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> Umweltzone Berlin - Durchsetzung des Bußgelds
Jens
Beitrag 04.02.2008, 22:38
Beitrag #51


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Zitat (Perplex @ 04.02.2008, 22:30) *
Der Tatbestand Nr. 914121 scheint gänzlich unbekannt zu sein. Gibt es den irgendwo nachzulesen?

Nicht direkt, wie bereits @tomcraft schrieb
Zitat (tomcraft @ 04.02.2008, 16:49) *
Wie mancher bereits an der Tb-Nr. erkennt ist es ein selbsterstellter Auffangtatbestand für Berlin für den Parkvorwurf.


Nähere Details dazu findest du im Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog (PDF, 1283KB) unter 4.1.2 Aufbau der bundeseinheitlichen Tatbestandsnummer


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Perplex
Beitrag 05.02.2008, 08:23
Beitrag #52


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Zitat (HerrOrdnungsamt @ 03.02.2008, 22:10) *
-Tatbestand Nr. 914121
Führten Kfz trotz Verkehrsverbot zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigung (Zeichen 270.1 / 270.2) Verkehrsteilnahme durch Parken (Ordnungsamt)

Zitat (tomcraft @ 04.02.2008, 16:49) *
Tja! Wie mancher bereits an der Tb-Nr. erkennt ist es ein selbsterstellter Auffangtatbestand für Berlin für den Parkvorwurf. Von der Fachaufsichtsbehörde, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, erdacht. Der soll dann in § 25a StVG münden, wenn der Fahrer nicht benannt oder ermittelt wird.

Sorry, aber ich komme mit dem "selbsterstellten Auffangtatbestand für Berlin", der sich auf Nr."9xxxxx" beziehen soll, nicht klar. Ich meine, wenn sich eine Behörde da Gesetze selbst zusammenbastelt, die noch dazu vor der Öffentlichkeit geheim gehalten werden, dann kann das doch unmöglich mit § 1 StGB vereinbar sein. Schließlich ist doch die "Fachaufsichtsbehörde, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung" kein Gesetzgeber.

Außerdem beziehen sich § 25a StVG nur auf die Kosten des Verfahrens bei einem Halt- oder Parkverstoß. Sollte das also als Halt- oder Parkverstoß gewertet werden, dann müssten die 40 € & der Punkt in Flensburg automatisch hinten runterfallen, wenn der Halter den Bußgeldbescheid einfach ignoriert.

Ich vermute mal, dass "Mr.Ordnungsamt" hier nicht wieder aufschlagen wird. Es scheint wohl peinlich zu sein auf klare Fragen keine Antworten zu wissen, obwohl man eigentlich immer Antworten haben müsste. Stattdessen werden immer wieder gebetsmühlenartig die Strafen "40 € & der Punkt in Flensburg" genannt.

Warum werde ich einfach den Eindruck nicht los, dass sich "Plakettensünder" in Berlin keine Sorgen um ihren Führerschein machen müssen? rolleyes.gif


Zitat (jensl669 @ 04.02.2008, 22:38) *
Nähere Details dazu findest Du im Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog (PDF, 1283KB) unter 4.1.2 Aufbau der bundeseinheitlichen Tatbestandsnummer

So richtig verstehen tue ich das auch nicht wirklich. think.gif Ich meine, ich verstehe solche Dinge nur anhand von Beispielen z.B. an Tatbestand Nr. 141621 & Tatbestand Nr. 914121.


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 05.02.2008, 09:41
Beitrag #53


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Ich bin bekanntlich kein Jurist, und ich sage jetzt mal "aus dem Bauch heraus":
"Flens-Punkte auf Grund von Halter-Haftung - das geht GAR nicht!".

Im Verwarngeld-Bereich ist alles nur denkbare möglich.
Da wird z.B. auch bei geringfügigen Geschwindigkeitsverstößen der Halter (wenn der aufgrund des Fotos nicht der Fahrer gewesen sein kann) per Zeugenfragebogen aufgefordert, entweder den Fahrer zu benennen oder die 20,- € selbst zu überweisen und sich das Geld ggf. später vom Fahrer erstatten zu lassen.

Sobald PUNKTE mit im Spiel sind, geht das alles nicht mehr, sondern die kann nur der Täter höchstpersönlich bekommen.

Doc wavey.gif


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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la ultima
Beitrag 05.02.2008, 09:46
Beitrag #54


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 05.02.2008, 09:41) *
Ich bin bekanntlich kein Jurist, und ich sage jetzt mal "aus dem Bauch heraus":
"Flens-Punkte auf Grund von Halter-Haftung - das geht GAR nicht!".

Gutes Bauchgefühl!
Geht gar nicht, bei § 25 a StVG wird das Verfahren eingestellt, es geht nur um die Kosten des Verfahrens nicht um Punkte oder Geldbuße.


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Perplex
Beitrag 08.02.2008, 23:06
Beitrag #55


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Zitat (Perplex @ 05.02.2008, 08:23) *
Zitat (jensl669 @ 04.02.2008, 22:38) *
Nähere Details dazu findest Du im Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog (PDF, 1283KB) unter 4.1.2 Aufbau der bundeseinheitlichen Tatbestandsnummer

So richtig verstehen tue ich das auch nicht wirklich. think.gif Ich meine, ich verstehe solche Dinge nur anhand von Beispielen z.B. an Tatbestand Nr. 141621 & Tatbestand Nr. 914121.

Kann mir jemand anhand dieser Beispiele das entschlüsseln? Ich komme nur bis zur Auflösung von 141xxx & 9xxxxx. Danach komme ich nicht weiter. rolleyes.gif


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Schleimer
Beitrag 18.02.2008, 23:47
Beitrag #56


Neuling
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Zitat (la ultima @ 04.02.2008, 17:34) *
...Also ich bekomme gegenwärtig nicht im Ansatz einen Halt- oder Parkverstoß, als Voraussetzung für den § 25 a StVG, hin.
Das tatbeständsmäßige Handeln ist doch das Nichtbefolgen der Weisung der Anordnung des Z 270.1.
Was unterscheidet jetzt tatbestandsmäßig den im Fließverkehr festgestellten Verkehrsteilnehmer von dem im ruhenden Verkehr festgestellten? Oder sind etwa beide ein Halt- oder Parkverstoß, nein ich bekomme es nicht hin.
An die Entstehung eines Berliner Landrechtes mag ich nicht glauben, dazu sind die Begrifflichkeiten des Halten und des Parken zu klar.

