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> Wiederholungstäter, Thema von @klaus62
jfk
Beitrag 26.09.2007, 22:32
Beitrag #101


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Danke. wavey.gif

jfk.


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Verstehen kannst Du dein Leben nur rückwärts. Leben musst Du es vorwärts.

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Gast_klaus62_*
Beitrag 28.09.2007, 11:23
Beitrag #102





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Hallo Mr.T
Zitat
Der Gutachter hat die Nichteignung festgestellt. Allerdings können die Eignungsmängel nach Meinung des GA durch einen Kurs beseitigt und somit die Eignung wiederhergestellt werden.

Also heißt das für mich:
FS abholen bei der police.gif FS bei der Fsst abgeben
Kurs absolvieren
FS wieder neu beantragen mit allem drum und dran?(Lichtbild, 150 Euro,Sehtest ect.)
Reaktionstest habe ich bestanden.
Medizinischer Teil hat Ärztin nichts gesagt.(Habe ein bißchen gewackelt beim Blindgehen)
LG
Klaus62
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darkstar
Beitrag 28.09.2007, 11:42
Beitrag #103


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Zitat (klaus62 @ 28.09.2007, 12:23) *
Also heißt das für mich:
FS abholen bei der police.gif FS bei der Fsst abgeben
Kurs absolvieren
FS wieder neu beantragen mit allem drum und dran?(Lichtbild, 150 Euro,Sehtest ect.)
Nein, sehe grad die FEB hat dir die Frist bis 28. Sept gesetzt. Sollest du dein Gutachten bekommen und eine Kursempfehlung drin stehen, dann gibst du das Gutachten gleich auf der FEB ab. Gleichzeitig erklärst du grundsätzlich Bereitschaft den Kurs zu machen, wobei die FEB nur noch zustimmen muß (was sie i.d.R. macht). Da dein FV bis 1.11. geht bist du bis dahin sowieso von der Straße weg, was eigendlich ein guter Grund ist, da noch etwas Fristverlängerung einzuräumen um noch den Kurs ohne Neuantrag (mit etwas zusätzlich Zeit) zu schaffen. Zur Not eben sämtliche Anbieter in der Gegend abtelefonieren.

Wie schon gesagt: Wenn du nicht unnötig rumtrödelst ist eine Fristverlängerung eigendlich unproblematisch, sodaß du es ohne Neuantrag schaffen solltest. (Darauf würde ich auch hinarbeiten, aus Kostengründen und auch aus dem Grund als das bei Neuerteilung ein neues Datum auf dem Schein steht.)

mfg
darkstar


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Gast_klaus62_*
Beitrag 28.09.2007, 22:49
Beitrag #104





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Darkstar vielen Dank für die Antwort wavey.gif
Rumtrödeln tue ich ganz gewiß nicht.
Habe übrigens Frist zur MPU-Abgabe bei der Fsst bis 02.11.07 rolleyes.gif
Jetzt schon anrufen und nach Termine fragen wird ja nichts nutzen, oder?
Habe ja nicht mal ein GA in der Hand was ich abgeben kann think.gif
Liebe Grüße
Klaus
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Gast_klaus62_*
Beitrag 29.09.2007, 11:06
Beitrag #105





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Zitat (klaus62 @ 28.09.2007, 23:49) *
Darkstar vielen Dank für die Antwort wavey.gif
Rumtrödeln tue ich ganz gewiß nicht.
Habe übrigens Frist zur MPU-Abgabe bei der Fsst bis 02.11.07 rolleyes.gif
Jetzt schon anrufen und nach Termine fragen wird ja nichts nutzen, oder?
Habe ja nicht mal ein GA in der Hand was ich abgeben kann think.gif
Liebe Grüße
Klaus

Noch was vergessen whistling.gif
Zitat
das bei Neuerteilung ein neues Datum auf dem Schein steht.)

Würde das heissen ich hätte dann auch Probezeit wie ein Fahranfänger????
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corneliusrufus
Beitrag 29.09.2007, 11:22
Beitrag #106


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Die Probezeit gibt es nur bei der ersten Erteilung. Ist sie schon abgelaufen, so beginnt sie bei einer Neuerteilung nicht wieder zu laufen.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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Gast_klaus62_*
Beitrag 29.09.2007, 11:24
Beitrag #107





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Zitat (corneliusrufus @ 29.09.2007, 12:22) *
Die Probezeit gibt es nur bei der ersten Erteilung. Ist sie schon abgelaufen, so beginnt sie bei einer Neuerteilung nicht wieder zu laufen.

Liebe Greet-Ings, Cornelius

Na dann ist ja egal was für ein Datum drinsteht whistling.gif
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corneliusrufus
Beitrag 29.09.2007, 11:37
Beitrag #108


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Nun ja. Manche Polizisten schauen nach dem Lebensalter und dem Erteilungsdatum der FE. Fällt das deutlich auseinander, so wissen sie, dass es dazwischen etwas mit der FE gegeben haben muss.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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Gast_klaus62_*
Beitrag 29.09.2007, 11:58
Beitrag #109





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Zitat (corneliusrufus @ 29.09.2007, 12:37) *
Nun ja. Manche Polizisten schauen nach dem Lebensalter und dem Erteilungsdatum der FE. Fällt das deutlich auseinander, so wissen sie, dass es dazwischen etwas mit der FE gegeben haben muss.

