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> Feinstaubplakette selbst gemacht, Konsequenzen?
CvR
Beitrag 25.01.2008, 00:35
Beitrag #1


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Moin!

Es gibt ja hier inzwischen einige Fragen zur Umweltzonenproblematik. Da kann eine weitere nicht schaden.

Nehmen wir an, jemand besäße ein Fahrzeug, welches ohne weiteres eine solche grüne Plakette erhalten könnte. Dieser jemand wollte sich jedoch die entsprechenden Ausgaben sparen.

Welche Konsequenzen würde es für diesen jemand haben, wenn er sich einfach mit dem eigenen Farbdrucker eine solche Plakette ausdruckte (also genau den Typ, den der Wagen auch auf normalem Wege erhalten könnte)?

Würden die Konsequenzen innerhalb und außerhalb der Umweltzonen unterschiedliche sein?

Fragende Grüße

CvR


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Perplex
Beitrag 25.01.2008, 02:16
Beitrag #2


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Meinst Du etwa sowas hier? Solltest Du damit den Eindruck einer echte Plakette erwecken wollen, dann wäre das m.E. in Deinem Fall minderschwere Urkundenfälschung nach § 267 StGB. Dann nimm doch lieber das, das oder das hier, weil der ganze Umweltzonen-Blödsinn nach der Strafbestimmung Nr. 153 im Bußgeldkatalog derzeit sowieso noch nicht strafbar ist!
Ich hoffe ich konnte Dir halbwegs kompetent helfen, CvR.


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CvR
Beitrag 25.01.2008, 10:56
Beitrag #3


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Zitat (Perplex @ 25.01.2008, 02:16) *
Meinst Du etwa sowas hier?

Ja, genau sowas meine ich...
Zitat
Solltest Du damit den Eindruck einer echte Plakette erwecken wollen, dann wäre das m.E. in Deinem Fall minderschwere Urkundenfälschung nach § 267 StGB.

An die Urkundenfälschung habe ich auch schon gedacht. Allerdings stellt sich mir die Frage, inwiefern im geschilderten Falle eine Täuschung im Rechtsverkehr erfolgen würde. Es unterscheidet sich de facto ja nur der Aussteller, würde ein Berechtigter Aussteller eine Plakette ausstellen, wäre es ja eine desselben Typs. Die Aussage wäre also unzweifelhaft dieselbe wie bei einer echten Plakette.


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GerhardNL
Beitrag 25.01.2008, 11:12
Beitrag #4


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Hallo,

ich spekuliere jetzt mal:

Da das Fahrzeug die Bedingungen für eine Umweltplakette der entsprechenden Farbe erfüllt, liegt bei Verwendung einer "selbstgebastelten" Plakette keine Täuschung im Rechtsverkehr vor. Der Vorwurf der Urkundenfälschung wäre also nicht haltbar.

Allerdings handelt es sich bei der selbstgebastelten Plakette natürlich nicht um eine gültige Umweltplakette im Sinne der Verordnung, sondern nur um ein wertloses Stück Papier. Wird man damit in einer Umweltzone ertappt, ist das also so, als hätte man gar keine Plakette. Folge: 40 Euro Bußgeld und ein Flens-Punkt.

Aber wie gesagt: Reine Spekulation.

MfG
Gerhard


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Sasquatch
Beitrag 25.01.2008, 11:18
Beitrag #5


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Zitat (CvR @ 25.01.2008, 10:56) *
Es unterscheidet sich de facto ja nur der Aussteller,


Genau das ist bei einer Urkundenfälschung ja auch der springende Punkt: man erstellt eine Urkunde, ist also deren Aussteller, erweckt aber den Eindruck, dass jemand ganz anderes die Urkunde erstellt hätte. Im vorliegenden Fall erweckt man den Eindruck, man habe von einer zuständigen Stelle den Picker erteilt bekommen, hat man aber gar nicht.
Anderes Beispiel: jemand kauft sich ein Auto, relativ neu und mit zwei Jahren AU und HU, die Zulassung wäre kein Problem. Die Nummer seines alten Autos läßt er sich beim Abmelden reservieren, eigentlich will er das neue auch auf diese Kennzeichen zulassen.
Dann aber denkt er sich, Mensch, da kann ich eine Menge sparen, druckt die erforderlichen Aufkleber für die Kennzeichen nach, klebt sie auf die Kennzeichen und bringt diese am Auto an.
Etwas konstruiert, ich weiss, aber der Effekt ist derselbe: das Straßenverkehrsamt hätte die Zulassung ohne weiteres erteilt. Hat er nun, nur weil das Straßenverkehrsamt die Zulassung erteilt hätte, keine Urkundenfälschung (neben den weiteren verwirklichten Delikten) begangen? Es kommt nicht darauf an, dass der, der als Aussteller der Urkunde erscheint, diese auch ausgestellt hätte, es kommt darauf an, dass ers nicht hat.

