... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

4 Seiten V  « < 2 3 4  
Reply to this topicStart new topic
> 40 drüber, schwups war die Karre weg in Bayern, gerade im TV gesehen
Uwe W
Beitrag 02.12.2007, 19:54
Beitrag #151


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 21408
Beigetreten: 24.09.2003
Mitglieds-Nr.: 175



Zitat (Peter Lustig @ 02.12.2007, 09:49) *
Du liebst anscheinend die Verallgemeinerungen. wink.gif Hier geht es jedoch um die individuelle Situation.

Da stimme ich Dir grundsätzlich zu, ich melde aber Zweifel an, dass die Polizei hier die individuelle Situation hinreichend berücksichtigt. Mir kommt das ganze so vor, dass die individuelle Gefahr, die von einem einzelnen ertappten Motorradfahrer ausgeht, überhaupt nicht berücksichtigt wird.
Zitat
Der Zweck kann in einem Rechtsstaat nicht die Mittel heiligen, solange es hierfür keine Rechtsgrundlage gibt.

Genau! clapping.gif

Zitat
auch nicht geringe Ausflugsverkehr, die durch den Randbewuchs und die zahlreichen Kurven teils sehr stark eingeschränkten Sichtverhältnisse, die Unfallsituation, querende Fußgänger (parkende Kraftfahrer und Bergwanderer) usw.

Das sind die Gründe, warum an einigen Steckenabschnitten dort Tempo 60 angeordnet wurde. Wenn aber auch Messungen in der 100 Zone vorgenommen werden, dann sollte die Straßenverkehrsbehörde doch vorher festgestellt haben, dass die entsprechenden Streckenabschnitte nicht so unfallträchtig und gefährlich sind wie die 60 Zonen.

Zitat
Im Übrigen sehe ich sehr wohl einen Unterschied, ob in einer Tempo-30-Zone mit 45 km/h gefahren wird oder ob auf einer freien Strecke unter den oben geschilderten Verhältnissen statt mit den zulässigen 100 km/h mit fast 150 km/h "geheizt" wird,
Damit dass Kinder unvorsichtig die Fahrbahn überqueren, muss man in 100 Zonen weit weniger rechnen. Man bedenke auch: bei 45 km/h ist der Reaktionsweg bereits so lang wie der Anhalteweg bei einer Gefahrbremsung von 30 km/h runter.

Zitat
Soweit waren wir ja schon mal, daher verwundert es mich, dass die Diskussion noch einmal aufgeflammt ist. whistling.gif
Nun inzwischen zieht die Polizei ja auf ihren Internetseiten Erfolgsbilanz (und bei der ersten Diskussion war ich selber auch im Urlaub)
Verwunderlich finde ich, dass man die ertappten Motorradfahrer neben der gemessenen Geschwindigkeit mit Fahrzeugmarke und Wohnort auflistet, aber nichts dazu schreibt, wie hoch die zulässige Geschwindigkeit war:
Es wird ja an anderer Stelle geschrieben, dass auch in 100 Zonen gemessen wurde. Wenn zwei 18/19 jährige mit ihren 34 PS Maschinen mit knapp 150 gemessen wurden, kann das entweder nur in einer 100 Zone passiert sein, oder in einem besonders langen geraden Abschnitt der 60 Zone. Solche Messungen mit anderen Messungen in der 60 Zone in einen Topf zu werfen, finde ich reichlich daneben.


--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
blue0711
Beitrag 02.12.2007, 21:19
Beitrag #152


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 15124
Beigetreten: 08.09.2004
Wohnort: Stuttgart
Mitglieds-Nr.: 5436



Auch ein wenig fragwürdig finde ich solche Aussagen:
Zitat
Im Gegensatz zum ersten Halbjahr gingen seit Beginn der Aktion die Unfallzahlen auf der B 11 am „Kesselberg“ um mehr als 33 Prozent zurück. Noch erfreulicher sieht es auf der B 307 an der sogenannte „Sudelfeldstrecke“ aus. Ein Rückgang von über 58 Prozent der Personenunfälle mit Motorradbeteiligung und zudem 64 Prozent weniger Verletzte sind seit dem 30.06.07 registriert worden. Eine Bestätigung, dass der richtige Personenkreis ins Visier genommen wurde
Ach, nee, das hat auch garantiert überhaup garnichts mit den Wetterverhältnissen zu tun, nee, überhaupt nicht. das lag garantiert nuuuur an der tollen Arbeit der Polizei. dry.gif

Sorry, aber so macht man sich bei Menschen, die die Dinge hinterfragen, eher lächerlich.
Die festgestellten Überschreitungen erscheinen dadurch in einem fragwürdigen Licht.

