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> Pferdemist auf der Straße?
Lola
Beitrag 26.07.2007, 14:09
Beitrag #1


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Sorry, wußte nicht so richtig, wohin mit dem Thema laugh2.gif

Anlaß für die Frage ist eine rege Diskussion in meinem Pferdeforum...

Meine Auffassung war bisher die: Wenn das Pferd auf die Straße äppelt, muß ich den Haufen grundsätzlich mal entfernen. Richtig? Wenn ja, gilt das allgemein, oder ist das von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich?

Und wieso gilt die Mistentfernpflicht nicht für Bauern, deren Kühe auf die Straße sch... ranting.gif ?

Wäre für kompetenten Rat dankbar wavey.gif
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AdventureRudi
Beitrag 26.07.2007, 14:11
Beitrag #2


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Zitat (Lola @ 26.07.2007, 16:09) *
Sorry, wußte nicht so richtig, wohin mit dem Thema laugh2.gif

Anlaß für die Frage ist eine rege Diskussion in meinem Pferdeforum...

Meine Auffassung war bisher die: Wenn das Pferd auf die Straße äppelt, muß ich den Haufen grundsätzlich mal entfernen. Richtig? Wenn ja, gilt das allgemein, oder ist das von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich?

Und wieso gilt die Mistentfernpflicht nicht für Bauern, deren Kühe auf die Straße sch... ranting.gif ?

Wäre für kompetenten Rat dankbar wavey.gif

Warum sollte das für Bauern nicht gelten? Die machen es halt nicht, müssen tun sie schon. think.gif §32 StVO


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Früher war ich schrecklich unentschlossen, heute bin ich mir da nicht mehr so sicher!
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GSX-R
Beitrag 26.07.2007, 14:12
Beitrag #3


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Nun, Da hast recht, da gilt wohl das Verursacherprinzip. Übrigens auch für die Hinterlassenschaften von Kühen....

Aber wie heisst es so schön: Wo kein Kläger,.....


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Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot
Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen.
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Lola
Beitrag 26.07.2007, 14:13
Beitrag #4


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Ich bin mir eigentlich ziemlich sicher, daß die das nicht müssen (meine, da mal was drüber gelesen zu haben...).

Ich laß mich da aber gerne belehren smile.gif
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AdventureRudi
Beitrag 26.07.2007, 14:18
Beitrag #5


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Zitat (Lola @ 26.07.2007, 16:13) *
Ich bin mir eigentlich ziemlich sicher, daß die das nicht müssen (meine, da mal was drüber gelesen zu haben...).

Ich laß mich da aber gerne belehren smile.gif

Wenn sie es nicht unverzüglich beseitigen könnten, z. B. Rübernernte oder dergleichen, ist die Stelle durch Warnzeichen 101 mit Zusatzschild 114 ,140 kenntlich zu machen. Reinigen ist dann eben nachher angesagt.


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Lola
Beitrag 26.07.2007, 14:22
Beitrag #6


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Cool... die Schilder kann ich ja dann auch zum Reiten mitnehmen laugh.gif
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Iceage
Beitrag 26.07.2007, 14:42
Beitrag #7


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es gab schon einen etwas längeren Theat darüber evtl. zusammen schieben jlick


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in jedem steckt doch ein kleiner Elch
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Lola
Beitrag 26.07.2007, 15:08
Beitrag #8


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@ Iceage: Danke! Habe mich teilweise sehr amüsiert wink.gif

Trotzdem... ist es nun grundsätzlich Pflicht? Auch in nem Dorf mit mehr Kühen als Einwohnern? Muß da der Verkehrsteilnehmer nicht immer mit Mist auf der Straße rechnen?
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AdventureRudi
Beitrag 26.07.2007, 15:10
Beitrag #9


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Zitat (Lola @ 26.07.2007, 17:08) *
@ Iceage: Danke! Habe mich teilweise sehr amüsiert wink.gif

Trotzdem... ist es nun grundsätzlich Pflicht? Auch in nem Dorf mit mehr Kühen als Einwohnern? Muß da der Verkehrsteilnehmer nicht immer mit Mist auf der Straße rechnen?

Es ist verboten die Strasse zu beschmutzen. §32 StVO

Da steht nicht: es ist verboten in der Stadt die Straße zu beschmutzen. Warum machst soviel aufhebens, deutlicher als der § das aussagt gehts doch wohl nicht.

Freilich muss man in ländlichen Gegenden mit Verschmutzung rechnen, weil ja gerade die Herren Landwirte das reinigen versäumen.


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Lola
Beitrag 26.07.2007, 15:18
Beitrag #10


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O.K.!!!