@GerhardNL: die Spekulation ist zwar nicht von der Hand zu weisen, aber dennoch nicht richtig, weil die Schutzrichtung der Urkundenfälschung nicht berücksichtigt wird. Wenn jemand das Testament seines Vaters fälscht, sich selbst als Alleinerben einsetzt hat er eine Urkunde gefälscht, auch wenn der Vater eigentlich vor seinem Tode vorhatte, ein Testament selben Inhalts zu erstellen, er allerdings vorher verstirbt.


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CvR
Beitrag 25.01.2008, 11:51
Beitrag #6


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Zitat (Sasquatch @ 25.01.2008, 11:18) *
Genau das ist bei einer Urkundenfälschung ja auch der springende Punkt: man erstellt eine Urkunde, ist also deren Aussteller, erweckt aber den Eindruck, dass jemand ganz anderes die Urkunde erstellt hätte. Im vorliegenden Fall erweckt man den Eindruck, man habe von einer zuständigen Stelle den Picker erteilt bekommen, hat man aber gar nicht.
Anderes Beispiel: jemand kauft sich ein Auto, relativ neu und mit zwei Jahren AU und HU, die Zulassung wäre kein Problem. Die Nummer seines alten Autos läßt er sich beim Abmelden reservieren, eigentlich will er das neue auch auf diese Kennzeichen zulassen.
Dann aber denkt er sich, Mensch, da kann ich eine Menge sparen, druckt die erforderlichen Aufkleber für die Kennzeichen nach, klebt sie auf die Kennzeichen und bringt diese am Auto an.
Etwas konstruiert, ich weiss, aber der Effekt ist derselbe: das Straßenverkehrsamt hätte die Zulassung ohne weiteres erteilt. Hat er nun, nur weil das Straßenverkehrsamt die Zulassung erteilt hätte, keine Urkundenfälschung (neben den weiteren verwirklichten Delikten) begangen? Es kommt nicht darauf an, dass der, der als Aussteller der Urkunde erscheint, diese auch ausgestellt hätte, es kommt darauf an, dass ers nicht hat.

Dieser Vergleich gefällt mir... Er unterscheidet sich imho allerdings in wesentlichen Punkten erheblich. So ist die Zulassung ein Akt, der verschiedene Dinge erforderlich macht, bspw. auch das ausstellen von Fahrzeugpapieren, den Eintrag ins Register und das Vorliegen einer Versicherung. All dies wäre im Falle der "Kennzeichenaufkleber" nicht erfolgt, insofern läge eine inhaltliche Verfälschung vor, da fälschlicherweise der Eindruck erweckt wird, das Fahrzeug sei registriert, versichert und zur Teilnahme am Strassenverkehr berechtigt. Genau diese Berechtigung, die einer Genehmigung, der Zulassung, bedarf, liegt aber nicht vor, und darüber wird hinwegetäuscht.

Die "Umweltplakette" hat ja lediglich die Aussage "dieses Fahrzeug hat an Position XX in den Fahrzeugpapieren die Nr. aa-bb".

Ja, letzten Endes wäre imho sogar noch zu prüfen, ob dieses Pickerl eine Urkunde darstellt...
Zitat
@GerhardNL: die Spekulation ist zwar nicht von der Hand zu weisen, aber dennoch nicht richtig, weil die Schutzrichtung der Urkundenfälschung nicht berücksichtigt wird. Wenn jemand das Testament seines Vaters fälscht, sich selbst als Alleinerben einsetzt hat er eine Urkunde gefälscht, auch wenn der Vater eigentlich vor seinem Tode vorhatte, ein Testament selben Inhalts zu erstellen, er allerdings vorher verstirbt.

Wenn der Vater diese Änderung vorhatte, aber dennoch andere potentielle Erben bestehen, dann würde ich das hier sicher auch bejahen. Doch wie sähe es aus, wenn ohne Testament ausschließlich dieser Sohn erbberechtigt wäre, es also im Rahmen der normalen Erbfolge keine anderen Erben als ihn selbst gäbe?


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ts1
Beitrag 25.01.2008, 12:17
Beitrag #7


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Zitat (CvR @ 25.01.2008, 11:51) *
Zitat
@GerhardNL: die Spekulation ist zwar nicht von der Hand zu weisen, aber dennoch nicht richtig, weil die Schutzrichtung der Urkundenfälschung nicht berücksichtigt wird. Wenn jemand das Testament seines Vaters fälscht, sich selbst als Alleinerben einsetzt hat er eine Urkunde gefälscht, auch wenn der Vater eigentlich vor seinem Tode vorhatte, ein Testament selben Inhalts zu erstellen, er allerdings vorher verstirbt.
Wenn der Vater diese Änderung vorhatte, aber dennoch andere potentielle Erben bestehen, dann würde ich das hier sicher auch bejahen. Doch wie sähe es aus, wenn ohne Testament ausschließlich dieser Sohn erbberechtigt wäre, es also im Rahmen der normalen Erbfolge keine anderen Erben als ihn selbst gäbe?
Genauso. Selbst wenn der Sohn sich im gefälschten Testament enterbt hätte, obwohl er dem Willen das Vaters nach...
Das mutmaßliche Motiv oder die real erzielbaren Auswirkungen ändert nichts am objektiven Tatbestand.
Interessanter wird's, wenn schon der Versuch unter Strafe steht.


