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> Gefälschter belgischer FS
nachteule
Beitrag 19.03.2008, 13:12
Beitrag #101


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Hallo, Birol,

Deine Frage kann ich leider nicht beantworten, denn dazu kenne ich mich in dem Gebiet zu wenig aus, aber ich möchte Dir schon einmal zu Deinem Teilerfolg gratulieren.

Der Rest wird jetzt auch noch klappen.

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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Mr.T
Beitrag 19.03.2008, 13:20
Beitrag #102


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Zitat (birol @ 19.03.2008, 13:04) *
Meine frage zu ist wäre ob ich noch ein schreiben bekommen werde wo dann steht ich kann zur fahrschule anmelden und dann die mpu machen od ist gemeint auch wen ich mich jetz anmelde und die papiere abschicke würde die sache schon länger dauern ich weis ja nicht was für eine mpu mir ansteht..

Das Verfahren läuft jetzt folgendermaßen:
Du stellst den Antrag -> du erhältst die Aufforderung zur MPU -> du erklärst dich einverstanden und benennst die Untersuchungsstelle -> FSST schickt die Akte zur Untersuchungsstelle -> von dort erhältst du eine Rechnung -> du zahlst -> du erhältst einen Termin -> du machst die MPU -> nach ca. 14 Tagen erhältst du das Ergebnis. Falls positiv -> Gutachten zur FSST bringen -> Fahrschule angeben -> Ausbldung in FS machen -> Prüfung bestehen -> FS erhalten ->


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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birol
Beitrag 19.03.2008, 13:40
Beitrag #103


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was für ein antrag soll ich stellen beim bürgerservice geht das auch ohne das ich bei fahrschule angemeldet bin weil ich ja auch ein ausbildungsvertrag von einer fahrschule dabei haben und sehtest sowie passbilder..
ddanke dir mr.t und nachteule ihr seid die besten
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Mr.T
Beitrag 19.03.2008, 13:49
Beitrag #104


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Du solltest einen Antrag auf Erteilung der FE stellen. Das geht auch ohne Vertrag mit einer Fahrschule. Einen Ausbildungsvertrag solltest du erst nach positiver MPU und "grünem Licht" von der FSST abschließen.
Wegen der MPU solltest du dich aber in unserem MPU-Board schlau machen.


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Gruß Mr.T

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birol
Beitrag 19.03.2008, 14:01
Beitrag #105


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muss ich bei mpu-board neues thema nfangen od kann ich mit diesem thema da weitermachen den ich weis ja nicht was für ein mpu ansteht in welche form und sache und bedanke mich nochmals bei euch,also morgen schon den antrag stellen damit das schneller geht od noch warten den antrag stelle ich beim bürgerservice nur ausweis reicht nehme ich mal an und geld denke ich mal
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Mr.T
Beitrag 19.03.2008, 14:45
Beitrag #106


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Wenn du möchtest, verschiebe ich dieses Thema ins MPU-Board.

Zitat (birol @ 19.03.2008, 14:01) *
also morgen schon den antrag stellen damit das schneller geht od noch warten den antrag stelle ich beim bürgerservice nur ausweis reicht nehme ich mal an und geld denke ich mal

Für den Antrag musst du noch einen Sehtest und eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Kurs "Lebensrettende Sofortmaßnahmen" mitnehmen.

Ob ein Antrag jetzt schon sinnvoll ist, musst du selbst entscheiden.
Die MPU-Fragestellung wir wohl lauten:
"Ist zu erwarten, dass Herr Birol nicht mehr erheblich oder nicht mehr wiederholt gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen oder gegen Strafgesetze verstoßen wird."

Zitat (Mr.T @ 19.03.2008, 14:39) *
Wenn du möchtest, verschiebe ich dieses Thema ins MPU-Board.

*** Anmerkung Moderator:
Ich habe das Thema einfach mal verschoben und deinen neuen Thread gelöscht


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birol
Beitrag 19.03.2008, 17:13
Beitrag #107


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hallo erstmal an alle

kann mir jemand da ein tipp geben was noch so auf mich zukommt danke im voraus
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Gast_klaus62_*
Beitrag 20.03.2008, 00:13
Beitrag #108





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Zitat (birol @ 19.03.2008, 17:13) *
kann mir jemand da ein tipp geben was noch so auf mich zukommt danke im voraus


Erst mal die ersten Schritte zur MPU

und dann noch häufige Fragen zur MPU
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birol
Beitrag 03.04.2008, 18:19
Beitrag #109