Liebe Greet-Ings, Cornelius

Na, das macht mir nichts mehr aus.
Trinke jetzt endlich ja nichts mehr wavey.gif
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Mr.T
Beitrag 29.09.2007, 17:29
Beitrag #110


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Zitat (klaus62 @ 29.09.2007, 12:58) *
Zitat (corneliusrufus @ 29.09.2007, 12:37) *
Nun ja. Manche Polizisten schauen nach dem Lebensalter und dem Erteilungsdatum der FE. Fällt das deutlich auseinander, so wissen sie, dass es dazwischen etwas mit der FE gegeben haben muss.

Liebe Greet-Ings, Cornelius

Na, das macht mir nichts mehr aus.
Trinke jetzt endlich ja nichts mehr wavey.gif

Gute Antwort! wink.gif


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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jfk
Beitrag 29.09.2007, 23:35
Beitrag #111


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Zitat (klaus62 @ 29.09.2007, 12:58) *
Na, das macht mir nichts mehr aus.
Trinke jetzt endlich ja nichts mehr wavey.gif

Das nenn ich gesundes Selbstbewußtsein! Weiter so.

Gruß,
jfk.


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Gast_klaus62_*
Beitrag 01.10.2007, 23:28
Beitrag #112





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Hallo liebes Forum wavey.gif
Ich weiß, wir reden jetzt über ungelegte Eier aber ich hatte noch ein paar Fragen die leider noch nicht beantwortet wurden. whistling.gif
Das wäre eine für Mr.T rolleyes.gif
Wie oben schon geschrieben hole ich am 30.10.07 mein Fs bei der police.gif wieder ab.
Da ich spätestens am 10.10.07 mein GA in den Händen habe kann ich ja den Kurs nicht absolviert haben bis zum 30.10.
Muß ich dann mein Fs bei der Fsst wieder abgeben und wenn Kurs beendet ist wieder ganz neu beantragen?
Also mit Sehtest,150 Euro usw?
Kann ich jetzt schon mich umschauen wenn ein neuer Kurs anfängt?
Eigentlich blöd think.gif weiß ja noch gar nicht was für ein Kurs die GA-terin mir vorschlägt laugh2.gif
Zitat
Reaktionstest habe ich bestanden.
Medizinischer Teil hat Ärztin nichts gesagt.(Habe ein bißchen gewackelt beim Blindgehen)

Macht das bißchen Wackeln was aus bei der Ärztin? think.gif
Nicht das sie mir negativ beurteilt ranting.gif
Lg
Klaus62
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Mr.T
Beitrag 01.10.2007, 23:37
Beitrag #113


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Zitat (klaus62 @ 02.10.2007, 00:28) *
Das wäre eine für Mr.T rolleyes.gif
Wie oben schon geschrieben hole ich am 30.10.07 mein Fs bei der police.gif wieder ab.
Da ich spätestens am 10.10.07 mein GA in den Händen habe kann ich ja den Kurs nicht absolviert haben bis zum 30.10.
Muß ich dann mein Fs bei der Fsst wieder abgeben und wenn Kurs beendet ist wieder ganz neu beantragen?
Also mit Sehtest,150 Euro usw?

Hast du das Posting von @darkstar gelesen?
Zitat (darkstar @ 28.09.2007, 12:42) *
Nein, sehe grad die FEB hat dir die Frist bis 28. Sept gesetzt. Sollest du dein Gutachten bekommen und eine Kursempfehlung drin stehen, dann gibst du das Gutachten gleich auf der FEB ab. Gleichzeitig erklärst du grundsätzlich Bereitschaft den Kurs zu machen, wobei die FEB nur noch zustimmen muß (was sie i.d.R. macht). Da dein FV bis 1.11. geht bist du bis dahin sowieso von der Straße weg, was eigendlich ein guter Grund ist, da noch etwas Fristverlängerung einzuräumen um noch den Kurs ohne Neuantrag (mit etwas zusätzlich Zeit) zu schaffen. Zur Not eben sämtliche Anbieter in der Gegend abtelefonieren.

Wie schon gesagt: Wenn du nicht unnötig rumtrödelst ist eine Fristverlängerung eigendlich unproblematisch, sodaß du es ohne Neuantrag schaffen solltest. (Darauf würde ich auch hinarbeiten, aus Kostengründen und auch aus dem Grund als das bei Neuerteilung ein neues Datum auf dem Schein steht.)

Das dürfte doch deine Frage beantworten. wink.gif


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Gast_klaus62_*
Beitrag 01.10.2007, 23:43
Beitrag #114





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Also erst Kurs------- dann wieder fahren
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Mr.T
Beitrag 01.10.2007, 23:58
Beitrag #115


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Nö. Nach Ende des FV darfst du wieder fahren, es sei denn, dass dir zwischenzeitlich die FE entzogen wird. Deshalb @darkstars Tipp befolgen und bei Abgabe des Gutachtens bei der FSST die Fristverlängerung bis zum Ende des § 70-Kurses beantragen. Eine Begründung hat @darkstar ja schon genannt.


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Gast_klaus62_*
Beitrag 02.10.2007, 00:04
Beitrag #116





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Danke Mr.T und gute Nacht hug.gif
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Gast_klaus62_*
Beitrag 09.10.2007, 15:59
Beitrag #117





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So, morgen sind die 14 Tage rum. Dann müßte eigentlich mein GA da sein rolleyes.gif
Eine Frage noch:
Sollte ich ein Kurs nach § 70 bekommen
bezahlt man den Kurs gleich bei der ersten Std.?
bezahlt man den Kurs esrt am Schluß?
kann man den Kurs auf zweimal bezahlen?
Sieht wegen Kurzarbeit den Monat schlecht aus bei mir,finanziell meine ich whistling.gif
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Optimist
Beitrag 09.10.2007, 16:17
Beitrag #118


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Hallo Klaus,

also in der Regel ist das so, daß der Kurs vor Kursbeginn gezahlt sein muß. Hatte auch einen Kurs, allerdings nicht den, den Du machen mußt, da waren welche dabei, die hatten vorab Ratenzahlung vereinbart.
Die haben eben immer an dem Tag wo der Kurs war ein Teil bezahlt. Das war aber vorher mit dem MPI so abgesprochen. Denke aber das alle das so akzeptieren.

