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#1
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 515 Beigetreten: 30.06.2007 Wohnort: Masuren Mitglieds-Nr.: 33555 ![]() |
ich möchte an meinem PkW-Anhänger eine zusätzliche dritte Bremsleuchte anbringen. Dazu würde ich gern eine (runde) Dreikammerleuchte verwenden und davon nur die Bremslichtfunktion nutzen. Was meint ihr, ist das StVZO-konform? Vielen Dank und ![]() Kiwity |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2154 Beigetreten: 23.02.2005 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 8533 ![]() |
kann ich dir leider nciht helfen - aber bei der Bundeswehr (zu haben bei Ebay) gibts runde Bremsleuchten zum nachrüsten (um von 2 Kammer auf 3 Kammerleuchten umzubauen)
Gruss Kami -------------------- Wer in keinster weise etwas verrückt ist und deshalb denkt er wäre normal, der irrt.
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#3
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 ![]() |
Du darfst
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#4
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 515 Beigetreten: 30.06.2007 Wohnort: Masuren Mitglieds-Nr.: 33555 ![]() |
Danke euch beiden
![]() Ich habe solche Leuchten noch in der Werkstatt liegen, so wohl Zweikammer- als auch Dreikammerleuchten. Bei den Zweikammerleuchten habe ich mir eine Frage verkniffen (wäre zu kompliziert, da gelbes Bremslicht, würde auch von der EZ her nicht passen). Bei den Dreikammerleuchten ist das Bremslicht ja typgeprüft (so meine Überlegung) also müßte es gehen. Nur was mache ich mit den Lichtscheiben für Blinker und Schlußlicht, sind ja keine Glühlampe eingesetzt? Überkleben? Lieber @Peter Lustig, Du meinst also, nix ![]() ![]() ![]() |
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#5
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 ![]() |
Lieber @Peter Lustig, Du meinst also, nix ![]() ![]() Wenn die Bedingungen im § 1 der 43. StVZAusnV eingehalten sind, gibt es weder Probleme mit der Polizei noch mit dem TÜV. Eine Bauartgenehmigung für die Bremsleuchte liegt dann vor, wenn sie ein aus einer Wellenlinie von 3 Perioden, einem Kennbuchstaben (hier "K"), einer Nummer und ggf. zusätzlichen Zeichen bestehendes nationales Prüfzeichen oder ein EG-Prüfzeichen besitzt, das aus einem Kreis, in dessen Inneren der Buchstabe "E" sowie die Kennzahl des vergebenden Staates und nebendran eine Genehmigungsnummer sowie ggf. weitere Zeichen stehen, besteht. |
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#6
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1999 Beigetreten: 22.01.2005 Mitglieds-Nr.: 7951 ![]() |
Die Frage ist ja nun aber, was mit dem Blinker und der Rückleuchte ist?
Müssen nicht alle lichttechnischen Einrichtungen auch korrekt verbaut und betriebsbereit sein? Laut Forum darf man ja auch keine Nebelscheinwerfer anbauen, wenn diese nicht funktionieren. |
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#7
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2066 Beigetreten: 16.09.2003 Wohnort: Nordhessen Mitglieds-Nr.: 71 ![]() |
Zusätliche zentrale Bremsleuchte als Mehrkammersystem nicht zulässig.
Kennzeichnung der Bremsleuchte S1,S2,S3. Mindesanbringungshöhe 1 m Mehrkammer warum nicht? = andere beinhaltet Funktionen sind nicht belegt und nicht belegbar, weil Anbaumaße nicht eingehalten werden -------------------- ...sing mei Sachse sing....
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#8
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 515 Beigetreten: 30.06.2007 Wohnort: Masuren Mitglieds-Nr.: 33555 ![]() |
Danke, lieber Herr Sachse, das genügt mir
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#9
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 ![]() |
Dank auch von mir für die Ergänzungen.