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hallo

ich habe am 31.03.08 mein erstantrag gestellt mit bild und sehtest erste hilfe ohne das ich mich bei eine fahrschule gemeldet habe..
meine frage wie lange es in normal fall dauert das die fsst mich anschreibt ohne eine fahrschule anmeldung den die anmeldung soll ich machen nach dem ich die mpu bestanden habe
und ich habe hier im forum so vieles gelesen über canabis ich habe auch von 1998 bis 2002 durchgehend joints geraucht danach nur noch hin und wieder mal auf partys od zur besonderen feiern mitgeraucht od auch passiv mitgeraucht das letzte mal passiv geraucht war ungefähr vor drei wochen und aktiv vielleicht über ein mon was für werte würde dabei rauskommen was kann ich machen um kein werte zu haben und sollte ich das dem zuchologen auch so sagen od gar nichts davon erwähnen
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jfk
Beitrag 04.04.2008, 08:10
Beitrag #110


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Hallo birol,

zur Frage der Dauer:
Du schriebst ja am 19.03., dass die FSST noch auf die Akten von der Staatsanwaltschaft wartet - hier kann dir sicherlich niemand sagen, wann die im Amt eintrudeln...
Ich würde wahrscheinlich in 2 Wochen noch mal nachfragen, wenn ich bis dahin nichts gehört habe.

zum Cannabis:
Du wirst wahrscheinlich eine verkehrsrechtliche Fragestellung bekommen, da werden keine Screeningwerte genommen.
Ich würde dir jedenfalls dringendst raten, ab sofort die Finger von Drogen jeglicher Art zu lassen, und dies auch in Zukunft so zu halten, sonst könnte dein Führerschein schneller wieder weg sein, als dir lieb ist...


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Verstehen kannst Du dein Leben nur rückwärts. Leben musst Du es vorwärts.

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birol
Beitrag 04.04.2008, 13:49
Beitrag #111


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danke dir JFK für den rat das erleichtert mich schon ein wenig das evtl. keine screnning durchgefürt wird, ich nimm absolut keine drogen od alk zu mir wie gesagt das war ein seltenes rauchen halt wen ich mit freunde mal weg war, ich bin auch die ganzen tage jetz blasen und nierentee am trinken gehe über zehn mal auf den pott pipi machen so das sich alles was noch da sein soll weg zu spülen..
ich habe zwei kinder allein aus dem grund habe ich schon lange die finger davon gelassen nur halt wen ich raus war bei kollegen die kiffen alle hier vielleicht ein paar mal dran gezogen damit ich vor denen kein luser bin od halt viel passiv mitgeraucht jetz habe ich kein kontakt zu denen bin nur noch zu hause und wen ich raus gehe nehme ich die kinder mit als ausrede das die kids bei mir sind damit ich meine ruhe von denen habe...
sollte ich über diese sache bein gespräch mit dem zucho auch was sagen od komplett verneinen falls die frage kommt ob ich irgendwelche drogen zu mir nehme od genommen habe..
mit der dauer der papiere ist mir schon klar das es wohl eine weile dauern wird desto länger es dauert desto reiner werd ich dann melde mich die tage auch bei fitnees center an weil ich hier und dort auch gelesen habe das sich thc auch an fett geweben ansetzt um das frei zu bekommen sollte man viel sport treiben obwohl ich nur 50kg wiege und 1.68cm gross also fett werd ich wohl nicht haben aber sicher ist sicher
ich weis nicht ob ich gut informiert bin mit thc abbau
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derPate84
Beitrag 04.04.2008, 20:38
Beitrag #112


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Zitat (birol @ 04.04.2008, 14:49) *
vielleicht ein paar mal dran gezogen damit ich vor denen kein luser bin



wenn du vor deinen (kollegen) als looser da stehst weil du nicht rauchen willst dann sinds keine kollegen(freunde). auf die könntest dann verzichten. Auf solche leute kann man verzichten. Da würd ich mal gründlich drüber nachdenken think.gif .
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Gast_klaus62_*
Beitrag 05.04.2008, 04:57
Beitrag #113





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Zitat (derPate84 @ 04.04.2008, 21:38) *
Auf solche leute kann man verzichten. Da würd ich mal gründlich drüber nachdenken think.gif .


Hat der TE schon, siehe hier

Zitat (birol @ 04.04.2008, 14:49) *
jetz habe ich kein kontakt zu denen bin nur noch zu hause

wavey.gif
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derPate84
Beitrag 05.04.2008, 09:28
Beitrag #114


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übersehen!!!! ist auch besser so
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birol
Beitrag 06.04.2008, 16:55
Beitrag #115


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Folgende Frage ist durch die Begutachtung abzuklären:

Liegt bei B. keine Abhängigkeit/Einnahme von Betäubungsmitteln (Arzneimitteln) mehr vor? Ist insbesondere zu erwarten, dass der Untersuchte zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Einfluss von Betäubungsmitteln/Arzneimitteln oder anderen Psychoaktiv wirkenden Stoffen führen wird und/oder liegen als Folge eines Betäubungsmittel/Arzneimittelkonsums Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges der Fahrerlaubnisklasse -B- in Frage stellen?

