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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 23.09.2007 Mitglieds-Nr.: 36899 ![]() |
Grüße von Zeh Jott |
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Beitrag
#2
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7999 Beigetreten: 04.08.2005 Mitglieds-Nr.: 11861 ![]() |
Wahrscheinlich nicht.
Edit: Nachtrag: Zitat Mittlerweile wird endgültig nicht mehr auf die Länge abgestellt, sondern auf die oben erwähnte Grundfläche: So gilt nun gemäß dem Artikel 1 des "3. Gesetz zur Änderung des Kraftfahrsteuergesetzes" () vom 21.12.2006: Die genannten Fahrzeuge gelten dann als Personenkraftwagen, wenn diese vorrangig zur Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind. Das ist insbesondere der Fall, wenn die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche größer ist als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs. Unser zweites Fazit in diesem Beitrag: Wer nicht unbedingt einen Doppelkabiner braucht, kann mit einem 1,5-Kabiner einige Probleme umgehen und gleichzeitig noch die Vorzüge genießen, die ein solches Fahrzeug bezüglich seiner Beladefähigkeit bietet. Da jedoch - wie oben bereits erwähnt - die Relation von Personenbeförderungsfläche zu Ladefläche bei den neuen Pickup-Modellen immer schlechter wird, kann man für die Zukunft erheblich mehr Probleme auch bei der Einstufung dieser Fahrzeuge erwarten. Quelle: http://www.explorermagazin.de/fahrzexp/pickup01.htm -------------------- "Je fester man davon überzeugt ist, im Recht zu sein, desto natürlicher ist der Wunsch, jeden anderen mit allen Mitteln dahin zu bringen, ebenso zu denken." George Orwell
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Beitrag
#3
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2066 Beigetreten: 16.09.2003 Wohnort: Nordhessen Mitglieds-Nr.: 71 ![]() |
Hier liegt das Problem --> nach StVZO LKW aber die Finanzämter machen etwas anderes daraus.
-------------------- ...sing mei Sachse sing....
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Beitrag
#4
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 23.09.2007 Mitglieds-Nr.: 36899 ![]() |
Hallo liebe Gemeinde.
Vielen Dank für die schnellen Antworten. Hatte doch gehofft mich geirrt zu haben. Nun wird mir die Entscheidung kein bißchen leichter. Das Gewicht des Objektes meiner Begierde ist mir im Augenblick nicht bekannt aber es ist einer der großen US Pickups und so sollte das ges.Gewicht bestimmt über 2,8 sein. Kurze Kabine (Sitzbank max. 3Pers.) lange Ladefläche. Da sollte irgendwann selbst das Finanzamt kein Problem mit haben. So sehen LKW eben aus. Das Berliner Finanzamt ist zum Glück recht umgänglich. Aber bei den Kombinationsfahrzeugen wurde ja auch die StVZO und nicht das Steuerrecht geändert wenn ich mich recht erinnere. Werde die Tage wohl eine Münze werfen müßen. Vielen Dank nochmal und viele Grüße von Zeh Jott |
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Beitrag
#5
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7999 Beigetreten: 04.08.2005 Mitglieds-Nr.: 11861 ![]() |
Hier liegt das Problem --> nach StVZO LKW aber die Finanzämter machen etwas anderes daraus. Wobei diese, meiner persönlichen Meinung nach, nicht einmal so unrecht haben. Denn warum sollte man einen Doppelkabiner, der für fünf Leute gut Platz bietet, nur weil er noch mit einer offenen Pseudo-Ladefläche ausgestattet ist, wesentlich billiger versteuern, als einen ansonsten gleich großen Pkw mit Kofferraum? Wenn ein Pickup wirklich als Arbeitstier gebraucht wird und eine entsprechend große Nutzfläche hat, sieht die Sache wieder anders aus. -------------------- "Je fester man davon überzeugt ist, im Recht zu sein, desto natürlicher ist der Wunsch, jeden anderen mit allen Mitteln dahin zu bringen, ebenso zu denken." George Orwell
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Beitrag
#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
Wobei diese, meiner persönlichen Meinung nach, nicht einmal so unrecht haben. Meine volle Zustimmung. ![]() Wenn man sieht welche "Spaßfahrzeuge" früher als LKW zugelassen und dementsprechend versteuert wurden, war es an der Zeit diesen Mißstand aufzuheben. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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Beitrag
#7
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 4769 Beigetreten: 20.01.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 7902 ![]() |
Im Übrigen liegt dem BFH ein diesbezüglicher Sachverhalt zu einer Grundsatzentscheidung vor, welche baulichen Besonderheiten vorliegen müssen, damit es sich um einen Lkw handelt. Die Frage ist nur, wann die Entscheidung gefällt wird.
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Beitrag
#8
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2066 Beigetreten: 16.09.2003 Wohnort: Nordhessen Mitglieds-Nr.: 71 ![]() |
Hier liegt das Problem --> nach StVZO LKW aber die Finanzämter machen etwas anderes daraus. Wobei diese, meiner persönlichen Meinung nach, nicht einmal so unrecht haben. Denn warum sollte man einen Doppelkabiner, der für fünf Leute gut Platz bietet, nur weil er noch mit einer offenen Pseudo-Ladefläche ausgestattet ist, wesentlich billiger versteuern, als einen ansonsten gleich großen Pkw mit Kofferraum? Wenn ein Pickup wirklich als Arbeitstier gebraucht wird und eine entsprechend große Nutzfläche hat, sieht die Sache wieder anders aus. Wobei diese, meiner persönlichen Meinung nach, nicht einmal so unrecht haben. Meine volle Zustimmung. ![]() Wenn man sieht welche "Spaßfahrzeuge" früher als LKW zugelassen und dementsprechend versteuert wurden, war es an der Zeit diesen Mißstand aufzuheben. Weil hier leider, je nach Bundesland und Finanzamt, auch verschiedene Bauunternehmen betroffen sind, die z.B. ein T4 pritsche Doppelkabine haben, die mit 5 Leuten + auf Ihrer Ladefläche Sand + Baumaterial und auf dem Anh. den Minibagger befördern. -------------------- ...sing mei Sachse sing....
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