" Sie führten... durch Parken" das macht aua


@la ultima:

da hast Du völlig recht. Hierzu gleich eine sich anschließende Frage:

Die Begrifflichkeit des Tatbestandsmerkmals "Führen eines Fahrzeugs" ist rechtlich eindeutig durch die Rechtsprechung geklärt. Es käme wohl heute keiner mehr auf die Idee, eine Person nur deshalb wegen Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB, zu verurteilen, weil dieser sich die Flaschen im parkenden Auto mit abgestelltem Motor zu Gemüte geführt hat.

Dennoch erläßt eine rechtskundige Stadtverwaltung durch ihre Verantwortlichen eine auf einer m. E. auch vom Wortlaut her nicht mehr vertretbare juristische Auffassung basierende Verwaltungsanweisung durch die Bildung einer Tatbegehungsvariante "Durch Parken", obwohl das zugrundeliegende Gesetz nur das Führen kennt.

Besteht dann nicht zumindest ein strafrechtlicher Anfangsverdacht gegen die Verantwortlichen der Stadtverwaltung im Hinblick auf die Straftatbestände der

- Gebührenüberhebung, § 355 StGB, bei Handeln nach § 25a StVG bzw.
- Verfolgung Unschuldiger, § 344 StGB, bei Handeln durch Bußgeldbescheid?

http://bundesrecht.juris.de/stgb/__352.html
http://bundesrecht.juris.de/stgb/__344.html
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Erstes Opfer?
Beitrag 20.02.2008, 08:27
Beitrag #57


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Guten Morge...
wer kann mir weiterhelfen bzw. hat einen Rat für mich....
Ich komm aus dem Norden...und hatte Mitte letzten Jahres von der Einführung dieser Umweltplakette erfahren...
Nun war ich vom 30.01.-03.02.2008 in Berlin....mein Auto (Neuwagen, 2 Monate alte, erfüllt alle Abgasnormen) parkte ich ordnungsgemäß auf einem Parkplatz.
Da ich in der Vergangenehit überhaupt nicht mehr mit dem Thema Umweltzone konfrontiert wurde, versäumte ich es natürlich eine Umweltplakette für mein Auto zu besorgen...mir fielen aber auch keine Warnhinweise in Berlin auf, zwecks Umweltzone...Naja, nun parkte ich mein Auto auf einem öffentl Stellplatz....als ich am 03.02. zurück zum Auto kam....bermerkte ich ein Knölchen an meiner Frontscheibe...es dauerte erst einen Moment bis mir ja das Thema mit der Umweltplakette einfiel....zumal ich sehr verwundert über die Androhung eines Bußgeldes war....
Ich finde es einfach nur eine absolute Abzocke...Da kauft man sich ein Auto, was noch nicht einmal 3 Monate alt ist, mit den absolut umweltfreundlichsten Motoren, Abgasanlagen etc....und dann soll man, nur weil man sein Auto parkt, 40 Euro und einen Pkt löhnen....
Wie kann ich dies am besten umgehen....Soll ich mich darauf berufen, dass das Auto dort nur stand, das es ein Neuwagen ist oder bin ich viell gar nicht selber gefahren....und man muss ja keinem aus der Familie belasten..... whistling.gif
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jens_16syncro
Beitrag 20.02.2008, 10:35
Beitrag #58


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Zitat (Erstes Opfer? @ 20.02.2008, 08:27) *
Wie kann ich dies am besten umgehen....


Fahrereigenschaft bestreiten whistling.gif

Und ohne Fahrer keine Bestrafung, die Halterhaftung greift hier nicht.


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Eala Frya Fresena
zentraler Ausdruck der Friesischen Freiheit
Lewer duad as Slaav!
Schlüttsieler Schleuse unterhalb des Friesenwappens
vertrouw op god en je mauser
motto van de Boerenoorlog (1899-1902)
Слава Україні!
Sláva Ukrayíni!

Deutsch sein heißt, auch eine (ursprünglich) gute Sache so sehr ins Extrem zu treiben, bis sie ein böses Ende nimmt
(Matthias Politycki, geboren 1955, Schriftsteller)

Ich wollte mit den Bürger*innenmeister*in*kandidat*innen diskutieren, habe sie aber nicht verstanden.
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Erstes Opfer?
Beitrag 20.02.2008, 14:48
Beitrag #59


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Also sag ich am BEsten...das Auto gehört mir, ich bin aber nicht gefahren, weil ich es öfters verborge....
Wäre es nicht auch ne Möglichkeit zu sagen...., dass ich ja eine Plakette besitze, die aber noch nicht angebracht hatte, weil ich in der Zeit vom 29.01-02.03.2008 mein Auto nicht bewegt hatte. Sodass ich die Plakette erst unmittelbar vor Fahrtantritt an der Scheibe anbringen wollte....Ohne Bewegung des PKW'S kein Schadstoff...
Aber da klingt es mir schon einfacher zu sagen, dass ich nicht gefahren bin....bzw. Ängehörige muss man ja nicht belasten...
think.gif
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Andreas
Beitrag 20.02.2008, 15:28
Beitrag #60


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Zitat (Erstes Opfer? @ 20.02.2008, 14:48) *
Aber da klingt es mir schon einfacher zu sagen, dass ich nicht gefahren bin....bzw. Ängehörige muss man ja nicht belasten...
think.gif


Könnte man so sagen... whistling.gif


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la ultima
Beitrag 20.02.2008, 17:00
Beitrag #61


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Zitat (Schleimer @ 18.02.2008, 23:47) *
Besteht dann nicht zumindest ein strafrechtlicher Anfangsverdacht gegen die Verantwortlichen der Stadtverwaltung im Hinblick auf die Straftatbestände der

- Gebührenüberhebung, § 355 StGB, bei Handeln nach § 25a StVG bzw.
- Verfolgung Unschuldiger, § 344 StGB, bei Handeln durch Bußgeldbescheid?

Dem § 344 StGB vermag ich nicht zu folgen. Voraussetzung wäre, dass der Halter, als Adressat des aufgrund einer Kennzeichenanzeige erlassenen Bußgeldbescheides, die vorgeworfene Tat, hier das Nichtbefolgen der Anordnung eines Verkehrszeichens, nicht begangen hat. Der Beweis in der Prüfung des Vorsatzes, dass die Verfolgungsbehörde bzw. deren Sachbearbeiter dann wissentlich oder absichtlich einen Unschuldigen verfolgt dürfte nicht gelingen. Woher sollte dieses Wissen sein?

