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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 30 Beigetreten: 21.11.2006 Mitglieds-Nr.: 25518 ![]() |
ich bin seit heute abend stolzer Besitzer einer Vespa mit Mofa-Nummernschild, also einer 50er. Der Kauf erfolgte extrem spontan, da mein Kumpel die (fast neue) Kiste nicht mehr brauchen kann, ich umso mehr. Er sagte, auch mit Mofa und Co, müsse man tagsüber mit Licht fahren. Ich kenne das nur von Motorrädern. Wie ist die Situation, müssen auch Mofas resp. 50er Roller tagsüber mit Licht fahren. Danke für Eure Hilfe ![]() Medial -------------------- Liebe Grüsse Medial |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6863 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 29218 ![]() |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1045 Beigetreten: 18.10.2005 Wohnort: Düsseldorf Mitglieds-Nr.: 13854 ![]() |
Ja, musst du.
![]() Victor [EDIT: ![]() ![]() ![]() -------------------- Grüße - Victor R. aus D.
Pass auf das Zweirad auf! |
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 30 Beigetreten: 21.11.2006 Mitglieds-Nr.: 25518 ![]() |
Klasse ! Das sind ja schnelle und eindeutige Antworten. Da ich das letzte mal 1989 Mofa gefahren bin und keinen Motorradführerschein habe, bin ich da gar nicht informiert. Ich glaube zu der Zeit gab es das auch mit der Lichtpflicht für Motorräder noch nicht. Fein, dann werde ich morgen meine erste (motorisierte) Zweiradfahrt nach 18 Jahren antreten - mit Licht
![]() Danke Euche beiden und Gute Nacht ! Medial -------------------- Liebe Grüsse Medial |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6863 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 29218 ![]() |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2009 Beigetreten: 09.08.2005 Mitglieds-Nr.: 12004 ![]() |
Seltsam...
die FZV definiert Krafträder. Diese sind gekennzeichnet durch einen Hubraum von mehr als 50 ccm oder eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. StVO sagt im §17, (2a): Krafträder müssen auch am Tage mit Abblendlicht fahren. Wenn ein (Klein)Kraftrad jetzt weniger als 50 ccm hat und nicht schneller als 45 km/h läuft...??? Licht aus ![]() -------------------- |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1045 Beigetreten: 18.10.2005 Wohnort: Düsseldorf Mitglieds-Nr.: 13854 ![]() |
@swift: verleih doch deinem Avatar einen optimistischen Touch.
![]() ![]() @shocktrooper: in der Tat ein interessanter Einwand. Schließlich sind auch laut EG-RiLis Kräder und KKR unterschiedlich definiert. Aber irgendwo kommt das doch her. ![]() -------------------- Grüße - Victor R. aus D.
Pass auf das Zweirad auf! |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6863 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 29218 ![]() |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
StVO sagt im §17, (2a): Krafträder müssen auch am Tage mit Abblendlicht fahren. Die Beleuchtungspflicht des § 17 Abs. 2a StVO gilt für alle motorisierten Zweiräder, also auch für Mopeds und Mofas (die gem. § 50 Abs. 6a StVZO mit einem Scheinwerfer für Dauerabblendlicht ausgerüstet sein müssen), nicht jedoch für Leichtmofas (Hentschel zu § 17 StVO). -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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#10
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 22.08.2008 Mitglieds-Nr.: 43860 ![]() |
was bitte sind leichtmofas ????
§ 17 Beleuchtung -------------------------------------------------------------------------------- (1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein. (2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren. (2a) Krafträder müssen auch am Tage mit Abblendlicht fahren. ein mofa ist kein kraftrad..denke ich.. |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
-------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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