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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1842 Beigetreten: 01.08.2007 Wohnort: BERLIN Mitglieds-Nr.: 34842 ![]() |
Am Kesselberg in Bayern hat die ![]() Was ist das denn? ![]() P.S. Wird morgen früh um fünf wiederholt. -------------------- Ich habe einen üblen Charakter - und dazu die passende Figur
Roseanne Ich gab viel Geld aus für Autos, Frauen und Suff - den Rest habe ich verprasst ( George Best) |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30683 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Was ist das denn? Zu dem Thema gibt es hier schon einen Thread ![]() ![]() -------------------- |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1842 Beigetreten: 01.08.2007 Wohnort: BERLIN Mitglieds-Nr.: 34842 ![]() |
Das Thema war noch vor meiner Zeit im VP, Danke für den Hinweis. Mir als Preuße fällt da fast das Essen aus dem Gesicht vor Staunen, ja ja meine Bayern.
Ähnliches könnte in B oder Land BRB auch mal nicht schaden ![]() -------------------- Ich habe einen üblen Charakter - und dazu die passende Figur
Roseanne Ich gab viel Geld aus für Autos, Frauen und Suff - den Rest habe ich verprasst ( George Best) |
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#4
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 70 Beigetreten: 23.02.2006 Mitglieds-Nr.: 17028 ![]() |
Guten Morgen,
gestern war darüber ein Bericht in der ARD - glaub so gegen 22h. Hab mich erst eingezippt, als der Bericht schon lief. Nur so viel. In Bayern (ich bin aus N) gibt es anscheinend die Möglichkeit im Verkehrsrecht, so etwas zu tun. Darüber wurde in diesem Jahr schon öfters in den Zeitungen in Südbayern berichtet. Hier viel besonders die Sudelfeldstrecke auf. Dort wird das Stilllegen der Bikes schon seit einigen Monaten praktiziert. Nun ja - wer mit 120 statt 60 fährt ist eine Gefahr für die Umwelt. Das er sein eigenes Leben gefährdet steht woh ausser Frage. Warum darf das nun die bayer. POL. Ich glaube mal was von Selbstschutz gelesen zu haben und Abkühlfase. Die Begründung ist zwar etwas Provokant, aber die POL kann wohl die Bikes Stilllegen, um die Fahrer vor sich selbst zu Schützen. Ziel ist es die absolut uneinsichtigen Fahrer aus dem Verkehr zu ziehen. Ich fahr selbst Motorrad und finde die Kesselbergstrecke schon genial. Nur eben net Übertreiben. DIese Maßnahme ist vollgerechtfertigt und meiner Meinung nach der richtige Schritt. Geldstrafen alleine bringt wohl nix - Das liebste dem Fahrer wegnehmen und Laufen lassen - hi. Schon Cool wenn man als Superheizer jemanden Anrufen muss um sich Abholen zu lassen. Alleine das ist schon Blamage genug. Rechtliche Grundlagen werden bestimmt noch die bayer. Verkehrsexperten einbringen. Gruß - Oliver |
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#5
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 856 Beigetreten: 03.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18145 ![]() |
Das Thema ist im Moment in der aktuellen "Motorrad" behandelt. Ich frage mich, ob eine Sicherstellung des Fahrzeugs auch dann rechtmäßig ist, wenn man einen Ersatzfahrer stellen kann...... Stichwort draufsetzen, wegfahren und Abschleppkosten gespart
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#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4365 Beigetreten: 11.03.2005 Wohnort: bei Berlin Mitglieds-Nr.: 8774 ![]() |
Wobei ich diese Maßnahme für sehr sehr fragwürdig halte.
Die Frage ist, ob nicht eine Schlüsselsicherstellung (notfalls) den gleichen Erfolg hätte und ebenso verhältnismäßig wäre. Ggf. auch den Zweitschlüssel sicherstellen. Ich wüsste, wenn ich so eine Aktion in Berlin durchziehen würde, dass ich mächtig einen auf den Deckel bekommen und mich die Sachbearbeiter fragen, ob ich einen an der Waffel hätte. -------------------- Wir sind die Guten
![]() Einen Verkehrsverstoß kann man auch ohne Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer begehen. |
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#7
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1842 Beigetreten: 01.08.2007 Wohnort: BERLIN Mitglieds-Nr.: 34842 ![]() |
Wobei ich diese Maßnahme für sehr sehr fragwürdig halte. Die Frage ist, ob nicht eine Schlüsselsicherstellung (notfalls) den gleichen Erfolg hätte und ebenso verhältnismäßig wäre. Ggf. auch den Zweitschlüssel sicherstellen. Ich wüsste, wenn ich so eine Aktion in Berlin durchziehen würde, dass ich mächtig einen auf den Deckel bekommen und mich die Sachbearbeiter fragen, ob ich einen an der Waffel hätte. Und ich muß sagen, nicht zu unrecht gäbes es den Deckelschlag, viele Grüße vom HMVA -------------------- Ich habe einen üblen Charakter - und dazu die passende Figur
Roseanne Ich gab viel Geld aus für Autos, Frauen und Suff - den Rest habe ich verprasst ( George Best) |
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#8
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 ![]() |
Wer fährt schon auf den Kesselberg oder das Sudelfeld und nimmt vorsorglich einen Ersatzfahrer mit?
