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> Gefälschter belgischer FS
nachteule
Beitrag 28.12.2007, 00:13
Beitrag #51


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Hallo, Ludwig H.,

Zitat (Ludwig H @ 27.12.2007, 23:57) *
Möglicherweise bin ich ein böser Spielverderber, nur dem TE hier zu irgend etwas anderem als einem Anwalt zu raten halte ich für äußerst bedenklich.


Du hast aber schon gelesen, dass Birol einen Anwalt hat?

Warum sollte man ihm dann noch zu einem weiteren Anwalt raten think.gif ?

Übrigens: Wenn Du schon die Möglichkeit der Abschiebung ins Spiel bringst, dann solltest Du auch wissen, dass dieses hier mit sehr großer Wahrscheinlichkeit nicht einmal in Betracht gezogen wird, denn dann müssten noch ganz andere ausländische Mitbürger abgeschoben werden.

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

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Ludwig H
Beitrag 28.12.2007, 00:23
Beitrag #52


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Zitat (nachteule @ 28.12.2007, 00:13) *
Du hast aber schon gelesen, dass Birol einen Anwalt hat?

Warum sollte man ihm dann noch zu einem weiteren Anwalt raten think.gif ?

Übrigens: Wenn Du schon die Möglichkeit der Abschiebung ins Spiel bringst, dann solltest Du auch wissen, dass dieses hier mit sehr großer Wahrscheinlichkeit nicht einmal in Betracht gezogen wird, denn dann müssten noch ganz andere ausländische Mitbürger abgeschoben werden.

Viele Grüße,

Nachteule


Natürlich habe ich das gelesen, wollte ihm auch nicht zu einem weiteren raten, es bezog sich vielmehr darauf eben nicht zu irgendwas anderem zu raten, wie im Hinblick auf MPU und ähnlichem.

Deinen letzten Satz würde ich so auch nicht kundtun, immerhin steht diese Möglichkeit auf dem Blatt und seine gesamte Sachlage kennst auch du nicht, deshalb mag dein Einwand tröstend gemeint sein, trifft aber den Kern nicht. Meines Erachtens muß er sich zunächst mit der strafrechtlichen Sache auseinandersetzen, dazu braucht es wohl auch einen Fachanwalt, aber wahrscheinlich nicht unbedingt einen im Verkehrsrecht spezialisierten.

Hier den ganzen Sachverhalt auf die verkehrsrechtliche Seite zu fokussieren halte ich für unvorsichtig.


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Zitat (Nachtstute @ 24.01.2008, 21:27)
Edit:
Wie ist denn meine Grundeinstellung? Ehrlich, ich hab eigentlich keine


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nachteule
Beitrag 28.12.2007, 00:46
Beitrag #53


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Hallo, Ludwig H.,

mit dem Fachanwalt hast Du recht, und Darkstar hat ihm ja auch geraten, einen Anwalt für Verkehrs - und Strafrecht zu suchen.

Diese Kombination ist durchaus sinnvoll, denn Birol wird mit Sicherheit nicht nur der Verdacht der Urkundenfälschung, sondern auch das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis vorgeworfen.

Mein Hinweis mit der Abschiebung sollte nicht tröstend sein, sondern hat einfach nur etwas damit zu tun, dass ich auch ein klein wenig Erfahrung damit habe, wie hoch die Hürden sind, um jemanden abzuschieben, insbesondere, wenn er eine Familie mit einem ungeborenen Kind hat.

Viele Grüße,

Nachteule


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Ludwig H
Beitrag 28.12.2007, 00:55
Beitrag #54


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Ich wollte ja nur aufzeigen, daß ich halt das Problem zunächst nicht in der verkehrsrechtlichen Betrachtung sehe, Hürden hin oder her, das Ausländerrecht kann es in seinem Falle tangieren und das sollte man geflissentlich eben nicht übersehen.
Was letztlich draus wird kann keiner von uns vorhersagen, auch hier gilt durchaus der Spruch mit den Pferden vor der Apotheke!


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Zitat (Nachtstute @ 24.01.2008, 21:27)
Edit:
Wie ist denn meine Grundeinstellung? Ehrlich, ich hab eigentlich keine


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nachteule
Beitrag 28.12.2007, 01:03
Beitrag #55


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Hallo, Ludwig H.,

da hast Du vollkommen recht, und wir können nur abwarten, was noch kommt.