§ 355 StGB (Verletzung des Steuergeheimnisses) geht ins Leere, da hast du dich wohl vertippt und meintest § 352 StGB (Gebührenüberhebung). Der kommt mE. auch nicht in Betracht, da die Gebühren nicht zum eigenen Vorteil erhoben werden.

§ 353 StGB (Abgabenüberhebung), nur der vollständigkeithalber, scheidet für einen Anfangsverdacht auch aus, da ich davon ausgehe, dass in einem automatisierten Verfahren mit unbaren Zahlungsverkehr, keine Möglichkeit für den Sachbearbeiter des "Nicht zur Kasse bringen" besteht.

@ erstes Opfer:
Das mögliche Aussageverhalten der meisten hier, deckt sich mit dem das du vor hast.
Für den Fall, dass Berlin dann wirklich einen Kostenbescheid nach §25a StVG erläßt, ist zumindestens hier die Rechtsmeinung eindeutig. Bei einem Rechtsmittel dagegen wärst du der "erste Klarsteller" wavey.gif


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Kai R.
Beitrag 20.02.2008, 17:25
Beitrag #62


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Zitat (la ultima @ 20.02.2008, 17:00) *
@ erstes Opfer:
Das mögliche Aussageverhalten der meisten hier, deckt sich mit dem das du vor hast.
Für den Fall, dass Berlin dann wirklich einen Kostenbescheid nach §25a StVG erläßt, ist zumindestens hier die Rechtsmeinung eindeutig. Bei einem Rechtsmittel dagegen wärst du der "erste Klarsteller" wavey.gif

Vielleicht ist er dann auch der erste, der auf Grund einer fehlenden Umweltplakette eine Fahrtenbuchauflage kassiert?

Grüße

Kai


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Perplex
Beitrag 20.02.2008, 18:29
Beitrag #63


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Erstes Opfer?
Ich habe schon 2 Strafzettel für richtiges Parken in der "Pseudozone" bekommen, einmal vom Ordnungsamt & einmal von der Polizei. Da soll mal einer behaupten die hätten nicht genug Leute für diesen Schwachsinn. Ich hänge mir die Dinger als Trophäe gut sichtbar in den Windschutzscheibe.

http://bundesrecht.juris.de/stgb/__352.html
http://bundesrecht.juris.de/stgb/__344.html
Was meinst Du Schleimer, soll ich jetzt etwa zur Polizei gehen, um Strafanzeige gegen die Bußgeldstelle zu stellen?


Ich warte jetzt eigentlich nur noch auf den Kommentar von mickey.gif .


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bruder-herz
Beitrag 20.02.2008, 18:35
Beitrag #64


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Wie wär es mit einem guten Foto-Tintenstrahldruck ?
Die Jagd-Saison auf "Umweltsünder" ist eröffnet, wann kommen die Stinker-Dampfer mitten in Berlin dran?
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tomcraft
Beitrag 20.02.2008, 19:15
Beitrag #65


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Zitat (Erstes Opfer? @ 20.02.2008, 14:48) *
Also sag ich am BEsten...das Auto gehört mir, ich bin aber nicht gefahren, weil ich es öfters verborge....
Wäre es nicht auch ne Möglichkeit zu sagen...., dass ich ja eine Plakette besitze, die aber noch nicht angebracht hatte, weil ich in der Zeit vom 29.01-02.03.2008 mein Auto nicht bewegt hatte. Sodass ich die Plakette erst unmittelbar vor Fahrtantritt an der Scheibe anbringen wollte....Ohne Bewegung des PKW'S kein Schadstoff...
Aber da klingt es mir schon einfacher zu sagen, dass ich nicht gefahren bin....bzw. Ängehörige muss man ja nicht belasten...
think.gif



Kannst Du so machen. Du bekommst dann einen Kostenbescheid nach § 25a StVG nach derzeitigem Berliner Landrecht für 18,50 Euro, den Du bezahlen kannst oder Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen kannst. Kostenrisiko: 30 Euro Gerichtskosten.
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Kai R.
Beitrag 21.02.2008, 09:07
Beitrag #66


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Zitat (tomcraft @ 20.02.2008, 19:15) *
Kannst Du so machen. Du bekommst dann einen Kostenbescheid nach § 25a StVG nach derzeitigem Berliner Landrecht für 18,50 Euro, den Du bezahlen kannst oder Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen kannst. Kostenrisiko: 30 Euro Gerichtskosten.


das ist nicht richtig. Nach §25a werden Verstöße im ruhenden Verkehr geahndet:

Zitat
§ 25a Kostentragungspflicht des Halters eines Kraftfahrzeugs

(1) Kann in einem Bußgeldverfahren wegen eines Halt- oder Parkverstoßes der Führer des Kraftfahrzeugs, der den Verstoß begangen hat, nicht vor Eintritt der Verfolgungsverjährung ermittelt werden oder würde seine Ermittlung einen unangemessenen Aufwand erfordern, so werden dem Halter des Kraftfahrzeugs oder seinem Beauftragten die Kosten des Verfahrens auferlegt; er hat dann auch seine Auslagen zu tragen.


Hier kommt eine Halterhaftung nicht in Betracht. Wohl aber eine Fahrtenbuchauflage (ich bin sicher, dass das kommt, wenn reihenweise die Fahrer nicht ermittelt werden können).

Grüße

Kai


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tomcraft
Beitrag 21.02.2008, 16:10
Beitrag #67


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Zitat (Kai R. @ 21.02.2008, 09:07) *
Zitat (tomcraft @ 20.02.2008, 19:15) *
Kannst Du so machen. Du bekommst dann einen Kostenbescheid nach § 25a StVG nach derzeitigem Berliner Landrecht für 18,50 Euro, den Du bezahlen kannst oder Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen kannst. Kostenrisiko: 30 Euro Gerichtskosten.


das ist nicht richtig.



