Fahrzeit-Schichtzeit-Pause ?, was ist richtig |
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Fahrzeit-Schichtzeit-Pause ?, was ist richtig |
14.01.2008, 14:06
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 21.07.2006 Wohnort: Gelnhausen Mitglieds-Nr.: 21408 |
habe da ein kleines Verständigungsproblem mit dieser Schicht,-Pause- und Fahrzeit. Wenn ich jetzt losfahre und bei jeder Ladestelle meinen Digi auf Pause stelle und das am Tag so drei bis viermal mache, gewinne ich ja eine ganze menge Fahrzeit. Jetzt meine Frage, zählt jetzt diese Zeit oder was genau zählt denn zur Schichtzeit. Kann ich jetzt mit dem Spiel das ich mehr Pause habe als Fahrzeit mehr Arbeitszeit oder zählt die Pausenzeit zur Schichtzeit ? Für eure Aufklärungsantworten bin ich euch im voraus dankbar. Gruß Peter -------------------- MfG
Peter keiner weiss alles, alle wollen alles wissen |
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14.01.2008, 15:13
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 4769 Beigetreten: 20.01.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 7902 |
Du schneidest hier ein immer wieder auftretendes Problem an, nämlich was ist was. Ich versuche das immer wie folgt zu erklären.
Ein Kraftfahrer stelle sich eine analoge Uhr vor. Das ist der Bemessungszeitraum von 24 Stunden. Sine Arbeitszeit beginnt nach der letzten gültigen Ruhezeit, sagen wir mal am Montag 0.00 Uhr. Innerhalb der nun folgenden 24 Stunden, also bis zum Dienstag 0.00 Uhr, muss der Fahrer eine tägliche Ruhezeit* von 11 Stunden einlegen, er müsste also spätestens um 13.00 Uhr mit seiner Ruhezeit beginnen. Daraus ergibt sich eine verfügbare (max.) Arbeitszeit von 13 Stunden, sofern im Arbeitsvertrag diese Zeit nicht nach unten festgelegt wurde. In diesen 13 Stunden, darf er maximal 9 Stunden lenken, darf jedoch 2 x die Woche auf 10 Stunden verlängern (Lenkzeit). Nach einer Lenkdauer von 4,5 h muss eine Fahrtunterbrechung von 45 min eingelegt werden. Allerdings darf die Fahrtunterbrechung auch gesplittet werden in einmal 15 min und danach 30 min. Jede Fahrtunterbrechung unterhalb dieser Zeit wird nicht als gültige Fahrtunterbrechung angerechnet. Wenn du also während den Stillstandzeiten des Fahrzeugs, die keine frei verfügbare Fahrtunterbrechung i. S. d. Art. 7 i. V. m. Art. 4d der Rili 561/2006/EG darstellt, beispielsweise während des Be- und Entladens, das Kontrollgerät auf Fahrtunterbrechung stellst und das bekommt ein Kontrollbeamter mit (wie auch immer... ) dann liegt ein Verstoß vor. *tägliche Ruhezeit: Diese kann auch in zwei Teile genommen werden und zwar 3 h und danach 9 h. 3 x in der Woche darf diese auch als reduzierte Ruhezeit von 9 h genommen werden, bei 3 + 9 h ergibt sich dann eine Arbeitszeit von 12 Stunden bei 9 h eine Arbeitszeit von 15 Stunden. Die ganzen Begriffe sind in Art. 4 der Rili 561/2006 nachzulesen. -------------------- |
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14.01.2008, 15:42
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7098 Beigetreten: 13.04.2007 Mitglieds-Nr.: 30602 |
Jede Fahrtunterbrechung unterhalb dieser Zeit wird nicht als gültige Fahrtunterbrechung angerechnet. Wenn du also während den Stillstandzeiten des Fahrzeugs, die keine frei verfügbare Fahrtunterbrechung i. S. d. Art. 7 i. V. m. Art. 4d der Rili 561/2006/EG darstellt, beispielsweise während des Be- und Entladens, das Kontrollgerät auf Fahrtunterbrechung stellst und das bekommt ein Kontrollbeamter mit (wie auch immer... ) dann liegt ein Verstoß vor. Hallo @Burkhard: Es steht aber auch geschrieben: Pausen und "andere Arbeiten" zählen nicht zur Lenkzeit. Wenn innerhalb der erlaubten maximalen Arbeitszeit (früher Schichtzeit) von 15 Std die Lenkzeit von 9 Std eingehalten wird, können doch zusätzlich zu den vorgeschriebenen 45 Minuten Pause, noch insgesamt 5Stunden und 15 Minuten "andere Arbeiten" durchgeführt werden. Was auch noch zu beachten ist, ist das Arbeitszeitgesetz wo täglich max 10 Std Arbeitszeit zulässig sind! |
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14.01.2008, 16:17
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 4769 Beigetreten: 20.01.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 7902 |
Ja. Habe ich etwas Gegenteiliges geschrieben?