Viele Grüße,

Nachteule


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birol
Beitrag 30.12.2007, 17:38
Beitrag #56


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ich glaube eher weniger die sache mit der ausweisung das geht nicht so einfach ich denke mal das sie was gegen ausländer haben für mich ist das wichtigste das ein mensch mensch bleibt und nicht böse aufeinander sind das passt gar nicht zu der ganzen te hier geht es um was anderes auch wen man mir nachweisen kann das mit urkundenfälschung was ich ja nicht gemacht habe werde ich bestimmt nicht eine strafe mit einer ausweisung rechnen ganz bestimmt nicht das würde ihnen vielleicht gefallen aber dazu kommt es nicht danke und ein frohes gesundes jahr wünsche ich allen hier

warum eine abschiebung habe ich immer noch nicht begriffen ludwig h wie kommen sie da drauf was habe ich den gemacht das mich der staat abschieben tut wie nachteule schon schrieb dann müssen viele ausländer ausgewiesen werden bevor man überhaupt erst an mich kommt
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nachteule
Beitrag 30.12.2007, 17:45
Beitrag #57


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Hallo, Birol,

versuche doch bitte, ab und zu einen Punkt oder ein Komma zu setzen, und auch ein wenig die Groß - und Kleinschreibung zu beachten, sonst muss ich mir das mit der Abschiebung noch einmal überlegen laugh2.gif

Im Ernst: Du wirst die Kosequenzen wegen dem Führerschein tragen müssen; darum kommst Du nicht herum, aber für eine Abschiebung reicht dies meiner Ansicht nach nie und nimmer aus.

Deshalb würde ich mir darum absolut keine Gedanken machen.

Viele Grüße,

Nachteule


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birol
Beitrag 30.12.2007, 18:00
Beitrag #58


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ja ich weis das es ENE straftat ist jetz nachhinein aber im eigentlichen sinne würde ich doch überm tisch gezogen und habe auch keinem was getan und soll man mich abschieben das verstehe ich nicht warum man direkt an so eine geschichte kommt ich nehme euch nichts weg...
und sorry das ich so durcheinander schreibe vielleicht sollte man mich deshalb abschieben

die strafe muss ich hinnehmen was es auch sein mag weil es auch nicht richtig von mir was so zu handeln bevor ich zur strassenverkehrsamt damit hingehe hätte ich mich auch z.b hier kundig gemacht wie das überhaupt läuft und dann erst handeln aber wie gesagt hab mir nicht viel dabei gedacht da ich im glauben war das es echt ist so überzeugend hatte ich es damals bekommen mit dem zweiten foto z.b für die regiestrirung für behörden jetz erfahre ich das so was gar nicht geht

mein anwalt hat jetz den staatsanwalt angeschrieben mit meiner aussage wen ihr möchtet kann ich das hier auch rein schreiben
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nachteule
Beitrag 30.12.2007, 18:19
Beitrag #59


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Hallo, Birol,

Zitat (birol @ 30.12.2007, 18:00) *
und sorry das ich so durcheinander schreibe vielleicht sollte man mich deshalb abschieben


meinen lachenden Smilie, der zeigen sollte, dass dieses ein Scherz ist, hast Du aber gesehen, oder?

Viele Grüße,

Nachteule


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birol
Beitrag 30.12.2007, 18:45
Beitrag #60