![]() Rechtsgrundlage für die Sicherstellung ist das Bayerische Polizeirecht (Stichwort: Gefahrenabwehr). Danach muss die Maßnahme grundsätzlich dann beendet werden, wenn die Gefahr nicht mehr vorhanden ist. Allerdings gibt es im Polizeirecht auch den Präventionsbegriff (Prävention = Vorbeugung). Neben der Spezialprävention ist dabei auch die Generalprävention zu sehen. Außerdem: wer es unbedingt wissen möchte, hat ohne Weiteres die Möglichkeit, die polizeiliche Maßnahme durch ein unabhängiges Gericht auf Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen. |
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#9
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1842 Beigetreten: 01.08.2007 Wohnort: BERLIN Mitglieds-Nr.: 34842 ![]() |
Der Chef des Abschleppdienstes unterstützt diese Maßnahmen sicherlich voll und ganz
![]() -------------------- Ich habe einen üblen Charakter - und dazu die passende Figur
Roseanne Ich gab viel Geld aus für Autos, Frauen und Suff - den Rest habe ich verprasst ( George Best) |
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#10
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 10790 Beigetreten: 21.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7367 ![]() |
Danach muss die Maßnahme grundsätzlich dann beendet werden, wenn die Gefahr nicht mehr vorhanden ist. Im Winter, wenn Schnee die Sudelfeldstraße bedeckt?Zitat Allerdings gibt es im Polizeirecht auch den Präventionsbegriff (Prävention = Vorbeugung). Neben der Spezialprävention ist dabei auch die Generalprävention zu sehen. Generalprävention wäre dann, alle Krafträder zu verschrotten!? ![]() -------------------- MfG Thomas
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#11
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 856 Beigetreten: 03.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18145 ![]() |
Wer fährt schon auf den Kesselberg oder das Sudelfeld und nimmt vorsorglich einen Ersatzfahrer mit? ![]() Rechtsgrundlage für die Sicherstellung ist das Bayerische Polizeirecht (Stichwort: Gefahrenabwehr). Danach muss die Maßnahme grundsätzlich dann beendet werden, wenn die Gefahr nicht mehr vorhanden ist. Allerdings gibt es im Polizeirecht auch den Präventionsbegriff (Prävention = Vorbeugung). Neben der Spezialprävention ist dabei auch die Generalprävention zu sehen. Außerdem: wer es unbedingt wissen möchte, hat ohne Weiteres die Möglichkeit, die polizeiliche Maßnahme durch ein unabhängiges Gericht auf Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen. Ähem, ich sprach schon von einem unbelasteten Beifahrer. Und eine Gewähr gibt es natürlich nicht. Da wäre es ja einfacher den Führerschein direkt einzuziehen..... Ich habe den Eindruck, dass hier auf Teufel komm raus, für den "Tempolimitüberschreiter" zuerst einmal zusätzliche Kosten, welche natürlich nicht im Bussgeldkatalog aufgeführt sind, erzeugt werden sollen und dann hinterher hohnlächelnd auf nochmals kostenverursachende Gerichtsverfahren verwiesen wird. Am Ende kommt dann wieder so ein dumpfer TV-Bericht über die unsäglichesten Verfahren vor Gericht auf Kosten der Steuerzahler. Aber Gnade einem Gott, wenn man dann hohnlächlend den Polizisten fragt, welche "Gewähr" man denn habe, dass er nicht gerade zugekokst sei. Das sei ja auch nicht so ganz ohne..... (Das war jetzt triefender Zynismus ![]() |
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#12
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24495 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 ![]() |
Hallo,
meiner Ansicht nach ist die geschilderte Aktion in engen Grenzen ohne weiteres möglich. Es handelt sich in dem beschriebenen Beitrag ja nur um Maßnahmen an Stellen, an denen zu gewissen Zeiten regelmäßig massive Geschwindigkeitsüberschreitungen, bis hin zu ungenehmigten Rennen, stattfinden. In solchen Fällen dürfte es sogar in jedem Bundesland möglich sein, zur Gefahrenabwehr das Motorrad einzuziehen und es solange zurückzuhalten, bis die Gefahr nicht mehr besteht (z. B. am Folgetag, wenn keine Gegner für ein Rennen mehr da sind). Das Thema ist im Moment in der aktuellen "Motorrad" behandelt. Ich frage mich, ob eine Sicherstellung des Fahrzeugs auch dann rechtmäßig ist, wenn man einen Ersatzfahrer stellen kann...... Stichwort draufsetzen, wegfahren und Abschleppkosten gespart ![]() Draufsetzen, wegfahren und den eigentlichen Fahrer wieder rasen lassen, meinst Du wohl. Die Kollegen leben in Bayern, nicht hinter dem Mond. ![]() Diese Maßnahme funktioniert natürlich nicht bei den "normalen" Geschwindigkeitsüberschreitungen, sondern, wie gesagt, nur in begründeten Ausnahmefällen, die hier sicher gegeben sind. Peter Lustig hat ja schon einige genannt: hier Es dürfte rechtlich auch Probleme geben, das Motorrad einfach verschlossen irgendwo abzustellen, um die Weiterfahrt zu unterbinden, weil sonst am nächsten Tag eventuell zwei Motorräder dort stehen ![]() Somit bleibt nur die Möglichkeit, das Motorrad abzuschleppen und ordnungsgemäß zu verwahren (wird z. B. auch bei anderen ungenehmigten Rennen praktiziert, siehe Gumball u.a., wenn hier gravierende Verstöße festgestellt werden). Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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#13
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3265 Beigetreten: 31.08.2007 Mitglieds-Nr.: 36019 ![]() |
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#14
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 119 Beigetreten: 20.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34371 ![]() |
Hoffe mal das is Ok, wenn ich den Link zum Video poste:
http://www.youtube.com/watch?v=wofES9AHFvM MfG |
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#15
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11599 Beigetreten: 02.08.2005 Wohnort: Region Braunschweig Mitglieds-Nr.: 11795 ![]() |
...und mich die Sachbearbeiter fragen, ob ich einen an der Waffel hätte. In Bayern wird nicht nachgefragt, da wird das einfach stillschweigend als Normalfall angesehen ![]() -------------------- Viele Grüße,
MM |
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#16
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 ![]() |
Wem es in Bayern nicht gefällt, der braucht ja nicht zu kommen.
