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> Gefälschter belgischer FS
Mr.T
Beitrag 09.11.2007, 17:56
Beitrag #1


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Von @birol per Meldung erhalten:
Zitat
hallo erstmal ich habe da ein probleem ich hatte ein belgischen rosa eu führerschein seid fünf jahren wollte dies umschreiben hat sich aber herausgestellt das es ein gefälschter ist nun droht mir staatsanwalt was nun was erwartet mich bin verh hab kinder und brauche das führerschein schnellst möglich wieder was muss ich machen


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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darkstar
Beitrag 09.11.2007, 18:01
Beitrag #2


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Warum hast du einen belgischen FS und wer hat dir den FS "ausgestellt"? think.gif

mfg
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nachteule
Beitrag 10.11.2007, 00:03
Beitrag #3


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Hallo, Birol,

pauschal lässt sich nicht so einfach sagen, was auf Dich zukommt.

Zunächst wird die Staatsanwaltschaft wissen wollen, von wem Du den Führerschein hast, wer diesen Führerschein hergestellt hat, warum Du diesen Führerschein hast usw.

Je nachdem, wie diese Fragen beantwortet werden, oder was die Ermittlungen ergeben, könnte ich mir vorstellen, dass eine Anzeige wegen Urkundenfälschung, Urkundenmißbrauch und sicher auch Fahren ohne Fahrerlaubnis in mehreren (oder in vielen) Fällen gegen Dich erstattet wird (die Aufzählung beinhaltet sicher noch nicht alle Straftatbestände, die erfüllt sein können).

Die Folgen, die auf Dich zukommen können: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe (evtl. auf Bewährung), ggf. auch eine Sperrfrist für die Erteilung einer (neuen?) Fahrerlaubnis.

Ich gehe davon aus, dass Du entweder von den Kollegen oder aber von der Staatsanwaltschaft darüber informiert wurdest, dass Du zur Zeit auf keinen Fall irgend ein fahrerlaubnispflichtiges Fahrzeug führen darfst, bevor Du nicht einen gültigen Führerschein in Deinen Händen hast.

Wenn Du keine wirklich gute Begründung für den Besitz dieses gefälschten Führerscheines hast, glaube ich nicht einmal, dass Du Dir in nächster Zeit Gedanken darüber machen musst, ganz regulär eine Fahrerlaubnis zu erwerben.

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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Mr.T
Beitrag 12.11.2007, 10:55
Beitrag #4


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Gerade von @birol per Meldung erhalten:

Zitat
ich habe das führerschein in belgien bekommen wo ich derzeit dort gearbeitet habe aber die firma ging inerhalb ein paar mon pleite waren auch ausländer daher kein arbeitsvertrag bekommen kein abrechnung nichts die leute habe ich seiddem auch nicht gesehen das liegt über fünf jahre zurück habe das führerschein auch nur zwei monate in deutschland in anspruch genommen bis dahin bin ich auch nicht gefahren wollte auch eigentlich nach der umschreibung fahren da ich mir auch nicht so sicher war ob ich überhaupt darf und im mom fahre ich auch kein auto warte auf den bescheid von dem staatsanwalt und übe schon mal meine fragebögen



*** Anmerkung Moderator:
@birol:
bitte zum Antworten nicht benutzen. Unterhalb des letzten Beitrages findest du . Damit kannst du deine Antwort selbst einstellen. Danke! wink.gif


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Gruß Mr.T

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darkstar
Beitrag 12.11.2007, 12:40
Beitrag #5


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Wie lange warst du in BEL gemeldet? Länger als 185 Tage? Mal einen dt. FS gehabt oder entzogen gewesen? think.gif

Zitat (Mr.T @ 12.11.2007, 10:55) *
im mom fahre ich auch kein auto warte auf den bescheid von dem staatsanwalt
Das ist schonmal eine gute Idee.
Zitat (Mr.T @ 12.11.2007, 10:55) *
und übe schon mal meine fragebögen
Wäre dies ein richtiger belgischer FS wäre weder eine Umschreibung um in D fahren zu dürfen nötig noch wenn eine Umschreibung durchgeführt werden soll das lernen von Fragebögen notwendig.

mfg
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birol
Beitrag 12.11.2007, 14:25
Beitrag #6


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ich war in belgien nicht gemeldet die 185tage reglung haut nicht hin habe den türkischer staatsangehörigkeit den führerschein haben wir in schnell kurs gemacht wo wir auch zum teil gar nicht da waren ausser mir haben einige andere es auch gemacht hab 900euro für bezahlt bin hier in deutschland geboren und war immer hier angemeldet in deutschland muss ich mpu mache wegen einigen vorstrafen aber ich habe bis heute im strassenverkehr keinerlei strafe weil ich auch im verkehr nicht teilgenommen hab.durch freude habe ich mitbekommen das mann mit ausländische führerschein auch hier fahren darf dann erst ist mir eingefallen das ich auch so eine hatte und gesucht gefunden ab nach strassenverkehramt und informiert ich muss es nicht umschreiben aber ich wollte es und da haben die mir den entzogen mit der begründung er sei gefälscht

ich wurde zweimal in deutschland fahren ohne fahrerlaubnis angehalten aber mit mofa die getunt war war über 50qm daher klasse m die ich nicht hatte ein jahr sperre jeweils bekommen danach hab ich mich auch nicht mehr drum gekümmert

was sollte ich den staatsanwalt erzählen ich habe da ein bischen panik die leute von denen ich es bekommen habe habe ich kein info mehr vielleicht hat man andere namen benutzt

und die bogen übe ich im vorab falls ich alles neu machen muss damit ich schonmal das wieder drin habe
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Andreas
Beitrag 12.11.2007, 14:27
Beitrag #7