Ich drück die Daumen, daß Du den Kurs nicht brauchst.

Gruß wavey.gif Optimist


--------------------
ganz liebe Grüße ... Optimist

Überholen Sie ruhig .. wir schneiden Sie wieder raus ! Liebe Grüße Deine Feuerwehr.
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Gast_klaus62_*
Beitrag 09.10.2007, 16:26
Beitrag #119





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@Optimist
ich glaube schon weil GA sagt von ihr aus ist nichts gegen eine positive MPU einzuwenden
Aber sie schlägt vor, dass ich ein Kurs noch machen soll. Welchen sagte sie nicht.
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Optimist
Beitrag 09.10.2007, 16:48
Beitrag #120


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Zitat
ich glaube schon weil GA sagt von ihr aus ist nichts gegen eine positive MPU einzuwenden
Aber sie schlägt vor, dass ich ein Kurs noch machen soll.


auch halb so wild. Da kannste zumindest nicht durchfallen, wenn Du immer teilnimmst, Deine Hausaufgaben machst, pünktlich bist und vor allen Dingen nüchtern und nicht bekifft bist whistling.gif .

Gruß wavey.gif Optimist


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ganz liebe Grüße ... Optimist

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Gast_klaus62_*
Beitrag 12.10.2007, 20:35
Beitrag #121





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crybaby.gif crybaby.gif crybaby.gif
Ich habs gewußt .
Ich habs gefühlt.

Mein negatives GA
Habe nur die letzten drei Seiten aufgeschrieben. (Kein Bock mehr zur Zeit)

Bewertungen der Befunde
Die im Teil II des Gutachten dargestellten Vorraussetzungen für eine günstige Prognose wurden Anhand der oben erläuterten Methoden überprüft. Nach den Ergebnissen der durchgeführten Verfahren ergibt sich für klaus62 folgendes Bild:
Nach den vorliegenden Befunden und nach Aktenlage sind keine für sich alleine genommen fahreignungsrelevanten Erkrankungen festzustellen. Die medizinische Untersuchung lässt keine Beeinträchtigungen erkennen, die für sich alleine genommen schon die Fahreignung ausschließen würden. Der frühere Alkoholmissbrauch hat zu keinen gravierenden organischen Folgeschäden geführt, die das ausreichend sichere Führen von Kraftfahrzeugen unabhängig vom akutem Alkoholeinfluss ausschließen würden. Auch schwerwiegende psychiatrische Befunde waren nicht zu erheben. Die laborchemische Untersuchung ergab eine erhöhte GGT von 61 U/I.Normbereich -60 U/I.
Dieses Ergebnis weist in Verbindung mit der Vorgeschichte auf eine alkoholbedingte Leberschädigung hin, zumal eine andere Verursachung des pathologischen Enzymwertes nicht ermittelt werden konnten. Eine völlige Alkoholabstinenz kann daher nicht belegt werden.
Die von klaus62 in den Tests gezeigten Leistungen genügen, um sich verkehrsgerecht verhalten zu können. Insbesondere werden die in den Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung für die betroffene Fahrererlaubnis geforderten Normwerte erreicht. Bei der Bewertung der Befunde ist zu berücksichtigen, dass die Angaben von klaus62 nur dann zur Beurteilung seiner individuellen Problematik herangezogen werden können, wenn sie glaubhaft und nachvollziehbar sind. Die in der Untersuchung erhobenen Befunde sind zur Beantwortung der behördlichen Fragestellung im Sinne einer günstigen Verhaltungsprognose nicht verwertbar. Klaus62 gibt Alkoholverzicht seit der letzten Trunkenheitsfahrt an. Die med. Befundlage verweist auf eine alkoholische Leberschädigung. Eine völlige Alkoholabstinenz kann daher nicht belegt werden.
Unabhängig der mangelten Verwertbarkeit der Angaben des Untersuchten ist von einer problematischen Alkoholbeziehung auszugehen. Klaus62 ist nach der Vorgeschichte und Befunden nicht zuverlässig in der Lage, kontrolliert mit Alkohol umzugehen. Dafür spricht die erkennbar gewordene Neigung zum vermehrten Alkoholkonsum in Belastungssituationen (Scheidung, Geldprobleme). Ein konsequenter Alkoholverzicht ist deshalb als Vorraussetzung für die Vermeidung von Alkoholfahrten zu sehen.
Klaus62 kann eine längerfristige Alkoholabstinenz nicht belegen. Die Bewältigung einer Alkoholproblematik gelingt in der Regel nur mit fachlicher Hilfe.klaus62 besucht nach seinen Angaben zwar eine Selbsthilfegruppe, therapeutische Maßnahmen zur Aufarbeitung der Alkoholvorgeschichte ist jedoch zu empfehlen.
Derzeit liegen die Vorraussetzungen für eine günstige Prognose nicht vor.
Bei unserer Begutachtung wurde auch geprüft, ob die oben angeführten Mängel durch die Teilnahme an einem Kurs nach § 70 der Fahrerlaubnisverordnung behoben werden können. Klaus62 erfüllt die Vorraussetzungen für eine erfolgreiche Kursteilnahme jedoch nicht.
Hierfür sind die im Folgenden angegebenen Gründe maßgeblich. Es ist nicht zu erwarten, dass die spezifischen Schwerpunkte des problematischen Verhaltens von klaus62 durch eine solche Rehabilitationsmaßnahme angesprochen werden und in ausreichendem Maße positiv beeinflusst werden können.
Beantwortung der Fragestellung( und Empfehlung)

Beeinträchtigungen, die das sichere Führen eines Fahrzeuges der beantragten Fahrerlaubnis in Frage stellen, lagen zum Zeitpunkt der Untersuchung nicht vor.
Es ist mit erhöhter Wahrscheinlichkeit zu erwarten, dass klaus62 auch zukünftig ein Fahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird.