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#17
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1842 Beigetreten: 01.08.2007 Wohnort: BERLIN Mitglieds-Nr.: 34842 ![]() |
Jo Peter,
mir gefällt es sogar so gut, daß ich meine Eltern ausgelagert habe in den Raum Zugspitze. Aber für uns Preußen ist es immer wieder schön, neue Erfahrungen zu machen und da bietet Bayern sich nun einfach mal für an..... ![]() Ich komme gerne immer wieder. -------------------- Ich habe einen üblen Charakter - und dazu die passende Figur
Roseanne Ich gab viel Geld aus für Autos, Frauen und Suff - den Rest habe ich verprasst ( George Best) |
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#18
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 856 Beigetreten: 03.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18145 ![]() |
Also nach dem Video: Ich hätte als Beifahrer das Mopped genommen und wäre gefahren.....
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#19
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 ![]() |
Dazu hätte Dir die Polizei das Moped aber erst einmal aushändigen müssen.
![]() Das Moped ist in diesem Fall auf der Rechtsgrundlage des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes sichergestellt bzw. beschlagnahmt und befindet sich damit im Gewahrsam der Polizei. Eine Aneignung nach einer solchen Sicherstellung oder auch Beschlagnahme wäre ein Vergehen des Verwahrungsbruchs nach § 133 StGB. Hinzu kommt möglicherweise noch eine weitere Straftat des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte nach § 113 StGB. Es lohnt sich also nicht, auch nur daran zu denken. |
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#20
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 ![]() |
Was ist eigentlich mit ausgeliehenen Moppeds?
Wenn der Eigentümer da steht und sein Mopped haben will und eben nicht selbst darauf gefahren ist, wirds doch schon etwas komplizierter, oder seh ich da was falsch? (Der Einfachheit halber mal angenommen, er kommt wie auch immer direkt zur Kontrolle dazu) Zweiter Gedanke: Die Szene in dem Video, als die beiden da in den Wald gelotst werden. Äh sorry, aber egal in welchem Land: Ich latsch auch einem Polizeibeamten nicht einfach in einen dichten Wald abseits der Strasse nach. Da muss er mich schon hinprügeln. ![]() Gruss kai -------------------- Gruß Kai
---------------------- "Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu? |
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#21
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 856 Beigetreten: 03.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18145 ![]() |
Was ist eigentlich mit ausgeliehenen Moppeds? Wenn der Eigentümer da steht und sein Mopped haben will und eben nicht selbst darauf gefahren ist, wirds doch schon etwas komplizierter, oder seh ich da was falsch? (Der Einfachheit halber mal angenommen, er kommt wie auch immer direkt zur Kontrolle dazu) Zweiter Gedanke: Die Szene in dem Video, als die beiden da in den Wald gelotst werden. Äh sorry, aber egal in welchem Land: Ich latsch auch einem Polizeibeamten nicht einfach in einen dichten Wald abseits der Strasse nach. Da muss er mich schon hinprügeln. ![]() Och, in Bayern geht es dann anscheinend ausgesprochen Rechtsstaatlich zu. Im Prinzip ist ja nichts gegen Geschwindigkeitskontrollen zu sagen. Aber diese Aktion in ihrer ihrer Gänze hat schon ein Geschmäckle Jagdansitz aus dem Gebüsch, und das erlegte Wild dann direkt aus dem Sichtfeld schaffen, damit die zu erlegende Strecke möglichst ergiebig wird. Danach dem glücklichen Helden des Abschleppers noch die Kohle reintreiben und den Jagdtrophäen noch ein paar stumpfe Sprüche reinzimmern. Holidrio. Nur bei solchen Maßnahmen schwindet die grundsätzliche Akzeptanz die man eigentlich gegenüber der Polizei hat...... |
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#22
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24495 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 ![]() |
Hallo, Svenrd03,
ich weiß nicht, ob Du schon Kinder hast; wenn nicht, vergleiche es einfach mit Deiner Zeit als Kind: Stell Dir vor, Dein Sprössling sitzt auf seinem Bobbycar und fährt, weil es ihm Spass macht, auf die Straße. Du machst ihm klar, dass er es nicht machen soll, weil es lebensgefährlich ist, aber er setzt sich wieder auf sein Bobbycar, grinst Dich an und fährt wieder auf die Straße. Dein Tonfall wird schon etwas schärfer, Dein Sohn nimmt es zur Kenntnis, verspricht, vorsichtiger zu fahren, steigt auf sein Bobbycar und fährt wieder auf die Straße. Du hast schon die Zornesröte im Gesicht; eine Woche Fernsehverbot ist jetzt das Mindeste und Dein Sohn verspricht Dir unter Tränen, dass er es nicht wieder macht, weil die Strafe doch sooo gemein ist. Zwei Minuten später sitzt er wieder auf dem Bobbycar und fährt auf die Straße. Jetzt kocht Dein Dampfkessel über und Du machst was: Du stellst sein Bobbycar sicher, damit er nicht mehr auf die Straße fährt. Für Deinen Sohn bist Du jetzt der größte Diktator (ich wollte es zuerst anders ausdrücken) weit und breit (aber Dein Sohn ist in Sicherheit). Viele Grüße, Nachteule P.S.: 10 Minuten, nachdem Du sein Bobbycar ![]() -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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#23
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 563 Beigetreten: 22.10.2006 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 24372 ![]() |
Auch wenn es gleich Kloppe gibt: ich finde diese Aktion gut. Wer nicht hören kann, muss fühlen. Und der Jungspund gab ja auch noch zu, dass 60 fahren ja keinen Spaß macht. Also Vorsatz. Wir sind (leider nicht nur im Verkehrsrecht) viel zu billig bei Übertretungen. Und 40 drüber kann mir kaum einer als Augenblickversagen verkaufen.....