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Zitat (birol @ 12.11.2007, 14:25) *
haben wir in schnell kurs gemacht wo wir auch zum teil gar nicht da waren


... und dann wunderst du dich, dass der Führerschein gefälscht sein könnte? think.gif


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Gast_klaus62_*
Beitrag 12.11.2007, 14:28
Beitrag #8





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Zitat (Andreas @ 12.11.2007, 14:27) *
Zitat (birol @ 12.11.2007, 14:25) *
haben wir in schnell kurs gemacht wo wir auch zum teil gar nicht da waren


... und dann wunderst du dich, dass der Führerschein gefälscht sein könnte? think.gif

Das sollte jeder lesen der vorhat einen FS im Ausland zu machen whistling.gif
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darkstar
Beitrag 12.11.2007, 14:33
Beitrag #9


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Zitat (birol @ 12.11.2007, 14:19) *
da haben die mir den entzogen mit der begründung er sei gefälscht
Ist ja auch kein Wunder wenn du schreibst:
Zitat
haben wir in schnell kurs gemacht wo wir auch zum teil gar nicht da waren
900€ wäre mir für einen gefälschten belgischen FS jedenfalls zuviel.

Das
Zitat (birol @ 12.11.2007, 14:19) *
einigen vorstrafen aber ich habe bis heute im strassenverkehr keinerlei strafe weil ich auch im verkehr nicht teilgenommen hab.
widerspricht sich aber mit dem...
Zitat (birol @ 12.11.2007, 14:19) *
ich wurde zweimal in deutschland fahren ohne fahrerlaubnis angehalten aber mit mofa die getunt war war über 50qm daher klasse m die ich nicht hatte
Eine MPU würde wahrscheinlich ca. 330€ kosten (ohne Vorbereitung). Findest du hier im Forum auch ein paar Threads dazu.

Zitat (birol @ 12.11.2007, 14:19) *
habe ich mitbekommen das mann mit ausländische führerschein auch hier fahren darf
Es ist kein Fahren ohne FE (solange es kein gefälschter ist), zum Rest laufen noch weitere Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof. (Ob noch eine MPU nachgefordert werden darf)
Zitat (birol @ 12.11.2007, 14:19) *
und die bogen übe ich im vorab falls ich alles neu machen muss damit ich schonmal das wieder drin habe
Das ist ein guter Gedanke. Denn ein gefälschter FS läßt sich nicht umschreiben. Also alles erneut inkl. Fahrschule.

Solange das Verfahren nicht durch ist, wird die FEB keine Fahrprüfungen genehmigen.

mfg
darkstar


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birol
Beitrag 12.11.2007, 15:20
Beitrag #10


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genau das ist es die führerscheinstelle kann mein antrag auf neuerteilung nicht in bearbeitung nehmen bis da ein urteil fällt meine sorge ist wie schlecht würde das urteil für mich fallen hätte ich es mal nicht wieder gefunden meine sorge ist wegen freiheitsstrafe und speerfrist geld wäre nicht das problem man geht schlieslich für arbeiten

wen ich die aussage bei dem staatsanwalt mache mache ich mich ja automatisch schuldig sollte ich lieber da nix sagen

sollte ich vielleicht ein anwalt einschalten wie weit könnten die mir helfen eigentlich halte ich nichts von rechtsanwälten rechtsanwalt heist für mich das er eine bessere lüge darstellen kann als ich aber ich habe ja kein grund zu lügen sage es wie es auch war
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GerhardNL
Beitrag 12.11.2007, 15:33
Beitrag #11


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Hallo,

auf keinen Fall ohne Anwalt eine Aussage machen! Auf Urkundenfälschung stehen bis zu 5 Jahre Gefängnis!

Es kommt auch nicht darauf an, irgend eine Lüge zu erzählen. Du hast wahrscheinlich angenommen, dass der belgische "Führerschein" echt war, sonst hättest Du nicht so viel Geld dafür hingelegt. Auch wenn diese Annahme sicherlich reichlich naiv war. Und Du hättest wohl auch nicht versucht, den FS umzutauschen, wenn Du gewusst hättest, dass er gefälscht ist. Alles Indizien für Deine Unschuld, mit denen ein Anwalt sehr wahrscheinlich eine Einstellung des Verfahrens gegen Dich erreichen kann.

Allerdings: Egal wie es ausgeht, Du hast noch nie einen gültigen Führerschein besessen, musst also, wenn Du einen haben willst, alles was dazugehört, also Fahrstunden, theoretische und praktische Prüfung, noch machen.

MfG
Gerhard


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Ich bremse nicht für Radarfallen.

Toyota Prius:
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birol
Beitrag 12.11.2007, 15:51
Beitrag #12


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ja die komplete fahrschule muss ich machen damit bin ich ja auch einverstanden
also am besten ein anwalt einschalten der die sache übernimmt
gibt es da ein emfpehlung von einem rechtsanwalt für die sache

davon abgesehen ich habe es ja nicht gefälscht warum droht mir dann die haftstrafe
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Gast_klaus62_*
Beitrag 12.11.2007, 15:55
Beitrag #13





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Zitat (birol @ 12.11.2007, 15:51) *
davon abgesehen ich habe es ja nicht gefälscht warum droht mir dann die haftstrafe

Wenn du Falschgeld in Umlauf bringst gehts dir ja auch an den Kragen
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birol
Beitrag 12.11.2007, 16:00
Beitrag #14