Wir empfehlen über die behördliche Fragestellung hinaus:
- Nachweiß der Alkoholabstinenz mit Hilfe eines Kontrollprogramms, bestehend aus mind sechs unvorhersehbar angeordneten Urinkontrollen auf das Alkoholabbauprodukt EtG im Verlauf von 12 Monaten. Das Programm muss, um nachvollziehbar zu sein an einer Stelle komplett durchgeführt werden und sollte mit einer Stellungsnahme eines nach § 11 Abs 2 FeV geeigneten Arztes abgeschlossen werden.
- Aufarbeitung der persönlichen Hintergrundproblematik mit fachlicher Hilfe. Hierbei ist in der Regel für eine effektive psychologische Intervention ein längerfristiger Zeitraum mit kontinuierlich stattfindenden Gesprächen erforderlich.

Was hab ich falsch gemacht??
FS am 01.11.07 bei cop.gif abholen und gleich wieder bei Fsst abgeben?? ranting.gif
Das Urinabgeben können die sich abschminken.
So lange warte ich nicht auf mein FS ranting.gif
Hab keine LW mehr, haben die behalten. Wie soll ich jetzt beim nächsten MPU wieder Nachweise bringen?
Ich will keine 12 Monate warten .
Schnautze voll mad.gif
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GSX-R
Beitrag 12.10.2007, 21:08
Beitrag #122


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Verdammte Scheiße. ranting.gif

Ich kanns nicht glauben. Ich hatte so ein gutes Gefühl bei Dir. crybaby.gif

Ich seh mir das am Wochenende mal an, ok? mad.gif crybaby.gif

Wir gehen das neu an. Beim nächsten Mal klappt das, verdammt.


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Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot
Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen.
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jfk
Beitrag 12.10.2007, 21:33
Beitrag #123


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ranting.gif

???

lieb.gif

jfk


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jfk
Beitrag 12.10.2007, 23:33
Beitrag #124


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Und das alles nur wegen einem Leberwert, der aus der Reihe tanzt???


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Jack Daniels
Beitrag 13.10.2007, 04:37
Beitrag #125


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Was sagt eigentlich der Arzt zu dem überhöhten Leberwert?
Da es anscheinend ja nur an der geschädigten Leber liegt das du nicht bestanden hast sollte es doch möglich sein das die Führerscheinstelle dir den Schein lässt wenn du ihnen beweisen kannst das die Leber nicht wegen dem Alk geschädigt ist sondern wegen was Anderem.Was der Arzt natürlich erst mal finden muß was oft nicht einfach ist und viel Zeit kosten kann.
ranting.gif Eine geschädigte Leber muß ja nicht vom Alk kommen,vereinfacht aber die Diagnose wenn bekannt ist das der Patient mal gesoffen hat.
Ärzte machen es sich da oft zu einfach,wie auch ein Verwandter immer wieder zu spüren bekommt.Wenn sie was auf den Alk schieben können machen sie es,in den Akten steht ja das er Alkoholiker ist.Das er seit mehr als 15 Jahren trocken ist wird einfach ignoriert.

wavey.gif Lass den Kopf nicht hängen und versuch mit aller Kraft und so schnell wie möglich rauszufinden an was deine Leber krankt.Wenn der überhöhte Wert nicht vom Alkohol kommt kannst du 100Jahre probieren in den grünen Bereich zu kommen wenn die wahre Ursache nicht gefunden wird.
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Gast_klaus62_*
Beitrag 13.10.2007, 08:23
Beitrag #126





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Hallo zusammen
danke für die Postings. Habe mich auch schon beruihgt, ein wenig.
Ich möchte auf jeden Fall kein ganzes Jahr mehr warten für den zweiten Versuch. sad.gif
Werde jetzt mich beim Verkehrspsychologen anmelden,für ca 10 Std, sie erwarten ja eine proffesionelle Hilfe anscheinend.
In etwa 3 Monate will ichs wieder probieren.
Aber dazu brauche ich ja meine vier LW, die übrigens immer im Reverenzbereich lagen bis jetzt, muß das MPI mir die zurückschicken? think.gif
Ich werde am 01.11.07 mein FS bei den police.gif isten abholen, gebe ihn aber nicht bei der Fsst ab!! whistling.gif
Mal abwarten was die dann schreiben.
Oder soll ich der Fsst sagen dass ich durchgefallen bin, weil ich einfach noch nicht soweit war mit meiner Aufarbeitung?
Mann, Fragen über Fragen. Ich weiß nicht was jetzt richtig ist für mich was ich machen soll als erstes ranting.gif
Was könnt ihr mir noch raten was ich machen soll? oder was ich nicht machen soll?
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jfk
Beitrag 13.10.2007, 09:28
Beitrag #127


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Hallo Klaus,
wenn ich das Gutachten (oder zumindest den von dir abgetippten Teil) richtig interpretiere, liegt die Bewertung "negativ" zum größten Teil an dem GGT-Wert, der zu hoch ist. Dadurch wurden alle deine Aussagen zur Abstinenz gleich als "nicht glaubwürdig" eingestuft. think.gif sehr rätselhaft think.gif
Eine weitere schlüssige Begründung lese ich da nicht heraus.
Zitat
Dieses Ergebnis weist in Verbindung mit der Vorgeschichte auf eine alkoholbedingte Leberschädigung hin, zumal eine andere Verursachung des pathologischen Enzymwertes nicht ermittelt werden konnten. Eine völlige Alkoholabstinenz kann daher nicht belegt werden.