Ist zu erwarten, dass der Untersuchte auch zukünftig erheblich gegen verkehrechtliche Bestimmungen verstoßen wird?

Kann der Untersuchte aufgrund seiner Vergehen oder Ausschreitungen noch verkehrssicher Kraftfahrzeug der Klasse -B- führen? Ist zu erwarten, dass er auch zukünftig in gleichem Maße auffällig wird?

Die festgesetzte Frist kann in begründeten Fällen auf Antrag verlängert werden. Die Weigerung sich untersuchen zu lassen oder die nicht fristgerechte Vorlage des geforderten Gutachtens hat zur Folge, dass ich bei meiner Entscheidung auf ihre Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen darf. Ihr Antrag auf Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis muss dann wegen fehlender Mitwirkung an der Sachaufklärung gebührenpflichtig abgelehnt werden.

Ich bitte Sie, in Ihrem eigenen Interesse die beigefügte Erklärung umgehend ausgefüllt und unterschriben zurückzusenden.

Das habe ich bekommen der gutachter muss diese punkte bei mir durchführen
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Gast_klaus62_*
Beitrag 06.04.2008, 17:00
Beitrag #116





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Und was musst du jetzt unterschreiben?
Dass du damit einverstanden bist?
Oder sollst du schon das Institut für die MPU benennen?

Du bekommst doppelte Fragestellung
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birol
Beitrag 06.04.2008, 17:16
Beitrag #117


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ja da ist ein antrag beigefügt wo verschiedene begutachtungs institute gegeben ist einen davon soll ich ankreuzen und unterscheireiben dann abschicken dann bekomme ich wahrscheinlich von den institut einen termin und eine einverständnis erklärung soll ich unterschreiben das der ergebniss zum fsst geschickt wird das ist alles in einem schreiben drin...
kann ich nicht einen anderen istitut benenen z.b dekra weil da es besser soll wie was von dennen vorgegeben ist?
was ist doppelte fragestellung?? wird auch blut und urin abgenommen??
die zeit wird nähmlich immer knapper...
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Gast_klaus62_*
Beitrag 06.04.2008, 17:30
Beitrag #118





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Zitat (birol @ 06.04.2008, 18:16) *
und eine einverständnis erklärung soll ich unterschreiben das der ergebniss zum fsst geschickt

Das nicht unterschreiben
Zitat (birol @ 06.04.2008, 18:16) *
kann ich nicht einen anderen istitut benenen z.b dekra weil da es besser soll wie was von dennen vorgegeben ist?

Da gibt es noch ein Feld wo du ankreuzen kannst und selber das Institut eintragen kannst, du kannst jedes Institut in Deutschland benennen
Zitat (birol @ 06.04.2008, 18:16) *
was ist doppelte fragestellung??


Du hast zwei Fragen:

Verkehrsverstösse und Betäubungsmittel

Ach vergessen, ja Blut oder Urin werden dir abgenommen
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Mr.T
Beitrag 06.04.2008, 17:40
Beitrag #119


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@birol:
Woher weiß die FSST denn, dass du BTM konsumierst? unsure.gif


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Gast_klaus62_*
Beitrag 06.04.2008, 17:41
Beitrag #120





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Gute Frage, hab auch gerade den Thread nochmal durchgeflogen, aber nichts davon gefunden
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darkstar
Beitrag 06.04.2008, 17:47
Beitrag #121


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Also nur nochmal zur Bestätigung von @klaus62: Das Ergebnis der MPU nicht zur FEB schicken lassen! Diesen Teil nicht unterschreiben!

Zum BtM: Ich könnte mir vorstellen das dies ein Grund war den FS in BEL zu machen. Hier ist nur von Vorstrafen die Rede.
Zitat
in deutschland muss ich mpu mache wegen einigen vorstrafen aber ich habe bis heute im strassenverkehr keinerlei strafe weil ich auch im verkehr nicht teilgenommen hab.

mfg
darkstar


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birol
Beitrag 06.04.2008, 19:44
Beitrag #122


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die fsst weist es daher weil ich mit btmg in konflikt war und damals auch angegeben habe das ich es zum eigenkonsum hatte um eine mildere strafe zu bekommen sonst hätte man mich als dealer abgestempelt und dafür hätte ich wahrscheinlich mehr an strafe bekommen vielleicht wissen die es von da eine andere erklärung habe ich nicht dafür woher die es wissen und zum anderen mit urin und blut abnahme ist es so das der schreiben ziemlich kurzfristig kam habe jetz noch kaum zeit für den abbau der thc ganz schöner mist mein grösster problem wäre jetz der abbau den verlängern kann ich das ja nicht
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jfk
Beitrag 06.04.2008, 20:00
Beitrag #123