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mit falschgeld hab ich nichts zu tun
aber wen ich betrogen wurde und die betrüger nicht auffindbar sind warum sollte ich dann für die tat bestraaft werden
hätte ich es gewusst das es gefälscht ist wäre ich gar nicht umschreiben beantragt ich habe panik vor dem staatsanwalt


ist einer von euch vielleicht staatsanwalt?
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Gast_klaus62_*
Beitrag 12.11.2007, 16:05
Beitrag #15





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Zitat (birol @ 12.11.2007, 16:00) *
mit falschgeld hab ich nichts zu tun

Hab ich ja auch nicht so gemeint laugh2.gif
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darkstar
Beitrag 12.11.2007, 16:06
Beitrag #16


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Zitat (birol @ 12.11.2007, 15:20) *
genau das ist es die führerscheinstelle kann mein antrag auf neuerteilung nicht in bearbeitung nehmen bis da ein urteil fällt meine sorge ist wie schlecht würde das urteil für mich fallen hätte ich es mal nicht wieder gefunden meine sorge ist wegen freiheitsstrafe und speerfrist geld wäre nicht das problem man geht schlieslich für arbeiten
Ich denke das in ca. 3 Monaten die Sache durch ist wenn ein Strafbefehl ergeht, wenn es zum Verfahren kommt ca. 6 Monate. Freiheitsstrafe halte ich für unwahrscheinlich, eine Sperrfrist ist aber durchaus möglich. Ist auch die Frage wieviele Fahrten nachgewiesen werden und wie lange die anderen FoFE her sind. Wirklich nicht in D gefahren? think.gif
Zitat (birol @ 12.11.2007, 15:20) *
wen ich die aussage bei dem staatsanwalt mache mache ich mich ja automatisch schuldig sollte ich lieber da nix sagen
sollte ich vielleicht ein anwalt einschalten wie weit könnten die mir helfen eigentlich halte ich nichts von rechtsanwälten rechtsanwalt heist für mich das er eine bessere lüge darstellen kann als ich aber ich habe ja kein grund zu lügen sage es wie es auch war
Ein Anwalt ist nicht vorrangig dazu da die "bessere Lüge" zu erfinden. Er kann aber aus dem was nachweisbar dich sicher besser verteidigen als wenn du es selbst versuchst. Ob dann Kosten und Nutzen in Relation stehen ist immer die Frage.
Ein Indiz dafür das du es wirklich nicht wußtest, ist ja das du quasi freiwillig umschreiben wolltest und nicht auf der Straße angetroffen wurdest.
Zitat (birol @ 12.11.2007, 15:51) *
also am besten ein anwalt einschalten der die sache übernimmt
gibt es da ein emfpehlung von einem rechtsanwalt für die sache
Solltest du einen Anwalt einschalten nimm einen auf Verkehrsrecht/Strafrecht spezialisierten und keinen Wald- und Wiesenanwalt.
Zitat (birol @ 12.11.2007, 15:51) *
davon abgesehen ich habe es ja nicht gefälscht warum droht mir dann die haftstrafe
§§ 267 StGB
Zitat
(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Zitat
ist einer von euch vielleicht staatsanwalt?
Soweit ich weiß recht sicher nein. Es gibt aber Anwälte hier im Board. Es wäre nicht fair einen davon zu empfehlen. Das beste ist, du schaust im Telefonbuch/Internet nach Verkehrsrechtsanwälten in deiner Gegend. (So du einen einschalten willst) Zumindest eine Erstberatung kann nicht soviel kosten, ob du dich dann von ihm auch vertreten läßt ist eine andere Sache.

mfg
darkstar


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birol
Beitrag 12.11.2007, 16:11
Beitrag #17


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bin auch vorbestraft war sogar im knast vor sechs jahren für sieben monate in ofene volzug wegen btmg
seid drei jahren habe ich weder bewehrung weder sontige eintragung bin seid sechs jahren auch nicht mehr straffällig geworden hab geheiratet und familie
würde das den staatsanwalt auch beeinflussen da ich öfters in erscheinung getreten bin

ich habe nur zwei monate mit dem führerschein rum gefahren mit meinem auto die ich gekauft und angemeldet habe auf meinem namen und in den zwei monaten habe ich zwei mal strafzettel bekommen wegen falsch parken mehr auch nicht das gebe ich ja alles selber zu wie gesagt ich wurde viel misverstanden weil ich versuche die wahrheit zu sagen vestehen mich staatsanwälte sowie richter falsch und haben ein falsches bild von mir bekommen was bei dem fall auch das so kommen wird
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darkstar
Beitrag 12.11.2007, 16:12
Beitrag #18


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Zitat (birol @ 12.11.2007, 16:06) *
bin auch vorbestraft war sogar im knast vor sechs jahren für sieben monate in ofene volzug wegen btmg
seid drei jahren habe ich weder bewehrung weder sontige eintragung bin seid sechs jahren auch nicht mehr straffällig geworden hab geheiratet und familie
würde das den staatsanwalt auch beeinflussen da ich öfters in erscheinung getreten bin
Das kommt darauf an, was davon im Bundeszentralregister noch eingetragen ist und was nicht. Das kann man aus dem Forum nicht beantworten. Positiv ist ein gute Sozialprognose auf jeden Fall.