-------------------- Beste Grüße
Dirk ![]() "Wer sich den Gesetzen nicht fügen will, muß die Gegend verlassen, wo sie gelten." Ja, Herr Goethe war ein weiser Mann... Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger. Tucholsky. |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4365 Beigetreten: 11.03.2005 Wohnort: bei Berlin Mitglieds-Nr.: 8774 ![]() |
Auf der einen Seite gebe ich dir Recht. Ich würde es auch "dienstlich" gut finden, aber dann bei allen Fahrzeugarten und nicht nur bei "Möppis". Es ist eine harte Strafe, die natürlich extrem abschreckend ist.
Aber wenn der Gesetzgeber gewollt hätte, dass das so passiert, dann müsste er diese Maßnahme als Strafmaß auch entsprechend festlegen, macht er aber nicht. Somit finde ich diese Maßnahme massiv überzogen und unverhältnismäßig. Wieso klagt keiner der Betroffenen dagegen? Ebenso finde ich dieses im Wald verstecken unmöglich und wieso trägt keiner von den Anhaltern ein Uniform??? Ein wirklich positiver Beitrag in Richtung Polizei.... ![]() -------------------- Wir sind die Guten
![]() Einen Verkehrsverstoß kann man auch ohne Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer begehen. |
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#25
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1842 Beigetreten: 01.08.2007 Wohnort: BERLIN Mitglieds-Nr.: 34842 ![]() |
Gute Ansage Don Bestrafo!
So kann man sich Wegelagerei mal bildlich vorstellen. Hey sachte, nicht gleich aufregen. ich weiß auch, daß die Raser hie und da mal einen Denkzettel brauchen, doch die dargestellte Vorgehensweise schaut schon merkwürdig aus, kann man sich ja fast erschrecken und den Abgang machen. ![]() -------------------- Ich habe einen üblen Charakter - und dazu die passende Figur
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 ![]() |
@svenrd3
Bei jeder Überwachungsaktion ist die Polizei im Zwiespalt. Macht sie ihre Messungen offen und unverdeckt, wird sie bei den Messungen gesehen, leistet sie zwar Präventionsarbeit. Häufig genug erwischt sie jedoch bei dieser Art der Überwachung nicht die Hardcore-Raser, die Zielgruppe, um die es an sich primär geht. Diese Leute haben anscheinend vielfach eine Art siebten Sinn für Überwachungsmaßnahmen eingebaut und fahren dann oft genug an den unverdeckten Kontrollstellen betont, fast schon provozierend langsam vorbei. Im Übrigen funktioniert in diesen Kreisen auch das Buschtelefon recht gut, so dass sie vielfach entsprechend vorgewarnt sind. Hat das Verhalten dieser Motorradfahrer nicht auch ein "Geschmäckle", beinhaltet das auf bayerisch gesagt nicht auch eine gewisse Hinterfotzigkeit? Es kommt eben immer auf den jeweiligen Standpunkt an. ![]() Arbeitet die Polizei dagegen repressiv (verdeckt), was ebenfalls ihre Aufgabe ist (Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten), erwischt sie auch die Hardcore-Raser und damit genau die Zielgruppe, die aufgrund ihrer Fahrweise ein erhöhtes Gefahrenpotenzial darstellen und nicht nur sich, sondern auch andere mit ihrer Fahrweise gefährden. Zahlreiche Unfälle mit Toten und Schwerverletzten legen speziell an den zur Diskussion stehenden Bergstrecken ein deutliches Zeugnis dafür ab. Und 40 km/h zu schnell = 67 % über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (die Untergrenze für Sicherstellungen der Motorräder) ist ein ganz schönes Kaliber. Von geringfügiger Überschreitung kann da keine Rede mehr sein. Im Übrigen ist bekannt, wo gemessen wird (auch eine Art der Prävention), und es ist niemand gezwungen, ausgerechnet diese Strecken zu befahren. Du beklagst die schwindende Akzeptanz der Polizei. Dabei kann es sich doch nur um die betroffene Gruppe der Hardcore-Raser handeln. Ich denke, dass die Polizei damit ganz gut leben kann, ebenso wie die zahlreichen Ausflügler und Bergwanderer, die die Strecken auch benutzen und nicht begeistert sind, wenn ein paar Wahnsinnige sie überholen oder ihnen auf ihrer Straßenseite entgegenkommen, weil sie die ganze Straßenbreite benötigen. Hinzu kommen der höllische Lärm der im oberen Drehzahlbereich gefahrenen Motorräder und der Gestank aus Auspuffqualm, heißen Reifen und erhitztem Metall, denen z.B. besonders Radfahrer, die solche Strecken auch gerne befahren bzw. befahren würden, extrem ausgesetzt sind, von dem aber auch normale Spaziergänger und Wanderer, die Pfade neben der Straße benutzen, betroffen sind. Man kann nur hoffen, dass