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MfG Thomas
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Peter Lustig
Beitrag 25.01.2008, 13:11
Beitrag #8


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Zitat (CvR @ 25.01.2008, 11:51) *
...
Ja, letzten Endes wäre imho sogar noch zu prüfen, ob dieses Pickerl eine Urkunde darstellt...
Zitat
...Wenn jemand das Testament seines Vaters fälscht, sich selbst als Alleinerben einsetzt hat er eine Urkunde gefälscht, auch wenn der Vater eigentlich vor seinem Tode vorhatte, ein Testament selben Inhalts zu erstellen, er allerdings vorher verstirbt.

Wenn der Vater diese Änderung vorhatte, aber dennoch andere potentielle Erben bestehen, dann würde ich das hier sicher auch bejahen. Doch wie sähe es aus, wenn ohne Testament ausschließlich dieser Sohn erbberechtigt wäre, es also im Rahmen der normalen Erbfolge keine anderen Erben als ihn selbst gäbe?

Der Sohn begeht auch in diesem Fall eine Urkundenfälschung, weil er eine unechte Urkunde herstellt. Er erweckt den Anschein, dass die Urkunde von einer anderen Person (= sein Vater) als dem wirklichen Aussteller herrührt. Dass er faktisch und de jure Alleinerbe ist, ist dabei nicht von Bedeutung. Der Tatbestand ist objektiv erfüllt.

Definition einer Urkunde: eine Urkunde ist eine verkörperte Gedankenerklärung, die allgemein oder für Eingeweihte verständlich ist und den Aussteller erkennen lässt und die zum Beweis einer rechtlich erheblichen Tatsache geeignet und bestimmt ist. Dabei ist unerheblich, ob ihr die Bestimmung sofort oder erst später gegeben wird (BGHSt 4 284).

Eine selbstangefertigte Feinstaubplakette ist in meinen Augen ebenfalls eine unechte Urkunde, da sie nicht von der laut § 4 der 35. BImSchV vorgesehenen Ausgabestelle ausgegeben und dabei, wie in § 3 Abs. 2 S. 1 der V vorgeschrieben, von dieser mit dem Kfz-Kennzeichen versehen wurde. Die Plakette bildet mit dem zugehörigen Fahrzeug eine zusammengesetzte Urkunde.
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Sasquatch
Beitrag 25.01.2008, 14:19
Beitrag #9


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Genau so, besser kann mans nicht sagen.


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Peter Lustig
Beitrag 25.01.2008, 14:28
Beitrag #10


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blushing.gif Danke für das Lob aus berufenem Munde. wavey.gif
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GerhardNL
Beitrag 25.01.2008, 14:35
Beitrag #11


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Zitat (Peter Lustig @ 25.01.2008, 13:11) *
Eine selbstangefertigte Feinstaubplakette ist in meinen Augen ebenfalls eine unechte Urkunde...

Daran habe ich auch keinerlei Zweifel.

Doch setzt StGB § 267 nicht nur die Herstellung einer unechten Urkunde voraus, sondern auch, dass dies "zur Täuschung im Rechtsverkehr" geschieht. Und diese Täuschung im Rechtsverkehr sehe ich hier nicht.

Ganz anders der Fall mit dem gefälschten Testament: In dem Moment, in dem Sohnemann behauptet, dass das von ihm gefälschte Testament von seinem Vater stammt, begeht er bereits eine Täuschung im Rechtsverkehr.

MfG
Gerhard


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emperor20
Beitrag 25.01.2008, 15:17
Beitrag #12


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solch ein aufwand wegen 7 Euro ? und die daraus resultierenden folgen für die fälschung stehen doch in keinem verhältnis...so einen aufwand macht sich doch niemand wenn er eh die grüne plakette kriegen könnte ... rolleyes.gif

ne originale plakette dieser größenordnung würde ich mir sowieso nicht ranmachen, die is einfach nur hässlich...und sinnlos sowieso...aber ihr kennt ja meine meinung dazu... dry.gif

edit: wie wärs wenn das forum mal das "Euro" zeichen unterstützen würde oO


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Ichtyos
Beitrag 25.01.2008, 15:35
Beitrag #13


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Zitat (emperor20 @ 25.01.2008, 15:17) *
edit: wie wärs wenn das forum mal das "Euro" zeichen unterstützen würde
Meinst Du so: wavey.gif


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MickyMaus
Beitrag 25.01.2008, 15:38
Beitrag #14


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Zitat (Ichtyos @ 25.01.2008, 15:35) *
Zitat (emperor20 @ 25.01.2008, 15:17) *
edit: wie wärs wenn das forum mal das "Euro" zeichen unterstützen würde
Meinst Du so: wavey.gif