Da ja nun tröpfchenweise doch mehr Wissen raussickert, kann es durchaus sein, das die MPU auf eine Drogenfragestellung erweitert wird. Dann wäre die MPU aufwendiger (Abstinenznachweis) und auch teurer.

mfg
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birol
Beitrag 12.11.2007, 16:13
Beitrag #19


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ich bereue es überhaupt das führerschein dort gemacht zu haben
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darkstar
Beitrag 12.11.2007, 16:16
Beitrag #20


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Zitat (birol @ 12.11.2007, 16:11) *
ich habe nur zwei monate mit dem führerschein rum gefahren mit meinem auto die ich gekauft und angemeldet habe auf meinem namen und in den zwei monaten habe ich zwei mal strafzettel bekommen wegen falsch parken
Das würde ich mir stark überlegen ob ich das erzähle, denn es wäre ein Beweis das Fahren ohne FE vorlag. So hast du nur erstmal Urkundenfälschung am Hals. Die Strafzettel werden auch nicht registriert. Ein Halter eines KfZ braucht auch keine Fahrerlaubnis zu haben, sodaß es da zu keinen Problemen kommt.

Wie gesagt, wenn noch keine Fahrten aktenkundig sind: Klappe halten.
Zitat (birol @ 12.11.2007, 16:13) *
ich bereue es überhaupt das führerschein dort gemacht zu haben
Glaub ich dir... sad.gif . Schreib wies weitergeht, spätestens dann wenn die MPU ansteht, kann man dir wieder gut helfen. Scheint ja auch schon länger her zu sein, das du "straffällig" warst. Das sind dann halt noch Nachwirkungen davon.

mfg
darkstar


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birol
Beitrag 12.11.2007, 16:21
Beitrag #21


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mpu alles jeglichen test können die durchführen habe kein angst von sowas weil ich auch seid dem nichts mit solche geschichten zu tun habe es ist mir alles recht meine grösste angst ist staatsanwalt wen ich das wort höre kriege ich schon panik ich konnte zwei mal der staatsanwalt meine unschuld nicht beweisen man hat es aus anderen perspektive gesehen und zum urteil gebracht


auf strasse wurde ich die zeit nicht angehalten war weder zu schnell od zu langsam keine rote gelbe ampel nichts nur das ich von mir aus dahin gegangen bin weil ich auch das gefühl von hatte das da was nicht stimmt

wen ich wüsste das ein anwalt mir helfen könnte so da ich nicht zu diese anhörung muss weil da würde ich noch mehr die wahrheit ausagen was für mich später schlecht wäre bin in eine sackgasse weis nicht wohin

Abstinenznachweis was heist das?
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darkstar
Beitrag 12.11.2007, 16:31
Beitrag #22


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Zitat (birol @ 12.11.2007, 16:18) *
mpu alles jeglichen test können die durchführen habe kein angst von sowas weil ich auch seid dem nichts mit solche geschichten zu tun habe
Eine MPU ist aber teilweise etwas tricky. Da sollte man sich zumindest vorbereiten. Letztlich bekommt aber jeder eine Chance.
Zitat (birol @ 12.11.2007, 16:18) *
es ist mir alles recht meine grösste angst ist staatsanwalt wen ich das wort höre kriege ich schon panik ich konnte zwei mal der staatsanwalt meine unschuld nicht beweisen man hat es aus anderen perspektive gesehen und zum urteil gebracht
Ein Anwalt holt aber für dich das beste raus was geht. Wenn du keinen nimmst, wirst du dich später immer fragen ob einer was gebracht hätte. Ich persönlich würde eine Erstberatung machen lassen und danach entscheiden je nachdem was er sagt.
Zitat (birol @ 12.11.2007, 16:18) *
auf strasse wurde ich die zeit nicht angehalten war weder zu schnell od zu langsam keine rote gelbe ampel nichts nur das ich von mir aus dahin gegangen bin weil ich auch das gefühl von hatte das da was nicht stimmt
Das ist erstmal schön und gut. Mein Rat: Keinesfalls von den Fahrten was erzählen es sei denn der Anwalt meint es ist von Vorteil.

Ich würde sagen das du erst fahren wolltest, wenn du deinen dt. FE in Händen hälst, deswegen wolltest du umschreiben. Mehr Infos kann ich kaum geben, da Rechtsberatungsgesetz und ich bin kein Anwalt. wink.gif

Zitat (birol @ 12.11.2007, 16:21) *
wen ich wüsste das ein anwalt mir helfen könnte so da ich nicht zu diese anhörung muss weil da würde ich noch mehr die wahrheit ausagen was für mich später schlecht wäre bin in eine sackgasse weis nicht wohin
Von wem kommt die Anhörung? Staatsanwaltschaft oder Polizei? think.gif Letztlich bist du aber Beschuldigter einer Straftat und hast das Recht zu schweigen. Allein wenn du was erzählst sollte es schon die Wahrheit sein. Was du erzählen sollst (z.B. wo genau du die "FE" erworben hast, Kontaktpersonen etc.) und was nicht (die Fahrten in D) kann dir am besten ein RA nach Akteneinsicht sagen.
Zitat (birol @ 12.11.2007, 16:21) *
Abstinenznachweis was heist das?
Wenn du wegen BtM verurteilt worden bist, dann kann es sein das du eine Drogenfragestellung bei der MPU hast insbesondere wenn Konsumangaben vorliegen. DAVOR mußt du einen Abstinenznachweis führen, das heißt Haaranalyse oder Urinscreens über einen gewissen Zeitraum. (meist ca. 6 Monate- 1 Jahr) Das kommt aber darauf an, ob die Sache mit BtM damals noch verwertbar ist. Das kann man von hier schwer klären.

mfg
darkstar


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birol
Beitrag 12.11.2007, 16:42
Beitrag #23