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Hallo birol,
unter den jetzigen Tatsachen muß ich natürlich meine Meinung
Zitat (jfk @ 04.04.2008, 09:10) *
da werden keine Screeningwerte genommen. ...


korrigieren.
Ich fürchte ja, daß du bei der MPU auf die Nase fliegen wirst.
Jetzt geht alles recht kurzfristig, sicherlich. Vor ein paar Tagen ging es dir noch viel zu langsam ...
Die FSST geht ja erst mal davon aus, daß du dich auch ordentlich vorbereitet hast, wenn du den Antrag auf Neuerteilung stellst. Dass da noch vieles im Argen liegen könnte bei dir, wer hat das geahnt?

Gruß,
jfk.


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birol
Beitrag 11.04.2008, 11:09
Beitrag #124


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hallo,
ich habe heute ein schreiben bekommen dass man sich mit dem mpu schreiben was ich bekommen habe unrichtig wäre man habe sich da vertan und solle auf einem neuen schreiben abwarten die würde 4-6 wochen dauern.
Ich verstehe jetz die behörde ganz und gar nicht mehr was die von mir wollen vielleicht brauche ich gar kein mpu machen vielleicht auch noch was schlimmeres nachweisen ich vertehe es nicht mehr,deshalb habe ich jetz alle unterlagen zusammen gelegt und mit mein anwalt termin vereinbart mal schauen was der dazu sagt od was man da machen kann so schwer hatte ich es mir nicht vorgestellt ich denke die im behörde sitzende damen od herren sind selber stoned und wissen nicht was sie wollen
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Gast_klaus62_*
Beitrag 11.04.2008, 11:11
Beitrag #125





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Ich würde die Fsst anrufen und nachfragen
jetzt hast du aber 4-6 Wochen länger Zeit um dich auf die evtl anstehende MPU vorzubereiten

Der Beitrag wurde von klaus62 bearbeitet: 11.04.2008, 11:13
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birol
Beitrag 11.04.2008, 11:17
Beitrag #126


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da hab ich schon angerufen und am tel sagte man mir was ich wolle in dem schreiben steht doch was sache ist da wäre ein fehler denen unterlaufen es tut denen auch leid ich solle halt vier bis sechs wochen warten ein mpu steht mir auf jeden fall zu die ich machen muss aber halt nicht in der form wie im ersten brief was sollte ich da noch nachfragen

ich habe mir auch von apotheke einen selbst drogentest gekauft und mich schon getestet ich bin sauber da ist nichts drin aber im labor kommen ja halt andere werte wie auf einen streifentest von urin
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Gast_klaus62_*
Beitrag 11.04.2008, 11:19
Beitrag #127





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Zitat (birol @ 11.04.2008, 12:17) *
was sollte ich da noch nachfragen


Hast du im obigen Beitrag(#124) aber nicht geschrieben dass du schon angerufen hast whistling.gif

Evtl werden sie die Fragestellung der MPU nochmal überdenken(reine Spekulation meinerseits)
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birol
Beitrag 11.04.2008, 11:19
Beitrag #128


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das kann doch nicht alles so schwer sein wen ich hier und dort höre das man schon zum zweiten dritten mal mpu macht und es schaffen
bei mir weist man nicht was die machen wollen ist dieser mpu nach gesetzen od nach dem jeweiligem bearbeiter von fsst vielleicht müsste ich gegen ihm ein beschwerde dem staat schreiben lassen über mein anwalt
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Beitrag 11.04.2008, 11:20
Beitrag #129


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Zitat (birol @ 11.04.2008, 12:09) *
ich denke die im behörde sitzende damen od herren sind selber stoned und wissen nicht was sie wollen

Keine besonders nette Beschreibung von Beschäftigten die jeden Tag mit solchen Fällen zu tun haben... dry.gif


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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birol
Beitrag 11.04.2008, 11:24
Beitrag #130


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ich verstehe das alles nicht mehr kriege es nicht in mein kopf rein vielleicht sollte ich ja einfach ohne führerschein fahren den machen darf ich es ja anscheined nicht od man will es nicht das ich es mache

also normal ist es ja auch nicht das man sich drüber aufregen darf den dann wird einem gesagt aha sie sind zu agressiv und haben im strassenverkehr e nichts verloren ok ich entschuldige mich an den damen und herren die im behörde sitzen ich weis das ihr im forum auch nichts dafür könnt das ich so pech bei der sache habe entschuldigung an euch alle das ich vielleicht unhöflich war danke
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Q-Treiberin
Beitrag 11.04.2008, 11:27
Beitrag #131


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Zitat (birol @ 11.04.2008, 12:24) *
ich verstehe das alles nicht mehr kriege es nicht in mein kopf rein vielleicht sollte ich ja einfach ohne führerschein fahren den machen darf ich es ja anscheined nicht od man will es nicht das ich es mache

Damit würdest Du Dich richtig in die Sch... reiten, Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat!

