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> Ohne Tüv zum Tüv!?
Kleine
Beitrag 12.11.2007, 21:30
Beitrag #1


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Leider ist mir kein treffenderes Topic eingefallen, aber ich fang einfach mal an.

Habe seit ein paar Wochen einen Honda Civic Ec8 welchen ich als Winterauto nutzen möchte. In den letzten Wochen habe ich ihn Tüv-fertig gemacht. Sprich Auspuff, Antriebsgelenke, Spurstangenkopf, Bremsflüssigkeit, Rost etc.

Jetzt war er endlich soweit und er sollte angemeldet werden und zur HU.

kurz Vorweg : Tüv ist seit März abgelaufen und abgemeldet

Mir war bisher folgender Ablauf bekannt :

1. Deckungskarte bei der Versicherung besorgen
2. Mit Brief/Schein ( bzw. Stilllegungsbescheinigung)/Deckungskarte zur Zulassungsstelle fahren -> anmelden
3. Beim Schildermacher Schilder holen
4. Die Nummer aufs Auto machen
5. Direkter Weg zum TÜV


Die gute Dame bei der Zulassungsstelle wollte mir das Auto aber krampfhaft nicht zulassen weil der Tüv schon so lange abgelaufen wäre. Sie wurde patzig, dann wurde ich es auch.
Fakt ist.. ihrer Meinung nach wäre das Auto aufgrund des abgelaufenen Tüvs nicht mehr Verkehrstauglich.
Auf meine Frage ob ich das Auto jetzt zum Tüv schieben soll antwortete sie mir :" Rote Nummern, Kurzkennzeichen oder Anhänger."

Jetzt muss mir mal einer erklären wo der Unterschied ist ob ich mit roten Nummern bzw Kurzkennzeichen zum Tüv fahre oder mit nem Zugelassenen Auto mit versicherungsschutz?? Ist das eine irgendwie gefährlicher als das andere?

Mfg
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Jumbo56
Beitrag 12.11.2007, 22:30
Beitrag #2


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Zitat (Kleine @ 12.11.2007, 22:30) *
1. Deckungskarte bei der Versicherung besorgen
2. Mit Brief/Schein ( bzw. Stilllegungsbescheinigung)/Deckungskarte zur Zulassungsstelle fahren -> anmelden
3. Beim Schildermacher Schilder holen
4. Die Nummer aufs Auto machen
5. Direkter Weg zum TÜV


Die gute Dame bei der Zulassungsstelle wollte mir das Auto aber krampfhaft nicht zulassen weil der Tüv schon so lange abgelaufen wäre.
Auf meine Frage ob ich das Auto jetzt zum Tüv schieben soll antwortete sie mir :" Rote Nummern, Kurzkennzeichen oder Anhänger."

1. richtig
2. ohne Kennzeichen darfst Du nicht fahren
3.-5. richtig
Die Dame von der Zulassungsstelle hat Ihre Hausaufgaben nicht gemacht:
§ 10 FZV
(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

d.h. Du hättest Dir ein Kennzeichen reservieren lassen können und nachdem Du es hast anfertigen lassen, mit angebauten Kennzeichen auf dem direkten Weg zum "TÜV" fahren können.
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Kleine
Beitrag 12.11.2007, 23:08
Beitrag #3


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Ich hab mich vielleicht ein bisschen blöd ausgedrückt. Mir ist natürlich bewusst, dass ich nicht ohne Schilder fahren darf. War ja auch mit einem anderen KFZ dort, nicht mit dem Civic.
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Kai R.
Beitrag 13.11.2007, 10:28
Beitrag #4


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Die Dame auf der Zulassungsstelle hat richtig gehandelt. TÜV ist Voraussetzung für die Zulassung. Mach es so wie Jumbo beschrieben hat:

Doppelkarte bei Versicherung holen und ausdrücklich bestätigen lassen, dass Versicherungsschutz auch schon bei der Fahrt zur Zulassung mit entstempelten Kennzeichen besteht
Kennzeichen bei Zulassungsstelle reservieren lassen
Kennzeichen prägen lassen und ans Auto
Auf direktem Weg zum TÜV
Von da auf direktem Weg zu Zulassungsstelle
Anmelden und gut

Viele Grüße

Kai


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Grüße

Kai

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Jumbo56
Beitrag 13.11.2007, 19:00
Beitrag #5


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Zitat (Kai R. @ 13.11.2007, 11:28) *
Die Dame auf der Zulassungsstelle hat richtig gehandelt. TÜV ist Voraussetzung für die Zulassung.


Das wollte ich auch nicht anzweifeln.
Mir ging es eher darum, dass hier von der Zula-Dame, Kurzzeitkennzeichen usw. "empfohlen" wurden.
Bringt wohl mehr Geld als eine normale Kennzeichenreservierung ?!!