Hätte ja sein können, daß es Ausnahmeregelungen gibt...
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Andreas
Beitrag 26.07.2007, 19:28
Beitrag #11


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Zitat (Lola @ 26.07.2007, 16:18) *
Hätte ja sein können, daß es Ausnahmeregelungen gibt...


Die Landwirtschaft hat zwar viele Privillegien und Ausnahmen, aber in diesem Fall gibt es keine solche Regelung. wink.gif


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Lola
Beitrag 27.07.2007, 08:23
Beitrag #12


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Es ist wohl doch nicht so einfach tongue.gif

Ziatat von Dr. Alfred Stapelfeldt, Fachanwalt für Verwaltungrecht aus Darmstadt zur Frage:

Ich wüßte gerne ob es Verordnungen oder Gesetze gibt, welche die Strassenverschmutzung durch Pferdeäpfel regeln. Sind Reiter und Fahrer verpflichtet die Äpfel wegzuräumen??

Zitat:

"Grundsätzlich fällt die Regelung der Strassenreinigung ins Landrecht, kann also in jedem Bundesland unterschiedlich sein.Ich gehe davon aus das sich die Regeln grundsätzlich ähneln. In Hessen hängt es von der Gefahr ab, die Pferdeäpfel auf der Strasse bedeuten. Verschmutzungen auf einer öffentlichen Strasse müssen nur dann vom Verursacher beseitigt werden, wenn eine unverzügliche Beseitigung zur Gefahrenabwehr erforderlich ist. Auf Bundes- oder Ladesstrassen, die normalerweise dem Kraftverkehr vorbehalten sind,müssen Verkehrsteilnehmer nicht damit rechnen auf Pferdemist oder Kuhfladen zu treffen. Sie sind hier nicht "ortsüblich", wie es im Fachjargob heißt. Läßt ein Pferd hier seine Äpfel fallen, muß der Reiter oder Fahrer diese umgehend beseitigen. Anders bei Wirtschaftswegen in ländlichen Gebieten. Dort ist es üblich das Tiere die Strassen benutzen und verunreinigen. Mein Auto- oder Motorradfahrer muß hier mit solchen Gefahren rechnen, und entsprechend vorsichtig fahren. Ein Pferdehalter darf die Äpfel seines Pferdes liegen lassen. Für Straßen, deren Beschaffenheit zwischen den beiden Extremen liegt, muß jeweils der Einzelfall geprüft werden. Ich denke jedoch, das Verkehrsteilnehmer im ländlichen Bereich tendenziell davon ausgehen müssen, das Straßen verunreinigt sind. Auch in Niedersachsen wird die Sache so gesehen, wie ein Urteil des niedersächsischen OVG in Lüneburg von 1992 zeigt: Es stellte fest, das ein Fuhrunternehmer auf einer Verkehrsberuhigten Nordeseeinsel, wo der Personen- und Güterverkehr vornehmlich mit Pferdefuhrwerken erfolgt, die Hinterlassenschaften seiner Pferde nicht beseitigen muß, da sie hier als ortsüblich anzusehen sind."

Zitat Ende
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JTH
Beitrag 27.07.2007, 08:41
Beitrag #13


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Zitat (Lola @ 26.07.2007, 16:08) *
@ Iceage: Danke! Habe mich teilweise sehr amüsiert wink.gif

Trotzdem... ist es nun grundsätzlich Pflicht? Auch in nem Dorf mit mehr Kühen als Einwohnern? Muß da der Verkehrsteilnehmer nicht immer mit Mist auf der Straße rechnen?


Sicher muß er. wink.gif

Aber es erfordert iaR sehr viel Mut ihn dazu aufzufordern und oftmals unmenschliche Überzeugungskraft ihn auch dazu zu bringen. laugh2.gif laugh2.gif laugh2.gif


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Grüße aus dem Allgäu - JTH



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AdventureRudi
Beitrag 27.07.2007, 09:15
Beitrag #14


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Das Zitat eines Anwalts hebelt aber die VO nicht aus. Was mir auffällt, es wird da von Wirtschaftswegen gesprochen. Sind die öffentlich? Greift da die VO?
Ich bin erst von normalen Landstrassen ausgegangen.


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Andreas
Beitrag 27.07.2007, 10:13
Beitrag #15


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...und vor allem kann man das Urteil des OVG Lüneburg nicht unbedingt auf alle Straßen übertragen. In dem Urteil ging es nur um eine verkehrsberuhigte Nordseeinsel.


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zpeedy
Beitrag 27.07.2007, 11:17
Beitrag #16


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Wirtschaftswege, darunter verstehe ich keine normale straße.

Hier bei uns in ländlicher Gegend sind das Feldwege die meißt ungeteert sind, selten auch geteert. Also im Normalfall fahren dort auch nur sehr sehr selten Autos, geschweige denn Motorräder.


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