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Dass, was mir vorgeworfen wird, ist grundsätzlich richtig, d.h.,der Führerschein, der sich in den Akten befindet, ist gefälscht.Ich habe bisher keine Führerscheinprüfung abgelegt.
Wie sich aus meinen leider bestehenden Vorstrafen ergibt, hatte ich in der Vergangenheut,aber auch jetz noch Schwierigkeiten, arbeit zu finden.Ich bin ungelert und muss Gelegenheitsarbeiten annehmen.
Bis 1997 war ich teilweise in der Ausbildung.Von 1998 bis 2000 habe ich Gelegenheitsarbeiten angenommen, etwa 3-5 Monate im JahrOb Sozialabgaben für mich gemacht wurden, weiß ich nicht.
Mein damaliger Arbeitgeber in Belgien legte Wert darauf, dass seine Arbeitnehmer einen Führerschein hatten, um so innerhalb Belgiens beweglicher zu sein. Er erklärte, er könne diesen einfach beschaffen, da die Voraussetzungen in Belgien leichter als in Deutschland wären. Da andere Arbeitnehmer auch erklärte, sie seien damit einverstanden, habe ich auch mein Einverständnis gegeben. Mein Arbeitgeber hat dafür auch Geld genommen, und zwar habe ich ihm dafür 900 euro gegeben, ohne das ich dies durch eine Quittung nachweisen könnte. Mein Arbeitgeber hatte mir und den anderen gesagt, in Belgien sei das alles komplikationslos. Das Ganze würde auch eingetragen, registriert, so dass ich an sich auch glaubte, ich sei nach belgischem Recht im Besitz eines gültigen Führerscheins.
In Belgien bin ich dann auch mit einem Firmenfahrzeug kurze strecken gefahren bin aber nie angehalten worden. Nachdem ich dann die Arbeit in Belgien nach etwa 7 Wochen aufgegeben habe, bin ich wieder nach Deutschland zurück.Hier war dann der Führerschein weg und ich habe ihn nicht mehr gefunden. Ich habe dann von 2003bis 2006 in Deutschland gearbeitet. Mit einem Auto bin ich nicht gefahren. Ich hatte damals kein Auto und habe jetz kein Auto.
Im Juli 2007 habe ich dann plötzlich in meinen Unterlagen beim Aufräumen den Führerschein, den ich in Belgien 2002 mehr oder weniger gekauft habe, gefunden.
Ich habe mir dann einen kleinen gebrauchten PKW gekauft, mit dem ich Besorgungen gemacht habe. Zwischenzeitlich habe ich nähmlich geheiratet, und zwar 2003. Ich habe ien Kind im Alter 2 Jahren. Meine Frau ist schwanger und das 2. Kind wird im Juli 2008 zur Welt kommen.
Daich mir selbst nicht ganz sicher war, ob der Führerschein gültig war, bin ich damit zum Straßenverkehrsamt gegangen, um mir bestätigen zu lassen, dass ich mit dem Führerscheinauch Klein-LKW`s bis 7,5 t fahren könnte. Einen solchen Führerschein benötige ich nähmlich für die Arbeit, die ich antreten wollte. Um eine so genannte Fahrerkarte zu bekommen, die die früheren Tachoscheiben ersetzt, hat man mir gesagt, ich müsse den Führerschein in einen Deutschen umschreiben lassen. Auch deswegen war ich zum Strassenberkehrsamt gegangen. Da das Ganze schon relativ lange her war, über 5 Jahre, muss ich zugeben, dass ich mir dabei nicht sehr viel gedacht habe, sonst wäre ich ja sicherlich nicht zum Strassenverkehrsamt gegangen und hätte einen falschen Führerschein vorgelegt. Dass dies hierbei herauskommen würde, wäre mich klar geworden, wen ich zum Zeitpunkt, als ich den Führerschein vorgelegt habe, mir dessen bewusst gewesen wäre.
Nachdem man den Führerschein einbehalten hat und mich darauf hingewiesen hat, es sei eine fälschung, bin ich nicht mehr Auto gefahren. Den PKW habe ich veräußert.
Ich habe versucht, einen Führerschein zu beantragen. Man hat mir jedoch erklärt, dies sei bei meinen Vorstrafen so ohne weiters nicht möglich. Ich müsste in jedem Fall eine mpu Untersuchung an mir durchführen lassen und wen diese positiv wäre, könnte man darüber befinden. Eine Untersuchung kostet viel Geld, denn diese Untersuchung kostet 1500-2000 euro. Diese Geld habe ich nicht und kann dies auch nicht abzweigen, eben wegen meiner Familie.
Inzwischen bin ich wieder arbeitslos und lebe von HartzIV. Meine Frau hatte eine Teilzeitarbeit in einer Reinigungsfirma, da sie aber nicht mehr ausüben kann wegen ihrer Schwangerschaft. Sie hat überhaupt kein eigenes Einkommen.
Mein Verteidiger hat mir meine Vorstrafen vorgehalten. Ich kann nur sagen, dass mir das Leid tut.
Seit dem ich meine jetzige Frau kennen gelernt und mit ihr seit 2003 verheiratet bin, habe ich mein Leben geändert. Ich möchte auch nicht, das meine Kinder später erfahren, dass sie einen Vater haben, der laufend straffällig wurde.
Dass ich hier noch einmal ohne gültigen Führerschein gefahren bin, liegt offensichtlich daran, dass ich nach fast 5 Jahren den Führerschein plötzlich wieder gefunden habe, und dann einfach nicht richtig geschaltet habe. Wie unbedarft ich letzendlich war, zeigt, dass ich den Führerschein umschreiben lassen wollte, wobei alledings bei einigem Nachdenke bei mir mein Unrechtsbewusstsein hätte mich an dem Tun hindern müssen. Heute versteh ich mich selbst nicht mehr.
Ich sehe ein, dasss ich betraft werden muss, bitte jedoch Rücksicht darauf zu nehmen, dass ich Frau und Kinder habe und jetz für 2 und demnächst für 3 Familienmitglieder sorgen muss.

ja habe ich gesehen nachteule kein problem
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Ludwig H
Beitrag 30.12.2007, 19:33
Beitrag #61


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Zitat (birol @ 30.12.2007, 17:38) *
i ich denke mal das sie was gegen ausländer haben

Super Argument, schön sich die Sache einfach gemacht. Für mich hat sich der TE hier eindeutig disqualifiziert.
Zitat
warum eine abschiebung habe ich immer noch nicht begriffen ludwig h wie kommen sie da drauf was habe ich den gemacht das mich der staat abschieben tut wie nachteule schon schrieb dann müssen viele ausländer ausgewiesen werden bevor man überhaupt erst an mich kommt

Ganz einfach, im Falle einer Verurteilung wäre das, sofern ich richtig mitgezählt habe, die dritte Verurteilung in einer Strafsache und alle waren keine Kleinigkeiten. Wenn man sich die Sache die ich verlinkt habe mal durchliest, wird man feststellen, daß man mit den dort aufgeführten Gesetzen zumindest in Konflikt gerät. Ich wollte nur darauf hinweisen, mehr nicht. Man kann es auch durchaus auf die leichte Schulter nehmen, das ist jedem selbst überlassen.
Ob jetzt andere dann eher dran wären oder nicht ist im Falle daß es einen selbst trifft eher irrelevant.
Aber ok, man kann Probleme auch vorläufig dadurch lösen indem man sie ausblendet, eine zeitlang hilft das ein bißchen.