Also ich hab da auch kein Problem mit: Alt-Gr+e=€


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Viele Grüße,
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Peter Lustig
Beitrag 25.01.2008, 15:50
Beitrag #15


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Zitat (emperor20 @ 25.01.2008, 15:17) *
edit: wie wärs wenn das forum mal das "Euro" zeichen unterstützen würde oO

Macht es doch: €€€€€

@GerhardNL
Die Täuschung im Rechtsverkehr besteht darin, dass unser Plakettenmaler zum Zeitpunkt der Tathandlung beabsichtigt, einen anderen über die Echtheit der Plakette zu täuschen und ihn damit zu einem rechtserheblichen Verhalten (= Anerkennung der aufgrund einer "richtigen" Plakette bestehenden Berechtigung, in die Umweltzone einfahren zu dürfen) zu veranlassen. Ob diese Täuschung gelingt, ist nicht von Bedeutung.

Dass es in unserem" Fall kaum zu großen staatsanwaltschaftlichen Bemühungen kommen wird, dürfte außer Zweifel stehen. wink.gif
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Perplex
Beitrag 25.01.2008, 16:15
Beitrag #16


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Zitat (emperor20 @ 25.01.2008, 15:17) *
Solch ein Aufwand wegen 7 Euro? und die daraus resultierenden Folgen für die Fälschung stehen doch in keinem Verhältnis... so einen Aufwand macht sich doch niemand, wenn er eh die grüne Plakette kriegen könnte ... rolleyes.gif

Ich will da mal einen möglichen Fall konstruieren: Jemand lässt sich eine grüne Plakette erteilen. Er klebt sie aber nicht in die Windschutzscheibe, sondern entfernt mit z.B. Azeton oder ähnlichem das mit Edding eingetragene Kennzeichen. Diese "jungfräuliche" Plakette hätte dann einen gewissen Marktwert. Ich würde für solch eine "echte" Plakette sofort 300 € auf den Tisch legen, weil ich sonst mit meinem Wagen von 1971 Chancenlos wäre.

Dass vernünftige Menschen überhaupt über so einen Schwachsinn nachdenken müssen, liegt an dieser volksfeindlichen Politik vor allem in Berlin. Überall dürfte ich inzwischen wieder fahren, in Süddeutschland (Stuttgart) weil mein Wagen als Oldtimer anerkannt werden würde & in Hannover weil ich Raps tanke. Nur in Berlin haben wir die *** Lompscher, weswegen ich nächste Woche in Berlin nicht mehr fahren dürfte.


Zitat (emperor20 @ 25.01.2008, 15:17) *
edit: Wie wärs wenn das Forum mal das "Euro"-Zeichen unterstützen würde oO

Wenn Du nächste Mal ein Sonderzeichen suchst, dafür gibt es hier extra den Testbereich. Außerdem hättest Du das Wort "Eurozeichen" bei Google eingeben können. wavey.gif

*** Anmerkung Moderator:
Ich bitte doch, künftig solche weniger netten Attribute wegzulassen. dry.gif

Gruß
Mr.T


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MickyMaus
Beitrag 25.01.2008, 16:27
Beitrag #17


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Zitat (Perplex @ 25.01.2008, 16:15) *
Ich würde für solch eine "echte" Plakette sofort 300 € auf den Tisch legen, weil ich sonst mit meinem Wagen von 1971 Chancenlos wäre.

Dann haben wir aber erst Recht eine Urkundenfälschung wink.gif


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ts1
Beitrag 25.01.2008, 16:38
Beitrag #18


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Zitat (MickyMaus @ 25.01.2008, 16:27) *
Zitat (Perplex @ 25.01.2008, 16:15) *
Ich würde für solch eine "echte" Plakette sofort 300 € auf den Tisch legen, weil ich sonst mit meinem Wagen von 1971 Chancenlos wäre.
Dann haben wir aber erst Recht eine Urkundenfälschung wink.gif
Die kann Perplex aber ruhig alleine begehen. Er "findet" die Plakette mit eingetragenem fremden Kennzeichen. Dann macht er halt, was er nicht lassen kann.
Der "schlampige Verlierer" holt sich immer neue bei TÜV, Dekra, Werkstatt, Kumpel...


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Perplex
Beitrag 25.01.2008, 19:17
Beitrag #19


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Zitat (MickyMaus @ 25.01.2008, 16:27) *
Dann haben wir aber erst Recht eine Urkundenfälschung wink.gif

Ist aber trotzdem echt!

Dass man sich durch den ganzen Umweltzonen-Schwachsinn in einem Dilemma befinden kann, ist ja von der Politik ausdrücklich erwünscht. Was man auch macht, es ist sowieso strafbar. Also sucht man als Betroffener den Weg des kleinsten Risikos. Ob ich mich nun ohne Plakette strafbar mache oder eine mutmaßlich verfälschte aber echte Plakette benutze, ist doch eh wurscht.