In Berlin schon, lies mal den ganzen Thread wavey.gif
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la ultima
Beitrag 21.02.2008, 17:13
Beitrag #68


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Zitat (Kai R. @ 21.02.2008, 09:07) *
Wohl aber eine Fahrtenbuchauflage (ich bin sicher, dass das kommt, wenn reihenweise die Fahrer nicht ermittelt werden können).

mmh.., dass mit dem Fahrverbot hatte ich auch schon überlegt, aber, weil dann ja weiterhin andere Dinge geprüft werden müssen wieder verworfe, da ich nach oberflächlicher Betrachtung davon ausging:
Zitat (Andreas @ 20.02.2008, 20:25) *
Zitat (tomcraft @ 20.02.2008, 20:18) *
oder Fahrtenbuchauflage.


Das wäre noch nicht einmal so sicher. Zwar kann bei einem Verstoß im Punktebereich eine Fahrtenbuchauflage schon beim 1. Verstoß erfolgen allerdings ist noch nicht gesagt, dass bei einem Verstoß gegen die komische Umweltzone alle Verkehrsbehörden in D da mitspielen (Stichwort Verhältnismäßigkeit).

Ich kenne eine Verkehrsbehörde, die wird beim 1. Verstoß ganz sicher keine FB-Auflage anordnen. cool.gif whistling.gif

Da Berlin offenbar hier mit der Wertung als Halt- und Parkverstoß mit der Folge der Halterhaftung ernst macht, sollte man das Ganze vielleicht doch ein wenig tiefer loten. Die Aufsichtsbehörde wird sich ja auch ihre Gedanken gemacht haben.
Voraussetzung für die Halterhaftung ist eben, dass ein Halt- und Parkverstoß festgestellt seín muss.
Das nicht nur Verstöße gegen §§ 12, 13, 18 StVO entsprechende sind sondern auch bspw. gegen § 41 StVO ist klar und wird vom Hentschel in der Rz. 5 zum § 25a StVG beschrieben.
Gemeint sind also Regelungen die den ruhenden Verkehr betreffen wie Z245 StVO (Bussonderfahrstreifen), Verkehrsverbote mittels Z 250 StVO.
Dagegen werden Verstöße nicht erfasst, die lediglich bei der Gelegenheit des Haltens oder Parkens festgestellt werden.
Genau hier istjetzt der Scheideweg.
Der Entscheidungsgrund in Berlin ist möglicherweise der, ein Auto ohne Plakette benötigt keinen Parkplatz -weil nicht da-, nimmt also nicht am ruhenden Verkehr teil und damit betrifft das Z 270 StVO den ruhenden Verkehr.
Dieses ist jedoch, bei abweichender Meinung, sehr weit ausgelegt. Das Verkehrsverbot hat vielmehr nicht nur den ruhenden Verkehr zu betreffen, sondern soll ihn auch betreffen, wie das Einrichten eines Fußgängerbereiches durch Sperren der Zufahrten mittels Z 250 StVO, damit es ein Halt- und Parkverstoß wird.
Dieses ist bei einer Umweltzone nicht beabsichtigt. Einfluss soll ausschließlichauf das Führen genommen werden. Der fließende Verkehr von feinstaubproduzierenden Fahrzeugen ( bzw. von Fahrzeugen deren möglichen negativen Einflüsse aufgrund der nicht vorhandenen Plakette unklar ist) soll beinflusst, verhindert werden. Es liegt ein Verstoß vor, der im Rahmen der Parkraumüberwachung festgestellt wurde.

Abschließend, dass eine Ordnungswidrigkeit vorliegt ist zweifelsfrei, es geht auch nicht ansatzweise darum Sinn und Zweck von Umweltzonen in Frage zu stellen, sondern nur um die unerträgliche Dehnung des Begriffes "Halt- und Parkverstoß" um den § 25 a StVG anwenden zu können.

Nun, Bedenkenträger los!


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Schleimer
Beitrag 21.02.2008, 17:28
Beitrag #69


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Zitat (la ultima @ 20.02.2008, 17:00) *
Dem § 344 StGB vermag ich nicht zu folgen. Voraussetzung wäre, dass der Halter, als Adressat des aufgrund einer Kennzeichenanzeige erlassenen Bußgeldbescheides, die vorgeworfene Tat, hier das Nichtbefolgen der Anordnung eines Verkehrszeichens, nicht begangen hat. Der Beweis in der Prüfung des Vorsatzes, dass die Verfolgungsbehörde bzw. deren Sachbearbeiter dann wissentlich oder absichtlich einen Unschuldigen verfolgt dürfte nicht gelingen. Woher sollte dieses Wissen sein?

§ 355 StGB (Verletzung des Steuergeheimnisses) geht ins Leere, da hast du dich wohl vertippt und meintest § 352 StGB (Gebührenüberhebung). Der kommt mE. auch nicht in Betracht, da die Gebühren nicht zum eigenen Vorteil erhoben werden.

§ 353 StGB (Abgabenüberhebung), nur der vollständigkeithalber, scheidet für einen Anfangsverdacht auch aus, da ich davon ausgehe, dass in einem automatisierten Verfahren mit unbaren Zahlungsverkehr, keine Möglichkeit für den Sachbearbeiter des "Nicht zur Kasse bringen" besteht.


Zunächst, Du hast natürlich Recht, ich habe mich vertippt und meinte § 352 StGB und nicht § 355 StGB. blink.gif Auch Deine Ausführungen zu § 352 und § 353 StGB überzeugen mich. Allerdings vermag ich nicht ganz nachzuvollziehen, warum hier kein Anfangsverdacht des § 344 StGB vorliegen soll.

Vielleicht zur Klarstellung erst der von mir angenommene Grundsachverhalt: Dem Tatvorwurf liegt der rechtlich nicht gedeckte
Tatbestand Nr. 914121 - Sie führten ein Kfz trotz Verkehrsverbot zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigung (Zeichen 270.1 / 270.2) Verkehrsteilnahme durch Parken (Ordnungsamt) zugrunde. Sprich es wird nicht das Führen ohne Plakette in der Umweltzone vorgeworfen, sondern schlicht das Parken ohne Plakette in der Umweltzone. Also wird hier nicht unterstellt, dass er irgendwann mal gefahren ist, sondern bereits das Parken sanktioniert, obwohl das eindeutig nicht unter den Begriff des Führens fällt (s.o.). Anders käme man sonst im übrigen ja auch nicht auf § 25a StVG, wenn man denn so vorgehen will.