Gruß
Jumbo56
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Kleine
Beitrag 13.11.2007, 23:45
Beitrag #6


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Hm.. scheinbar reden wir etwas aneinander vorbei. Was genau meint ihr mit der Kennzeichenreservierung?

Oder mal ganz anders gefragt.. gibts in der Tat bei abgelaufenem Tüv nur die möglichkeit mit Anhänger, rote Nummern, kkz ?

Und nochwas.. ich dachte der Tüv wird dann auf märz 2009 zurückdatiert.. wurde er aber nicht, warum ist das so?
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Kami
Beitrag 14.11.2007, 00:53
Beitrag #7


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nö - du kannst dir ein KZ zuteilen alssen und dann mit Versicherungsbestätigung und ungestempelten KZ zum TÜV fahren.

Der Tüv wird nur bei HU-Pflichtigen fahrzeugen zurückdatiert. - Ein Kfz ist aber wenn es abgemeldet sit, nicht HU Pflichtig, deshalb keine Rückdatierung.

Gruss

Kami


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Wer in keinster weise etwas verrückt ist und deshalb denkt er wäre normal, der irrt.
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Kleine
Beitrag 14.11.2007, 01:00
Beitrag #8


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Ja genau so hatte ich es ja vor.. Versicherungsschutz hatte ich ja (deckungskarte). Wollte jetzt nur die ungestempelten KZ haben um zum Tüv zu fahren. Hat sie aber nicht raugerückt.

Achja, hab ich das mit dem zurückdatieren auch mal verstanden.
Hm, dann war es ja mehr als blöd, mit meinem Sommerauto kurz vorm abmelden noch zum Tüv zu fahren :-(
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Kai R.
Beitrag 14.11.2007, 09:12
Beitrag #9


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Zitat (Kleine @ 14.11.2007, 01:00) *
Ja genau so hatte ich es ja vor.. Versicherungsschutz hatte ich ja (deckungskarte). Wollte jetzt nur die ungestempelten KZ haben um zum Tüv zu fahren. Hat sie aber nicht raugerückt.

Achja, hab ich das mit dem zurückdatieren auch mal verstanden.
Hm, dann war es ja mehr als blöd, mit meinem Sommerauto kurz vorm abmelden noch zum Tüv zu fahren :-(


die Kennzeichen bekommst Du beim Schilderdienst. Nummern reservieren kann man vielerorts auch telefonisch oder online.

Grüße

Kai


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CvR
Beitrag 14.11.2007, 11:40
Beitrag #10


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Zitat (Kai R. @ 14.11.2007, 09:12) *
die Kennzeichen bekommst Du beim Schilderdienst. Nummern reservieren kann man vielerorts auch telefonisch oder online.

Aber das Reservieren ist meines Erachtens noch kein Zuteilen...


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"Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger
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Wega13
Beitrag 14.11.2007, 19:58
Beitrag #11


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Mit alten kennzeichen zum tüv und zulassung ohne umwege. wavey.gif
natüurlich mit papiere und deckungskarte
bei uns ist das im selben gebäude. wavey.gif laugh2.gif die haben mal was gedacht. think.gif

gr mike
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Jens
Beitrag 14.11.2007, 20:14
Beitrag #12


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Zitat (Wega13 @ 14.11.2007, 19:58) *
Mit alten kennzeichen zum tüv und zulassung ohne umwege

Ganz vorsichtig! Seit dem ersten März 07 gilt die FZV. Und seitdem ist es so, daß das alte Kennzeichen nach einer Abmeldung sofort wieder frei ist (außer es wurde reserviert).


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Steppenhund
Beitrag 15.11.2007, 08:56
Beitrag #13


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Das ist doch sowas von egal. Nimm das alte Schild, nimm ein neues Schild, nimm das Schild von irgendeinem anderen Auto und fahr damit zum TÜV. Wenn du irgendwen platt fährst bist du versichert, das ist doch das wichtigste, alles andere is doch nur Paragraphenreiterei. Ich hab meinen alten BMW verkauft an zwei Türken, die Karre war schon nen Jahr abgemeldet. Ich frag noch so, wie wollt ihr den denn jetzt abholen, mit dem Hänger oder rote Nummer. Nö, sein Bruder hatte das gleiche Modell mit gleicher Farbe, da haben die Freaks einfach die Nummernschilder von seinem Bruder mitgebracht, ich sach noch, Jungs ich hab die Kohle hier sind die Schlüssel, was ihr macht is euer Bier....