Da ich Umwelt-Freund bin, stoße ich lieber Briketts anstatt Feinstaub aus. Sobald der Hersteller einen Filter anbietet, der auch Feinstaub abhält, werde ich den natürlich einbauen. Aber wehe die verarschen mich.


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Peter Lustig
Beitrag 25.01.2008, 20:15
Beitrag #20


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Zitat (Perplex @ 25.01.2008, 19:17) *
Ist aber trotzdem echt!

Nein, ist sie nicht. Eine "echte" Feinstaubplakette liegt nur dann vor, wenn sie 1. von der laut § 4 der 35. BImSchV vorgesehenen Ausgabestelle ausgegeben und dabei 2., wie in § 3 Abs. 2 S. 1 der Verordnung vorgeschrieben, von dieser mit dem Kfz-Kennzeichen versehen wurde.

Am 2. Merkmal fehlt es in dem vor Dir beschriebenen Fall, da Du als Unzuständiger Dein eigenes Kennzeichen in die ursprünglich für ein anderes Fahrzeug ausgegebene Plakette eingetragen hast. Nur mit dem Fahrzeug, für das sie ursprünglich ausgegeben worden ist, stellt die Plakette eine echte Urkunde dar (zusammengesetzte Urkunde).

Im Übrigen kann ich mir vorstellen, dass Du Dich nicht allzu lange daran erfreuen dürftest, mit Deinem alten Auto und der Plakette unbehelligt in einer Umweltzone herumfahren zu können. Jedem halbwegs erfahrenen Polizeibeamten dürfte bald auffallen, dass da irgendetwas nicht zusammenpasst. Spätestens bei einem Blick in den Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsschein wird der Schwindel dann auffliegen.

Ob man Dir die Urkundenfälschung dann nachweisen kann, steht auf einem anderen Blatt. Du musst aber immerhin damit rechnen, dass die "falsche" Plakette eingezogen und Dir das vorgesehene Bußgeld aufgebrummt wird.
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Perplex
Beitrag 25.01.2008, 21:24
Beitrag #21


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Danke Peter, für die Aufklärung!

Ich denke, ich werde weiterhin nur mit meiner absolut echten Smog-Plakette fahren, die höchstens die Sonne verfälscht (Kennzeichen & Farbe verblichen) hat, bis sich hoffentlich auch in Berlin die Bestimmungen ändern werden. Schließlich steht ja auch das Wort "SMOG" & das Smog-Zeichen 270 ausdrücklich im Bußgeldkatalog (Strafbestimmung Nr. 153). Damit wäre ich auf die abenteuerliche Rechtsauslegung gespannt.

Im Übrigen halte ich diese neue SMOG- Feinstaub-Verordnung wieder nur für ein reines Windei mit dem Ziel den Konsum zwangsweise anzukurbeln, bis die restlichen "Konsumverweigerer" in den ‰-Bereich gerückt sind. Zu denen werde ich wohl dazu zählen.


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Klatze
Beitrag 26.01.2008, 11:59
Beitrag #22


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Zitat (Peter Lustig @ 25.01.2008, 20:15) *
Eine "echte" Feinstaubplakette liegt nur dann vor, wenn sie 1. von der laut § 4 der 35. BImSchV vorgesehenen Ausgabestelle ausgegeben und dabei 2., wie in § 3 Abs. 2 S. 1 der Verordnung vorgeschrieben, von dieser mit dem Kfz-Kennzeichen versehen wurde.


In Gießen beim TÜV wird das eingetragene Kennzeichen auch noch mit einem TÜV-Stempel versehen, ist das vorgeschrieben oder gehen die auf Nummer Sicher? Jedenfalls kommen wir damit der Urkunde vermutlich wieder einen Schritt näher!

wavey.gif

Klatze


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Diplomatie ist, jemanden so zur Hölle zu schicken, dass er sich auf die Reise freut!

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Peter Lustig
Beitrag 26.01.2008, 14:27
Beitrag #23


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Der TÜV setzt - nicht notwendiger- oder vorgeschriebenerweise - noch einen drauf, dass nur ja keiner besch....en kann. Eine Urkunde ist es auch ohne den TÜV-Stempel (s.o.).
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Scheese
Beitrag 26.01.2008, 20:01
Beitrag #24


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Zitat (CvR @ 25.01.2008, 00:35) *
Nehmen wir an, jemand besäße ein Fahrzeug, welches ohne weiteres eine solche grüne Plakette erhalten könnte. Dieser jemand wollte sich jedoch die entsprechenden Ausgaben sparen.