Und dann noch sowas:
Zitat
Als „ultima ratio“ ist zur Gefahrenabwehr auch eine fallweise Präventivsicherstellung möglich.
"ultima ratio" passt irgendwie nicht zu "Bei schwerwiegenden Verstößen wie Geschwindigkeits- übertretungen von mehr als 40 km/h oder Wiederholungstätern (2 mal über 25 km/h) sollten deshalb die Kräder zur Gefahrenabwehr sichergestellt und abgeschleppt werden."

Sorry, ich hab echt selbst enorm was gegen die Raser-Fraktion, aber bei solchen Klöpsen aus staatlicher Produktion krieg ich Zustände.

Gruss
kai


--------------------
Gruß Kai
----------------------

"Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Uwe W
Beitrag 03.12.2007, 23:33
Beitrag #153


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 21408
Beigetreten: 24.09.2003
Mitglieds-Nr.: 175



Im Forum von http://www.kesselberg-online.de habe ich folgendes Zitat (ohne Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit!) gefunden, welches dort von einem Anwalt stammt, der anscheinend einige Betroffene der Sicherstellungsmaßnahmen vertritt:
Zitat
Eine Sicherstellung nach Polizeiaufgabengesetz(Art. 25 PAG) ist rechtswidrig, wenn der Fahrer eines KFZ einmalig die Geschwindigkeit (auch) erheblich überschreitet. Dies ist nachzulesen im Kommentar von Dr. Schmidbauer (Polizeipräsident der Landeshauptstadt Mürchen) zum Bayerischen Polizeiaufgabengesetz in Art. 25, Rn.42.

D.h. hier sind sich die Juristen im Polizeidienst wohl auch nicht einig. Dem Kommentar von Dr. Schmidbauer sollte man aber schon deswegen den Vorzug geben, weil dieser seinen Kommentar unabhängig von politischer Einflussnahme geschrieben hat. Dass Juristen im Behördendienst manchmal etwas "kreative" Meinungen vertreten, wenn die politische Behördenleitung ein Problem anders nicht in den Griff zu bekommen glaubt, haben wir hier im Forum ja schon anhand anderer Probleme gesehen.


--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Burkhard
Beitrag 03.12.2007, 23:45
Beitrag #154


Mitglied
*******

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 4769
Beigetreten: 20.01.2005
Wohnort: Berlin
Mitglieds-Nr.: 7902



Zitat (Uwe W @ 03.12.2007, 23:33) *
Dem Kommentar von Dr. Schmidbauer sollte man aber schon deswegen den Vorzug geben, weil dieser seinen Kommentar unabhängig von politischer Einflussnahme geschrieben hat.
Und was ist mit meinem Kommentar? whistling.gif


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Uwe W
Beitrag 04.12.2007, 00:23
Beitrag #155


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 21408
Beigetreten: 24.09.2003
Mitglieds-Nr.: 175



@Burkhard: Dein Kommtar: was mich angeht: volle Zustimmung! clapping.gif thumbup.gif
(Gut, dass Du ihn noch mal verlinkt hast!)

Da in diesem Thread aber ein in Oberbayern wohnender Stammposter des Forum sich von Deinem Kommentar nicht hat beeindrucken lassen, wollte ich Deiner Meinung mal eine Meinung eines oberbayrischen Polizisten in Leitungsfunktion (klick) an die Seite stellen, auch wenn dessen Ausführungen zum Thema nicht so detailliert wie Deine sind.


--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Peter Lustig
Beitrag 04.12.2007, 12:36
Beitrag #156


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 26188
Beigetreten: 13.09.2003
Mitglieds-Nr.: 11



Zitat (Uwe W @ 03.12.2007, 23:33) *
D.h. hier sind sich die Juristen im Polizeidienst wohl auch nicht einig. Dem Kommentar von Dr. Schmidbauer sollte man aber schon deswegen den Vorzug geben, weil dieser seinen Kommentar unabhängig von politischer Einflussnahme geschrieben hat. Dass Juristen im Behördendienst manchmal etwas "kreative" Meinungen vertreten, wenn die politische Behördenleitung ein Problem anders nicht in den Griff zu bekommen glaubt, haben wir hier im Forum ja schon anhand anderer Probleme gesehen.

Kleine Info am Rande: Dr. Schmidbauer war vor seiner Präsidententätigkeit beim PP München Mitarbeiter in leitender Funktion im bayerischen Innenministerium. Ich kann mir nicht vorstellen, dass er dort bei seiner Tätigkeit nicht auch politischen Zwängen ausgesetzt war.