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Zitat (Nachtstute @ 24.01.2008, 21:27)
Edit:
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birol
Beitrag 31.12.2007, 08:09
Beitrag #62


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hallo herr ludwig danke für deine interesse und ich hoffe für dich das man mich abschieben tut...
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Ludwig H
Beitrag 31.12.2007, 13:31
Beitrag #63


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Er versteht es offenbar überhaupt nicht. Mir ist das offen gestanden Jacke wie Hose, ich will nur aufzeigen, daß das Problem mit dem FS nachrangig ist! Er, Birol, hat momentan völlig andere, schwerwiegendere Probleme als den FS!
Ich habe die Gesetze nicht gemacht, sie sind nun einmal da und wenn man gegen sie verstößt sollte man sich tunlichst nicht als Opfer betrachten, sondern die eigene Verantwortlichkeit erkennen.

Momentan steht doch wohl jetzt die Sache wg. Urkundenfälschung auf dem Papier und problemmatisch wird das insbesondere als der falsche FS schon fünf Jahre im Besitz ist, das wegzudiskutieren wird ein ganz schöner Brocken! Das ist das einzige auf was ich hinweisen wollte, sich jetzt eher mit dem Kram zu beschäftigen als mit irgendwelchen Fragebogen dünkt mir angebracht.

Aber egal, ich bin ja nicht betroffen und brauch mir auch keinen Kopf darum zu machen und werde mich ab jetzt auch völlig aus der Sache raushalten.


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Zitat (Nachtstute @ 24.01.2008, 21:27)
Edit:
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birol
Beitrag 31.12.2007, 13:45
Beitrag #64


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ja ist ok ludwig
ich bekenne mich schuldig und war auch immer schuldig, wen man mir wegen diesem blöden fs was reinwürgen wollen oder das es gesetz so vorsieht muss ich dann sagen das ich halt pech habe und mit den konsequenzen rechnen und leben muss, wen der gesetz es vorsieht mich aus lande zu bringen muss ich es akzeptieren.
ich weis das es von ihnen LUDWIG es gut gemeint war oder ist vielleicht auch eine hilfe von ihnen war, aber ich kann nur sagen das der ausländergesetz davon unberürt bleibt..
das leben geht weiter ob hier oder wo anders



das beitrag 60 von mir ist der schreiben zur staatsanwaltschaft, ihr kennt die sachlage von mir mehr oder weniger. was für eine reaktion würde ich bei der staatsanwalt mit dieser begründung bekommen, wie würde ein staatsanwalt bei der sache von mir urteil geben, in welche form ausser abschiebung.

Danke
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nachteule
Beitrag 31.12.2007, 14:00
Beitrag #65


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Hallo, Birol,

es wird, auch hier im Verkehrsportal, von vielen die Meinung vertreten, man sollte gegenüber der Polizei und der Staatsanwaltschaft generell keine Angaben machen.

Ich sehe das etwas anders, denn in manchen Fällen, so auch in Deinem, kann es durchaus sinnvoll sein, genau zu schildern, wie es zu diesem Vorfall gekommen ist, auch die persönliche Situation mit einzubringen und vor allem, in Deinem Fall, aufzuzeigen, dass Du Dir in den letzten Jahren nichts mehr zu Schulden kommen lassen hast.

Logischerweise solltest Du dies nicht im Alleingang machen, sondern auf jeden Fall zusammen mit Deinem Rechtsanwalt absprechen.

Viele Grüße,

Nachteule


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GSX-R
Beitrag 31.12.2007, 14:17
Beitrag #66


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@ Nachteule: Kleine Korrektur: Hier wird oft, auch von mir, geraten, keine Angaben zur Tat ohne Anwalt zu machen.


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darkstar
Beitrag 31.12.2007, 14:39
Beitrag #67


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Vorbehaltlich das ich nicht viel über Ausländerrecht weiß, glaube ich nicht das hier zwingend eine Abschiebung im Raum steht. Daran hätte ich ehrlichgesagt ganz zuletzt gedacht. Allerdings ist der Vorwurf hier hätte man was gegen Ausländer ungerechtfertigt. dry.gif Man will nur sämtliche (un)möglichen Folgen in Betracht ziehen.
Zitat (nachteule @ 31.12.2007, 14:00) *
es wird, auch hier im Verkehrsportal, von vielen die Meinung vertreten, man sollte gegenüber der Polizei und der Staatsanwaltschaft generell keine Angaben machen.
Richtig. Bittere Erfahrung aus einigen MPU-Threads wo sich einige Kanditaten erst durch Aussagen bei Strafverfolgungsbehörden erst so richtig in die S.... geritten haben. Das will ich vermeiden, denn der Laie weiß nicht was er erzählen soll/kann/muß und was nicht. Bei meinem letzten (1.) Unfall mußte ich auch einen Moment überlegen was ich den cop.gif erzähle und was nicht. Hätte ich die Wahrheit erzählt wäre es nicht ohne Punkte abgegangen. (BKat 8.1) unsure.gif
Zitat (nachteule @ 31.12.2007, 14:00) *
aufzuzeigen, dass Du Dir in den letzten Jahren nichts mehr zu Schulden kommen lassen hast.
Das liest sich hier anders:
Zitat (birol @ 12.11.2007, 16:11) *
ich habe nur zwei monate mit dem führerschein rum gefahren mit meinem auto die ich gekauft und angemeldet habe auf meinem namen und in den zwei monaten habe ich zwei mal strafzettel bekommen wegen falsch parken
Das erweitert eine Anklage wegen Urkundenfälschung gleich mal um FoFE in x-Fällen. Sowas wäre eher unangenehm wenn man es denn vermeiden kann.