Oder aber ich würde eine beglaubigte Kopie meines Fahrzeugscheines so in das Fahrzeug legen, das die entsprechende Schlüsselnummer und evtl. andere erforderliche Daten von aussen gut lesbar sind? O.k. weiß nicht wie teuer eine beglaubigte Kopie ist, womit der gewollte Spareffekt u.U. hinfällig wäre, aber wäre diese Verfahrensweise rechtens? think.gif


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oscar_the_grouch
Beitrag 26.01.2008, 21:03
Beitrag #25


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saudoofe Frage @perplex:
wenn dein Wagen eh von 71 ist, wieso lässt du ihn nicht als Oldtimer zu ?
Mit H Kennzeichen kannst du jede Staubschleuder rund um die Uhr in der Umweltzone im Leerlauf stehen lassen.
Vollkommen legal.
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Perplex
Beitrag 27.01.2008, 00:22
Beitrag #26


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Zitat (oscar_the_grouch @ 26.01.2008, 21:03) *
Wenn Dein Wagen eh von 71 ist, wieso lässt Du ihn nicht als Oldtimer zu?

Ich war schon bei 2 Prüfern. Die schlugen beide nur geschockt die Hände übern Kopf zusammen.


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Perplex
Beitrag 27.01.2008, 01:24
Beitrag #27


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Zitat (Perplex @ 25.01.2008, 21:24) *
Im Übrigen halte ich diese neue SMOG- Feinstaub-Verordnung wieder nur für ein reines Windei mit dem Ziel den Konsum zwangsweise anzukurbeln, bis die restlichen "Konsumverweigerer" in den ‰-Bereich gerückt sind. Zu denen werde ich wohl dazu zählen.

Als hätte ichs vorausgeahnt, werde ich doch tatsächlich einen Tag später vollkommen bestätigt:
Hintergrund: "Umweltzone" - nicht mehr als eine schlichte "Neuwagenzone"


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oscar_the_grouch
Beitrag 27.01.2008, 02:48
Beitrag #28


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also hast du dein gutes stück soweit umgebaut, das gerade noch der KEnnzeichenhalter original ist ?
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Peter Lustig
Beitrag 27.01.2008, 20:09
Beitrag #29


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Zitat (Scheese @ 26.01.2008, 20:01) *
Oder aber ich würde eine beglaubigte Kopie meines Fahrzeugscheines so in das Fahrzeug legen, das die entsprechende Schlüsselnummer und evtl. andere erforderliche Daten von aussen gut lesbar sind? O.k. weiß nicht wie teuer eine beglaubigte Kopie ist, womit der gewollte Spareffekt u.U. hinfällig wäre, aber wäre diese Verfahrensweise rechtens? think.gif

Nein, da die 35. BImSchV als Nachweis die Anbringung der Plakette vorschreibt - und nichts Anderes.
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Scheese
Beitrag 27.01.2008, 20:46
Beitrag #30


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Zitat (Peter Lustig @ 27.01.2008, 20:09) *
Nein,... .


War ja auch nur ein Gedankengang, wenngleich ich fast glaube, dass dieser garnicht schlecht wäre ?! wink.gif


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aluhenk
Beitrag 30.12.2008, 14:44
Beitrag #31


Neuling


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Hallo zusammen,
ich fand die Diskussion zum Thema selbsterstellte Feinstaubplakette heute erst. Habe mich mit diesem Thema erst jetzt beschäftigt da im Ruhrgebiet jetzt erst dieser Blödsinn eingeführt wird. Hat eigentlich schon jemand zu diesem Punkt eine persönliche Erfahrung gemacht oder von jemanden etwas gehört? Gibt es eine aktuelle Einschätzung ob so eine "Urkundenfälschung" wirklich verfolgt wird?
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Kölnfahrer
Beitrag 30.12.2008, 15:16
Beitrag #32


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Zitat (GerhardNL @ 25.01.2008, 11:12) *
Wird man damit in einer Umweltzone ertappt, ist das also so, als hätte man gar keine Plakette. Folge: 40 Euro Bußgeld und ein Flens-Punkt.
Wie bitte? Heißt das, wenn das Auto an sich technisch in die Neuwagenzone dürfte, also eine Plakette problemlos bekommen würde, aber faktisch nicht hat, dann kostet das 40 Euro plus Punkt? Nur für das Nicht-Mitführen einer Urkunde, die im Falle des FS z.B. viel weniger kostet? blink.gif

Was bekommt denn dann einer aufgebrummt, der in die Zone fährt, obwohl sein Auto technisch gar nicht rein dürfte und foglich auch keine Plakette hat? Es kann wohl nicht angehen, dass der dann genau so davon kommt, wie der, dem nur die Urkunde fehlt?! think.gif


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"... und es gibt Werbung für alles, das man nicht braucht,
damit man Auto fährt, anders riecht und dabei raucht."

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CvR
Beitrag 30.12.2008, 15:33
Beitrag #33


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Zitat (Kölnfahrer @ 30.12.2008, 15:16) *
Wie bitte? Heißt das, wenn das Auto an sich technisch in die Neuwagenzone dürfte, also eine Plakette problemlos bekommen würde, aber faktisch nicht hat, dann kostet das 40 Euro plus Punkt? Nur für das Nicht-Mitführen einer Urkunde, die im Falle des FS z.B. viel weniger kostet? blink.gif

yes.gif
Zitat
Was bekommt denn dann einer aufgebrummt, der in die Zone fährt, obwohl sein Auto technisch gar nicht rein dürfte und foglich auch keine Plakette hat? Es kann wohl nicht angehen, dass der dann genau so davon kommt, wie der, dem nur die Urkunde fehlt?! think.gif

Doch, genau so isses. Was zählt, ist der Aufkleber. Isser da, ist alles okay, isser nicht da, kostet's 40,- plus den Treuepunkt.