die betroffenen Motorrad-Raser aus ihren Erfahrungen lernen. Und wer es nicht begreifen will, dem ist halt nicht zu helfen. Der ist eben beim nächsten Mal möglicherweise wieder mit dabei. Pech gehabt. ![]() Bayerische Lebensart ist manchmal schon etwas deftiger. Aber der Spruch "Wer nicht hören will, muss fühlen" ist nicht nur in Bayern bekannt. @El Bestrafo Bei Dir habe ich den Eindruck, dass Dir als Stadtpolizist die einschlägige Erfahrung ein wenig abgeht. Hast Du solche Motorradrennen im Gebirge schon einmal live miterlebt? Die Geschwindigkeiten, die hier von Motorrädern gefahren werden, können von Autos häufig nur dann erreicht werden, wenn ein professioneller Rennfahrer am Steuer sitzt und die Strecke überdies abgesperrt ist. Dort wo ein Motorradfahrer in extremer Schräglage noch halbwegs sicher durch die Kurven fährt, fliegt ein Pkw oft genug von der Strecke oder braucht die ganze Straße. Deswegen probiert es kaum einer. Und wer es dennoch probiert und zu schnell ist, wird auch gemessen. Also doch Gleichheit. Zu Prävention bzw. Repression - Begriffe, die Dir auch nicht fremd sein sollten - habe ich weiter oben schon etwas geschrieben. Macht Ihr Eure Geschwindigkeitsmessungen oder sonstigen Überwachungsaktionen immer in Uniform? |
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#27
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24495 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 ![]() |
Hallo, El Bestrafo,
solche Aktionen können durchaus auch gegen PKW gehen (siehe Gumball und wie sie alle heißen). Ohne jetzt irgend jemanden speziellen zu meinen: Es ist interessant: Es wird kritisiert, dass Motorradfahrer, die mit verdunkeltem Visier fahren, heizen dürfen, so viel sie wollen, aber nicht zur Rechenschaft gezogen werden, weil man ja den Fahrer nicht erkennen konnte. Es wird aber im gleichen Atemzug auch kritisiert, wenn an einer Stelle, an der tatsächlich Rennen gefahren werden, durch die die Fahrer sich selber und auch andere gefährden, konstruktive Maßnahmen ergriffen werden, um solche Rennen zu unterbinden. Es geht ja gar nicht darum, jeden Motorradfahrer, der einmal zu schnell fährt, anzuhalten und seine Maschine für einige Tage zu parken, sondern nur um diese ganz speziellen Strecken und diese ganz speziellen Fahrer. Wenn man an solchen Stellen nichts unternimmt, schnellen die negativen Statistiken durch solche Fahrer in die Höhe und es wird Konsequenzen für alle Motorradfahrer haben (im Zweifelsfalle irgendwann auch die Halterhaftung). Ist den "normalen" Motorradfahrern damit wirklich geholfen? Der "normale" Motorradfahrer wird gar nicht in den Genuss kommen, dass ihm bei solchen Aktionen die Maschine weggenommen wird. Eine Halterhaftung würde ihm aber unter Umständen auch mal wehtun. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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#28
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@Peter Lustig.
Die Frage ist doch, wird das auch auf anderen Straßen in Bayern praktiziert? Was ist mit dem, der mit 200 auf der Autobahn unterwegs ist (bei erlaubten 100) ?? Oder in einer 30er-Zone 60 fährt? Jeweils 100% Überschreitung, wird da das Fz. für 2 Tage in Verwahrung genommen? Ich kann es mir kaum vorstellen. Natürlich machen wir unsere Kontrollen in Zivil, aber nur das Messpersonal oder der Beobachter. Der Anhalter oder die Kontrollbeamten sind in Uniform. Wir haben hier in Berlin Autobahnabschnitte (A113) auf denen gute 180 Km/h (80 Km/h erlaubt) gefahren wird. Aber nicht nur von Krädern sondern auch von Autofahrern. Kein Kollege würde auf die Idee kommen denen das Fz. wegzunehmen. Sicherlich will keiner eine "Rennstrecke" in seinem Zuständigkeitsbereich haben und alle Maßnahmen treffen, um sowas zu verhindern. Dieser Beitrag im Fernsehn ist auch eine Art von Verkehrssicherheitsarbeit und wird vielleicht einige potenzielle Fahrer davon abhalten dort schneller zu fahren. -------------------- Wir sind die Guten
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#29
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
Ich kenne auch eine solche "Bergrennstrecke" in meiner Nähe und habe schon jedesmal (als PKW-Fahrer) den Horror, wenn ich diese Strecke befahren muß. Da wird von einem Teil der Biker an den unmöglichsten Stellen überholt ohne Rücksicht auf Verluste. Auf dieser Strecke sind jährlich tote und verletzte Biker zu beklagen.