Anmerkung Moderator: @Steppenhund, dieser Beitrag, der als Ratschlag formuliert wurde, ist unqualifiziert und würde in Teilen bei Befolgung durch einen unbedarften Leser zu einer Straftat nach § 22 StVG (Kennzeichenmissbrauch) bzw. § 267 StGB (Urkundenfälschung) führen. Ich fordere dich daher auf, deine Beiträge zu überdenken, bevor du hier Ratschläge erteilst. Über rechtliche Aspekte darf gerne diskutiert werden, solange dies sachlich erfolgt.

Der Beitrag wurde von Burkhard bearbeitet: 18.11.2007, 12:00
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AMenge
Beitrag 15.11.2007, 09:00
Beitrag #14


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@Steppenhund: Was für eine Nummer ziehst du hier eigentlich ab? Das ist das zweite deiner Postings heute, in denen du zu halb-legalen bze. illegalen Machenschaften aufrufst. Für dich selbst kannst das tun, aber halte dich doch mit solchen blödsinnigen Ratschlägen in einem öffentlichen Forum zurück.
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Jens
Beitrag 15.11.2007, 09:00
Beitrag #15


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Zitat (Steppenhund @ 15.11.2007, 08:56) *
nimm das Schild von irgendeinem anderen Auto und fahr damit zum TÜV.
Dir ist schon klar, daß du hier zur Begehung von Straftaten rätst?

Zitat (Steppenhund @ 15.11.2007, 08:56) *
Wenn du irgendwen platt fährst bist du versichert,
Wie geht das denn?


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Steppenhund
Beitrag 15.11.2007, 11:08
Beitrag #16


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Wenn du ne Doppelkarte hast bist du versichert ob du das Schild hast oder nicht, ob du es verlierst unterwegs oder ob das alte noch drann ist speilt keine Rolle. Um ein evtl. Bußgeld kommst du nicht drumm rum, wenn man dich anhält, aber du bist versichert, das ist mir am wichtigsten.

Zitat (AMenge @ 15.11.2007, 09:00) *
@Steppenhund: Was für eine Nummer ziehst du hier eigentlich ab? Das ist das zweite deiner Postings heute, in denen du zu halb-legalen bze. illegalen Machenschaften aufrufst. Für dich selbst kannst das tun, aber halte dich doch mit solchen blödsinnigen Ratschlägen in einem öffentlichen Forum zurück.

Was sind denn hallegale Machenschaften?
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AMenge
Beitrag 15.11.2007, 11:12
Beitrag #17


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Zitat (Steppenhund @ 15.11.2007, 11:08) *
Was sind denn hallegale Machenschaften?

Ich schrieb "halb-legal". Damit meine ich u.a. deinen Vorschlag in einem anderen Thread, den EU-Führerschein statt der MPU anzugehen.

In deinen Beiträgen fällt mir halt auf, dass du es mit geltenden Gesetzen nicht so wirklich genau nimmst. Wie schon gesagt: Für dich selbst kannst du tun und lassen, was du willst solange du mit den Konsequenzen leben kannst. Hier in einem öffentlichen Forum haben solch zweifelhafte Ratschläge nichts zu suchen.
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Steppenhund
Beitrag 15.11.2007, 11:27
Beitrag #18


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Sei vorsichtig, das letzte Mal als ich ** Führerschein schrieb drohte man mir mit Sperrung.
Es gibt nur Legal oder nicht Legal, ich weiß jetzt aber auch nicht was ich darauf schreiben soll, muss erstmal alle anderen Treads durchlesen um zu gucken ob das Schreiben über Doppelkarte oder abgelaufene Schilder auch mit Sperrung bestraft wird think.gif
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AMenge
Beitrag 15.11.2007, 13:13
Beitrag #19


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Zitat (Steppenhund @ 15.11.2007, 11:27) *
Sei vorsichtig, das letzte Mal als ich ** Führerschein schrieb drohte man mir mit Sperrung.

Hast du mal darüber nachgedacht, dass das daran liegen könnte, wie du darüber geschrieben hast?
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Steppenhund
Beitrag 15.11.2007, 13:47
Beitrag #20


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da muss ich nicht lange denken ... positiv und nicht negativ.
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AMenge
Beitrag 15.11.2007, 13:48
Beitrag #21


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Positiv für wen oder was? Aber ist auch egal, wir driften arg ins offtopic.gif
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Steppenhund
Beitrag 15.11.2007, 18:01
Beitrag #22


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Da bin ich ganz deiner Meinung rolleyes.gif
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Burkhard
Beitrag 15.11.2007, 20:29
Beitrag #23


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@Steppenhund, damit es nicht untergeht und auch bei anderen Lesern keine Missverständnisse entstehen, möchte ich auf die Moderation deines Beitrages verweisen.


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