Zum letzten Satz beachte aber § 21 a Arbeitszeitgesetz. -------------------- |
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14.01.2008, 18:53
Beitrag
#5
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7098 Beigetreten: 13.04.2007 Mitglieds-Nr.: 30602 |
Jede Fahrtunterbrechung unterhalb dieser Zeit wird nicht als gültige Fahrtunterbrechung angerechnet. Wenn du also während den Stillstandzeiten des Fahrzeugs, die keine frei verfügbare Fahrtunterbrechung i. S. d. Art. 7 i. V. m. Art. 4d der Rili 561/2006/EG darstellt, beispielsweise während des Be- und Entladens, das Kontrollgerät auf Fahrtunterbrechung stellst und das bekommt ein Kontrollbeamter mit (wie auch immer... ) dann liegt ein Verstoß vor. Ich habe den, im obigen Zitat von mir unterstrichenen, Satz so verstanden, als ob die Entladezeit auch dann nicht als Lenkzeitunterbrechung gilt, wenn das entladen als "andere Arbeiten" am Zeitgruppenschalter eingestellt wird und weniger als 15 Minuten dauert. |
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14.01.2008, 19:08
Beitrag
#6
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 4769 Beigetreten: 20.01.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 7902 |
Die Fahrtunterbrechung ist ein feststehender Begriff und beschreibt eigentlich die frühere Pause.
Zitat „Fahrtunterbrechung“ jeden Zeitraum, in dem der Fahrer keine Fahrtätigkeit ausüben und keine anderen Arbeiten ausführen darf und der ausschließlich zur Erholung genutzt wird;
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14.01.2008, 19:12
Beitrag
#7
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7098 Beigetreten: 13.04.2007 Mitglieds-Nr.: 30602 |
Ja, alles Klar!
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15.01.2008, 20:11
Beitrag
#8
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 4769 Beigetreten: 20.01.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 7902 |
Ich habe mir noch mal die Frage des TE und meine Antwort durchgelesen und glaube, dass ich die Frage nicht umfänglich beantwortet habe. Nun, ich versuche es besser zu machen.