@birol: Mehr als einen Anwalt zu beauftragen der das für dich regelt kannst du nicht machen.

mfg
darkstar


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birol
Beitrag 31.12.2007, 15:27
Beitrag #68


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ein anwalt habe ich ja beauftragt und der hat den schreiben von beitrag60 geschrieben, aber ich glaube mein anwalt hat da kein plan obwohl der adac vertragsanwalt ist und sein sachgebiet verkehrsrecht ist, denke ich das die äusserung von mir oder die aussage von mir auf dem beitrag60 zu lesen ist, ist total daneben was er sich ausgedacht ist, wie gesagt ein anwalt heist für mich das er eine bessere lüge auf dem lager hat, anscheind nicht, den ich hätte die aussage besser hinbekommen und dafür noch 450euro bezahlt und noch mehr wen es zu einem gericht kommt

und mein problem war das ich immer die wahrheit gesagt habe und nicht gelogen habe den mit lüge hätte ich bestimmt nicht so viel strafe bekommen das ist mir jetz so klar das man lüge noch dazu erfinden muss um da durch zu kommen, mein denken war als junge od heranwachsender , habe ich was gemacht und dabei mich erwischen lassen sage ich die wahrheit wie es war und alles das war falsch von mir, ich habe zwar einen schweren akte bei der polizei aber ob man mir glaubt od nicht so schlimm wie mann es dargestellt hat war es gar nicht
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birol
Beitrag 07.02.2008, 17:00
Beitrag #69


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hallo
habe heute schreiben von Amtsgericht bekommen wo drinne steht das ich 60 tagessätze a 10,00€ also 600€ in raten abzahlen muss kein fahrverbot kein sperre die anklage war auf urkundenfälschung mehr nicht,fahre jetz montag morgen zum strassenverkehrsamt den strafbefehl vorzeigen und nachfragen ob ich mpu machen muss

würde ich beim strassenverkehrsamt info bekommen ob ich mit mpu od ohne zu fahrschule gehen muss ???
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Mr.T
Beitrag 07.02.2008, 18:52
Beitrag #70


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Zitat (birol @ 07.02.2008, 17:00) *
würde ich beim strassenverkehrsamt info bekommen ob ich mit mpu od ohne zu fahrschule gehen muss ???

Ja, aber nicht sofort. Die FSST muss erst den Eingang des Führungszeugnisses und die Antwort auf die Anfrage an das Verkehrszentralregister abwarten, bevor eine Aussage diesbezüglich möglich ist.


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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birol
Beitrag 08.02.2008, 10:38
Beitrag #71


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ja danke erstmal

aber ich müsste doch das alles dort beantragen denke ich sowie führungszeugnis usw. automatisch wird es wohl nicht gehen

und wie lange würde das mit führungszeugniss so dauern bis es da ist???

ich wollte schon jetz montag zur strassenverkehrsamt und montag nachmittag habe ich bei meinem anwal termin
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matzerg
Beitrag 08.02.2008, 19:08
Beitrag #72


Neuling
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das führungszeugnis ist in der regel in 1 woche da! musst du beim einwohnermeldeamt beantragen und dort sagen, dass sie es an die fsst schicken sollen! viel glück bei deinem projekt führerschein!
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birol
Beitrag 09.02.2008, 08:50
Beitrag #73


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ja danke

kann ich einfach so bei der einwohnermeldeamt das führungszeugniss beantragen, brauche ich nicht dafür ein beleg das der führungszeugniss verlangt wird, oder kann man das so beantragen und sagen man solle es zum fsst schicken.

und wie läuft das mit Verkehrszentralregister die anfrage muss ich das auch machen oder kommt das automatisch
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Jens
Beitrag 09.02.2008, 09:41
Beitrag #74


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Zitat (birol @ 09.02.2008, 08:50) *
kann man das so beantragen und sagen man solle es zum fsst schicken.
Ja

Zitat (birol @ 09.02.2008, 08:50) *
und wie läuft das mit Verkehrszentralregister
Das macht die Führerscheinstelle selber


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birol
Beitrag 10.02.2008, 20:18
Beitrag #75


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was für welche unterlagen brauche ich um ein führungszeugniss für die fsst zu beantragen reicht nur der ausweis pass aus???
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Gast_klaus62_*
Beitrag 10.02.2008, 20:19
Beitrag #76





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Zitat (birol @ 10.02.2008, 20:18) *
was für welche unterlagen brauche ich um ein führungszeugniss für die fsst zu beantragen reicht nur der ausweis pass aus???

