
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15361 Beigetreten: 24.08.2004 Wohnort: Mainz-Gonsenheim Mitglieds-Nr.: 5157 ![]() |
Nun, Da hast recht, da gilt wohl das Verursacherprinzip. Übrigens auch für die Hinterlassenschaften von Kühen....
Aber wie heisst es so schön: Wo kein Kläger,..... -------------------- Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen. |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 206 Beigetreten: 17.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14673 ![]() |
Ich bin mir eigentlich ziemlich sicher, daß die das nicht müssen (meine, da mal was drüber gelesen zu haben...).
Ich laß mich da aber gerne belehren ![]() |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 950 Beigetreten: 09.05.2007 Mitglieds-Nr.: 31504 ![]() |
Ich bin mir eigentlich ziemlich sicher, daß die das nicht müssen (meine, da mal was drüber gelesen zu haben...). Ich laß mich da aber gerne belehren ![]() Wenn sie es nicht unverzüglich beseitigen könnten, z. B. Rübernernte oder dergleichen, ist die Stelle durch Warnzeichen 101 mit Zusatzschild 114 ,140 kenntlich zu machen. Reinigen ist dann eben nachher angesagt. -------------------- Früher war ich schrecklich unentschlossen, heute bin ich mir da nicht mehr so sicher!
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 206 Beigetreten: 17.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14673 ![]() |
Cool... die Schilder kann ich ja dann auch zum Reiten mitnehmen
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#7
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2389 Beigetreten: 15.01.2006 Wohnort: ca.15920 km. nördl. vom .Südpol Mitglieds-Nr.: 15999 ![]() |
es gab schon einen etwas längeren Theat darüber evtl. zusammen schieben jlick
-------------------- in jedem steckt doch ein kleiner Elch
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 206 Beigetreten: 17.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14673 ![]() |
@ Iceage: Danke! Habe mich teilweise sehr amüsiert
![]() Trotzdem... ist es nun grundsätzlich Pflicht? Auch in nem Dorf mit mehr Kühen als Einwohnern? Muß da der Verkehrsteilnehmer nicht immer mit Mist auf der Straße rechnen? |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 950 Beigetreten: 09.05.2007 Mitglieds-Nr.: 31504 ![]() |
@ Iceage: Danke! Habe mich teilweise sehr amüsiert ![]() Trotzdem... ist es nun grundsätzlich Pflicht? Auch in nem Dorf mit mehr Kühen als Einwohnern? Muß da der Verkehrsteilnehmer nicht immer mit Mist auf der Straße rechnen? Es ist verboten die Strasse zu beschmutzen. §32 StVO Da steht nicht: es ist verboten in der Stadt die Straße zu beschmutzen. Warum machst soviel aufhebens, deutlicher als der § das aussagt gehts doch wohl nicht. Freilich muss man in ländlichen Gegenden mit Verschmutzung rechnen, weil ja gerade die Herren Landwirte das reinigen versäumen. -------------------- Früher war ich schrecklich unentschlossen, heute bin ich mir da nicht mehr so sicher!
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 206 Beigetreten: 17.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14673 ![]() |
O.K.!!!