Der Begriff Arbeitszeit, vom TE als "Schichtzeit" bezeichnet, wird in § 2 ArbZG definiert und für Beschäftigte im Straßentransport durch § 21a Abs. 3 ArbZG ergänzt: Zitat Arbeitszeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen... Zitat Abweichend von § 2 Abs. 1 ist keine Arbeitszeit: 1. die Zeit, während derer sich ein Arbeitnehmer am Arbeitsplatz bereithalten muss, um seine Tätigkeit aufzunehmen, 2. die Zeit, während derer sich ein Arbeitnehmer bereithalten muss, um seine Tätigkeit auf Anweisung aufnehmen zu können, ohne sich an seinem Arbeitsplatz aufhalten zu müssen; 3. für Arbeitnehmer, die sich beim Fahren abwechseln, die während der Fahrt neben dem Fahrer oder in einer Schlafkabine verbrachte Zeit. Für die Zeiten nach Satz 1 Nr. 1 und 2 gilt dies nur, wenn der Zeitraum und dessen voraussichtliche Dauer im Voraus, spätestens unmittelbar vor Beginn des betreffenden Zeitraums bekannt ist. Die in Satz 1 genannten Zeiten sind keine Ruhezeiten. Die in Satz 1 Nr. 1 und 2 genannten Zeiten sind keine Ruhepausen. In § 21a Abs. 4 wird darüber hinaus für Beschäftigte im Straßentransport festgelegt: Zitat Die Arbeitszeit darf 48 Stunden wöchentlich nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 60 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von vier Kalendermonaten oder 16 Wochen im Durchschnitt 48 Stunden wöchentlich nicht überschritten werden. Diese Pflicht trifft den Arbeitgeber. Als Arbeitnehmer kann man sich auf die Einhaltung berufen.Nicht zur Arbeitszeit zählen somit die Fahrtunterbrechungen (Art. 4d der Rili 561/2006/EG) und die Ruhezeiten (Art. 8). Allerdings verlängert sich durch das ordnungswidrige falsche Einstellen des EG-Kontrollgerätes, „Pause“ anstatt „sonstige Arbeiten“ nicht die Lenkdauer (ehemals Lenkzeit), die bleibt weiterhin bei 9 Stunden bzw. zwei mal die Woche verlängert auf 10 Stunden. Rein vom Wortlaut des ArbZG gelten aber auch die Zeiten nicht als Arbeitszeit, die du durch falsches Einstellen des Kontrollgerätes als Pause deklarierst, auch wenn diese Zeiten unterhalb der Fahrtunterbrechungen liegen. Letztlich bleibt es bei der Begrenzung der verfügbaren Arbeitszeit nach der Rili 561/2006/EG im 24 Stunden Bemessungszeitraum von 12, 13 oder 15 Stunden durch die vorgeschriebene Einhaltung der täglichen Ruhezeit (11 oder 3+9 Stunden) bzw. verkürzte Ruhezeit drei Mal in der Woche auf 9 Stunden. Beschränkt wird diese Arbeitszeit dann durch die oben zitierte Vorgabe des ArbZG, wobei die Einhaltung auch dadurch gewährt werden kann, wenn dem Fahrpersonal innerhalb der vier Kalendermonate oder der 16 Wochen einfach zwei, drei Tage „zusätzliche“ Freizeit gewährt wird. -------------------- |
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02.10.2013, 22:27
Beitrag
#9
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 33 Beigetreten: 05.09.2013 Mitglieds-Nr.: 69845 |
Und die Schichtzeit ist die Zeit von Beginn der Arbeitszeit mit Pausen bis Zum Beginn der 11- bzw. 9-stündigen Ruhezeit?
Fange ich also um 4:45 an zu arbeiten (15 Min. Rundumcheck und ab 5:00 LZ), beginnt meine folgende RZ spätestens um 19:45 Uhr? |
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Gast_Original Bernie_* |
02.10.2013, 22:50
Beitrag
#10
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Guests |
RIIICHTIG!!!!
Aber den 15er Schicht nur max. 3 mal die Woche, die restlichen Schichtzeiten in der Woche max. 13 Std. MIT anschließende Ruhezeit von MINDESTENS 11 Std.!! (...und nicht 8 Std... ) |
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02.11.2013, 23:21
Beitrag
#11
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 33 Beigetreten: 05.09.2013 Mitglieds-Nr.: 69845 |
Wenn ich nun 4,5 bis 5 Std LZ hinter mir habe und mache dann eine LZ-Unterbrechung von 8 Std., kann ich danach meine restlichen 4,5 bis 5 Std. LZ ansetzen?
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Gast_Original Bernie_* |
02.11.2013, 23:29
Beitrag
#12
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Guests |
4,5 + 8 + 4,5 = 17 Std. = 2 Std. über 15er Schichtzeit, also NEIN!