Im Tal und auf dem Scheitelpunkt dieser "Rennstrecke" gibt es Parkplätze die von den Bikern als Treff- und Verabredungspunkt für die "Rennen" genutzt werden. Wenn nun ein talfahrende Biker auf dieser Strecke eine Truppe uniformierter ![]() Was ist das Ende vom Lied? Es wurde bereits aus der Bevölkerung der Antrag gestellt, diese Strecke für Motorräder komplett zu sperren. Da können sich dann die vernünfitgen Biker bei den Idioten bedanken... Es ist m. E. nur auf diese Art und Weise möglich, die vernünftigen Biker von den Idioten zu trennen. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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Beitrag
#30
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4365 Beigetreten: 11.03.2005 Wohnort: bei Berlin Mitglieds-Nr.: 8774 ![]() |
@ nachteule
Die Idee hinsichtlich des Gumball hat ich auch mal überdacht, warum nicht die Fahrzeuge sicherstellen... Das wurde durch unseren obersten Justiziar geprüft, kurz um, es war als nicht zulässig eingestuft worden. (zumindest nicht im Rahmen der Gefahrenabwehr) -------------------- Wir sind die Guten
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#31
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 ![]() |
@Peter Lustig. Die Frage ist doch, wird das auch auf anderen Straßen in Bayern praktiziert? Nein, meines Wissens gibt es diese Praxis nur auf den Bergstrecken Sudelfeld und Kesselberg. @ nachteule Die Idee hinsichtlich des Gumball hat ich auch mal überdacht, warum nicht die Fahrzeuge sicherstellen... Das wurde durch unseren obersten Justiziar geprüft, kurz um, es war als nicht zulässig eingestuft worden. (zumindest nicht im Rahmen der Gefahrenabwehr) Die Berliner sind schon seltsame Burschen. ![]() |
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#32
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
Nein, meines Wissens gibt es diese Praxis nur auf den Bergstrecken Sudelfeld und Kesselberg. Noch.....ich kenne da eine Bundesstraße in der anderen Ecke von Bayern wo das auch kommen könnte.... ![]() -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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#33
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 ![]() |
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#34
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 ![]() |
...Die Geschwindigkeiten, die hier von Motorrädern gefahren werden, können von Autos häufig nur dann erreicht werden, wenn ein professioneller Rennfahrer am Steuer sitzt und die Strecke überdies abgesperrt ist. Dort wo ein Motorradfahrer in extremer Schräglage noch halbwegs sicher durch die Kurven fährt, fliegt ein Pkw oft genug von der Strecke oder braucht die ganze Straße. Deswegen probiert es kaum einer. Einspruch: Der Masse an PKW-Fahrern fehlt lediglich der sportliche Ehrgeiz und das Training sowie rein technisch das Beschleunigungsvermögen. Die Fahrzeuge können das sogar besser als Motorräder, ein PKW kann, insbesondere mit ESP ausgerüstet, eine höhere Kurvengeschwindigkeit aufbauen.Ich kann eigentlich selbst problemlos auf die Fussrasten gehen und auch bis kurz vorm Wheelie beschleunigen. Trotzdem begegnet mir abundan ein völlig Verrückter, der mit seinem hochgezüchteten PKW beweisen will, dass er mehr kann. Letztlich ist es nur die finanzielle Leichtigkeit, mittels eines Motorrades solche Leistungen zu bekommen, mit einem PKW ist das einfach ungleich teurer. Die Frage ist doch, wird das auch auf anderen Straßen in Bayern praktiziert? Was ist mit dem, der mit 200 auf der Autobahn unterwegs ist (bei erlaubten 100) ?? Oder in einer 30er-Zone 60 fährt? Der Massstab ist nicht die zahlenmässige oder prozentuale Überschreitung, auch, wenn das so anklingt, sondern das Mass der Gefährdung dadurch. Auf den Bergrennstrecken ist das Gefährdungsmass sehr hoch, wesentlich höher, als wenn ich auf übersichtlicher Landstrasse 200 fahren würde.Jeweils 100% Überschreitung, wird da das Fz. für 2 Tage in Verwahrung genommen? Ich kann es mir kaum vorstellen. Es ist m. E. nur auf diese Art und Weise möglich, die vernünftigen Biker von den Idioten zu trennen. FULL ACKgruss kai -------------------- Gruß Kai
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#35
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 243 Beigetreten: 06.06.2006 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 20064 ![]() |
Wobei ich diese Maßnahme für sehr sehr fragwürdig halte. Die Frage ist, ob nicht eine Schlüsselsicherstellung (notfalls) den gleichen Erfolg hätte und ebenso verhältnismäßig wäre. Ggf. auch den Zweitschlüssel sicherstellen. Ich wüsste, wenn ich so eine Aktion in Berlin durchziehen würde, dass ich mächtig einen auf den Deckel bekommen und mich die Sachbearbeiter fragen, ob ich einen an der Waffel hätte. Wir gehen davon aus, dass das zu schnell fahren noch keine Straftat, sondern nur eine Ordnungwidrigkeit ist. Die Einziehung von Gegenständen als Nebenfolge einer Ordnungswidrigkeit nach §22 Abs.1 OWiG ist nur zulässig, soweit ein Gesetz das ausdrücklich vorsieht. Im StVG fehlt eine solche Ermächtigung, deshalb kommt eine Einziehung des KfZ im Zusammenhang mit Verkehrsordnungswidrigkeiten nicht in Betracht. Das ist nur bei Verkehrsstraftaten zulässig. Ich glaube , dass sich die Pol. damit zu weit aus dem Fenster gelehnt hat, oder haben sie nur die KfZ der Straftäter eingezogen? |
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#36
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4365 Beigetreten: 11.03.2005 Wohnort: bei Berlin Mitglieds-Nr.: 8774 ![]() |
Den gesamten Thread haste aber gelesen, oder? Wir reden hier von Fahrzeugsicherstellungen zur Gefahrenabwehr.