Also ist doch völlig unerheblich für § 344 StGB, wer letztlich der verantwortliche Fahrer war, da es den angewendeten Tatbestand gar nicht gibt. Da der Begriff des Führens rechtlich als geklärt anzusehen ist und man annehmen darf, dass eine Behörde dies weiss, liegt m. E. zumindest ein strafrechtlicher Anfangsverdacht vor, auf dessen Grundlage ein Strafverfahren gegen den Verantwortlichen der Verwaltungsanweisung eingeleitet werden könnte? Oder liege ich da falsch?

Wie sieht es mit disziplinarischen Maßnahmen gegen den Verantwortlichen aus, Verstoß gegen die Beamtenpflicht zur Achtung von Recht und Gesetz?
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Perplex
Beitrag 21.02.2008, 23:13
Beitrag #70


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Die Kardinalfrage sollte doch sein, wie ich eine Strafanzeige gegen das Land Berlin stellen kann. think.gif Denn wenn ich zur Polizei gehe, die lachen mich doch sicher aus.


Jetzt könnte es aber m.E. auch sein, dass das Ordnungsamt bewusst eine belastende Situation provozieren will. Ich denke, dass dabei 4 Konstellationen bei raus kommen könnten:
  1. Der Halter legt fristgerecht Widerspruch ein & begründet das damit, dass die Rechtsgrundlage für eine "Halterhaftung" fehlt. Dann müsste das Verfahren eingestellt werden oder es muss eben ein Gericht entscheiden.

  2. Der Halter nimmt Stellung zu diesem Vorwurf, indem er entweder den Fahrer benennt oder sich indirekt selbst als "Täter" belastet. Dann hätte das Ordnungsamt zumindest eine neue Rechtsgrundlage erreicht.

  3. Oder das Ordnungsamt spekuliert auf perfide Weise darauf, dass gegen die Beschuldigung nicht fristgerecht Widerspruch eingelegt wird. Sie spekulieren also bewusst darauf, dass ein bestandskräftiger Verwaltungsakt selbst dann weiter verfolgt werden darf, wenn er sich später als eindeutig rechtswidrig erweisen sollte.

  4. Oder der Halter ignoriert die Briefe vom Ordnungsamt einfach vollkommen & das Verfahren wird wie ein Parkverstoß nach einer gewissen Zeit automatisch eingestellt. Hierbei geht es dem Ordnungsamt dann offensichtlich nur um die Bearbeitungsgebühren gegen den Halter.

Ich persönlich habe schon arge Bedenken, auf welche zweifelhafte Weise sich unser Staat am Bürger unrechtmäßig bereichern will. Wie wir alle wissen, ist das Land Berlin pleite.
Heiligt der Zweck die Mittel?

Vergleichbar wäre das mit der aktuellen Situation, wo unser Staat sich auf verbrecherische Weise Daten aus einer liechtensteiner Bank unberechtigt verschafft hat, um hierzulande gegen mutmaßliche "Steuerschummler" vorzugehen.
Heiligt der Zweck die Mittel?

Ich persönlich halte diesen Staat in zwischen für durch & durch korrupt & stelle damit unsere derzeitige Demokratie infrage. Wenn wir wählen gehen, haben wir nur die Wahl zwischen Beelzebub & Teufel. Ich denke, eine grundlegende Reform unseres Rechtssystems wäre dringend geboten, damit wir unseren Staat wieder Demokratie nennen können.


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Schleimer
Beitrag 21.02.2008, 23:42
Beitrag #71


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Zitat (Perplex @ 21.02.2008, 23:13) *
Die Kardinalfrage sollte doch sein, wie ich eine Strafanzeige gegen das Land Berlin stellen kann. think.gif Denn wenn ich zur Polizei gehe, die lachen mich doch sicher aus.


Schon klar, dass das Land nicht Angeklagter sein kann, deshalb habe ich ja vom Verantwortlichen und nicht von einem Bundesland gesprochen. Im übrigen halte ich es grundsätzlich in schwierigen Angelegenheiten für besser, direkt die Staatsanwaltschaft schriftlich vom Sachverhalt in Kenntnis zu setzen. Denn in der Tat bei sowas kann ein Polizist nur lachen, weil er es ja wahrscheinlich nicht für möglich hält............ wavey.gif
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Perplex
Beitrag 22.02.2008, 00:44
Beitrag #72


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Zitat (Kai R. @ 21.02.2008, 09:07) *
Hier kommt eine Halterhaftung nicht in Betracht. Wohl aber eine Fahrtenbuchauflage (ich bin sicher, dass das kommt, wenn reihenweise die Fahrer nicht ermittelt werden können).
Eine Fahrtenbuchauflage wäre sicher eine mögliche Option, vor allem im Anbetracht dessen, dass jeder Verstoß gegen diese Auflage für den Halter 40,- € Geldbuße & ein Punkt in Flensburg bringen würde. Das wäre zumindest eine 5. Option. Allerdings weiß ich nicht wie die Voraussetzung ist, um ein Fahrtenbuch anordnen zu dürfen. Zumindest sollte es m.E. aber auf einer fundierten Rechtsgrundlage begründet werden. Warten wir mal ab, ob das so kommt.

Andererseits frage ich mich, ob der Halter überhaupt Einblick in sein Fahrtenbuch ermöglichen muss, wenn er damit nahe Angehörige belasten würde.

Zitat (Schleimer @ 21.02.2008, 23:42) *
Schon klar, dass das Land nicht Angeklagter sein kann, deshalb habe ich ja vom Verantwortlichen und nicht von einem Bundesland gesprochen.
Das Land Berlin ist aber offensichtlich verantwortlich!

Zitat (Schleimer @ 21.02.2008, 23:42) *
Im Übrigen halte ich es grundsätzlich in schwierigen Angelegenheiten für besser, direkt die Staatsanwaltschaft schriftlich vom Sachverhalt in Kenntnis zu setzen.
Wo???


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lanzelot72
Beitrag 22.02.2008, 01:16
Beitrag #73


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Sorry, komplett OT:

rofl1.gif
Ist Euch eigentlich noch gar nicht aufgefallen, daß ausgerechnet die Stadt eine Zone eingeführt hat, die über 40 Jahre lang von "der Zone" umzingelt war ... ???
dribble.gif
Geschichte wiederholt sich doch immer wieder...

Griaßle,

Markus


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Hauptsach, dr Ranza spannt ond dr Karra lauft !
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Heinz Wäscher
Beitrag 22.02.2008, 04:58
Beitrag #74


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Jau und dummerweise ist der "antifaschistische Schutzwall" rund um West-Berlin aus heutiger Sicht vorschnell demontiert worden (nicht ganz ernst gemeint rolleyes.gif !).