Seinen PAG-Kommentar, der letztlich auch nur seine Meinung wiedergibt und einer von mehreren ist, hat er schon lange vor seiner Tätigkeit beim PP München verfasst. Ok, ich weiß: alles keine Argumente in der Sache. Und bitte versteht mich richtig: mir liegt es auch vollkommen fern, den Kommentar von Dr. Schmidbauer schlecht reden zu wollen. Recht wohl ist mir bei der Motorradsicherstellung an Kesselberg und Sudelfeld ja auch nicht. Als "ultima ratio" ist sie aber in jedem Fall geeignet, da sie unzweifelhaft eine gewisse Abschreckungswirkung entwickelt, die allen anderen bis dahin getroffenen Maßnahmen verkehrs- und polizeirechtlicher Art nicht zuzusprechen war. Von der Rechtmäßigkeit der Maßnahmen ist zunächst einmal auszugehen, solange nicht die Verwaltungsgerichte das Gegenteil festgestellt haben.

Dr. Schmidbauer ist nicht Präsident des an Sudelfeld und Kesselberg zuständigen Polizeipräsidiums Oberbayern und zuständig für die örtlich zuständigen Polizeidienststellen, die die Verantwortung in diesem Fall zu tragen haben. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass man sich nicht lang und breit im Kreis der Verantwortlichen Gedanken darüber gemacht und sich dabei möglicherweise sogar bei Dr. Schmidbauer Rat geholt hat, wie das Motorradraserproblem in den Griff zu bekommen ist. Außerdem wird man sich bei den dann ins Auge gefassten und durchgeführten Maßnahmen vermutlich auch an höherer Stelle bis hinauf in das bayer. Innenministerium Rückendeckung geholt. Denn wer blamiert sich schon gern freiwillig? Vor allem dann, wenn es um eine Sache mit einer solchen Brisanz geht.

Sei es, wie es sei: die Motorradsaison an Kesselberg und Sudelfeld ist zunächst einmal vorbei. Und ich denke, dass man bis zum Beginn der nächstjährigen Saison Klarheit über die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen der Polizei an Sudelfeld und Kesselberg haben wird. Schaun mer mal!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Uwe W
Beitrag 06.12.2007, 16:27
Beitrag #157


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 21408
Beigetreten: 24.09.2003
Mitglieds-Nr.: 175



Zitat (Peter Lustig @ 04.12.2007, 12:36) *
Kleine Info am Rande: Dr. Schmidbauer war vor seiner Präsidententätigkeit beim PP München Mitarbeiter in leitender Funktion im bayerischen Innenministerium. Ich kann mir nicht vorstellen, dass er dort bei seiner Tätigkeit nicht auch politischen Zwängen ausgesetzt war.

Wenn ein Ministerialbeamter einen Kommentar schreibt, können natürlich auch politische Absichten der Führungsebene in die Kommentierung mit einfließen, mit denen der Beamte während seiner dienstlichen Tätigkeit konfrontiert wird.
Wobei ich denke, dass das Schreiben eines Kommentars ohnehin eine Nebentätigkeit darstellt, so dass die Führungsebene keinen unmittelbaren Einfluss auf die Kommentierung ausübt.
Überdies halte Herrn Beckstein für klug genug, dass er seinen Beamten nicht den Auftrag erteilt, ihm nur nach dem Mund zu schreiben: das führt ja meist zu einer Blamage, wenn diese Ansichten dann von unabhängigen Stellen nicht geteilt werden.

Was ich aber zum Ausdruck bringen wollte: Herr Schmidtbauer hat den Kommentar sicherlich aus rein rechtlicher Sicht geschrieben, unbeeinflusst von politischen Wünschen. Insofern ist mir diese Kommentierung halt wesentlich objektiver als das in meinen Augen rein politisch motivierte Handeln des Polizeipräsidenten Oberbayern.

Übrigens wird im Niedersächsischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung Nds. SOG in § 26 die Sicherstellung fast genauso wie in Artikel 25 PAG Bayern geregelt.
Der entscheidungserhebliche Begrif der "gegenwärtigen Gefahr" ist dort aber sogar im Gesetz in § 2 definiert:
Zitat
Im Sinne dieses Gesetzes ist
1. b) gegenwärtige Gefahr:
eine Gefahr, bei der die Einwirkung des schädigenden Ereignisses bereits begonnen hat oder bei der diese Einwirkung unmittelbar oder in allernächster Zeit mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit bevorsteht;
Dass jemand, der auf frischer Tat bei einer nicht unerheblichen OWi überführt wurde, die neben einer erheblichen Geldbuße auch zu einem Fahrverbot führt, gleich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit weitere Geschwindigkeitsverstöße begehen wird, halte ich für eine völlig realitätsfremde Vorstellung.
Um so etwas prognostizieren zu können, müssen schon gewichtige weitere Gründe dazukommen: entsprechende Vorbelastung und die Ankündigung, auch in Zukunft Geschwindigkeitsbeschränkungen missachten zu wollen.