Ja, und ca. 13 €
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birol
Beitrag 12.02.2008, 17:06
Beitrag #77


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hallo dank euch allen erstmal für die hilfreiche infos,und zweitens heute habe ich führungszeugnis beantragt und anschl. bin ich zum strassenverkehrsamt gefahren um nach zu fragen ob ich mpu machen muss oder nicht jetz hat der nette mann ein antrag gestellt an flensburg über eine überprüfung der sachlage ob mit test od ohne und ich wäre nur isoliert geperrt was das wohl heissen mag...
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GSX-R
Beitrag 12.02.2008, 17:11
Beitrag #78


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Isolierte Sperrfrist ist die, welche man bekommt, wenn man keine FE hat, so wie Du.


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darkstar
Beitrag 12.02.2008, 17:42
Beitrag #79


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Andererseits ist hier von Sperrfrist keine Rede. think.gif

mfg
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birol
Beitrag 22.02.2008, 20:29
Beitrag #80


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ist es normal das die überprüfung beim fsst lange dauert, jetz sind es scon fast zwei wochen und kein nachricht von, heist das vielleicht was schlimmes noch...?
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Mr.T
Beitrag 22.02.2008, 21:08
Beitrag #81


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Das liegt noch im unteren Bereich der benötigten Bearbeitungszeit. Also: keine Panik. wavey.gif


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birol
Beitrag 28.02.2008, 10:10
Beitrag #82


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ist es normal das die überprüfung beim fsst lange dauert, jetz sind es schon fast drei wochen und kein nachricht von, heist das vielleicht was schlimmes noch..?

sollte ich da mal nachfragen gehen od noch abwarten..
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magnum88
Beitrag 28.02.2008, 13:37
Beitrag #83


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Zitat (birol @ 28.02.2008, 10:10) *
ist es normal das die überprüfung beim fsst lange dauert, jetz sind es schon fast drei wochen und kein nachricht von, heist das vielleicht was schlimmes noch..?

sollte ich da mal nachfragen gehen od noch abwarten..



Füge in der nachfolgend zitierten Antwort von Mr.T zwischen den Wörten "liegt" und "noch" das Wörtchen "fast" ein, so weißt du, dass du vielleicht noch ein bisschen Geduld haben solltest. Aber anrufen kann man immer mal. So mancher SB freut sich über etwas Abwechslung im Tagesablauf ... ph34r.gif (duckundwech)

Zitat (Mr.T @ 22.02.2008, 21:08) *
Das liegt noch im unteren Bereich der benötigten Bearbeitungszeit. Also: keine Panik. wavey.gif


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"Je fester man davon überzeugt ist, im Recht zu sein, desto natürlicher ist der Wunsch, jeden anderen mit allen Mitteln dahin zu bringen, ebenso zu denken." George Orwell
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birol
Beitrag 03.03.2008, 12:31
Beitrag #84


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hallo heute war ich beim strassenverkehrsamt nachfragen, leider konnten die mir auf einmal keine auskunft drüber geben ich solle noch eine weile warten bis ich ein brief bekomme, vor drei wochen haben die gesagt kann zwei drei wochen dauern ich bekomme bescheid, und jetz heist es ich soll noch eine weile dauern, ich denke mal weil das jetz so lange dauert muss ich doch wohl noch mit mpu rechnen.. think.gif
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jfk
Beitrag 03.03.2008, 13:53
Beitrag #85


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Oder es heißt einfach, dass dein Fall so einzigartig ist, dass eine eindeutige Entscheidung nicht einfach zu finden ist;
und derjenige, der sie treffen könnte, gerade sooo viel anderes um die Ohren hat, oder sich noch einen Haufen Akten zu der Frage durchlesen muß...

Mit anderen Worten:

Ich wünsche Dir viel Geduld... Noch kannst Du hoffen.

Gruß,
jfk.


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Verstehen kannst Du dein Leben nur rückwärts. Leben musst Du es vorwärts.

Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist - gewöhnlich wegen Bauarbeiten gesperrt.
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birol
Beitrag 12.03.2008, 12:34
Beitrag #86


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habe immer noch keinen bescheid bekommen...
Dauert eine anfrage doch so lange....?
Ausser führungszeugniss habe ich auch nichts anderes beantragt, der nette herr beim strassenverkehrsamt hat den strafbefehl kopiert und mir gesagt spätestens in zwei wochen schreibt er mich an in zwischen sind es schon fünf wochen und wie ich nachfragen pers. war hat man gesagt ich solle warten verstehe nur nicht warum so lange


ich glaube auch nicht das mein fall einzigartig ist und die keine entscheidung treffen können...
aber was ist es dann wozu so lange
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Autoreiter
Beitrag 12.03.2008, 12:56
Beitrag #87


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Zitat (birol @ 07.02.2008, 17:00) *
hallo
habe heute schreiben von Amtsgericht bekommen wo drinne steht das ich 60 tagessätze a 10,00€ also 600€ in raten abzahlen muss kein fahrverbot kein sperre die anklage war auf urkundenfälschung mehr nicht,fahre jetz montag morgen zum strassenverkehrsamt den strafbefehl vorzeigen und nachfragen ob ich mpu machen muss

würde ich beim strassenverkehrsamt info bekommen ob ich mit mpu od ohne zu fahrschule gehen muss ???