Wäre sich doch Prima dazu geeignet, eine Einlaßkontrolle in diese Zone zu vereinfachen. Und die restlichen Meter Zaun für die ehemalige Hauptstadt der DDR hätte man billig letzten Sommer an der Ostsee käuflich erwerben können, nachdem Herr äh "Frau" Merkel dort ihr Familientreffen beendet hatte.


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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Schleimer
Beitrag 22.02.2008, 07:29
Beitrag #75


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Zitat (Perplex @ 22.02.2008, 00:44) *
Zitat (Schleimer @ 21.02.2008, 23:42) *
Schon klar, dass das Land nicht Angeklagter sein kann, deshalb habe ich ja vom Verantwortlichen und nicht von einem Bundesland gesprochen.
Das Land Berlin ist aber offensichtlich verantwortlich!


Nein, strafrechtlich gesehen nicht, sondern nur die für das Land handelnden natürlichen Personen (Wahlbeamte / Beamte / Angestellte).

Zur der Frage nach dem WO, Perplex, das ist doch einfach z. B. per Brief oder Email, die Adressen stehen doch im Internet.
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Andreas
Beitrag 22.02.2008, 08:13
Beitrag #76


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Zitat (Perplex @ 22.02.2008, 00:44) *
Allerdings weiß ich nicht wie die Voraussetzung ist, um ein Fahrtenbuch anordnen zu dürfen.


Theoretisch wäre bei einem VErstoß im Punktebereich eine FB-Auflage zulässig. Ich würde sie allerdings nicht anordnen... thread.gif

Zitat
Andererseits frage ich mich, ob der Halter überhaupt Einblick in sein Fahrtenbuch ermöglichen muss, wenn er damit nahe Angehörige belasten würde.


Der Halter muß auch in solchen Fällen einen Einblick in sein FB gewähren. Dies wurde bereits höchstrichterlich entschieden.


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la ultima
Beitrag 22.02.2008, 09:01
Beitrag #77


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Zitat (la ultima @ 21.02.2008, 17:13) *
mmh.., dass mit dem Fahrverbot hatte ich auch schon überlegt, aber, weil dann ja weiterhin andere Dinge geprüft werden müssen wieder verworfe, da...

Klasse Fehlleistung, ich meinte "Fahrtenbuch" und "verworfen"

@ Schleimer
ich werde überlegen, denke aber das wird nur akademischen Wert haben. think.gif


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Erstes Opfer?
Beitrag 25.02.2008, 20:44
Beitrag #78


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Guten Abend....
mensch mensch..bei euch gehts hier aber heiß her...
Ihr wisst ja bestimmt noch worum es bei mir ging...also ich hab mei Anhörungsbogen an unsere liebe Hauptstadt zurück geschickt...unter Angabe das ich nicht gefahren bin....ich lass mich jetzt ganz einfach überraschen was kommt...bin ja schon total uprecht... unsure.gif
ich lass euch auf jeden Fall wissen, was bei mir rausgekommen ist...
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tomcraft
Beitrag 25.02.2008, 20:52
Beitrag #79


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Zitat (Erstes Opfer? @ 25.02.2008, 20:44) *
Guten Abend....
mensch mensch..bei euch gehts hier aber heiß her...
Ihr wisst ja bestimmt noch worum es bei mir ging...also ich hab mei Anhörungsbogen an unsere liebe Hauptstadt zurück geschickt...unter Angabe das ich nicht gefahren bin....ich lass mich jetzt ganz einfach überraschen was kommt...bin ja schon total uprecht... unsure.gif
ich lass euch auf jeden Fall wissen, was bei mir rausgekommen ist...



Die erste Spannung zumindest kann ich nehmen und es wird keine wirkliche Ünerraschung werden: Kostenbescheid nach § 25a StVG für 18,50 Euro wird kommen wavey.gif
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Perplex
Beitrag 17.03.2008, 12:28
Beitrag #80


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Strafzettel-Spam in Berlin

Fast täglich werde ich derzeit sogar an den unauffälligsten Straßen mit Strafzetteln zugespamt. Die meisten Strafzettel gab es bis jetzt ausgerechnet in dem Zeitraum wo die BVG streikt. Sollte ich dabei ein Halt- oder Parkverbotzeichen missachten, dann ist das scheinbar nicht mehr strafbar, weil die fehlende Umweltplakette wohl 1000-mal schlimmer zu sein scheint. Dabei sind parkende Fahrzeuge die saubersten die es gibt. Ich habe das Gefühl, dass es da besonders übereifrige Polizisten & Ordnungsamtsmitarbeiter regelrecht auf mich abgesehen haben. Scheinbar glauben die wohl mit der besonders gewissenhaften Überwachung der "Neuwagenzone" Leben zu retten. Dass eine Halterhaftung nur wegen fehlender Feinstaubplakette auszuschließen ist, dürfte wohl jedem klar sein. Das Ganze wird für die Senatsverwaltung in einem riesigen, peinlichem Fiasko enden.

In Österreich sind die wohl schon einen Schritt weiter:
Nicht alle forderten Feinstaub-Strafen zurück


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tomcraft
Beitrag 17.03.2008, 17:53
Beitrag #81


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Zitat (Perplex @ 17.03.2008, 12:28) *
Dass eine Halterhaftung nur wegen fehlender Feinstaubplakette auszuschließen ist, dürfte wohl jedem klar sein. Das Ganze wird für die Senatsverwaltung in einem riesigen, peinlichem Fiasko enden.


Das könnte durchaus sein. Du wirst ja dann einer der Ersten sein, der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen die zu erwartenden Kostenbescheide stellen wird und ich wage die Behauptung, dass das AG Tiergarten hier auch nicht die Rechtsauffassung der Senatsverwaltung teilt. Gespannt bin ich aber trotzdem,was dann so ab April passiert, wenn die ersten Kostenbescheide raus gehen...
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tomcraft
Beitrag 20.05.2008, 13:18
Beitrag #82


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Eine erste Entscheidung des AG Tiergarten liegt nur vor, sie stammt vom 21.04.2008 und ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen einen KB wurde als unbegründet verworfen:

"Die Voraussetzungen der Kostentragungspflicht des Halters gemäß § 25a StVG waren gegeben, nachdem der Betroffene die Angaben des Fahrzeugführers "nach §§ 52,55 StPO " verweigert hat. Denn § 25a StVG gilt bezüglich aller Verkehrsordnungswidrigkeiten, die durch Halten oder Parken erfüllt werden, nicht etwa nur für Zuwiderhandlungen gegen §§ 12, 13, 18 VIII StVO ( Vgl. König in Hentschel, 39. Aufl., Rdz. 5 zu § 25a StVG ). Dieser Beschluss ist unanfechtbar."
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Achim
Beitrag 20.05.2008, 13:31
Beitrag #83


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Na ja, da ist einer gegen 25a vorgegangen. Mal sehen wie das AG Tiergarten die Frage entscheidet, ob es sich hier wirklich um eine OWi des ruhenden Verkehrs handelt.