(wie oft noch... ) |
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02.11.2013, 23:30
Beitrag
#13
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6430 Beigetreten: 18.10.2007 Wohnort: irgendwo in Sachsen zw. A14/A4/A17/A13 Mitglieds-Nr.: 37650 |
unter der weiteren Rechnung dass Du innerhalb von 24 Std. mind. 9 Std. durchgehende Ruhezeit hast JA !
aber das hatten wir schon weiter oben geschrieben ! hat der Tag neuerdings mehr als 24 Std ??? -------------------- Blue Knights Law Enforcement Motorcycle Club
www.blueknights.de www.blueknights.org Blue Knights Germany 19 Saxonia (eines von 41 in Deutschland, über 600 weltweit mit weit über 40000 Mitgliedern) |
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03.11.2013, 08:36
Beitrag
#14
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 33 Beigetreten: 05.09.2013 Mitglieds-Nr.: 69845 |
Hahaaaa, jetzt hab' ich'.
Also einfach weniger Lenkpause: statt 8 Std. LZ-Unterbrechung nur 6 Std. LZ-Unterbrechung. Also 4,5 bis 5 Std. LZ, 4 bis 5 Std. LZ-Unterbrechung, danach 4,5 bis 5 Std. LZ. Ok? Das ist zwar für den Fahrer eine höhere Belastung, weil die LZ-Unterbrechung oft kürzer als 4 Std. wird durch den heute so geplanten Ampel- und Stau- und Baustellen-Verkehr, aber wenigstens ist es legal. |
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03.11.2013, 10:31
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#15
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6430 Beigetreten: 18.10.2007 Wohnort: irgendwo in Sachsen zw. A14/A4/A17/A13 Mitglieds-Nr.: 37650 |
Frei nach Elisa in My Fair Lady
Mein Gott, er hat es.................... Du musst immer bedenken, dass die tägliche Ruhezeit ( 9er oder 11er mindestens ) in einem 24 Stunden-Zeitraum ab der ersten Abfahrt bzw. Fahrzeugbewegung ist. -------------------- Blue Knights Law Enforcement Motorcycle Club
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Gast_Original Bernie_* |
03.11.2013, 10:43
Beitrag
#16
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Guests |
Mein Gott, er hat es.................... ABER ECHT!!! Und... Wenn ich etwas ergänzen darf: Zitat Du musst immer bedenken, dass die tägliche Ruhezeit ( 9er oder 11er mindestens ) in einem 24 Stunden-Zeitraum ab der ersten Abfahrt bzw. Fahrzeugbewegung ODER ARBEIT ODER BEREITSCHAFT ist. Oder anders formuliert: Die neue "Schichtzeit" beginnt, wenn die vorige Tagesruhezeit durch irgendein andere Tätigkeit beendet wurde! |
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03.11.2013, 10:53
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#17
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7098 Beigetreten: 13.04.2007 Mitglieds-Nr.: 30602 |
... Also 4,5 bis 5 Std. LZ, 4 bis 5 Std. LZ-Unterbrechung, danach 4,5 bis 5 Std. LZ. ... Hallo Fast richtig. Die "4,5 bis 5 Std Lenkzeit" sind nicht ganz richtig. Maximal sind 4,5 Stunden zulässig, dann muss eine Fahrtunterbrechung von 45 Minuten erfolgen. Nach nochmals 4,5 Std LZ müssen weitere 45 Minuten "Pause" gemacht werden um noch zusätzliche 60 Minuten Lenkzeit zu ermöglichen. Wenn die erste Lenkzeitunterbrechung länger als 3 Stunden dauert, (Bei Deiner Rechnung 4-5 Std) können die 9 Stunden Tagesruhezeit, zusammen mit den mindestens 3 Stunden Fahrtunterbrechung, als gesplittete vollwertige Tagesruhezeit gelten. - Das ganze muss aber innerhalb der 24 Stunden nach Schichtbeginn erfolgen - Also z.B.: 4,5 Std LZ - 45 Min. Pause - 4,5 Std LZ - 45 Min. Pause - 1 Std LZ -> 12,5 Std Tagesruhezeit Oder: 4,5 Std LZ - 3-5 Std Pause - 4,5 Std LZ - 45 Min. Pause - 1 Std LZ -> mindestens 9 Stunden Tagesruhezeit. (Alles innerhalb der 24 Stunden!) Die Lenkzeitabschnitte von 4,5 Std müssen nicht "voll" sein, man darf die noch offenen Minuten an die zweite Pause "dranhängen" |
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03.11.2013, 12:04
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#18
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 33 Beigetreten: 05.09.2013 Mitglieds-Nr.: 69845 |
Versteht sich.