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meine sorge wr das ich nicht genau sagen kann von wem ich es bekommen habe
wen ich den anhörung termin bekomme kann ich da nicht sagen das ich dazu nichts sagen möchte und die strafe dafür dann büse was würde mann an strafe ausgeben

damalige straftat wegen btmg war 500g haschisch verkauft zu haben habe vier monate dafür und drei monate fahren wegen ohne fahrerlaubnis mit mofa insgesamt sieben monate auf zwei jahre bewärung und das alte bewährung wurde wiederrufen und war im bau auf zwei drittel kamm ich raus also vier monate rest strafe auf drei jahre bewährung letzendlich war die komplete bewährung vor vier jahren abgelaufen

ich komme aus duisburg und hier wird straftaten bischen sehr unter die lupe genommen ich wette das ich die höchststrafe bekommen werde

der herr vom strassenverkehrsamt der mir mein führerschein entzogen hat hat mir anfangs eine vorläufige ausgestellt die ich nach eine woche wieder abgegeben habe wo die noch bis ende nov gültig war der herr hat mir dort gesagt das er auch in die akte schreiben wird das ich mit strassenverkehrsamt zusammen gearbeitet habe und das die sache schnellst möglichst bearbeitet wird wäre das auch ein plus punkt vielleicht für mich weil ich den vorläufigen auch frühzeitig wieder abgegeben habe
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Mr.T
Beitrag 12.11.2007, 16:43
Beitrag #24


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Zitat (birol @ 12.11.2007, 16:39) *
ich komme aus duisburg und hier wird straftaten bischen sehr unter die lupe genommen ich wette das ich die höchststrafe bekommen werde

Du hast wohl zuviel Tatort mit Schimanski geschaut. unsure.gif


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Gruß Mr.T

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birol
Beitrag 12.11.2007, 16:47
Beitrag #25


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den vorläufigen habe ich bekommen in der zeit wo die den ausländischen untersucht haben und festgestellt haben das es gefälscht ist musste ich den vorläufigen abgeben

nein leider nicht ich kenne zwar tatort aber zu viel gesehen glaube ich ich sage wie es ist und nicht anders

die anhörung soll von staatsanwalt kommen so die aussage von strassenverkehrsamt

hatte eine schlimme vergangenheit war auch für mich sehr schwer aber man war jung und auch mal dumm und naiv naiv bin ich glaube ich immer noch aber durch fehlern habe ich viel gelernt
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darkstar
Beitrag 12.11.2007, 17:00
Beitrag #26


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Zitat (birol @ 12.11.2007, 16:42) *
meine sorge wr das ich nicht genau sagen kann von wem ich es bekommen habe
Sagen wir so: Ich weiß nicht ob ich mich nach 5 Jahren noch an sowas erinnern würde. Schöner für den Staatsanwalt wäre aber zweifellos diese Leute benennen zu können.
Zitat (birol @ 12.11.2007, 16:42) *
wen ich den anhörung termin bekomme kann ich da nicht sagen das ich dazu nichts sagen möchte und die strafe dafür dann büse was würde mann an strafe ausgeben
Kann man wirklich schwer sagen, wenn du kein unbeschriebenes Blatt bist. Ich würde auf jeden Fall mit einer Geldstrafe rechnen. Sperrfrist möglich. Freiheitsstrafe unwahrscheinlich.
Zitat (birol @ 12.11.2007, 16:42) *
damalige straftat wegen btmg war 500g haschisch verkauft zu haben habe vier monate dafür und drei monate fahren wegen ohne fahrerlaubnis mit mofa insgesamt sieben monate auf zwei jahre bewärung und das alte bewährung wurde wiederrufen und war im bau auf zwei drittel kamm ich raus also vier monate rest strafe auf drei jahre bewährung letzendlich war die komplete bewährung vor vier jahren abgelaufen
Ich habe leider keine Kenntnis ob das noch im Bundeszentralregister auftaucht. In deiner FS-Akte kann es durchaus noch drin sein, das FoFE müßte noch drin sein, da eine Sperrfrist angeordnet wurde. Bezügl. BtM käme es darauf an, ob du auch Konsumangaben gemacht hast um im Strafrecht günstiger wegzukommen. (was die meisten tun, was aber im FS-Recht dann wieder gegen einen spricht)
Zitat (birol @ 12.11.2007, 16:47) *
hatte eine schlimme vergangenheit war auch für mich sehr schwer aber man war jung und auch mal dumm und naiv naiv bin ich glaube ich immer noch aber durch fehlern habe ich viel gelernt
Glaub ich dir wirklich. Gehe es an. Wir hatten hier schon welche die wegen FoFE im Knast saßen und die haben die MPU auch geschafft und Fahren jetzt draußen rum.

Was ich nicht erzählen würde wäre außerdem wie du die FE erworben hast. Wenn du es so erzählst wie hier dann müßte einem eigendlich klar werden das dies nicht legal sein kann und auf einen "Kauf-FS" hinausläuft. DAS du die FE erworben hast läßt sich hingegen kaum leugnen aber WIE wird man nach 5 Jahren wohl kaum nachvollziehen können.

mfg
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birol
Beitrag 12.11.2007, 17:11
Beitrag #27


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ich bedanke mich erstmal ich habe jetz ein termin mit einem anwalt aus meiner nähe gemacht für morgen mal schauen was er über das alles sagen tut ich melde mich die tage wieder um euch auch zu schreiben was daraus gekommen ist od auch andere fragen

also besser gar nicht sagen wie ich es bekommen habe sonders sagen kann mich an die zeit nicht mehr erinnern
und bei der btmg sache war ich derzeit auch konsument aber mir wurde auch noch nie urin od haarprobe entnommen
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darkstar
Beitrag 12.11.2007, 17:37
Beitrag #28