Wieso Urkundenfälschung, ich denke die Fahrerlaubnis hast Du irrtümlich ersteigert ? (Verbotsirrtum)
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birol
Beitrag 12.03.2008, 13:16
Beitrag #88


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Es hat sich rausgestellt das der führerschein gefälscht ist daher als urkundenfälschung
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Mr.T
Beitrag 12.03.2008, 13:17
Beitrag #89


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Zitat (Autoreiter @ 12.03.2008, 12:56) *
Wieso Urkundenfälschung, ich denke die Fahrerlaubnis hast Du irrtümlich ersteigert ? (Verbotsirrtum)

Stimmt ja, Führerscheine gibt's ja jetzt bei ebay! shutup.gif


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nachteule
Beitrag 12.03.2008, 13:31
Beitrag #90


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Hallo, Mr. T.,

Zitat (Mr.T @ 12.03.2008, 13:17) *
Stimmt ja, Führerscheine gibt's ja jetzt bei ebay! shutup.gif

natürlich gibt es die.

Wusstest Du das nicht?

Guggst Du hier.

Viele Grüße,

Nachteule


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birol
Beitrag 12.03.2008, 13:33
Beitrag #91


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laugh2.gif laugh2.gif laugh2.gif laugh2.gif laugh2.gif ebay
klar doch danke

kann man nicht online anfrage machen bei der fsst
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darkstar
Beitrag 12.03.2008, 13:34
Beitrag #92


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Zitat (Autoreiter @ 12.03.2008, 12:56) *
(Verbotsirrtum)
Der war gut! laugh2.gif
Zitat
kann man nicht online anfrage machen bei der fsst
no.gif , am besten ist immer persönlich nachzuhaken.

mfg
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birol
Beitrag 12.03.2008, 13:39
Beitrag #93


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naja pers war ich schon x male da komme nicht weiter soll ich lieber das mein anwalt machen lassen die beantragung und den ganzen ablauf
ich werde auch keine fragen mehr stellen diesbezüglich denn ich denke das ich hier einigen bischen zu dumm bin
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nachteule
Beitrag 12.03.2008, 14:14
Beitrag #94


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Hallo, Birol,

Zitat (birol @ 12.03.2008, 13:39) *
naja pers war ich schon x male da komme nicht weiter soll ich lieber das mein anwalt machen lassen die beantragung und den ganzen ablauf
ich werde auch keine fragen mehr stellen diesbezüglich denn ich denke das ich hier einigen bischen zu dumm bin

bei Teil eins Deiner Antwort gebe ich Dir Recht, denn der Anwalt wird dafür bezahlt und kann vermutlich auch wesentlich mehr Druck machen, als Du, vor allem, weil er auch besser weiß, wem er ein wenig auf die Zehen treten muss, wenn ein Sachbearbeiter den Fall zu sehr schleifen lässt.

Teil zwei ist allerdings Blödsinn (sorry).

Dass Du Dich in der Materie nicht auskennst, hat nichts mit Dummheit zu tun, sondern mit fehlendem Fachwissen in diesem Bereich, und das kann man niemandem ankreiden.

Überlege mal, warum die Rechtsanwälte immer noch nicht arbeitslos sind: ganz einfach, weil es außer Dir noch ein paar (sehr viele laugh2.gif ) andere gibt, die sich genauso wenig auskennen.

Frag aber mal einen Rechtsanwalt, ob er sich in Deinem Beruf gut auskennt.

Vermutlich nicht.

Glaubst Du, dass er deshalb dumm ist?

Zum Schluss ein kleines Zitat für Dich:

Zitat
Dummheit ist häufig ein Vorteil: deshalb stellen sich die Allerschlauesten dumm.

Sigmund Graff


Viele Grüße,

Nachteule


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darkstar
Beitrag 12.03.2008, 14:59
Beitrag #95


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Das sehe ich genau wie @nachteule. Du hattest hier durchaus legitime Fragen gestellt. Man kann sich nicht mit allem auskennen, deswegen fragt man ja (im begrenzten Rahmen) das Forum. Allerdings stößt das Forum auch an Grenzen, weil es kann dir nicht "helfen" wenn es bei der FEB dauert. wink.gif

Lustig ist eigentlich nur aus einem Kaufführerschein einen Verbotsirrtum konstruieren zu wollen. Über dich hatte sich niemand lustig gemacht. wavey.gif

mfg
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birol
Beitrag 12.03.2008, 15:11
Beitrag #96