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Kölnfahrer
Beitrag 30.12.2008, 15:38
Beitrag #34


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Was beweist, dass es gar nicht um Feinstaubreduzierung geht (wie man auch schon in dem von Perplex verlinkten Artikel nachlesen kann), sondern u.a. nur darum, die Leute, die sich an den Aufklebern dumm und dusselig verdienen, noch ein bisschen reicher zu machen. Armes Deutschland.


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nachteule
Beitrag 31.12.2008, 00:56
Beitrag #35


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Hallo, Kölnfahrer,

wer verdient sich denn in welcher Form dumm und dusselig an diesen Plaketten?

Viele Grüße,

Nachteule


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Ichtyos
Beitrag 31.12.2008, 03:04
Beitrag #36


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Sicher keine einzelne Person oder Firma.

Aberstens: Ich hab einen recht betagten Benziner mit G-Kat. Für den bekomme ich nichtmal eine rote Plakette. Jetzt sag mir mal bitte, warum ich für die Kiste eine grüne Plakette bekommen würde, wenn ich den noch völlig intakten Kat durch die durchaus vorhandene Nachrüst-Lösung des Herstellers ersetze. So wie ich das verstanden habe, ist bei vorhandenem G-Kat der Feinstoff-Ausstoß (und um den geht es hier ja nur!) praktisch nicht mehr reduzierbar. ranting.gif


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aluhenk
Beitrag 31.12.2008, 09:36
Beitrag #37


Neuling


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Ja wer verdient eigentlich an den Plaketten?

Fährt eigentlich jemand von euch mit einer selbsthergestellten Plakette?
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GerhardNL
Beitrag 31.12.2008, 10:19
Beitrag #38


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Hallo,

nachdem dieser Thread nun schon mal wieder exhumiert wurde:

Zitat (aluhenk @ 31.12.2008, 09:36) *
Ja wer verdient eigentlich an den Plaketten?

Angesichts des Aufwandes in Relation zum Preis einer Plakette bezweifle ich doch stark, dass hier große Gewinnspannen drin sind. Wenn ich an die Plaketten für meine beiden Fahrzeuge denke, die beide in den Niederlanden angemeldet sind:

Die gelbe Plakette fürs Wohnmobil war für den TÜV mit Sicherheit ein Verlustgeschäft, da hier zwei Mitarbeiter eine halbe Stunde lang damit beschäftigt waren, in verschiedenen Systemen herumzusuchen, bis sie mir schließlich das Schmuckstück geben konnten. Und das für 5,- €. (Gut, bei einer bayerischen TÜV-Stelle hat man wohl auch nicht damit gerechnet, dass schon am ersten Werktag nach Inkrafttreten der Plakettenregelung ausgerechnet ein niederländisches Wohnmobil vorbeikommen würde... think.gif )

Etwas ausgeglichen wurde die Bilanz vielleicht durch die Plakette für meinen neuen PKW ein paar Monate später. Da hat der Mitarbeiter nur gelesen: "Toyota Prius", und mir sofort ein grünes Bapperl in die Hand gedrückt. wink.gif

Und wenn ich an den Preis für die Tintenpatronen für meinen Farbdrucker denke, dann habe ich doch erhebliche Zweifel, ob sich ein "Eigenbau" rein wirtschaftlich, unabhängig von strafrechtlichen Überlegungen, rentieren würde. whistling.gif

MfG
Gerhard


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Ich bremse nicht für Radarfallen.

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Kiwity
Beitrag 31.12.2008, 11:12
Beitrag #39


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Zitat (Peter Lustig @ 25.01.2008, 20:15) *
Nein, ist sie nicht. Eine "echte" Feinstaubplakette liegt nur dann vor, wenn sie 1. von der laut § 4 der 35. BImSchV vorgesehenen Ausgabestelle ausgegeben und dabei 2., wie in § 3 Abs. 2 S. 1 der Verordnung vorgeschrieben, von dieser mit dem Kfz-Kennzeichen versehen wurde.


OK, und was ist, wenn die Ausgabestelle irrtümlich eine grüne ausgibt obwohl es eine rote/gelbe hätte sein müssen? Dem Kraftfahrer kann man doch keinen Vorwurf machen, nur wie kann er das beweisen? think.gif
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nachteule
Beitrag 31.12.2008, 12:43
Beitrag #40


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Hallo, Ichtyos,

einen Sinn kann ich an dieser Geschichte mit den Umweltplaketten absolut nicht erkennen, und mich persönlich interessiert es herzlich wenig, ob jemand so eine Plakette am Fahrzeug hat, oder nicht.