--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
flaxx
Beitrag 07.12.2007, 16:12
Beitrag #158


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 25
Beigetreten: 14.06.2005
Mitglieds-Nr.: 10346



Hallo,


ein paar Informationen zum Sudelfeld:

Sicherstellungen erfolgten fast ausschließlich im auf 60 km/h beschränkten und besonders unfallträchtigen Bereich (ein ca. 3km langer, sehr kurviger Bereich zwischen Tatzelwurm und "Fernglasl"-kurve). Es gibt nur noch eine ca. 1000m lange Gerade, die auf 80 km/h beschränkt ist. Es gibt keine Bereiche ohne Geschwindigkeitsbegrenzung (also 100 km/h).



Zu den Unfallzahlen am Sudelfeld:

Ich fahre im Rettungsdienst und unsere Wache liegt direkt am Fuße des Sudelfelds. Ich kann bestätigen, dass die Zahl der Verletzten mit Beginn der Sicherstellungsmaßnahmen erfreulicherweise drastisch gesunken ist.
Zum Teil mag das auch auf das schlechtere Wetter in der zweiten Jahreshälfte zurückzuführen sein, aber sehr positiv wirkte sich meiner Meinung nach besonders die Entschärfung der gefährlichsten Streckenteile durch Leitplanken mit Unterfahrschutz aus.
Dadurch wurde z.B. in der sogenannten "Fernglasl"-Kurve (absoluter Unfallschwerpunkt) eine zum Motorradtreff bzw. zur "Fankurve" umfunktionierte ca. 150m lange Parkbucht komplett abgetrennt und somit abgesperrt.
Gerade das riskante "Fahren vor Zuschauern" führte hier zu schwersten Unfällen.


Grüße
FLO
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Uwe W
Beitrag 16.01.2008, 01:03
Beitrag #159


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 21408
Beigetreten: 24.09.2003
Mitglieds-Nr.: 175



Gerade auf Kesselberg-Online gelesen:

der dortige User §§-Reiter, der als Anwalt einige Kläger wegen der Sicherstellungen vertritt, hat mitgeteilt, dass in einem Fall die Obrigkeit nachgegeben und die Abschleppkosten erstattet habe. Die übrigen Verfahren laufen aber noch.

Details sind aber nicht mitgeteilt worden.


--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
blue0711
Beitrag 13.03.2008, 23:16
Beitrag #160


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 15124
Beigetreten: 08.09.2004
Wohnort: Stuttgart
Mitglieds-Nr.: 5436



Haben nicht alle so viel Glück:

Allgäuer Anzeigeblatt vom 13.03.08:
Zitat
Klage Abgewiesen
Polizei darf Raser Motorrad abnehmen
Das Münchner Verwaltungsgericht hat die Klage eines Motorradfahrers gegen die Beschlagnahmung seines Zweirads abgelehnt.
Die Polizei hatte dem Kläger sein Motorrad im Sommer 2007 am oberbayerischen Kesselberg abgenommen. Er war auf der teils kurvigen Bergstrecke zwischen Kochelsee und Walchensee mit Tempo 146 geblitzt worden.
Das Gericht folgte der Argumentation der Polizei, die Sicherstellung sei eine geeignete Maßnahme gegen die "risikoreiche Raserei" auf der "beliebten Motorradrennstrecke".


--------------------
Gruß Kai
----------------------

"Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
JTH
Beitrag 14.03.2008, 07:51
Beitrag #161


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 14883
Beigetreten: 17.02.2007
Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu
Mitglieds-Nr.: 28645



Ich hab's gestern im Regionalradio gehört. Die Oberbayerische Polizei hat in diesem Zusammenhang auch für diese Saison ein hartes Durchgreifen - insbesondere für das Sudelfeld und den Kesselberg - angekündigt.


--------------------
Grüße aus dem Allgäu - JTH



Das Leben geht zu schnell zum Rasen
Go to the top of the page
 
+Quote Post
blue0711
Beitrag 14.03.2008, 08:50
Beitrag #162


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 15124
Beigetreten: 08.09.2004
Wohnort: Stuttgart
Mitglieds-Nr.: 5436



Ganz so ausgekocht scheint das aber noch nicht zu sein:
Aus Bayern-Bikertreff
Zitat
Heute war die erste Verhandlung einer Sicherstellung am Kesselberg vor dem VG München. Ich vertrete den Kläger.
Vorsitzender Richter fährt angeblich selbst Motorrad. Hoffnung kommt auf, Verhandlung läuft gut.

