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> Kurzzeitkennzeichen auserhalb des Wohnsitzes
Polo86_50
Beitrag 12.10.2007, 21:52
Beitrag #1


Neuling


Gruppe: Neuling
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Hallo Leute.

Bräuchte mal dringend eure Hilfe.

Also ich habe alle erforderliche Dokumente für ein Kurzzeitkennzeichen vorliegen.

Ich bin vor kurzem nach Mannheim gezogen und habe mich auch hier Wohnhaft gemeldet.

Nun steht aber mein Auto in Dortmund bei meinen Eltern. Habe nächste Woche Urlaub und wollte mit meinem
Auto zum Tüv und in die Werkstatt etc. (in Dortmund)

Sonntag fährt mein Zug nach Dortmund. (Gebucht)

Jetzt fiel mir ein, dass es evtl. Probleme bei der Zulassung geben könnte (in Dortmund), da ich ja meinen Wohnsitz nicht mehr in Dortmund habe. (Personalausweis geändert.) Sondern in Mannheim.

Oder spielt das bei einem Kurzzeitkennzeichen nicht so die Rolle??

Beispiel: Wenn ich mir diese Woche hier die Kennzeichen in Mannheim geholt hätte, dann hätte ich vielleicht nurnoch 1 - 2 Tage nächste Woche übrig.


Nun habe ich die Chance verspielt, mir noch schnell in Mannheim eins zu holen.

Bitte helft mir, ist wirklich dringend. Arbeitet nicht einer von euch bei einer Zulassungstelle??


Danke + Gruß

Michael
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El Bestrafo
Beitrag 12.10.2007, 22:00
Beitrag #2


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Du kannst dir bei jeder Zulassungsstelle ein Kurzzeitkennzeichen holen. Wichtig ist die bestimmungsmäßige Benutzung. Die Kurzzeitkennzeichen sind mit dem Tag der Zuteilung nur 5 Tage gültig.


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Wir sind die Guten
Einen Verkehrsverstoß kann man auch ohne Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer begehen.
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Polo86_50
Beitrag 12.10.2007, 22:03
Beitrag #3


Neuling


Gruppe: Neuling
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Und das ist 100 % Sicher?? Hast du das selber schonmal gemacht??
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jfk
Beitrag 12.10.2007, 22:05
Beitrag #4


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Ich hätte genauso geantwortet.

Zumindest kenne ich die Regelung von vor ein paar Jahren so.


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Verstehen kannst Du dein Leben nur rückwärts. Leben musst Du es vorwärts.

Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist - gewöhnlich wegen Bauarbeiten gesperrt.
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Peter Lustig
Beitrag 13.10.2007, 10:43
Beitrag #5


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Ich kenne es auch nicht anders. KZK kannst Du bei jeder Zulassungsstelle bekommen. Du musst Dich mit Deinem Personalausweis oder Pass plus Anmeldebestätigung für Deinen Wohnort ausweisen und eine gültige Versicherungsbestätigung vorlegen.
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Andreas
Beitrag 13.10.2007, 11:25
Beitrag #6


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Zitat (Polo86_50 @ 12.10.2007, 23:03) *
Und das ist 100 % Sicher??


Ja


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Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
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Kai R.
Beitrag 15.10.2007, 08:51
Beitrag #7


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ja, habe ich schon x-fach gemacht, da ich in LEV wohne und die Zulassungsstelle in GL auf meinem Arbeitsweg liegt.

Grüße

Kai


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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Peter Lustig
Beitrag 15.10.2007, 16:48
Beitrag #8


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Infoseite des GdV. Unter dem Stichwort Kurzzeitkennzeichen findest Du die obigen Aussagen nochmals bestätigt:
Zitat
Ein Kurzzeitkennzeichen kann bei jeder Zulassungsstelle in Deutschland, unabhängig vom Wohnsitz des Kennzeicheninhabers, beantragt werden. Wer z. B. ein stillgelegtes Fahrzeug aus Hamburg kaufen und überführen möchte, kann die Kurzzeitkennzeichen auch in Hamburg beantragen.
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