Was mich allerdings stört, sind die immer wiederkehrenden Vorwürfe, dass es sich um eine reine Abzocke handelt, dass sich der Staat oder wer auch immer eine goldene Nase verdienen will usw., denn Geld lässt sich damit ganz sicher nicht verdienen.

Meiner Ansicht nach ist es so, dass man die Autoindustrie (zu recht) zwingen will, Fahrzeuge zu produzieren, die weniger Schadstoffe ausstoßen, und dass man es einfach nur mit den falschen Mitteln angepackt hat.

Viele Grüße,

Nachteule


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amfa
Beitrag 31.12.2008, 13:18
Beitrag #41


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Zitat (nachteule @ 31.12.2008, 12:43) *
Meiner Ansicht nach ist es so, dass man die Autoindustrie (zu recht) zwingen will, Fahrzeuge zu produzieren, die weniger Schadstoffe ausstoßen, und dass man es einfach nur mit den falschen Mitteln angepackt hat.


Naja.. Mein Vectra ist 15 Jahre alt hat nen G-Kat und dadurch hab ich ne grüne Plakette.
Also ich finde "Neuwagenzone" oder Anreiz sich ein neues Auto zu kaufen irgendwie übertrieben.

Wirklich Probleme mit mit der Umweltzone haben doch eigentlich nur alte Dieselfahrzeuge bzw. die alten Benziner, die noch kein G-Kat haben.
Und wenn man nicht unbedingt an seinem Auto hängt kann man sich auch nen alten G-Kat Benziner kaufen und gut ist.
Könnte sich vielleicht sogar noch rechnen, was Steuern angeht.


mfg
amfa


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Bill
Beitrag 31.12.2008, 13:53
Beitrag #42


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Mal was anderes: Wäre es auch eine Urkundenfälschung, wenn sich jemand ein quadratisches grünes Blatt Papier in Plakettengröße an die plakettenübliche Stelle hinklebt?

Auf die Nähe würde es einer Plakette ja keinesfalls auch nur annähernd ähnlich sehen, aber im dichten fließenden Verkehr könnte man es evt meinen. So etwas hat nämlich mein Nachbar produziert. rolleyes.gif


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"Von Sicherheit steht nichts in unserer Verfassung, in unserer Verfassung steht etwas von Freiheit. Das heisst also, soweit wir Sicherheit brauchen, um die Freiheit zu schützen ist das in Ordnung. Aber die Sicherheit ist kein Wert an sich - wir sind kein Sicherheitsstaat, sondern ein Freiheitsstaat." - Baum in Fakt, ARD am 23.04.2007


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Kölnfahrer
Beitrag 31.12.2008, 14:57
Beitrag #43


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Zitat (nachteule @ 31.12.2008, 00:56) *
wer verdient sich denn in welcher Form dumm und dusselig an diesen Plaketten?
Alle die am Vetrieb beteiligt sind. Wir sprechen über einige Millionen Aufkleber.

Der sie druckt, wird dran verdienen, sonst würde er es nicht tun.
Der sie weitervertreibt, verdient auch kräftig dran, denn bei dieser Auflage kostet der einzelne Aufkleber nur einen Centbetrag. Schnell mal in die Zulassung geguckt, Kennzeichen auf den Aufkleber geschrieben, Folie abziehen und draufpappen. (Niederländische Wohnmobile sehe ich trotz Nähe zur Niederländischen Grenze eher selten ... ) Dauert eine Minute, macht sieben Euro, also fast sieben Euro Minutenlohn, macht knapp 420 Euro die Stunde. Kann sich sehen lassen, selbst wenn man davon einen Teil dem Politiker gibt, der das mit durchwinkt - falls der nicht eh schon im Vorstand oder Aufsichtsrat sitzt und per "Aufwandsentschädigung" mitverdient ...

Nicht zu vergessen das Stadtsäckel, das sich ebenfalls prall füllt durch die Leute, die die bewusst sehr diskret gehaltene Einführung der Neuwagenzone nicht mitbekommen haben (aber ein Auto fahren, das eigentlich die Plakette bekommen würde, s.o.). Die Schilder bei uns in Köln sind ebenfalls nicht gerade deutlich und stehen gerne mal an Stellen, an denen es verkehrstechnisch schon kein Zurück (oder Ausweichen) mehr gibt ...

Ginge es wirklich um den Feinstaub, könnte man prinzipiell zugelassene Autos ja auch ohne Plakette im Rahmen des Ermessensspielraumes weiter fahren lassen.

Wenn ich bei der allg. Verkehrskontrolle meinen FS nicht dabei habe, kriege ich ja schließlich auch keine Anzeige wegen Fahrens ohne FE, weil sich ohne weiteres feststellen lässt, dass ich prinzipiell fahren darf, nur den Nachweis nicht mitführe. Dass ich für dieses Feststellen einen Oboblus entrichten muss, ist ok. Aber 40 Euro + Flenspunkt sind nichts als Abzocke und Förderung der MPU-Industrie.


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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 02.10.2024 - 03:34