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#37
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Hallo, El Bestrafo,
im Moment ist diese Art der Gefahrenabwehr ja auch noch neu, aber ich bin sicher, es wird sich herumsprechen, und dann wird so etwas vermutlich auch in Berlin möglich sein. Wie gesagt: es geht hier nicht um den "normalen" Raser, der vergessen hat, seinen Fuß vom Gaspedal zu nehmen, sondern um diejenigen, die richtig Rennen fahren, die dabei sich und andere gefährden und auch noch davon ausgehen (können), dass ihnen eigentlich nichts passiert. Sagt mir aber ein "normaler" Raser bei der Anzeigenaufnahme: Du kannst mich mal, ich fahre gleich wieder so schnell, dann muss er auch damit rechnen, dass ich ggf seinen Schlüssel oder auch sein Fahrzeug einziehe, um dieses zu unterbinden. Wenn bei uns ein LKW - Fahrer eine Schlafpause verordnet bekommt, wird sein LKW auch an die Kette gelegt. Ist ein LKW verkehrsunsicher, wird er auch nicht einfach auf einem Parkplatz abgestellt, sondern beim TÜV oder einer Werkstatt an die Kette gelegt, um zu verhindern, dass er in einer Nacht - und Nebelaktion verschwindet. Ich kenne das Berliner Polizeigesetz nicht, aber ich bin sicher, dass auch hier genug Möglichkeiten sind, um solche Maßnahmen durchzuführen. Es muss nur jemand den Mut haben, und damit anfangen (der Revierleiter in Bayern hat diesen Mut). Viele Grüße nach Berlin, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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#38
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Die rechtlichen Möglichkeiten bestehen und es geht mir nicht um den Einzelfall. Dort mag es (vielleicht) möglich und zulässig sein.
Mir gehts mehr um dieses "über 40 Km/h und weg ist das Fz." Ich finde hier wird keine Einzelfallprüfung durchgeführt sondern einfach pauschal gehandelt. Was ist mit dem, der "nur" 39 Km/h zu schnell ist? Der darf sein Fz. behalten? Geht von dem nicht "fast" die gleiche Gefahr aus? Wo ist die Grenze? -------------------- Wir sind die Guten
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Hallo, El Bestrafo,
Du müsstest doch am besten wissen, dass es irgendwo Grenzen gibt, und dass irgendjemand diese Grenze setzt (siehe Fahrverbot ab 41 km/h agO). Hier hat jemand festgesetzt, dass es 40 km/h sind. Wo ist das Problem? Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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Nein, aber die Richtung paßt schon so grob... ![]() -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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Hier hat jemand festgesetzt, dass es 40 km/h sind. Satz 1 ist das Problem. Gefahrenabwehr ist eine Einzelfallentscheidung, die kann man nicht per Festlegung treffen.Wo ist das Problem? Ich begrüsse grundsätzlich die Vorgehensweise, aber mit der Pauschalisierung hab ich auch ein Problem. Das deckt das Polizeigesetz nicht ab. Gruss kai -------------------- Gruß Kai
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#42
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Diese sicherstellungen sind auch in Bayern etwas problematisch - ich habe nicht gesagt unmöglich! Wir haben Diese Form der Prävention auch schon durchgesprochen, da in unserem zahlreiche beliebte "Rennpässe" liegen: Jochpaß bei Hindelang, Queralpenstaße mit "Mooskurve" bei Oberstaufen, Rohrach, Riedbergpaß bei Balderschwang, um nur einige zu nennen. Allein bei der Betrachtung der "Rennen" wird einem oft Himmelangst.
![]() Eine offene Überwachung ist an diesen Pässen sinnlos: zuerst fährt der "Scout" die Strecke ab. Erst wenn der per Handy grünes Licht gibt kommen die Heiz-Heinzen und fahren die Strecke im Renntempo... Das auf diese Entwicklung reagiert werden muß ist doch selbstverständlich. Also: verdeckte Überwachung mit abgesetzter Anhaltung und zahlreiche Einsätze der Videomaschinen! anders ist keine sinnige Möglichkeit, hier die Spitzen abzugreigen. Nur so werden diejenigen aus dem Verkehrs gezogen, die mit jenseits der 200 sich selbst und die körperliche Unversehrtheit der anderen VTs aus persönlicher bespaßungssucht aufs Spiel setzen. -------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
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#43
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Man sollte von Seiten der Polizei halt nicht ne Steilvorlage schaffen. Eine Aussage ala "bei +40 auf dieser Strecke ist eindeutig eine erhebliche Gefährdung erfüllt" wäre besser als "alle mit +40 bekommen die Maschine entzogen".