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Zitat (birol @ 12.11.2007, 17:11) *
ich bedanke mich erstmal ich habe jetz ein termin mit einem anwalt aus meiner nähe gemacht für morgen mal schauen was er über das alles sagen tut ich melde mich die tage wieder um euch auch zu schreiben was daraus gekommen ist od auch andere fragen
Gern. wavey.gif
Zitat (birol @ 12.11.2007, 17:11) *
also besser gar nicht sagen wie ich es bekommen habe sonders sagen kann mich an die zeit nicht mehr erinnern
Es wäre möglich zu sagen das es da keine Auffälligkeiten gegeben hat die dir aufgefallen wären. Hättest du einen Verdacht gehabt das mit dem FS was nicht stimmt hättest du ihn wohl kaum versucht umzuschreiben. wink.gif Die Zulassungsstelle könnte bestätigen das die ganze Zeit kein Auto auf dich gemeldet war, was zumindest ein schwaches Indiz ist das du nicht gefahren bist. Urkundenfälschung läßt sich wohl kaum leugnen, es geht aber darum das es nicht mehr wird. Wenn du sagst das du gefahren bist, wird das totsicher mit angeklagt (FoFE in x-Fällen) was ich vermeiden würde.
Zitat (birol @ 12.11.2007, 17:11) *
und bei der btmg sache war ich derzeit auch konsument aber mir wurde auch noch nie urin od haarprobe entnommen
Wenn du aktenkundiger Konsument warst reicht das.

Berichte mal was beim RA rauskam, am besten du strukturierst bis dahin mal deine Vorstrafen: Datum und Strafe. Dann kann er auch abschätzen was noch nicht getilgt ist. Weiterhin wäre wichtig was du noch auf der FEB beim Umschreiben so erzählt hast, damit nach Akteneinsicht durch den RA nicht noch mehr rauskommt. Eine Erstberatung ist meiner Ansicht nach kein rausgeschmissenes Geld.

Es kann ja auch sein, das ein RA aus dem Board noch was zu der Aussage des anderen RA schreibt. Dann hast du noch eine 2. Meinung und zwar von jemand der nicht vorrangig dein Bestes (Geld) will.

mfg
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Uwe W
Beitrag 12.11.2007, 18:19
Beitrag #29


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Zitat (darkstar @ 12.11.2007, 17:37) *
Urkundenfälschung läßt sich wohl kaum leugnen, es geht aber darum das es nicht mehr wird. Wenn du sagst das du gefahren bist, wird das totsicher mit angeklagt (FoFE in x-Fällen) was ich vermeiden würde.

Urkundenfälschung (bzw. das Gebrauchmachen einer falschen Urkunde) ist allerdings eine Straftat, für die man nur bei vorsätzlicher Begehung bestraft wird. Wenn die Fälschung so gut war, dass ein Laie das nicht erkennen kann, und wenn Du selber keine Angaben über die Umstände des Erwerbs machst, ist es nicht klar, dass man Dir dieses nachweisen kann. Ich denke deshalb, dass Du gute Chancen hast, dass der Vorwurf der Urkundenfälschung nicht durchkommt.

Um wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis bestraft zu werden, reicht es aber aus, dass Du aufgrund von fahrlässigem Verhalten nicht erkannt hast, dass der Führerschein gefälscht war. Hier kann man Dir also einfacher eine Schuld nachweisen, wenn Du Fahrten mit dem falschen Führerschein gestehen solltest.

Ich denke aber, dass Dir Dein Anwalt schon alles erklären wird: Du wirst ohne ihn keine Aussagen mehr machen. Und Dein Anwalt wird dann aufgrund einer Akteneinsicht feststellen, welche Beweise die Staatsanwaltschaft gegen Dich hat.


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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birol
Beitrag 13.11.2007, 12:22
Beitrag #30


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hallo
habe heute morgen eine nachricht von polizeipräsidium bekommen in dem es steht das ich zur eine aussage als beschuldigter hin gehen muss wegen urkundenfälschung
habe gleich um halb fünf bei einem anwalt in meiner nähe termin
ich muss achon am 23 zur aussage könnte der anwalt bis dahin eine akteneinsicht anordnen so das ich vielleicht auch gar nicht zur aussage muss habe jetz noch mehr panik
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Gast_klaus62_*
Beitrag 13.11.2007, 12:24
Beitrag #31





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Zitat (birol @ 13.11.2007, 12:22) *
hallo
habe heute morgen eine nachricht von polizeipräsidium bekommen in dem es steht das ich zur eine aussage als beschuldigter hin gehen muss wegen urkundenfälschung
habe gleich um halb fünf bei einem anwalt in meiner nähe termin
ich muss achon am 23 zur aussage könnte der anwalt bis dahin eine akteneinsicht anordnen so das ich vielleicht auch gar nicht zur aussage muss habe jetz noch mehr panik

Du musst da gar nicht hin.
Das wird dein Anwalt jetzt dann alles für dich klären
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Uwe W
Beitrag 13.11.2007, 12:27
Beitrag #32


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Einer polizeilichen Vorladung muss man als Beschuldigter nicht Folge leisten.
Und selbst wenn man hingeht, ist man nicht verpflichtet auszusagen. Man hat also die Gelegenheit auszusagen, muss es aber nicht.

Das wird Dir Dein Anwalt aber wohl auch noch erklären.
Ob Dein Anwalt bis zum 23.11. Akteneinsicht bekommt, spielt deshalb erst einmal keine Rolle.
Nachteile sind für Dich ja mit einer Verweigerung der Aussage nicht verbunden.