Beispiele:
Polizei wird gefragt, warum auf der Geraden gelasert wird, nicht in den Kurven, wo die Unfälle sich häufen? Ginge nicht.Wird widerlegt.
Warum kein Platzverweis als milderes Mittel? Könne nicht überwacht werden. Wird widerlegt.

Dann der Schock
Klage wurde abgewiesen.
Richter ist u. a. der Auffassung, wer mehr als 40 km/h zu schnell fährt, ist ein Raser! Wer auf der Geraden zu schnell fahre, mache das auch in den Kurven.
Gegen das Urteil wurde die Berufung zugelassen.
Will das Urteil hier nicht kommentieren, bin stinksauer.
In der Presse werden sie bestimmt wieder über die bösen Raser herfallen.


Urteile sind ja zumindest in der Pressedarstellung immer mit sehr viel Vorsicht zu geniessen.
Ich hab den Originaltext nirgens gesehen, aber was so teils in der Presse steht ist schon haarsträubend unwissend.
Wenn die Argumentation eher wie oben dargestellt war, dann wird das Urteil kaum Bestand haben.


--------------------
Gruß Kai
----------------------

"Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
magnum88
Beitrag 15.05.2008, 17:23
Beitrag #163


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7999
Beigetreten: 04.08.2005
Mitglieds-Nr.: 11861



Zitat (JTH @ 14.03.2008, 08:51) *
Die Oberbayerische Polizei hat in diesem Zusammenhang auch für diese Saison ein hartes Durchgreifen - insbesondere für das Sudelfeld und den Kesselberg - angekündigt.


Am Pfingstwochenende wurden wieder 5 Bikes beschlagnahmt...

Zitat


--------------------
"Je fester man davon überzeugt ist, im Recht zu sein, desto natürlicher ist der Wunsch, jeden anderen mit allen Mitteln dahin zu bringen, ebenso zu denken." George Orwell
Go to the top of the page
 
+Quote Post
magnum88
Beitrag 15.07.2008, 19:13
Beitrag #164


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7999
Beigetreten: 04.08.2005
Mitglieds-Nr.: 11861



Zitat (blue0711 @ 14.03.2008, 09:50) *
Urteile sind ja zumindest in der Pressedarstellung immer mit sehr viel Vorsicht zu geniessen.
Ich hab den Originaltext nirgens gesehen, aber was so teils in der Presse steht ist schon haarsträubend unwissend.
Wenn die Argumentation eher wie oben dargestellt war, dann wird das Urteil kaum Bestand haben.



Das müsste dieses Urteil hier sein:

Zitat
<a href="http://" target="_blank"></a> VG MÜNCHEN vom 12.03.2008, M 7 K 07/4242 Zulässigkeit der Sicherstellung eines Motorrads nach der Begehung eines besonders gravierenden Verkehrsverstosses Begeht ein Kraftfahrer einen schwerwiegenden Geschwindigkeitsverstoss - hier 42 km/h zu schnell - und gefährdet er hierdurch sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer, dann ist die Sicherstellung des Kraftrades zulässig. Dies gilt insbesondere, wenn es sich bei dem befahrenen Streckenabschnitt um einen Unfallschwerpunkt mit einem für Kraftradfahrer 30-fach erhöhtes Unfallrisiko handelt. (Aus den Gründen: ...Im vorliegenden Fall hat der Kläger die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 42 km/h überschritten. Dieser Verkehrsverstoss steht angesichts des in den Akten befindlichen Messprotokolls für das Gericht fest. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung in diesem Masse ist zudem die Sicherstellung zur Abwehr von möglichen weiteren erheblichen Gefahren für Leben und Gesundheit sowohl des Kl. selbst als auch für andere Verkehrsteilnehmer auszugehen. Die Sicherstellungsanordnung ist auch nicht unverhältnismässig i.S.d. Art. 4 PAG...).


Quelle

*** Anmerkung Moderator:
Ich habe mal die Quelle hinzugefügt. cool.gif

Gruß
Mr.T


--------------------
"Je fester man davon überzeugt ist, im Recht zu sein, desto natürlicher ist der Wunsch, jeden anderen mit allen Mitteln dahin zu bringen, ebenso zu denken." George Orwell
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Stefan B. aus L
Beitrag 28.01.2009, 18:33
Beitrag #165


Mitglied
***

Gruppe: Members
Beiträge: 84
Beigetreten: 09.03.2004
Mitglieds-Nr.: 2186



Hallo, es gibt ein neues Urteil. Demnach sind die Sicherstellungen unrecht.