Wie sollte auch eine andere Ursache des erhöhten Wertes festgestellt werden? Die Damen und Herren bei der MPU machen sich jedenfalls nicht die Mühe. Für die steht einfach fest: erhöhte Werte --> Alkohol! (Tschuldigung, jetzt werde ich unsachlich.)
Ne, klar ist: Wenn irgendwelche Werte zu hoch sind, dann kann das auch andere Ursachen haben, siehe hier.
Aber dafür bist nun einmal du verantwortlich, bzw. dein Hausarzt im Vorfeld. think.gif Aber wie denn, wenn die Werte bisher im Normbereich lagen??
Also mein Eindruck: Es scheiterte nicht unbedingt an deiner mangelnden Aufarbeitung (davon lese ich hier nämlich nichts), sondern daran, daß
Zitat
Eine völlige Alkoholabstinenz kann daher nicht belegt werden.

Von daher erscheinen mir 10 Stunden beim Verkehrs-Psycho viel zu hoch.
1 Auswertungsgespräch, Ursache der erhöhten LW abklären, neuer Anlauf...
(Na ja, aber ich kann ja gut schnacken, mich betrifft es ja nicht blink.gif )

Gruß,
jfk.


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Gast_klaus62_*
Beitrag 13.10.2007, 09:32
Beitrag #128





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Zitat (jfk @ 13.10.2007, 10:28) *
(Na ja, aber ich kann ja gut schnacken, mich betrifft es ja nicht blink.gif )

Gruß,
jfk.


Aber mir hilft es schon mal weiter.
Danke schon mal wavey.gif
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Gast_klaus62_*
Beitrag 13.10.2007, 10:37
Beitrag #129





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Vor allem diese Fragen machen mir Kopfzerbrechen
Aber dazu brauche ich ja meine vier LW, die übrigens immer im Reverenzbereich lagen bis jetzt, muß das MPI mir die zurückschicken?
Ich werde am 01.11.07 mein FS bei der Polizei abholen, gebe ihn aber nicht bei der Fsst ab!!
Oder soll ich der Fsst sagen dass ich durchgefallen bin, weil ich einfach noch nicht soweit war mit meiner Aufarbeitung?
Man wäre jetzt Mr.T online und würde mein Thread lesen....
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Paragon
Beitrag 13.10.2007, 14:15
Beitrag #130


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Hallo Klaus,
das ist ja wirklich unglaublich mad.gif - an Deinem Beispiel sieht man mal wieder, wie machtlos man manchmal in dieser blöden MPU-Situation sein kann. crybaby.gif
Es muss doch eine Möglichkeit geben, den erhöhten GGT-Wert irgendwie anders zu erklären. think.gif

Diese Beispiele sind neben den relativ hohen Gebühren meiner Meinung nach die Argumente, die gegen die MPU sprechen, die zweifellos auch einige Vorteile hat.
Da wird dem Klient, oder besser "Delinquent" mal kurz nebenbei mitgeteilt, dass er nochmal 1 Jahr dranhängen und >1000 Euro bei verschiedenen Institutionen blechen soll (Psycho, Urintests, neue MPU, Lappen beantragen) - nur wegen 1 erhöhten Leberwert, geht's noch? blink.gif

Und selbst dann hat er noch keine Bestehensgarantie - wenn das nicht unter den Begriff Abzocke fällt, dann weiss ich es auch nicht.

Finde Deinen Weg im Übrigen sehr gut, und drücke Dir alle Daumen, dass Du aus dem "Gutachten" laugh2.gif wieder rauskommst - Kopf hoch!

Gruß
Paragon
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rauchbier
Beitrag 13.10.2007, 15:11
Beitrag #131


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Wäre zur Ananlyse hier nicht auch die Darstellung des Gesprächs mit dem Psychologen wichtig?
Ich sehe oben nur die Zusammenfassung von medizinischen und Psycholog. Ergebnissen.

Aber was steht den in dem Absatz über das psych.Gespräch ? Ist da auch was aus dem Ruder gelaufen ?

Welche Leberwerte hat denn der Doc gesehen und selbst erstellte?


--------------------
rauchbier grüsst aus franken
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Gast_klaus62_*
Beitrag 13.10.2007, 16:08
Beitrag #132





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Zitat (rauchbier @ 13.10.2007, 16:11) *
Wäre zur Ananlyse hier nicht auch die Darstellung des Gesprächs mit dem Psychologen wichtig?
Ich sehe oben nur die Zusammenfassung von medizinischen und Psycholog. Ergebnissen.

Aber was steht den in dem Absatz über das psych.Gespräch ? Ist da auch was aus dem Ruder gelaufen ?