Zitat (birol @ 11.04.2008, 12:24) *
entschuldigung an euch alle das ich vielleicht unhöflich war danke

Kein Problem. cheers.gif


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Seeperle
Beitrag 11.04.2008, 11:33
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Ham sie Dir am Telefon gesagt, was sich ändert ?


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Gast_klaus62_*
Beitrag 11.04.2008, 11:35
Beitrag #133





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Zitat (Seeperle @ 11.04.2008, 12:33) *
Ham sie Dir am Telefon gesagt, was sich ändert ?


Ja und zwar das
Zitat (birol @ 11.04.2008, 12:17) *
da hab ich schon angerufen und am tel sagte man mir was ich wolle in dem schreiben steht doch was sache ist da wäre ein fehler denen unterlaufen es tut denen auch leid ich solle halt vier bis sechs wochen warten ein mpu steht mir auf jeden fall zu die ich machen muss aber halt nicht in der form wie im ersten brief


Klasse Antwort von der Fsst ranting.gif
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birol
Beitrag 11.04.2008, 11:38
Beitrag #134


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nein haben die nicht gesagt genaue auskunft können die am tel nicht sagen ich solle auf dem bescheid warten
dann warte ich mal die sechs wochen auch noch ab was solls

ich blick da gar nicht mehr durch was was ist mal schauen was der rechtsanwalt sagt und was mich der spass wieder kostet
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jfk
Beitrag 11.04.2008, 11:49
Beitrag #135


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Hallo birol,

das kann ja auch zermürben ranting.gif
Mann, mann, du bist schon ein ganz besonderer Fall! wavey.gif

Ich würde es jetzt erst mal versuchen positiv zu sehen:
Die Damen und Herren von der Behörde haben einen Fehler gemacht - okay, das soll schon mal vorkommen dürfen, wenn jemand arbeitet (Nur wer nichts macht, macht keine Fehler.)
Aber: sie haben den Fehler entdeckt und werden ihn korrigieren - immer noch besser, als wenn du aufgrund des fehlerhaften Bescheides eine MPU machen müßtest, die so in der Form evtl. gar nicht rechtmäßig wäre, oder? Dann würdest Du dich auch heftig beschweren...

Aus meiner Sicht:
Um eine MPU wirst du nicht herumkommen (das stand ja auch so im Schreiben). Spekulation: Drogen und Verkehrsrechts-MPU ist so ziemlich das umfangreichste, was es geben kann. Wenn es nicht diesen Umfang haben wird, kann es eigentlich nur weniger werden, mehr geht eigentlich kaum noch. Siehe auch hier:
Kosten der MPU

Nervig ist eben nur das Warten...
Aber Geduld und Selbstbeherrschung brauchst du eben im Straßenverkehr...

Grüße,
jfk.


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birol
Beitrag 11.04.2008, 11:57
Beitrag #136


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ja schon du hast recht jfk ich rege mich auch nicht auf aber in dem ersten moment wie ich das schreiben gelesen hatte das es ein fehler unterlaufen ist bin ich natürlich auf hundert gegangen klar behalte ich meine nerven und versuche auch nicht überzu reagieren
klar ist auch wie sie schon erwähnten das es dennen schnell aufgefallen ist das es ein fehler war und man will es jetz koriegieren schlimmer wäre es vielleicht das es gar keinem aufgefallen wäre da bin ich schon ein wenig froh drüber das es so rausgekommen ist
klar ausser abwarten kann ich nichts machen bin mal gespannt was bei dem zweiten schreiben raus kommt
danke euch allem für die unterschtützung und rat
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birol
Beitrag 14.04.2008, 14:50
Beitrag #137


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hallo
ich habe eine kleine frage an das forum und zwar wie ist das Rheinisch-Westfälischer TÜV e.V., für mpu durchzu führen im internet habe ich nicht viel drüber gefunden ist vielleicht einer hier der es bei dieser institut sein mpu absolviert hat ???
DEKRA soll ja das beste sein
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Gast_klaus62_*
Beitrag 14.04.2008, 23:18
Beitrag #138





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Wo es am besten ist seine MPU zu machen, da scheiden sich die Geister
Schau mal hier rein
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birol
Beitrag 21.04.2008, 16:22
Beitrag #139