Link zum ZX-10R Forum

Gruß

Stefan
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Uwe W
Beitrag 28.01.2009, 18:56
Beitrag #166


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 21408
Beigetreten: 24.09.2003
Mitglieds-Nr.: 175



Link zum Kesselberg-Forum

Zitat
Begründung (u.a.): eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 44 km/h alleine stellt keine konkrete Gefahr für die Öffentliche Sicherheit und Ordnung dar. Die Sicherstellung erfolgte ohne Rechtsgrundlage und war deshalb rechtswidrig.

Damit ist wohl gemeint, dass aus der gerade festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitung nicht gefolgert werden kann, ein Weiterfahren stelle eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar.

Dass die Geschwindigkeitsübertretung eine Gefahr darstellen kann, versteht sich ja von selber.


--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
blue0711
Beitrag 07.02.2009, 21:17
Beitrag #167


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 15124
Beigetreten: 08.09.2004
Wohnort: Stuttgart
Mitglieds-Nr.: 5436



Edith: Hoppla, stand ja eigentlich schon da, da das Interviewe die Sache aber schön beschreibt, lass ichs mal stehen.

Die Geschichte der Sicherstellungen hat vor dem Bayrischen Verwaltungsgerichtshof ein Ende gefunden.

Die Sicherstellungen sind unrechtmäßig

Die Richter
Zitat
...waren der Auffassung, dass alleine die von meinem Mandanten begangene deutliche Geschwindigkeitsüberschreitung nicht darauf schließen lasse, daß mein Mandant nach der Verkehrskontrolle die zulässige Höchstgeschwindigkeit erneut überschreiten würde. Die Wahrscheinlichkeit einer gesetzeskonformen Verhaltensweise nach einer Verkehrskontrolle entspreche eher der Lebenserfahrung.
und folgerten daraus, dass keine Sicherstellung zur Gefahrenabwehr zulässig war.

Die Kläger können nun Schadenersatzansprüche geltend machen.


--------------------
Gruß Kai
----------------------

"Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
swift
Beitrag 07.02.2009, 21:24
Beitrag #168


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 6863
Beigetreten: 05.03.2007
Wohnort: München
Mitglieds-Nr.: 29218



thumbup.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
svenrd03
Beitrag 08.02.2009, 15:03
Beitrag #169


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 856
Beigetreten: 03.04.2006
Mitglieds-Nr.: 18145



rolleyes.gif Gute Entscheidung!! Rechtsstaatlichkeit bedeutet für mich Gleichbehandlung aller und "Guantanamo für Biker" (oder andere)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
blue0711
Beitrag 26.11.2009, 12:12
Beitrag #170


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 15124
Beigetreten: 08.09.2004
Wohnort: Stuttgart
Mitglieds-Nr.: 5436



Tja, es geht wohl weiter - war auch nicht anders zu erwarten. dry.gif

Bericht im merkur-online

Leider sind auch im Jahr 2009 die Unfälle an der Kesselbergstrecke gestiegen, wenn es auch keine Toten gab.
Nach Angaben der Polizei hat sich der Schwerpunkt Donnerstag-Freitag durch Kontrolldruck aufgelöst und nun kommen die Raser die ganze Woche.

Indes: Die richtigen Konsequenzen zieht man nicht daraus.
Man erwägt offenbar, das Mittel der MPU einzusetzen blink.gif , was hier genauso fragwürdig ist wie die Sicherstellungen, zumindest, wenn man ähnliche Kriterien aufbaut, was ich ehrlich gesagt befürchte.

Im Gegenteil entsteht sogar der Anschein, dass man das Ganze auf Seiten des Amts als Machtprobe ansieht, denn die wirklich wirksamen Mittel werden mit wenig nachvollziehbarer Argumentation abgelehnt:
Zitat
An bauliche Maßnahmen sei nicht gedacht. Kopfsteinpflaster oder unterschiedliche Fahrbahnbeläge, wie von Gemeinderat Isidor Gerg vorgeschlagen, kämen einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr gleich.
Quelle siehe oben
IMHO sind bauliche Massnahmen aber eigentlich eine Forderung, BEVOR man auch nur Streckensperren verhängt.