Welche Leberwerte hat denn der Doc gesehen und selbst erstellte?

hallo rauchbier
werde noch das Gespräch heute oder morgen abschreiben
Ist halt ziemlich viel alles zu schreiben
Werde mich aber an die Arbeit machen
Oder weiss jemand wie mann gescanntes Hier reinstellt?
Hier nochmal meine Letzte LW von letzten Monat:


CDT 1.1 Normwert: bis 1.8
GOT 22 bis 50
GGT 59 von 5-71
GPT 21 bis 50
MCV 88 von 81-99

was mich wundert
der GGT- Wert ist um 10 höher als letzte mal

Diesen Beitrag habe ich schon reingestellt ins Forum
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Gast_klaus62_*
Beitrag 13.10.2007, 16:14
Beitrag #133





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Zitat (GSX-R @ 12.10.2007, 22:08) *
Verdammte Scheiße. ranting.gif

Ich kanns nicht glauben. Ich hatte so ein gutes Gefühl bei Dir. crybaby.gif

Ich seh mir das am Wochenende mal an, ok? mad.gif crybaby.gif

Wir gehen das neu an. Beim nächsten Mal klappt das, verdammt.

Danke GSX-R
ich bin gespannt auf deine Antwort
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Gast_klaus62_*
Beitrag 13.10.2007, 16:38
Beitrag #134





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Auf andere Antworten natürlich auch.
Bin für jede dankbar.
Vor allem die Frage wegen der LW würde mich brennend interressieren.
Wenn ich jetzt in 3 Monate zb wieder eine MPU machen will fehlen mir ja wieder die 4 Nachweise
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Gast_klaus62_*
Beitrag 13.10.2007, 23:43
Beitrag #135





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Zitat
Zitat (rauchbier @ 13.10.2007, 16:11)
Wäre zur Ananlyse hier nicht auch die Darstellung des Gesprächs mit dem Psychologen wichtig?

Hier nun das protokollierte Gespräch im GA
Untersuchungsgespräch:
Klaus62 wurde zu Gesprächsbeginn über den Sinn, die Zielsetzung und die wesentliche Inhaltsbereiche der Exploration informiert. Dabei wurde klaus62 auch auf die Bedeutung unrealistischer, widersprüchlicher Angaben für das Ergebnis der Begutachtung hingewiesen.
Das Untersuchungsgespräch dauerte von 08.55 Uhr bis 09.31 Uhr.
Gespräch:
1998 habe sich die erste Frau von ihm scheiden lassen. Das habe ihn dann aus der Bahn geworfen.Er sei ausgezogen, und habe sich ein möbliertes Zimmer genommen. Er habe alleine gewohnt, Selbstmitleid, er habe getrunken. Er habe jeden Tag 5-6 Biere getrunken, nicht während der Arbeit, nach Feierabend. Mit Alkohol habe er nicht so drüber nachdenken müssen. Er habe nicht mehr gewusst was mit sich machen. Er habe sich zurückgezogen, habe alleine daheim getrunken. Wenn er das Kind alle 2 Wochen gehabt hatte, habe er nicht getrunken. Zuvor habe er bei Festen 2.3 Bier getrunken. Das sei gegangen bis Aug.2001, bis zur ersten TF. In 5 Std habe er bestimmt 3 Liter Bier getrunken. Man habe ihn angehalten. Mehr habe er nicht getrunken. Man sei auf einem Fest gewesen, mit dem Kumpel, man habe getrunken und dann noch heimgefahren. Es sei klar gewesen, dass er noch heimfahre. Er habe durch das viele Trinken eine Gewöhnung gehabt und gar nicht gemerkt, dass er schon zuviel gehabt hatte. Ers ei bis zur Kontrolle fast bis nach Hause gefahren. 17 von 20 km sei er gefahren. Er habe nach dem FS-Entzug weniger getrunken, nicht ganz aufgehört. Er habe den FS abgegeben, nach 9 Monate wieder bekommen. Er habe die jetzige Frau kennen gelernt. Er habe wieder viele Pläne gehabt und sei ein anderer Mensch gewesen. Er habe dann wieder zu Festen was getrunken, 2-3 Bier, mal zum Abendessen ein Bier. Er habe Angst gehabt, die Frau zu verlieren. Er habe ihr dann alles gegeben, was finanzielle Probleme mit sich gebracht habe. Er habe ein Kredit aufgenommen. Er habe nicht gewusst wie er es zurückzahlen könne. Er habe dann wieder angefangen zu trinken, nicht jeden Tag aber jeden 2.-3. Tag 4-5 Biere daheim. Der Frau sei es aufgefallen, er habe es klein geredet.. Bei der 2. TF sei er nach der Nachtschicht heim gekommen. Um 15.00 Uhr sei man zum Kumpel zum Geburtstag, erst habe es Kaffee gegeben, von 17.00 Uhr bis 20.00 Uhr habe er 5 halbe Bier getrunken, man sei dann zu Fuß nach Hause. Um ½ 9 Uhr abends habe der Chef angerufen, ob er nicht nochmals kommen könne, jemand sei ausgefallen. Er sei dann gefahren, nach 2 km sei er kontrolliert worden. 4 km hätte er zu fahren gehabt. Ab dem Tage habe er gesagt, ertrinke nicht mehr. Es sei nur durch Trunkenheitsfahrten mit dem Gesetz in Konflikt gekommen. Die Frau habe ihn dann gefragt, er habe es ihr dann gesagt, seine Angst,die Geldnöte. Er habe alles aufgegeben gehabt, den Schachclub Z.B da er immer mit der Frau habe sein wollen. Er gehe jetzt wieder hin. Er habe sich geschämt zu erzählen was passiert sei. Den Entschluß zu fassen sei nicht schwer gewesen, aber es durchzuhalten, das sei schwer gewesen, er wisse, das es bleiben werden. Er habe sich gesagt, dass er nicht trinken dürfe, nicht wieder mit dem Gesetz in Konflikt kommen wolle. Das Aufstehen falle ihm nicht mehr so schwer, er müsse bei Nacht nicht mehr aufs Klo aufstehen. Er gehe wieder mit der Frau spazieren und in den Schachclub und in den Aquarienclub. Die Freunde hätten es zuerst nicht glauben wollen. Der größte Teil findet es gut, dass er nicht mehr trinke, der andere Teil melde sich gar nicht mehr. Er habe gesagt, dass er das zweite Mal angehalten worden sei. Dass das den Ausschlag gegeben habe zum Nachdenken, die 2. TF habe er als Schuß vor den Bug gebraucht. Falls er die Frau verliere, habe er noch die SHG. Da gehe er seit März 07 hin. Er sei aus eigenen Stücken zur SHG. Es nütze ihm was, am Anfang habe er sich schon geschämt. Jetzt helfe es ihm wirklich, er könne da jederzeit anrufen. Man mache auch privat was, die Frau gehe auch mit. Die Frau verwalte jetzt das Geld. Seither klappt es Die Frau habe den Luxus nicht gewollt. Man habe die Schulden jetzt abgebaut. In Zukunft wolle er gar nichts mehr trinken. Er habe Angst, dasser wieder zurückfalle. Er wisse, dass er alkoholgefährdet sei. Im Geschäft sei es nicht aufgefallen, dass er trinke, er sei nicht angesprochen worden. Er sei froh, dass ihn die Polizei angehalten habe, sonst wäre er nicht auf den Gedanken gekommen, abstinent zu leben. Er sei froh, dass nichts passiert ist bei den TF. Er sei öfter betrunken gefahren, mann habe ihn nicht angehalten
Wenn noch etwas fehlen sollte bitte melden whistling.gif
wavey.gif
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Gast_klaus62_*
Beitrag 14.10.2007, 09:06
Beitrag #136