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la ultima
Beitrag 20.05.2008, 13:43
Beitrag #84


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hat es, zumindestens in dieser Entscheidung, doch. Ansonsten wäre der Antrag nicht verworfen worden.


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Achim
Beitrag 20.05.2008, 13:45
Beitrag #85


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Mal sehen, ob es auch noch den vollständigen Wortlaut oder zuminest eine gute Zusammenfassung gibt.


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tomcraft
Beitrag 20.05.2008, 15:56
Beitrag #86


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Ich habe den vollständigen Wortlaut gepostet. Bei Beschlüssen zu AgE wird nicht viel geschrieben.

Zitat (la ultima @ 20.05.2008, 15:43) *
hat es, zumindestens in dieser Entscheidung, doch. Ansonsten wäre der Antrag nicht verworfen worden.



Genau so ist es.
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Achim
Beitrag 20.05.2008, 16:00
Beitrag #87


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OK und danke für die Rückmeldung. Also auf Halterhaftung gehen, indem man den Fahrzeugführer nicht nennt spart zwar die Punkte, bringt aber die Halterhaftung. Also die Frage des Tatbestandes direkt angehen.
Na mal sehen, was da noch kommt wavey.gif


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tomcraft
Beitrag 20.05.2008, 16:15
Beitrag #88


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Zitat (Achim @ 20.05.2008, 18:00) *
Also auf Halterhaftung gehen, indem man den Fahrzeugführer nicht nennt spart zwar die Punkte, bringt aber die Halterhaftung.



Ja. Aber zur Erinnerung: Dies gilt nur für den für Berlin selbst gebastelten Auffangtatbestand, siehe diese Seite ganz oben wavey.gif
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Achim
Beitrag 20.05.2008, 16:17
Beitrag #89


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Ja, genau so tat ich es ja auch. Interessant ist der Sachverhalt deshalb, da bei Erfolg dann die anderen BGSt nachziehen könnten mad.gif


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tomcraft
Beitrag 20.05.2008, 16:36
Beitrag #90


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Zitat (la ultima @ 20.05.2008, 15:43) *
hat es, zumindestens in dieser Entscheidung, doch. Ansonsten wäre der Antrag nicht verworfen worden.


laugh2.gif Ich sehe gerade, dass das AG Tiergarten genau die Begründung aus Deinem obigen Posting genommen hat!!! Das VP wird hier doch nicht heimlich von Amtsrichtern gelesen....? whistling.gif

Zitat (la ultima @ 21.02.2008, 19:13) *
Voraussetzung für die Halterhaftung ist eben, dass ein Halt- und Parkverstoß festgestellt seín muss.
Das nicht nur Verstöße gegen §§ 12, 13, 18 StVO entsprechende sind sondern auch bspw. gegen § 41 StVO ist klar und wird vom Hentschel in der Rz. 5 zum § 25a StVG beschrieben.



Zitat (tomcraft @ 20.05.2008, 15:18) *
"Die Voraussetzungen der Kostentragungspflicht des Halters gemäß § 25a StVG waren gegeben, nachdem der Betroffene die Angaben des Fahrzeugführers "nach §§ 52,55 StPO " verweigert hat. Denn § 25a StVG gilt bezüglich aller Verkehrsordnungswidrigkeiten, die durch Halten oder Parken erfüllt werden, nicht etwa nur für Zuwiderhandlungen gegen §§ 12, 13, 18 VIII StVO ( Vgl. König in Hentschel, 39. Aufl., Rdz. 5 zu § 25a StVG ). Dieser Beschluss ist unanfechtbar."
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Achim
Beitrag 20.05.2008, 16:49
Beitrag #91


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Zitat (tomcraft @ 20.05.2008, 17:36) *
Das VP wird hier doch nicht heimlich von Amtsrichtern gelesen....? whistling.gif

Langsam wirds unheimlich twinkle.gif


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scaniatopliner
Beitrag 21.05.2008, 10:54
Beitrag #92


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Guten Morgen zusammen,

nun habe ich dazu mal eine andere Frage, die evtl. schon beantwortet wurde, dann habe ich es wohl leider überlesen. unsure.gif Ich habe seit Ende letzten Jahres diese schöne grüne Plakette in der Mittelkonsole meines Autos liegen. Muß ich die Plakete nur dann wirklich an die Windschutzscheibe kleben, wenn ich in eine solche Umweltzone einfahren möchte, oder müßte ich sie auch schon jetzt fern ab jeder Umweltzone an der Scheibe kleben haben. think.gif Zur nächsten Umweltzone geht es von mir aus ca. 40 km richtung Süden, in Köln soll wohl eine sein.

Gut, die Spekulation, ob ich nun auch rechtzeitig vor ein Einfahrt in eine solche Zone daran denke, sie anzukleben, können wir ja mal außen vor lassen. whistling.gif


--------------------
MfG

Olaf

Freilaufende Rechtschreibfehler bitte nicht füttern.

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Peter Lustig
Beitrag 21.05.2008, 11:07
Beitrag #93


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Die Plakette wird dann benötigt, sobald Du in eine entsprechend beschilderte Umweltzone einfahren willst.
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kollikutscher
Beitrag 21.05.2008, 20:38
Beitrag #94


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Hallo tomcraft

sorry die nachfrage, aber...
was wurde hier genau entschieden ?

Wenn ich ohne Plakette reinfahre, ich direkt angehalten werde, steht die Fahrereigenschaft ja fest
Berlin hat sich also was gebastelt, was auf Halterhaftung abzielt, beim Parken ?!?

der Halter muss nun zahlen..ok, aber gibt es auch Punkte ?