Ich bin persönlich auch kein Freund der Rasergruppe, die aber anerkanntermassen eine kleine Gruppe darstellt.
Aber hier hat man wirklich den Eindruck, es seien einige auf Seiten der Exekutive etwas zu stark persönlich in die Problematik involviert.
Damit stellen sich die Verantwortlichen aber IMHO auf eine Stufe in Punkto Rücksichtslosigkeit mit den Rasern.
Das ist kein Kampf, sondern ein Problem, dass es zu lösen gilt.

Ich wüsste zB. keinen Motorradfahrer ausserhalb der Rasergruppe, der ernsthaft etwas gegen Belagsänderungen als optische, akustische und haptische Bremswirkung einzuwenden hätte. Schon garnicht auf dieser Strecke.
Dann könnten die "Normalos" nämlich endlich mal wieder dort fahren.
Und es würde definitiv die Unfallzahlen senken.
Was daran dann Straßenverkehrsgefährdung sein soll, kann ich nicht begreifen.
Man muss es halt richtig machen ...
Billiger als diese ständigen Polizeieinsätze wäre es allemale. rolleyes.gif


--------------------
Gruß Kai
----------------------

"Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
nachteule
Beitrag 26.11.2009, 12:24
Beitrag #171


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 24495
Beigetreten: 05.07.2007
Mitglieds-Nr.: 33782



Hallo, Blue0711,

wenn ich den Bericht richtig interpretiere, will man das Druckmittel "MPU" ja gerade gezielt nur gegen diese kleine Gruppe der unbelehrbaren Raser einsetzen.

Es ist davon auszugehen, dass die Kollegen mittlerweile ganz genau wissen, wer zu dieser Gruppe gehört, und wenn jemand schon etliche Male auffällig war, sein Fahrverhalten aber keineswegs geändert hat, sehe ich eine MPU durchaus als gerechtfertigt an.

Ich glaube kaum, dass von dieser Maßnahme die anderen Fahrer, die nicht laufend auffallen, betroffen sind.

Viele Grüße,

Nachteule


--------------------
Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
Go to the top of the page
 
+Quote Post
blue0711
Beitrag 26.11.2009, 12:39
Beitrag #172


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 15124
Beigetreten: 08.09.2004
Wohnort: Stuttgart
Mitglieds-Nr.: 5436



DAS wäre auch iO.
Hoffen wir, dass es so läuft. Ich bin da noch skeptisch.
Was wird da als häufig aufgefallen ausgelegt werden? Reichen womöglich schon zwei Vorfälle wie bei der Einziehung?
Die bayrische Polizei fällt ja leider immer mal wieder durch virtuose Interpretation der Gesetze auf.

Und die MPU ist durch die zunächst fehlende Widerspruchsmöglichkeit natürlich ein einfaches Mittel.
Wer riskiert schon seinen Führerschein und damit während der Verhandlung um die Entziehung die weitaus höheren Folgekosten.
Viele würden den Rechtstreit scheuen und die MPU machen, worauf sie allerdings mit allen Nebeneffekten der MPU zu tun bekommen.
Ob man dadurch wirklich ein Umdenken erreicht? Ich glaube eher, dass das die Konfrontation nur verstärkt.

Ich versteh auch garnicht, warum man keine baulichen Maßnahmen ergreift.
Das wäre mittlerweile um einiges billiger und wenigstens effektiv, gerade bei den Unbelehrbaren.


--------------------
Gruß Kai
----------------------

"Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
nachteule
Beitrag 26.11.2009, 12:46
Beitrag #173


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 24495
Beigetreten: 05.07.2007
Mitglieds-Nr.: 33782



Hallo, Blue0711,

ob und welche baulichen Maßnahmen sinnvoll sind, kann ich nicht beurteilen, da ich die Strecke nicht kenne.

Prinzipiell dürfte sich dabei aber auch die Frage stellen, ob dies sinnvoll wäre, wenn es nur ein paar wenige unbelehrbare sind.

Viele Grüße,

Nachteule


--------------------
Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Uwe W
Beitrag 26.11.2009, 16:38
Beitrag #174


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 21408
Beigetreten: 24.09.2003
Mitglieds-Nr.: 175



Das OVG Lüneburg hat bei zwei erheblichen Geschwindigkeitsverstößen schon mal eine MPU (die dann in einen Entzug der Fahrerlaubnis mündete) für zulässig erklärt, wobei bei einem Verstoß das Verhalten wohl in Richtung "illegales Straßenrennen" ging. Das betraf zwar einen PkW-Fahrer, aber warum sollte das bei einem Motorradfahrer anders sein?