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Hallo wavey.gif
hier noch mal meine wichtigsten Fragen (der Übersicht halber)
Da das MPI meine 4 Nachweise der LW behalten haben, kann ich sie zurückfordern? think.gif
Ich brauche sie ja wegen neuer MPU
Soll ich der Fsst sagen, dass ich durchgefallen bin und somit mein FS am 01.11.07 freiwillig abgeben? think.gif
Ich werde, auch wenn der Fsst-mitarbeiter danach fragt, nicht mein GA abgeben.
Richtig so?
Oder soll ich mein FS bei der police.gif abholen und einfach warten was die Fsst dann macht?
Oder gebe ich das GA ab und hoffe dass die Fsst mir den FS nicht entzieht, so dass ich nebenher die Urinproben abgebe und psychologische Std nehme, aber trotzdem fahren darf. ( naja, die Antwort kann ich mir eigentlich selber geben) laugh2.gif
Ich hoffe ich nerve nicht zu arg mit meinen Fragen
LG
klaus62
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jfk
Beitrag 14.10.2007, 10:10
Beitrag #137


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think.gif Wenn ich wirklich was schlaues wüßte, würde ich mich ja melden, aber ich bin im Moment auch ratlos blink.gif


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Verstehen kannst Du dein Leben nur rückwärts. Leben musst Du es vorwärts.

Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist - gewöhnlich wegen Bauarbeiten gesperrt.
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Jens
Beitrag 14.10.2007, 10:18
Beitrag #138


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Ich persönlich würde das negative Gutachten der FSST gegenüber nicht erwähnen, auch wenn die sich das sicherlich denken können.

Zur Frage freiwilliger Verzicht oder Entziehung der Fahrerlaubnis:
Bei der Entziehung werden alle deine Punkte gelöscht, du startest also nach der Neuerteilung mit 0 Punkten, bei einem Verzicht bleiben alle Punkte bis zum Erreichen der Tilgungsfrist gespeichert.

Nachteil der Entziehung sind die damit verbundenen Kosten (Gebührenrahmen: 33,20 bis 256,00 EUR).


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Gast_klaus62_*
Beitrag 14.10.2007, 10:20
Beitrag #139





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Zitat (jensl669 @ 14.10.2007, 11:18) *
Nachteil der Entziehung sind die damit verbundenen Kosten (Gebührenrahmen: 33,20 bis 256,00 EUR).

Also soll ich mich anschreiben lassen von Fsst und dann zum Termin FS abgeben?
Warum 256 €?
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Jens
Beitrag 14.10.2007, 10:26
Beitrag #140


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Zitat (klaus62 @ 14.10.2007, 11:20) *
Also soll ich mich anschreiben lassen von Fsst und dann zum Termin FS abgeben?
Du könntest auch mit der FSST reden, es gibt wohl eine Möglichkeit, die Kosten der Entziehung zu vermeiden und trotzdem die Punktelöschung zu kriegen (wo ist Mr.T )
Zitat (klaus62 @ 14.10.2007, 11:20) *
Warum 256 €?
Die von mir genannten Zahlen sind der gesetzlich festgelegte Rahmen, innerhalb dessen die FSST die Gebühren festlegen darf.
Ich meine, daß es normalerweise ca 150 EUR sind.


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schalk
Beitrag 14.10.2007, 10:38
Beitrag #141


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hallo klaus62,

das tut mir so leid für dich. Hatte fest mit der kursempfehlung bei dir gerechnet. Kann mich in deine gefühlswelt hineinversetzen. Aber lass den Kopf nicht hängen. Du packst das. Egal wie lange es dauert, du schaffst das.

