Strafrahmen bei Übertretungen der Sozialvorschriften, Deutschland und EU |
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Strafrahmen bei Übertretungen der Sozialvorschriften, Deutschland und EU |
24.09.2007, 10:06
Beitrag
#1
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 71 Beigetreten: 20.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15501 |
ich habe auf den Seiten der Wirtschaftskammer Wien folgende, interessante Zusammenstellung gefunden: Länderinformationen betreffend Strafrahmen bei Übertretungen der Sozialvorschriften im Straßenverkehr (EU VO 561/2006) Die folgenden Informationen wurden uns dankenswerterweise von den zuständigen Außenhandelsstellen zur Verfügung gestellt und stellen einen Überblick über den Strafrahmen/die Strafrahmen im Hinblick auf Übertretung der Vorschriften betr. Lenk- und Ruhezeiten im Hinblick auf die EU Verordnung 561/2006 in den verschiedenen EU-Mitgliedsländern dar. Hinweis: Allfällige „Sicherheitsleistungen" in den einzelnen Ländern sind NICHT berücksichtigt! Diese Strafrahmen beziehen sich ausschließlich auf oben genannte Übertretungen. Naturgemäß kann es durch eine Verkettung von Übertretungen (bspw. im Hinblick auf das Kontrollgerät, fehlende Dokumente etc.) zu einer höheren Bestrafung als hier angegeben kommen. Wir haben die Informationen nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen, diese Unterlage erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit! -------------------- Gruß Chris
Alle Menschen sind klug. Die einen vorher, die anderen nachher. |
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18.10.2007, 12:27
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 4972 Beigetreten: 13.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4923 |
Bußgeldkatalog Sozialvorschriften
Stand: Juli 2008 Der Beitrag wurde von frankenstein bearbeitet: 29.10.2008, 15:03
Bearbeitungsgrund: neuen Link gesetzt
-------------------- Locker bleiben, gaaaaaanz locker !
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