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birol
Beitrag 13.11.2007, 12:32
Beitrag #33


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ich hoffe es das der anwalt es so macht wie ihr das sagt um halb fünf wird der mir dann des weiteren wohl erklären ich schreibe wieder sobald ich wieder da bin
und ich denke das die anzeige auch nur wegen urkundenfälschung ist das andere würde dann ja auch noch im schreiben mit stehen od kommt das alles gesondert ein nach dem anderen

mich wundert warum von polizei und nicht staatsanwalt

was würde mich der anwalt kosten so im durchschnitt nicht das ich da auch überm tisch gezogen werde
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THOR
Beitrag 13.11.2007, 13:31
Beitrag #34


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Die Polizei ermittelt noch.

Nicht hingehen ist kein Problem und bringt keine Nachteile. Nett ist es dies telefonisch mitzuteilen (und dabei auf keinen Fall was über die Sache aussagen).


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Gruß

THOR
Ein Quad (von lat. quatuor „vier“) ist ein Fahrzeug mit vier Rädern. Man könnte es als Motorrad mit 4 Rädern bezeichnen.
FZV (FahrZeugVerunstaltung), StVZO + StVO kann man dsbzgl. als Quatsch aus deutschland bezeichnen!

Treffen 10./11./12.10 ? Bundesland Franken
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birol
Beitrag 13.11.2007, 17:23
Beitrag #35


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beim anwalt war ich eben ich brauche schonmal zur der aussage termin nicht hin
es sieht aber nicht so besonderlich aus für mich die anklage wegen urkundenfälschung bleibt und fahren ohne führerschein würde noch dazu kommen
das ganze kostet mich nochmal 800-1000euro

ich verstehe die welt nicht mehr ich glaube ich werde nie in deutschland ein führerschein machen können
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Mr.T
Beitrag 13.11.2007, 17:26
Beitrag #36


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Zitat (birol @ 13.11.2007, 17:23) *
beim anwalt war ich eben ich brauche schonmal zur der aussage termin nicht hin

Das hast du ja auch schon hier erfahren. cool.gif


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Kai R.
Beitrag 13.11.2007, 17:56
Beitrag #37


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Zitat (birol @ 13.11.2007, 17:23) *
beim anwalt war ich eben ich brauche schonmal zur der aussage termin nicht hin
es sieht aber nicht so besonderlich aus für mich die anklage wegen urkundenfälschung bleibt


okay

Zitat (birol @ 13.11.2007, 17:23) *
und fahren ohne führerschein würde noch dazu kommen


warum das denn?

Zitat (birol @ 13.11.2007, 17:23) *
das ganze kostet mich nochmal 800-1000euro


Anwaltskosten

Zitat (birol @ 13.11.2007, 17:23) *
ich verstehe die welt nicht mehr ich glaube ich werde nie in deutschland ein führerschein machen können


natürlich. Das haben wie beschrieben schon andere geschafft

Grüße

Kai


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Grüße

Kai

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birol
Beitrag 13.11.2007, 18:38
Beitrag #38


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ich traue es mir auch zu schaffen
der anwalt meinte wohl das man davon ausgehen wird das ich auto gefahren habe da ich ja das führerschein hatte
und vor einem mon war auch ein auto auf mich zugelassen zwar nur zwei mon habe den anwalt gesagt das mein schwester das auto genutzt hat das es halt nur auf mich angemeldet war

800-1000 euro anwaltskosten wen es zur eine verhandlung kommt das wir vor dem richter müssen

im mom ist kein auto auf mich zugelassen weder habe ich ein auto das ich fahre das waren auch nur die zwei mon das ein auto auf mich zugelassen war sonst nie in mein leben
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Kai R.
Beitrag 13.11.2007, 18:39
Beitrag #39


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Zitat (birol @ 13.11.2007, 18:38) *
der anwalt meinte wohl das man davon ausgehen wird das ich auto gefahren habe da ich ja das führerschein hatte


unbedingt gerichtsfest ist das aber nicht. Und zugeben würde ich das auch nicht. Abwarten.

Grüße

Kai


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Grüße

Kai

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birol
Beitrag 13.11.2007, 18:54
Beitrag #40


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ich bin mal gespannt wen es zur verhandlung kommt was ich da alles zahlen darf als harz vier empfänger

jetz hat der anwalt erstmal akteneinsicht beantragt um zu wissen was alles mir vorgeworfen wird
demnächst schreibt der mich dann an mal schauen was da alles rauskommt

der anwalt sagt egal ob ich es zu gebe od nicht das gericht wird davon ausgehen das ich gefahren habe sonst hätte ich ja das führerschein nicht gemacht wofür macht man führerschein um ein fahrzeug zu führen

der beweis dafür wäre ja das ich das führerschein habe das ich gefahren habe

weist vielleicht einer von euch wie lange sachen in bundeszentralregister bleiben
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Mr.T
Beitrag 13.11.2007, 19:24
Beitrag #41


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Zitat (birol @ 13.11.2007, 18:54) *
der beweis dafür wäre ja das ich das führerschein habe das ich gefahren habe

Wieso soll das ein Beweis sein? unsure.gif
Bist du sicher, dass du einen guten Anwalt erwischt hast?


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Gruß Mr.T

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corneliusrufus
Beitrag 13.11.2007, 20:00
Beitrag #42


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Lebensfremd war die Aussage des RA nicht. - Allerdings gibt es ja Umstände im von Dir geschilderten Sachverhalt, die eine Ausnahme möglich erscheinen lassen - so der freiwillige Umtauschversuch.

Dass die Anklage auch auf FoFE lauten wird, das wird so sein. Ob sie jedoch durchkommt, dass ist etwas anderes.

Dir ist schon geraten worden, Dir eine Fachanwalt für Verkehrsrecht zu suchen bzw. zum Strafrecht. (Das ist eine Extraausbildung analog wie zum Facharzt.) Frage den Anwalt, wie viele ähnliche Fälle er schon hatte, ob es empfehlenswert sei, einen Experten hinzuzuziehen. Adressen bekommst Du bei der Anwaltskammer.