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hallo liebe kollegen ich habe soeben den theard von aufgefallen gelesen und das mit meiner mpu macht mir jetz eigentlich mehr angst wen dort alles so zugeht wie beim aufgefallen denke ich nicht das ich die nerven so dazu haben werde respekt an aufgefallen das er so viel mut gezeigt hat und nicht gleich durchdreht...
meine frage wäre ob bei mir auch solche themen vorkommen wird wie bei aufgefallen meine vorgeschichte kennt ihr ja??
und zum thc muss ich sagen das ich das letzte mal an meinem geburtstag was geraucht habe das war am 11.03.08...
den ich habe auch ein wenig angst da drum was für fragen da auf mich kommen wird und ich nichts falsches sagen will also das mit letzte mal konsum will ich erstmal verheimlichen und nichts da drüber sagen ob das so richtig wäre den mit lügen oder gut einen bequatschen kann ich leider nicht

wie gesagt habe mir auch selber thc test von apotheke geholt und bis jetz habe ich mich zwei mal getestet der test zeigt das ich noch was im urin habe die hat einen grenzwert von 50ng ich weis nicht ob die das richtigen sind da sind noch andere mit einem grenzwert von 20ng vielleicht hätte ich die holen müssen


komme aus nrw ruhrpott wird vielleicht hier anders mit gehandelt was die werte angehen da es zum bundesland zu bundesland unterschiedlich ist


und bis zu meinem geburtstag habe ich regelrecht gut geraucht vielleicht daher braucht der körper länger zum abbauen wie üblich
dry.gif sleep.gif

da das thc im fettgewebe sich einlagert würde der abbau lange dauern aber wen man kein fett hat wo lagert sich es dann bin 1.68 groß und wiege mitlerweile knapp48kg
und mit den haaren ist es so das ich nicht mehr viel am kopf habe, habe schon eine halbglatze daher halte ich die auch kurz knapp 2 cm, jetz lass ich zwar die lang wachsen aber was sage ich wen die frage kommt mit haarprobe und warum ich schon eine halbglatze habe nicht das mir dann unterstellt wird das es normal wäre bei dauer kiffer
und könnte ich mit mein hausartz über die ganze geschichte sprechen und evtl einen drogentest machen lassen und attest geben lassen das ich schon immer untergewicht hatte denn die sachen wird den gutachter sehr interesieren denke ich mal
bitte um rat!
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Gast_klaus62_*
Beitrag 21.04.2008, 16:26
Beitrag #140





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Zitat (birol @ 21.04.2008, 17:22) *
und zum thc muss ich sagen das ich das letzte mal an meinem geburtstag was geraucht habe das war am 11.03.08...


Mensch, birol ranting.gif
du weisst, dass du eine MPU machen musst und rauchst trotzdem weiter?
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birol
Beitrag 21.04.2008, 16:39
Beitrag #141


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nein ich rauche nicht weiter das letzte mal hatte ich an meinem geb geraucht gehabt seid dem rauche ich nicht
wen ich doch weiter rauche würde brauche ich ja auch kein mpu machen
meine sorge ist das ich das gerauchte thc nicht rausbekomme seid mein geb ist es jetz 6 wochen her
od die test die ich gekauft habe sind nicht richtig

und vor meinem geb so einmal die woche und viel passiv raucher aber seid dem 11.3 noch nicht mal als passiv od aktiv nichts der gleichen mehr
wen ich zur mpu gehe möchte ich gute werte haben so das gar nicht die rede über aktuellen drogen fragen zu kommen,für die alten delikte habe ich mir schon was ausgedacht was ich zu sagen werde
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Gast_klaus62_*
Beitrag 21.04.2008, 16:40
Beitrag #142





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Zitat (birol @ 21.04.2008, 17:37) *
meine sorge ist das ich das gerauchte thc nicht rausbekomme


Na, deswegen schrieb ich ja mein letztes Posting
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birol
Beitrag 21.04.2008, 16:42
Beitrag #143


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laut meine test ergebnisse die ich zuhause mache habe ich noch was an thc im körper ich mache den test genau so wie in der beschreibung aber trotzdem bin ich noch über diesem 50ng,daher will ich zu meinem hausartz ob der mir dann helfen kann in dem der mich testet
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birol
Beitrag 02.05.2008, 13:09
Beitrag #144


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habe habe heute post von der strassenverkehrsamt bekommen es steht wie folgt im schreiben drin

NACHWEIS ÜBER DIE KÖRPERLICHE UND/ODER GEISTIGE EIGNUNG ZUM FÜHREN VON KRAFTFAHRZEUGEN DURCH DIE VORLAGE EINER AMTLICH ANERKANNTEN BEGUTACHTUNGSSTELLE FÜR FAHREIGNUNG
IHR ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER FAHRERLAUBNIS VOM 31.03.2008

Sehr geehrter Herr xxxxxx
hiermit wird die Vorlage des o.g. Gutachtens innerhalb von 6 Wochen nach Zustellung dieses Schriftstückes angeordnet.Die Kosten hierfür sind von Ihnen zu tragen.