![]() Ob sich aber ein Polizeibeamter in der Praxis darüber so groß aufregen würde, wage ich zu bezweifeln. Aus rein praktischen Erwägungen heraus erscheint es mir wichtig, dass die 3. Bremsleuchte ordnungsgemäß funktioniert und den ihr zugedachten zusätzlichen Schutzzweck erfüllt. Hier dürfte wohl mehr damit zu rechnen sein, dass möglicherweise der Prüfer anlässlich der HU der Kritischere ist. ![]() |
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#10
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1999 Beigetreten: 22.01.2005 Mitglieds-Nr.: 7951 ![]() |
@Peter Lustig und Sachse
Seid ihr jetzt der Ansicht, dass das ganze nicht zulässig ist oder dass das ganze zulässig ist? Eure Formulierungen erscheinen mir etwas schwammig ![]() Kiwity scheints ja jetzt so verstanden zu haben, dass es keine Probleme gibt die Mehrkammerleuchte nur als Bremslicht zu betreiben. ![]() |
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#11
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 515 Beigetreten: 30.06.2007 Wohnort: Masuren Mitglieds-Nr.: 33555 ![]() |
Lieber @Nebukad,
ich verstehe das so, daß der Anbau einer Dreikammerleuchte in Fahrzeugmitte, bei der nur die Bremslichtfunktion genutzt wird, nicht zulässig ist, auch wenn es sich um eine typgeprüfte Leuchte handelt. Das Problem scheint gar nicht beim Bremslicht zu liegen, sondern bei Blinker und Schlußlicht. Bliebe zu überlegen, ob man die nicht genutzten Lichtscheiben dauerhaft überkleben/abdecken darf. Übrig bliebe dann eine typgeprüfte Bremsleuchte mit K-Nummer und Schlangenlinie. Also, darüber müßte man noch mal nachdenken ![]() |
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#12
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2066 Beigetreten: 16.09.2003 Wohnort: Nordhessen Mitglieds-Nr.: 71 ![]() |
Abkleben oder Überpinseln ist nicht
![]() -------------------- ...sing mei Sachse sing....
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#13
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 ![]() |
Sach ich doch! Immer die Techniker bei TÜV, Dekra und Co.
![]() Ich würde auch zu einer einzelnen, zugelassenen Bremsleuchte raten. Da wäre die Sache in sicheren Tüchern. |
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![]() Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 22 Beigetreten: 27.11.2007 Mitglieds-Nr.: 38618 ![]() |
Die Frage ist ja nun aber, was mit dem Blinker und der Rückleuchte ist? Müssen nicht alle lichttechnischen Einrichtungen auch korrekt verbaut und betriebsbereit sein? Laut Forum darf man ja auch keine Nebelscheinwerfer anbauen, wenn diese nicht funktionieren. Hi Nebukad, dazu möchte ich anmerken, dass ich Deiner Meinung bin, wenn es _einzelne_ Lampen sind. Also wie Deinem Beispiel den Nebelscheinwerfern entsprechend. Aaaber, mein Anhänger hat einen 7-poligen Stecker der keinen Kontakt für den Rückfahrscheinwerfer beinhaltet. Die rechte Mehrkammerleuchte hingegen hat einen (logischerweise toten) Rückfahrscheinwerfer, auch ganz klar als solcher erkennbar, nicht abgeklebt oder sonst irgendwie unkenntlich gemacht. MfG, Chris.... |
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Beitrag
#15
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 515 Beigetreten: 30.06.2007 Wohnort: Masuren Mitglieds-Nr.: 33555 ![]() |
Hallo @Chris,
ja, Dein Einwand ist nicht nur berechtigt, sondern obendrein auch noch logisch.... dennoch gibt es einen Unterschied: beim toten Rückfahrscheinwerfer sind die Abstands/Anbaumaße eingehalten, beim toten Blinker/Schlußlicht in Fahrzeugmitte hingegen nicht. Ich glaube, daß ich Herrn @Sachse dahingehend richtig verstanden habe ![]() Kiwity |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 26.04.2025 - 22:34 |