Ich werde da nicht so schlau draus
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Mr Hyde
Beitrag 21.05.2008, 21:20
Beitrag #95


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Nein, der Halter trägt lediglich die Kosten des Verfahrens. Die eigentliche Strafe und die Punkte gibts dann natürlich nicht. Bestraft werden kann ja nur der, der tatsächlich gefahren ist.
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R32
Beitrag 25.05.2008, 14:26
Beitrag #96


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Ich bekam nen Strafzettel, obwohl ich die Plakette dran hatte (möchte gerne wissen, was die eigentlich so rauchen whistling.gif, aber vielleicht stellt das Ordnungsamt ja auch Sehbehinderte ein. Wer weiß? )

Hab, dann jedenfalls keinen Fahrer angeben (Wagen läuft auf meine Mom). Sechs Wochen später stand dann nen vor der Tür.

Dann wurden wir quasi "erpresst", dass wenn wir keinen Fahrer angeben, der Halter (also meine Mom) nen Fahrtenbuch für ein Jahr auferlegt bekommen. Und das wäre noch teurer gekommen. Also haben wir dem cop.gif gesagt, meine Mom sei gefahren, sie bekam nen Punkt und ich musste 63€ bezahlen. Naja, Deutschland baucht Geld.

Sogar der Cop meinte, dass er das für vollkommen übertrieben hält, aber er eben auch nur auf Anordnung der "Sitzsäcke" (Originalwortlaut) von der Bußgeldstelle handelt. War auf jeden Fall ein korrekter Typ, der nebenher noch massig Storys aus seinem Privatleben erzählt hat. laugh2.gif

Eigentlich find ich es ne Frechheit, wegen so einer Lapalie gleich mit Fahrtenbuch zu drohen. Ich meine, ich bin ja nicht mit 240 durch ne 30er Zone gebrettert und hab dann den Fahrer nicht genannt. Das ist doch mit Kanonen auf Spatzen schießen.

Bin gespannt, was die sich als nächtes für eine sinnlose Überflüssigkeit einfallen lassen.
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tomcraft
Beitrag 07.08.2008, 14:01
Beitrag #97


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Zitat (Perplex @ 17.03.2008, 14:28) *
Strafzettel-Spam in Berlin
Fast täglich werde ich derzeit sogar an den unauffälligsten Straßen mit Strafzetteln zugespamt. Die meisten Strafzettel gab es bis jetzt ausgerechnet in dem Zeitraum wo die BVG streikt. Sollte ich dabei ein Halt- oder Parkverbotzeichen missachten, dann ist das scheinbar nicht mehr strafbar, weil die fehlende Umweltplakette wohl 1000-mal schlimmer zu sein scheint. Dabei sind parkende Fahrzeuge die saubersten die es gibt. Ich habe das Gefühl, dass es da besonders übereifrige Polizisten & Ordnungsamtsmitarbeiter regelrecht auf mich abgesehen haben. Scheinbar glauben die wohl mit der besonders gewissenhaften Überwachung der "Neuwagenzone" Leben zu retten. Dass eine Halterhaftung nur wegen fehlender Feinstaubplakette auszuschließen ist, dürfte wohl jedem klar sein. Das Ganze wird für die Senatsverwaltung in einem riesigen, peinlichem Fiasko enden.


Mich würde interessieren, ob Du AgE gestellt hast und was dabei heraus gekommen ist. Kannst Du uns ein Update geben?
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Gast_Familienvater_*
Beitrag 11.02.2009, 09:39
Beitrag #98





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Zitat
. Die Aufsichtsbehörde wird sich ja auch ihre Gedanken gemacht haben.


Das wäre mir neu..

Bei den unausgegorenen Beschlüssen die man hier in Berlin so erlebt.. da wird basta fix entschieden und dann lässt man es darauf ankommen, wie die Sache ausgeht... dabei bitte nicht vergessen, nicht alle Behörden und Verwaltungen sind sich grün... schon gar nicht, wenn die einen etwas beschließen, was die anderen knurrend (weil eigentlich anderer Meinung) durchzusetzen haben.

Und selbst wenn, decken sich die Gedanken die bei deren Überlegungen rauskommen auch mit den Gedanken der Betroffenen oder gar mit den Gedanken derer, die sich mit allen Spitzfindigkeiten der deutschen Sprache und Rechtssprechung auskennen?

Wie ist eigentlich der gegenwärtige Stand der Dinge?
Nur falls man mal Besuch kriegt dem man die Stadt zeigen will und nicht daran denkt, dass der womöglich keine Plakette haben könnte..
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tomcraft
Beitrag 11.02.2009, 17:54
Beitrag #99


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Zitat (Familienvater @ 11.02.2009, 09:39) *
Wie ist eigentlich der gegenwärtige Stand der Dinge?


Der ist so, wie Du ihn hier lesen konntest und inzwischen "ständige Rechtsprechung" des AG Tiergarten. Parken in Umweltzonen wird angezeigt und mündet bei Nichtermittlung des Fahrzeugführers in § 25a StVG.

Da keine Verwarnung möglich ist gehen ja nur Anhörungen raus und man glaubt nicht, wie oft dann Fahrer benannt werden oder auf die Anhörung hin die Fahrereigenschaft zugegeben wird. Dann gibt es natürlich einen BB mit Punkt. Da es sich um einen selbst gebastelten Auffangtatbestand handelt kann das VZR die Meldungen nicht automatisch verarbeiten sondern muss irgenwie manuell nacharbeiten, um die Punkte zu registrieren. Das VZR hat bereits, na sagen wir mal, Unmut geäußert ob der Flut dieser Punkte für Parkverstöße mit manueller Nacharbeit. 2008 sollen es so 5500 gewesen sein, wenn ich mich recht erinnere.

Aber das sind ja nur die Verfahren, die in Bußgeldbescheiden mündeten. Die Zahl der Sachen, die nach § 25a StVG erledigt wurden ist natürlich ungleich höher.
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Gast_Familienvater_*
Beitrag 11.02.2009, 20:13
Beitrag #100





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Da frag ich mich doch, wenn das so gegen jede Regel verstößt, wieso es dann unwidersprochen zum Alltag geworden ist... ich mein immerhin geht es um Punkte und nicht nur um ein paar Teuros..

Wieso ist es um den Perplexen eigentlich so ruhig geworden, knabbert er noch an den zu zahlenden Knöllchen?
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