Ich gehe ja mal davon aus, dass Dein Kollege das auch erst in der Dienststelle diskutiert hat. Gruss kai -------------------- Gruß Kai
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Man sollte von Seiten der Polizei halt nicht ne Steilvorlage schaffen. Eine Aussage ala "bei +40 auf dieser Strecke ist eindeutig eine erhebliche Gefährdung erfüllt" wäre besser als "alle mit +40 bekommen die Maschine entzogen". Du kannst wohl davon ausgehen, dass eine solche oder ähnliche Argumentation bei einer Gerichtsverhandlung vorgebracht und die besondere Gefahrensituation durch Fakten unterlegt wird. Das wird der Richter dann schon auch einfordern. Wenn es der Polizeibeamte in der Sendung anders gesagt hat, hat er sich - leider - etwas ungeschickt ausgedrückt. Im Übrigen kann man annehmen, dass diese Aktionen, die bzgl. Sudelfeld im Bereich der Polizeidirektion Rosenheim und bzgl. des Kesselbergs bei der PD Weilheim durchgeführt werden, auch mit der Führungsdienststelle Polizeipräsidium Oberbayern wenn nicht gar dem Bayer. Innenministerium abgesprochen ist. JTH macht Dienst beim benachbarten PP Schwaben. Möglicherweise beobachten die Schwaben die Situation noch oder die Gefahr ist an den von JTH angeführten Örtlichkeiten nicht gar so groß wie gerade am Kesselberg und am Sudelfeld. |
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#45
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 ![]() |
Leider sagt das nicht nur der PB in der Sendung, sondern es wird auch so auf den offiziellen Verlautbarungen des PP Oberbayern publiziert. Dort heisst es
Zitat Bei schwerwiegenden Verstößen wie Geschwindigkeits-übertretungen von mehr als 40 km/h oder Wiederholungstätern (2 mal über 25 km/h) werden die Kräder zur Gefahrenabwehr sichergestellt und abgeschleppt. QuelleDas ist mehr als unglücklich, da es eine Generalmassnahme darstellt, also quasi eine Strafe durch die hintertür. Das ist aber durch die Gefahrenabwehr nicht mehr gedeckt, sondern steht ausschliesslich dem Gesetzgeber zu. Gruss kai -------------------- Gruß Kai
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 ![]() |
JTH macht Dienst beim benachbarten PP Schwaben. Möglicherweise beobachten die Schwaben die Situation noch oder die Gefahr ist an den von JTH angeführten Örtlichkeiten nicht gar so groß wie gerade am Kesselberg und am Sudelfeld. ...die "Ausfallsquote" bei den Kradfahren ist auch heuer wieder erschreckend hoch! ![]() Bisher gilt in heisigem Bereich allerdings noch verstärkte Überwachung des Kradverkehrs. Unsere Passstraßen blieben dieses Jahr noch relativ verschont... ![]() -------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 10790 Beigetreten: 21.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7367 ![]() |
Leider sagt das nicht nur der PB in der Sendung, sondern es wird auch so auf den offiziellen Verlautbarungen des PP Oberbayern publiziert. Dort heisst es Und warum ausgerechnet Kräder? Warum nicht auch Pkw?Zitat Bei schwerwiegenden Verstößen wie Geschwindigkeits-übertretungen von mehr als 40 km/h oder Wiederholungstätern (2 mal über 25 km/h) werden die Kräder zur Gefahrenabwehr sichergestellt und abgeschleppt. QuelleDas ist mehr als unglücklich, da es eine Generalmassnahme darstellt, also quasi eine Strafe durch die hintertür. Das ist aber durch die Gefahrenabwehr nicht mehr gedeckt, sondern steht ausschliesslich dem Gesetzgeber zu. Warum wird die Luxuslimousine des "Kaisers" Franz B. bei 44km/h mehr als erlaubt als polizeiliche Einsatzfahrt deklariert? Karlsruhe könnte den Bayern einen Strich durch deren Sonderbestrafungs-Rechnung für Zweiradfahrer machen. Die Offiziellen juckt das freilich wenig, das sind ja nur Steuergelder, die verplempert würden. -------------------- MfG Thomas
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7999 Beigetreten: 04.08.2005 Mitglieds-Nr.: 11861 ![]() |
Warum wird die Luxuslimousine des "Kaisers" Franz B. bei 44km/h mehr als erlaubt als polizeiliche Einsatzfahrt deklariert? Da musst du die "Fans" fragen, die das gemacht haben. Zwei oder drei Polizeibeamte, die diese Blödheit mit ihrem Job bezahlt haben. Vom Staat, den du hier oft genug angreifst, ging das nicht aus! ![]() -------------------- "Je fester man davon überzeugt ist, im Recht zu sein, desto natürlicher ist der Wunsch, jeden anderen mit allen Mitteln dahin zu bringen, ebenso zu denken." George Orwell
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Gast_Uwe K._* |
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Beitrag
#49
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Warum wird die Luxuslimousine des "Kaisers" Franz B. bei 44km/h mehr als erlaubt als polizeiliche Einsatzfahrt deklariert? Du musst dir mal angewöhnen, wenn Du hier etwas schreibst nicht nur "Halbwahrheiten"vom Stapel zu lassen ![]() ![]() |
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Beitrag
#50
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 ![]() |
Warum wird die Luxuslimousine des "Kaisers" Franz B. bei 44km/h mehr als erlaubt als polizeiliche Einsatzfahrt deklariert? ![]() ...hatte nichts mit irgendwelchen Aufträgen zu tun. Nicht mal der Kaiser selbst wusste offenbar von der Sache. Es war einzig und allein eine "Liebestat" zweier Fans, welche sich so bei ihrem Idol anbiedern wollten und auf diese Weise (ich meine richtigerweise) ihren Job los wurden. -------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 19.04.2025 - 03:51 |