Insofern wäre eine MPU-Anordnung nichts außergewöhnliches. Vorausgesetzt natürlich, die Polizei fischt die richtigen raus: oftmals werden ja doch eher Fahrer gelasert, die da selten entlangfahren und mit dem "Kontrolldruck" nicht so vertraut sind. In der Szene spricht sich die Anwesenheit von cop.gif police.gif schnell herum, so dass dann auf die Beendigung des Polizeieinsatzes gewartet wird bzw. an den Kontrollpunkten entsprechend vorschriftsmäßig gefahren wird: Es sind an solchen Strecken auch nicht alle Punkte für eine Geschwindigkeitskontrolle geeignet.

Mit baulichen Maßnahmen kann man wohl einiges erreichen (quer verlaufende Rüttelschwellen auf kurzen geraden Abschnitten), aber auch neue Gefahren heraufbeschwören (Markierungsknopfreihen in Hundskurven). Man kann damit wohl illegale Straßenrennen oder ein Fahren gegen die Stopuhr unterbinden, aber letztendlich nicht Unfälle verhindern: wenn Selbstüberschätzung Unfallursache ist, kann das ja in jedem Stadium der Fähigkeiten passieren.


--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
blue0711
Beitrag 26.11.2009, 16:56
Beitrag #175


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 15124
Beigetreten: 08.09.2004
Wohnort: Stuttgart
Mitglieds-Nr.: 5436



Gegen Selbstüberschätzung hilft tatsächlich nicht viel. Soweit ich das mitbekommen habe, kann man die Raser dort aber nicht gerade als Anfänger bezeichnen.
Bauliche Bremsmassnahmen würden also schon Effekte erzielen, zumal Sportmaschinen mit ihrer harten Federung da den Fahrer sehr deutlich ermahnen.
Ich glaube kaum, dass man durch solche Massnahmen, so sie überlegt eingesetzt werden, Unfälle provoziert oder zumindest wahrscheinlicher macht.
Aber eine Reduktion der Unfälle insgesamt wäre höchst wahrscheinlich.

Was die MPU angeht: 2malige erhebliche Überschreitung in Verbindung mit illegalem Renncharakter würde ich grundsätzlich als Grund akzeptieren.
Das Problem ist aber, wo man diese erheblichem Überschreitungen feststellt.

Schon bei den Einziehungen wurden teilweise die Überschreitungen nicht an den eigentlichen Gefahrenstellen festgestellt sondern an Stellen, die halt in der durchgehenden Beschränkung drinnen liegen.
Da wegen der Raserei die Beschränkung aber bereits einiges unter der verantwortlich fahrbaren Geschwindigkeit liegt, ist es auch für völlig unbedarfte Fahrer ein leichtes, in diese Schublade zu geraten.

Das alte Thema: 20 und auch mehr drüber ist nicht überall auch gleich mit gefährdend gleichzusetzen, sondern oftmals einfach nur schneller als erlaubt.
Da wäre dann eine MPU fehl am Platz, denn die Regelfolgen reichen da völlig aus.
Man würde so die völlig falschen treffen.

Das würd ich zB. auch hier auf meiner Hausstrecke problemlos hinbekommen ... whistling.gif und ich rase eben gerade nicht.
In Stuttgart kommt die Polizei aber auch nicht auf die Idee, auf der übersichtlichen und ungefährlichen Gerade zu lasern, trotz immerhin 5 Toten/Jahr auf der Strecke.
So lande ich mit meiner angepassten Fahrweise trotz teilweisen Überschreitungen nicht im Visier.
Ich werde dort aber auch nie alleine in der Leitplanke landen (zumindest nicht selbstverschuldet).


--------------------
Gruß Kai
----------------------

"Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Uwe W
Beitrag 10.03.2010, 02:35
Beitrag #176


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 21408
Beigetreten: 24.09.2003
Mitglieds-Nr.: 175



Ich konnte jetzt auf der Homepage des VGH auch das vollständige Urteil finden:

VGH München 10 BV 08.1422 Urteil vom 26.01.09


Die wesentliche Argumentation mit der gegenwärtigen Gefahr findet man in den Randziffern 22 bis 28.

Interessant finde ich die Streitwertfestsetzung: 5277,42. Das setzt sich anscheinend zusammen aus den vom Kläger verauslagten 277,42 €, die er bei Herausgabe des Motorrades zahlen musste, und dem allgemeinen Auffangwert von 5000€, mit dem das Rehabilitationsinteresse des Klägers berücksichtigt wurde.

Daraus kann man aber wohl nicht folgern, dass dem Kläger jetzt 5000€ Schmerzensgeld zustehen und dass den beteiligten Beamten dieser Betrag dann vom Gehalt abgezogen wird. thread.gif


--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
Go to the top of the page
 
+Quote Post

4 Seiten V  « < 2 3 4
Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 08.04.2025 - 05:46