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04.11.2013, 09:31
Beitrag
#19
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 33 Beigetreten: 05.09.2013 Mitglieds-Nr.: 69845 |
Du wolltest sicherlich sagen:
Die LZ-Abschnitte von 4,5 Std. müssen nicht "voll" sein, die fehlenden Min. können im letzten Abschnitt der LZ angehängt werden. |
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04.11.2013, 13:11
Beitrag
#20
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7098 Beigetreten: 13.04.2007 Mitglieds-Nr.: 30602 |
Genau so ... |
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06.11.2013, 10:08
Beitrag
#21
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 15 Beigetreten: 25.07.2011 Wohnort: ThüSa Mitglieds-Nr.: 60529 |
Hallo.
Frage: Beginnt der neue Abschnitt nach einer vollständigen Pause nun,wenn ich das Fahrzeug bewegt habe oder nachdem ich auf "Arbeitszeit" aufgrund meiner Abfahrtskontrolle gedrückt habe? Ab wann nun genau? Gruss |
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06.11.2013, 10:42
Beitrag
#22
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6430 Beigetreten: 18.10.2007 Wohnort: irgendwo in Sachsen zw. A14/A4/A17/A13 Mitglieds-Nr.: 37650 |
Die Lenkzeit mit der ersten Bewegung des Fahrzeuges,
die Schichtzeit mit dem Umstellen auf Arbeit oder Bereitschaft bzw. mit der Bewegung, ja nachdem was eher eintritt. -------------------- Blue Knights Law Enforcement Motorcycle Club
www.blueknights.de www.blueknights.org Blue Knights Germany 19 Saxonia (eines von 41 in Deutschland, über 600 weltweit mit weit über 40000 Mitgliedern) |
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06.11.2013, 22:57
Beitrag
#23
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 15 Beigetreten: 25.07.2011 Wohnort: ThüSa Mitglieds-Nr.: 60529 |
Alles klar und danke.
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Gast_Original Bernie_* |
07.11.2013, 20:17
Beitrag
#24
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Steht auch Selbsterklärend in VO EWG 561/2006 Artikel 8 Abs. 2:
Zitat Innerhalb von 24 Stunden nach dem Ende der vorangegangenen täglichen oder wöchentlichen Ruhezeit muss der Fahrer eine neue tägliche Ruhezeit genommen haben.
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07.11.2013, 20:32
Beitrag
#25
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 568 Beigetreten: 28.11.2009 Wohnort: Sachsen Mitglieds-Nr.: 51664 |
Die Lenkzeit mit der ersten Bewegung des Fahrzeuges, die Schichtzeit mit dem Umstellen auf Arbeit oder Bereitschaft bzw. mit der Bewegung, ja nachdem was eher eintritt. Sollte vor dem Bewegen des Fahrzeug nicht erst die Schichtzeit beginnen ?? Nämlich mit der Abfahrtskontrolle?? |
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Gast_Original Bernie_* |
07.11.2013, 20:54
Beitrag
#26
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Normalerweise ja...
Bleibt die Frage, welche Strafe ist günstiger: -Abfahrtskontrolle nicht durchgeführt (unabhängig davon, ob Mängel da sind oder nicht) -oder die Schichtzeit um 15 Minuten überzogen? |
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07.11.2013, 20:58
Beitrag
#27
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 568 Beigetreten: 28.11.2009 Wohnort: Sachsen Mitglieds-Nr.: 51664 |
Eben und so hat mir es die erklärt, weil es sonst was kosten könnte wenn man gleich losrammelt
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08.11.2013, 14:09
Beitrag
#28
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 568 Beigetreten: 28.11.2009 Wohnort: Sachsen Mitglieds-Nr.: 51664 |
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Gast_Original Bernie_* |
08.11.2013, 18:36
Beitrag
#29
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Fast vergessen, Option 3: Schreiber nicht korrekt bedient!
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 23.11.2024 - 22:54 |