Hätte ja sein können, daß es Ausnahmeregelungen gibt... |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
Hätte ja sein können, daß es Ausnahmeregelungen gibt... Die Landwirtschaft hat zwar viele Privillegien und Ausnahmen, aber in diesem Fall gibt es keine solche Regelung. ![]() -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 206 Beigetreten: 17.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14673 ![]() |
Es ist wohl doch nicht so einfach
![]() Ziatat von Dr. Alfred Stapelfeldt, Fachanwalt für Verwaltungrecht aus Darmstadt zur Frage: Ich wüßte gerne ob es Verordnungen oder Gesetze gibt, welche die Strassenverschmutzung durch Pferdeäpfel regeln. Sind Reiter und Fahrer verpflichtet die Äpfel wegzuräumen?? Zitat: "Grundsätzlich fällt die Regelung der Strassenreinigung ins Landrecht, kann also in jedem Bundesland unterschiedlich sein.Ich gehe davon aus das sich die Regeln grundsätzlich ähneln. In Hessen hängt es von der Gefahr ab, die Pferdeäpfel auf der Strasse bedeuten. Verschmutzungen auf einer öffentlichen Strasse müssen nur dann vom Verursacher beseitigt werden, wenn eine unverzügliche Beseitigung zur Gefahrenabwehr erforderlich ist. Auf Bundes- oder Ladesstrassen, die normalerweise dem Kraftverkehr vorbehalten sind,müssen Verkehrsteilnehmer nicht damit rechnen auf Pferdemist oder Kuhfladen zu treffen. Sie sind hier nicht "ortsüblich", wie es im Fachjargob heißt. Läßt ein Pferd hier seine Äpfel fallen, muß der Reiter oder Fahrer diese umgehend beseitigen. Anders bei Wirtschaftswegen in ländlichen Gebieten. Dort ist es üblich das Tiere die Strassen benutzen und verunreinigen. Mein Auto- oder Motorradfahrer muß hier mit solchen Gefahren rechnen, und entsprechend vorsichtig fahren. Ein Pferdehalter darf die Äpfel seines Pferdes liegen lassen. Für Straßen, deren Beschaffenheit zwischen den beiden Extremen liegt, muß jeweils der Einzelfall geprüft werden. Ich denke jedoch, das Verkehrsteilnehmer im ländlichen Bereich tendenziell davon ausgehen müssen, das Straßen verunreinigt sind. Auch in Niedersachsen wird die Sache so gesehen, wie ein Urteil des niedersächsischen OVG in Lüneburg von 1992 zeigt: Es stellte fest, das ein Fuhrunternehmer auf einer Verkehrsberuhigten Nordeseeinsel, wo der Personen- und Güterverkehr vornehmlich mit Pferdefuhrwerken erfolgt, die Hinterlassenschaften seiner Pferde nicht beseitigen muß, da sie hier als ortsüblich anzusehen sind." Zitat Ende |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 ![]() |
@ Iceage: Danke! Habe mich teilweise sehr amüsiert ![]() Trotzdem... ist es nun grundsätzlich Pflicht? Auch in nem Dorf mit mehr Kühen als Einwohnern? Muß da der Verkehrsteilnehmer nicht immer mit Mist auf der Straße rechnen? Sicher muß er. ![]() Aber es erfordert iaR sehr viel Mut ihn dazu aufzufordern und oftmals unmenschliche Überzeugungskraft ihn auch dazu zu bringen. ![]() ![]() ![]() -------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
Das Leben geht zu schnell zum Rasen |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 950 Beigetreten: 09.05.2007 Mitglieds-Nr.: 31504 ![]() |
Das Zitat eines Anwalts hebelt aber die VO nicht aus. Was mir auffällt, es wird da von Wirtschaftswegen gesprochen. Sind die öffentlich? Greift da die VO?
Ich bin erst von normalen Landstrassen ausgegangen. -------------------- Früher war ich schrecklich unentschlossen, heute bin ich mir da nicht mehr so sicher!
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
...und vor allem kann man das Urteil des OVG Lüneburg nicht unbedingt auf alle Straßen übertragen. In dem Urteil ging es nur um eine verkehrsberuhigte Nordseeinsel.
-------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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#16
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2380 Beigetreten: 19.10.2003 Mitglieds-Nr.: 379 ![]() |
Wirtschaftswege, darunter verstehe ich keine normale straße.
Hier bei uns in ländlicher Gegend sind das Feldwege die meißt ungeteert sind, selten auch geteert. Also im Normalfall fahren dort auch nur sehr sehr selten Autos, geschweige denn Motorräder. -------------------- |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 26.04.2025 - 10:36 |