MPU, FE sind nicht in weiter Ferne, d.h. Du hast durchaus gute Chancen, in vielleicht 12 Monaten eine deutsche FE zu haben. Legal. Am besten der Anwalt fragt die FEB, was für den Fall des Antrags Du beibringen müsstest, insbesondere, wenn welche MPU-Fragestellung zu erwarten ist. Z.B. Drogen oder noch mehr.


Ein Anwalt muss nicht lügen. Er muss nur argumentativ das anzweifeln, was ein Staatsanwalt vorträgt. Das ist u.a. die Wahrheit vorteilhaft darstellen, jedoch nicht lügen. Außerdem versucht er Dich vor Vorstellungen der Staatsanwaltschaft zu schützen, eben weil er weiß, welche Schlüsse diese gerne aus Aussagen zieht. Dazu bedarf es einiger Erfahrung. Damit der Anwalt rechtzeitig überblickt, auf was es hinauslaufen kann und wird. Damit Erfahrung gegeben ist, wurde Dir der Tipp mit dem Fachanwalt gegeben. Da ist diese sichergestellt.


Liebe Greet-Ings, Cornelius


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MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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birol
Beitrag 14.11.2007, 09:22
Beitrag #43


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das anwalt was ich da beauftragt habe ist schon spezieel auf verkehrsrecht und strafrecht das ist sein gebiet bin auf den durch adac gekommen und wie gesagt der ist ziemlich in meiner nähe ob der gut ist weis ich nicht habe seine statistik mir angeschaut auf seiner homepage er ist schon seid 1969 fachanwalt in bereich verkehrsrecht aber gestern wie ich da bei dem war hat es nur 20min gedauert der hat ein schreiben aufgesetz für die aussage bei der polizei und mehr auch nicht erstmal

ich weis nicht ob ich den hier auch namentlich bennenen darf

wie gesagt mein gefühl sagt mir das der spass mich knapp 1000 euro kosten wird und letzendlich doch die härteste strafe bekomme
habe im mein leben ein anwalt beauftragt und da bin ich direkt für 11mon im bau gelandet konnte dann auf zwei drittel raus auf bewehrung

er ist ein vertragsanwalt der adac seid 1972
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birol
Beitrag 27.11.2007, 10:18
Beitrag #44


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ist das normal das ein akteneinsicht so lange dauert...???
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Andreas
Beitrag 27.11.2007, 10:52
Beitrag #45


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Zitat (birol @ 27.11.2007, 10:18) *
ist das normal das ein akteneinsicht so lange dauert...???


Das ist durchaus möglich, vor allem wenn es sich um ein laufendes Verfahren handelt.


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Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
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birol
Beitrag 06.12.2007, 17:32
Beitrag #46


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heute habe ich schreiben von mein anwalt bekommen er will jetz schon 450 euro als vorschuss ist das normal das es so viel ist
er müsse für mich für die eine äuserung fertig machen was es auch sein mag habe für jetz montag termin bei dem
und um halb elf habe ich bei meiner ehemaligen bewährungshelfer gemacht mal schauesn was er dazu so sagt
da ich das führerschein 2002 gemacht habe bin ich ja in der bewährungszeit eine straftat gemacht was aber schon 2005 die bew abgelaufen ist

kann man die bewährung wiederrufen was aber schon abgelaufen ist
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birol
Beitrag 11.12.2007, 09:53
Beitrag #47


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hallo...
ich war gestern bei meinem anwalt die akteneinsacht hat er da gehabt und meine vorstrafen obwohl ich seid fünf jahren nicht straffälig war ist er in der meinung das ich für diesen fall eine freiheitsstrafe bekommen aber da ich verh und ein kind habe und das zweite kind erst im juni auf die welt erblickt heist es vielleicht 60 tagessätze und ein jahr speere
kann man bei so einem fall eine freiheitsstrafe verbussen od bekommen ?
und 60 tagessätze und ein jahr sperre hätte ich auch ohne anwalt bekommen!!
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birol
Beitrag 26.12.2007, 10:16
Beitrag #48


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verfahren läuft auf urkundenfälschung des ausländischen führerschein was für eine art strafe würde ich verhängt bekommen für urkundenfälschung???
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Gast_klaus62_*
Beitrag 26.12.2007, 11:29
Beitrag #49





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Zitat (birol @ 26.12.2007, 10:16) *
verfahren läuft auf urkundenfälschung des ausländischen führerschein was für eine art strafe würde ich verhängt bekommen für urkundenfälschung???


Schau mal bei Giese rein, da wirst du was finden
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Ludwig H
Beitrag 27.12.2007, 23:57
Beitrag #50


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Habe den ganzen Thread verfolgt und komme zu folgendem Schluß, FS hin oder her das ist garnicht des TE Problem. Ihm steht eine ganz böse Sache wegen Urkundenfäschung ins Haus, das zusammen mit seiner bisherigen Vita macht es angeraten sich hiermit eingehender zu beschäftigen :Schauen, lesen - denken .

Ich wage zu behaupten, daß hier das VP absolut an seine Grenzen stößt, es ist soweit ganz lieb gemeint den TE irgendwie zu unterstützen, nur wenn es an der Sache vorbeigeht wenig sinnvoll.

Möglicherweise bin ich ein böser Spielverderber, nur dem TE hier zu irgend etwas anderem als einem Anwalt zu raten halte ich für äußerst bedenklich.


--------------------
Zitat (Nachtstute @ 24.01.2008, 21:27)
Edit:
Wie ist denn meine Grundeinstellung? Ehrlich, ich hab eigentlich keine


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