FOLGENDE FRAGE IST DURCH DIE BEGUTACHTUNG ZU KLÄREN:
C: Liegt bei dem/der Untersuchten keine Abhängigkeit/Einnahme von Betäubungsmitteln (Arzneimitteln) mehr vor? Ist insbesondere zu erwarten, dass der/die Untersuchte (auch) zukünftig ein Kraftfahrzeug unterEinfluss von Betäubungsmitteln/Arzneimitteln oder anderen pyschoaktiv wirkenden Stoffen führen wird und/oder liegen als Folge eines Betäubungsmittel/Arzneimittelkonsums Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges der Fahrerlaubnisklasse/n B in Frage stellen?

E: Ist zu erwarten, dass der /die Untersuchte auch zukünftig erheblich gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen wird?

RECHTSGRUNDLAGEN:
§ 2 Strassenverkehrsgesetz (StVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5.März 2003 (BGBI.IS.310)

§11 Fahrerlaubnis -Verordnung (FeV) vom 18.August 1998 (BGBI.IS.2214) sowie anornungsbezogenen i.V mit §§13, 14 Abs.2 Nr.1 und 2

jeweils in der zurzeit geltenden Fassung-

SACHVERHALT/BEGRÜNDUNG:

Der nachstehend dargelegte Sachverhalt gibt Anlass, an ihrer Kraftfahreignung zu zweifeln/bezeichnet die Art des Mangels/den Untersuchungsanlass:

C: Verdacht der weiteren Einnahme oder Abhängigkeit von Betäubungs-oder Arzneimitteln

E: Widerholte, erhebliche Verkehrszuwiderhandlungen


Die festgesetzte Frist kann in begründeten Fällen auf Antrag verlängert werden. Die Weigerung sich untersuchen zu lassen oder nicht fristgerechte Vorlage des geforderten Gutachtens hat zur Folge, dass die Fahrerlaubnisbehörde bei ihrer Entscheidung auf ihre Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen darf. Die Fahrerlaunis muss Ihnen dann wegen fehlender Mitwirkung an der Sachauklärung gebührenplichtig versagt werden.

Ich emphele Ihnen daher, die beigefügte Erklärung umgehend ausgefüllt und unterschrieben zurückzusenden.

Dieses Schreiben gilt gleichzeitig als Anhörung gemäß § 28 Verwaltungsverfahrengesetz Nordrhein-Westfalen (VwVfG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.November 1999-GV NRW S.602-.

Bitte beachten Sie: Die Anordnung zur Beibringungen eines Eignungsnachweises ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kein anfechtbarer Verwaltungsakt, sondern eine Maßnahme zur Vorbereitung eines Verwaltungsaktes (vlg. Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 28.11.1969- VII.C 18.69-).Ein etwaiger Rechtsbehelf ( Widerspruch ) entwickelt daher keine rechtliche Wirkung.

Aufstellung über die Versöße gegen verkehrsrechtliche und strafrechtliche Bestimmungen sowie Verwaltungsmaßnahmen

1. 16.02.1998 Fahren ohne Fahrererlaubnis
2. 31.03.1999 Fahren ohne Fahrererlaubnis
3. 06.10.2000 Fahren ohne Fahrererlaubnis und unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in 7 Fällen
4. 30.01.2008 Versuchte mittelbare Falschbeurkundung in Tateinheit mit Urkundenfälschung

UND DAS SOLL ICH UNTERSCHREIBEN UND ZURÜCKSENDEN

EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG
Ich bin damit einverstanden, dass die zur Begutachtung erforderlichen Verwaltungsvorgänge, die ich auf Wunsch bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde einsehen kann, dem Gutachter bei der amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung durch das Strassenverkehrsamt übersandt werden. Amtlich anerkannte Begutachtungsstellen für Fahreignung befinden sich in NRW bei den unten ausgeführeten Stellen. BITTE KREUZEN SIE AN, BEI WELCHEM INSTITUT SIE BEGUTACHTET WERDEN MÖCHTEN


so meine frage ist das ich eine begutachtungstellen ankreuzen muss,ein anderen stelle kann ich nicht benennen dafür ist hier kein feld
und mit einverständniserklärung ist alles auf einem blatt diesen blatt muss ich unterschreiben und ankreuzen welche begutachtunsstelle ich möchte,wie muss ich das machen das ich die antwort von begutachtungstelle selber bekomme und nicht direkt zum fsst geschickt wird.
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Mr.T
Beitrag 02.05.2008, 13:58
Beitrag #145


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Zitat (birol @ 02.05.2008, 14:09) *
so meine frage ist das ich eine begutachtungstellen ankreuzen muss,ein anderen stelle kann ich nicht benennen dafür ist hier kein feld

Dann schreibe selbst hin, dass du die Begutachtung beim MPI XYZ machen willst.
Zitat (birol @ 02.05.2008, 14:09) *
und mit einverständniserklärung ist alles auf einem blatt diesen blatt muss ich unterschreiben und ankreuzen welche begutachtunsstelle ich möchte,wie muss ich das machen das ich die antwort von begutachtungstelle selber bekomme und nicht direkt zum fsst geschickt wird.