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Lustig ist eigentlich nur aus einem Kaufführerschein einen Verbotsirrtum konstruieren zu wollen

das habe ich nicht verstanden mit kartenführerschein verbotsirrtum was ist mit gemeint

ich weis das ihr nichts für könnt das es so lange dauert, deshalb frage ich immer wieder ob das was zu heissen hat mit wartezei was schlimmes od gutes weis ich ja nicht vielleicht habe ich ja wa falsch gemacht desalb so am warten od ich warte umsonst keine ahnung ich werde mich mal einfach bei eine fahrschule melden und dann die papiere abschicken dann werde ich ja wohl spätestens nach acht wochen wissen was sache ist zwar schade um mein geld aber mich hat das ja schon einiges gekostet auf die 200euro kommt es auch nicht mehr an

ich bedanke mich bei euch allem und verabschiede mich von euch den komme nicht weit mit
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nachteule
Beitrag 12.03.2008, 17:08
Beitrag #97


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Hallo, Birol,

Zitat (birol @ 12.03.2008, 15:11) *
Lustig ist eigentlich nur aus einem Kaufführerschein einen Verbotsirrtum konstruieren zu wollen

das habe ich nicht verstanden mit kartenführerschein verbotsirrtum was ist mit gemeint

@Autoreiter hat sinngemäß geschrieben, dass man Dir eigentlich keinen Vorwurf wegen Urkundenfälschung machen könnte, weil Du den Führerschein irrtümlich erworben hast, und dass dies seiner Ansicht nach ein Verbotsirrtum ist.

Zitat
§ 17 StGB

Verbotsirrtum:
^
Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte. Konnte der Täter den Irrtum vermeiden, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.


Dies trifft in Deinem Fall eindeutig nicht zu, und darüber hat @darkstar sich so amüsiert.

Mit Dir hatte das absolut nichts zu tun.

Zitat (birol @ 12.03.2008, 15:11) *
ich bedanke mich bei euch allem und verabschiede mich von euch den komme nicht weit mit

Den Dank nehmen wir alle sicher ganz gerne entgegen laugh2.gif , aber ich fände es schade, wenn Du dich jetzt einfach so verabschiedest.

Ich möchte zumindest wissen, wie das Ganze ausgeht.

Du kannst auch jederzeit weitere Fragen stellen, ohne dass Du Angst haben musst, dass wir Dich auslachen oder genervt sind.

Bedenke: das Forum lebt von den Fragen, und es gibt keine dummen Fragen, sondern nur dumme Antworten.

Also: Deine Kündigung wird nicht angenommen laugh2.gif

Viele Grüße,

Nachteule


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birol
Beitrag 12.03.2008, 17:53
Beitrag #98


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Es tut mir leid wen ich manche sachen nicht korekt vertehe bin nur ein kleiner ausländer der sich mühe gibt deshalb meine entschuldigung an alle
ich bedanke mich bei nachteule und mr.t ihr wart eine grosse hilfe für mich, aber jetz bin ich an einem punkt gekommen wo nichts mehr geht dann fragt man sich natürlich einige dinge und dabei bleiben auch einige fragen offen die ich dann hier gestellt habe um nach antworten zu suchen
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nachteule
Beitrag 12.03.2008, 21:11
Beitrag #99


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Hallo, Birol,

ob Du ein kleiner oder ein großer Ausländer oder ein kleiner oder großer Deutscher bist, interessiert hier niemanden, denn hier sind alle gleich.

Wenn noch Fragen offen sind, kannst Du die gerne stellen, und wir werden uns bemühen, diese zu beantworten.

Was wir aber leider nicht beantworten können, ist die Frage, wann die Führerscheinstelle endlich eine Entscheidung trifft.

Wie ich schon sagte: Hier ist Dein Anwalt gefragt, und der darf nicht locker lassen.

Viele Grüße,

Nachteule


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birol
Beitrag 19.03.2008, 13:04
Beitrag #100


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hallo Leute,

habe endlich brief von strassenverkehrsamt bekommen,da steht dies drin...

zwischenzeitlich habe ich von der Staatsanwaltschaft .... eine rechtskräftige Ausfertigung des Strafbefehls vom 30.01.2008 bekommen.

Da für die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis keine Sperrfrist gegen Sie verhängt wurde, können Sie nunmehr jederzeit bei Ihrem zuständige Bürgerservice die Erteilung einer Fahrerlaubnis beantragen.

Ein entsprechendes Antragsformular ist als Anlage beigefügt. (es war keine dabei!!!)

Zum Nachweis der Kraftfahreignung wird allesdings noch ein positives med.-pysch. Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung erforderlich sein.Leider hat jedoch die Staatsanwaltschaft ..... die Fahrerlaubnisakten noch nicht zurückgegeben,so dass sich die Angelegenheit vermutlich etwas verzögern wird.
Mit der Anmeldung zur Fahrschule müssen Sie sich daher noch etwas gedulden.

Meine frage zu ist wäre ob ich noch ein schreiben bekommen werde wo dann steht ich kann zur fahrschule anmelden und dann die mpu machen od ist gemeint auch wen ich mich jetz anmelde und die papiere abschicke würde die sache schon länger dauern ich weis ja nicht was für eine mpu mir ansteht..
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