Man versteht echt manchmal die MPU nicht. Wie du weisst habe ich fast 22 monate jetzt wo ich trocken bin, Leberwerte nachweis, 8 monate psychologische sitzungen hinter mir, gehe regelmässig in SHG, dann beim MPU Gespräch geht es um
meine kindheit, liegt über 30 jahre zurück wo ich mit Alk. in Berührung kam. Habe die Fragen für den GA nicht 100%ig be-
antwortet (bin da etwas anderer Meinung). Resultat: so wie es aussieht auch negativ (post ist noch nicht da).

Ich könnte auch kotzen, entschuldigung. Aber es hilft nichts. Weiterklotzen. Beim nächsten Mal klappts.
Auch bei Dir.

schalk
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Gast_klaus62_*
Beitrag 14.10.2007, 10:53
Beitrag #142





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Zitat
(wo ist Mr.T )

Er könnte mir hier bei den Fsst-Fragen sehr helfen können sad.gif
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Mr.T
Beitrag 15.10.2007, 10:04
Beitrag #143


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Zitat (klaus62 @ 14.10.2007, 10:06) *
Da das MPI meine 4 Nachweise der LW behalten haben, kann ich sie zurückfordern? think.gif
Ich brauche sie ja wegen neuer MPU

Ich denke, das sollte ein Problem darstellen. Ich würde deswegen mal beim MPI anrufen.
Zitat (klaus62 @ 14.10.2007, 10:06) *
Soll ich der Fsst sagen, dass ich durchgefallen bin und somit mein FS am 01.11.07 freiwillig abgeben? think.gif

Nein. Wenn du freiwillig verzichtest, werden deine Punkte nicht gelöscht.
Zitat (klaus62 @ 14.10.2007, 10:06) *
Ich werde, auch wenn der Fsst-mitarbeiter danach fragt, nicht mein GA abgeben.
Richtig so?

Richtig!
Zitat (klaus62 @ 14.10.2007, 10:06) *
Oder soll ich mein FS bei der police.gif abholen und einfach warten was die Fsst dann macht?

Ja.
Zitat (klaus62 @ 14.10.2007, 10:06) *
Oder gebe ich das GA ab und hoffe dass die Fsst mir den FS nicht entzieht, so dass ich nebenher die Urinproben abgebe und psychologische Std nehme, aber trotzdem fahren darf. ( naja, die Antwort kann ich mir eigentlich selber geben) laugh2.gif

Ich gehe davon aus, dass du dir schon die richtige Antwort gegeben hast. wink.gif
Zitat (klaus62 @ 14.10.2007, 10:06) *
Ich hoffe ich nerve nicht zu arg mit meinen Fragen

Nö, du nervst nicht. Für die Beantwortung solcher Fragen sind wir ja da. smile.gif

Nun nochmal zum Verzicht:
Bekanntlich werden die Punkte ja bei einem Verzicht nicht gelöscht. Wenn jetzt die Anhörung zum Entzug der FE bzw. das Angebot des freiwilligen Verzichtes auf die FE kommen sollte, wäre ein Besuch deinerseits bei der FSST angezeigt.
Du könntest der FSST dann Folgendes vorschlagen:
Du lässt dir die FE entziehen, verzichtest aber auf die Schriftform und die Möglichkeit des Rechtsbehelfes. Im Gegenzug wird von der Behörde auf die Gebühren für den Entzug verzichtet. Ans KBA kann dann von der FSST der ("mündliche") Entzug gemeldet werden und die Punkte sind gelöscht.


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Gast_klaus62_*
Beitrag 15.10.2007, 13:50
Beitrag #144





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wavey.gif wavey.gif wavey.gif wavey.gif wavey.gif
[/size]
Zitat
Danke Mr.T
[size="5"]
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Gast_klaus62_*
Beitrag 15.10.2007, 13:52
Beitrag #145





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Uuuuppppssss
was war das?
Naja,egal
Bei dem MPI habe ich angerufen. Meine Leberwerte bekomme ich ohne weiteres zugeschickt.
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Gast_klaus62_*
Beitrag 15.10.2007, 14:24
Beitrag #146





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Werde es genauso machen wie Mr.T vorgeschlagen hat.
Da meine Frist zur Abgabe der MPU am 02.11.07 abläuft habe ich noch ein paar Tage Zeit mit meinem Auto zu fahren.
Wird schon eine Weile dauern bis die Fsst mir den Entzug des FS schriftlich mitteilt happy.gif
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Optimist
Beitrag 15.10.2007, 15:04
Beitrag #147


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Zitat
Werde es genauso machen wie Mr.T vorgeschlagen hat.

das ist eine weise Entscheidung!!

Gruß wavey.gif Optimist


--------------------
ganz liebe Grüße ... Optimist

Überholen Sie ruhig .. wir schneiden Sie wieder raus ! Liebe Grüße Deine Feuerwehr.
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Gast_klaus62_*
Beitrag 16.10.2007, 10:56
Beitrag #148





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Zitat (klaus62 @ 15.10.2007, 15:24) *
Da meine Frist zur Abgabe der MPU am 02.11.07 abläuft habe ich noch ein paar Tage Zeit mit meinem Auto zu fahren.
Wird schon eine Weile dauern bis die Fsst mir den Entzug des FS schriftlich mitteilt happy.gif


Noch ne Frage blushing.gif
Darf ich eigentlich nach Ende des FV bis zum FE durch die Fsst überhaupt noch Fahren, obwohl ich weiss, dass meine MPU negativ ist think.gif
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Mr.T
Beitrag 16.10.2007, 11:06
Beitrag #149


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Ja. yes.gif


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Gast_klaus62_*
Beitrag 16.10.2007, 11:12
Beitrag #150





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Zitat (Mr.T @ 16.10.2007, 12:06) *
Ja. yes.gif


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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 28.11.2024 - 01:21