Das klärst du mit dem MPI ab.


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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birol
Beitrag 02.05.2008, 14:56
Beitrag #146


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also nichts unterschreiben und zur mpu stelle gehen und da alles klären soweit ich verstanden hab
und noch eine kleine frage kriege ich eine doppelte fragestellung laut dieses schreiben und scrennings werden auch genommen
was ich auch nicht verstanden habe ist §11 das ist doch für alkohol was ich ja nie was mit alkohol zu tun hatte wird dann auch leberwerte genommen
danke im voraus
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GSX-R
Beitrag 02.05.2008, 15:15
Beitrag #147


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§ 11 FeV ist für allgemeine Verkehrsfragestellungen zuständig. Du meinst den § 13 FeV. Das ist der mit Alkohol.


--------------------


Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot
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birol
Beitrag 16.05.2008, 08:41
Beitrag #148


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guten morgen an alle
ich hatte gestern einen beratungsgespräch bei tüv rheinland,nun muss ich eine drogen nachweis vorlegen von sechs monaten mit drei urinscreenings,und ich müsste bei weiteren beratungsgepächen teilnehmen was für mich sehr teuer erklingt,gestern habe ich 59 euro für eine std bezahlt und für die restlichen std also 4-6 std in gruppe und eine std einzelgespräch innerhalb zwei wochen müsste ich weitere 339 euro zahlen,drogenscrennings kostet a 85 euro,und ich solle bei einem freeway kurs teilnehmen was auchh 550euro kostet,für die mpu müsste ich dann nochmal knapp 900euro zahlen,ich weis nicht ob alles so rechtens ist was mir aufgebrummt wird,ich muss mich mit der frage aussernander setzten warum ich mit dem belgischem führerschein zum fsst gegangen bin,bei der frage mit btm hat sie mich gefragt wan mein letzter konsum war,habe ich gesagt 2002 war das letzte mal,darauf hin müsste ich die screenings nachweisen.
Der ganze spass kostet mich dann knapp1800euro plus im anschluss die fahrschule noch...

könnt ihr mir vielleicht tipps geben zur der frage mit dem gefälschtem belgischen führerschein,was da für eine erklärung haben könnte,denn ich habe es da gestern auch so geschildert wie es auch wirklich war aber anscheined ist es die falsche antwort..
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Eloquenz
Beitrag 16.05.2008, 10:08
Beitrag #149


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Zitat (birol @ 16.05.2008, 11:40) *
DANKE


Du bist lustig - laß den Leuten doch auch ein bißchen Zeit. whistling.gif
Deine Frage ist ja nun nicht gerade eine einfache bzw. tendiert so ein bißchen in die Richtung
"was soll ich da konstruieren ?".
Da bin ich mir nicht sicher, ob das der richtige Weg ist....
Ich habe deinen Thread bereits verfolgt, bevor er hier im MPU-Board gelandet ist und soweit
ich das richtig verstanden habe, bist du ja zumindestens in Punkto belgischer Führerschein eher
unverschuldet reingeschlittert. Wenn auch ein wenig blauäugig - aber nun gut.
Von daher würde ich eher bei der Wahrheit bleiben, diese aber vielleicht etwas anders
rüberbringen.

Hast du eventuell irgenwelche Anhaltspunkte mit auf den Weg bekommen *woran* es
konkret haperte bzw. wieso deine Version nicht schlüßig erscheint ?


--------------------
Ex-Kiffer. Geläutert und resozialisiert :-D. Historie -> 1996 Entzug; 1998 MPU (n.b.); 2008 : Neuerteilung
Ewig dankbar : Ottlilie,Mr.T,GSX-R,Kai R.,Klaus62,Uwe W.,Hornblower,Anton Gorodezki
Meinen größten Respekt : CorneliusRufus;Nachteule.
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Mr.T
Beitrag 16.05.2008, 10:11
Beitrag #150


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Was soll denn jetzt das "DANKE"? unsure.gif
Kommt dir eine Zeit von 59 Minuten als extrem lange oder du dir so wichtig vor, dass du deinen Thread wieder nach oben pusht? mad.gif


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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