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> Blutalkoholtest wie lange dauert die auswertung
Auweia
Beitrag 28.01.2008, 21:23
Beitrag #1


Neuling


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Hallo liebe Leute,

habe am Samstag ziemlich viel Scheiße gebaut. Wir waren auf ner Faschingsparty hatten einiges getrunken. Ein Kumpel von mir war dermaßen dicht, dass ihm das gerade auslaufen schwer viel, uns konnte keiner holen und in meinem jugendlichen leichtsinn bin ich in sein Auto gestiegen und wollte über den Wald nach Hause fahren.
Natürlich kam es wie es kommen musste und ich wurde angehalten. Der Alkomat ergab einen Wert von 0,58 g/ml Alkohol. Also musste ich zu einem Bluttest.

Kann mir jemand sagen wie lange so ein BAK dauert? Denn es ist für mich ganz entscheidend, ob es über 1,1 Promille wird oder drunter.
Kann mir vielleicht sogar jemand sagen, ob der Bluttest mehr oder weniger wie das "geblasene" anzeigt?

Vielen Dank schon mal im Voraus
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Jens
Beitrag 28.01.2008, 21:33
Beitrag #2


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Nach etwa 7-14 Tagen sollte das Ergebnis vorliegen.


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Peter Lustig
Beitrag 28.01.2008, 21:36
Beitrag #3


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Je nachdem, wo die Blutprobe untersucht wird, kann es ggf. auch schneller gehen. Ruf nach 5 - 6 Tagen einmal bei der bearbeitenden Polizeidienststelle an.
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Auweia
Beitrag 28.01.2008, 21:40
Beitrag #4


Neuling


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Muss ich mich da selber drum kümmern oder bekomme ich das zugeschickt. Unsere Polizeibeamten sind ja so freundlich. Da gehe ich lieber in einen Löwenkäfig
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Q-Treiberin
Beitrag 28.01.2008, 21:45
Beitrag #5


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Da musst Du Dich selber drum kümmern.

Ach ja:
Willkommen im VP wavey.gif

(wo ward Ihr anderen mit Euren Gedanken? think.gif )


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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durban
Beitrag 28.01.2008, 21:45
Beitrag #6


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Irgendwann wird es Dir schriftlich mitgeteilt.
Ein freundlicher Anruf bei der Wache kann allerdings dafür sorgen, daß Du das Ergebnis schon beträchtlich eher erfährst.

Wieso wurdest Du denn angehalten?


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Proxima Estación: Esperanza.
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Q-Treiberin
Beitrag 28.01.2008, 21:47
Beitrag #7


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Zitat (durban @ 28.01.2008, 21:45) *
Irgendwann wird es Dir schriftlich mitgeteilt.

Ist es nicht so, dass man das Ergebnis schriftlich erstmalig im Strafbefehl zu sehen bekommt? Oder schon wenn man zur Vernehmung gebeten wird? think.gif


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
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Auweia
Beitrag 28.01.2008, 21:47
Beitrag #8


Neuling


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Weil die Polizei da stand und Fasching war. Das ist bei uns leider so. 3 km weiter in Hessen kümmert sich keiner um sowas...aber kaum kommt man an die bayerische grenze schon stehen sie da.
Selbst die Polizisten waren verwundert, dass ich was getrunken hatte und der Alkomat so viel angezeigt hatte. Beim Arzt wurde auch mein Verhalten als sicher eingestuft.
Kann mir einer sagen, was auf mich zu kommt?
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GSX-R
Beitrag 28.01.2008, 21:53
Beitrag #9


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Zitat (Auweia @ 28.01.2008, 21:23) *
in meinem jugendlichen leichtsinn bin ich in sein Auto gestiegen und wollte über den Wald nach Hause fahren.

Wer um diese Jahreszeit durch die Botanik fährt, der sollte sich nicht wundern, wenn er die Kelle sieht. whistling.gif

Zitat (Auweia @ 28.01.2008, 21:47) *
Kann mir einer sagen, was auf mich zu kommt?

FAQ Regelstrafen und Ersttäter. wavey.gif


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Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot
Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen.
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Auweia
Beitrag 28.01.2008, 21:53
Beitrag #10


Neuling


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Tja das war Saublöd, ich ärger mich am meisten selber darüber....Gott lob ist nichts weiter passiert.
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Nicht-Hase
Beitrag 28.01.2008, 22:20
Beitrag #11


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[quote name='Auweia' date='28.01.2008, 21:47' post='1056547697']
Selbst die Polizisten waren verwundert, dass ich was getrunken hatte und der Alkomat so viel angezeigt hatte. Beim Arzt wurde auch mein Verhalten als sicher eingestuft.
/quote]
Also keine Ausfallerscheinungen? Das ist für eine OWi (unter 1,1 Promille) natürlich gut. Allerdings deutet das auch auf eine gewisse Alkoholgewöhnung hin.

Edit: Was ist denn nun los? Hab doch ganz normal zitiert.
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Jens
Beitrag 28.01.2008, 22:23
Beitrag #12


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Zitat (Nicht-Hase @ 28.01.2008, 22:20) *
Edit: Was ist denn nun los? Hab doch ganz normal zitiert.

Da fehlt die [ vor dem /quote] twinkle.gif


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Auweia
Beitrag 28.01.2008, 22:25
Beitrag #13


Neuling


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Das das gut ist, soll wahrscheinlich kein Lob sein. Aber ich kann mir vorstellen, dass mein Adrenalinspiegel so hoch war, dass man sich doch etwas besser konzentrieren kann. Denn ich trinken nicht regelmässig Alkohol.
Kann man sich eigentlich die Sperrfrist aussuchen? Habe da mal was gehört, bin aber absolut nicht informiert.
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Nicht-Hase
Beitrag 28.01.2008, 22:29
Beitrag #14


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Sollte es tatsächlich bei einer OWi bleiben, kannst Du das Fahrverbot innerhalb der nächsten 4 Monate nach Rechtskraft des BGB antreten (so Du innerhalb der letzten 2 Jahre kein Fahrverbot hattest. Wenn die BAK über 1,1 Promille liegt, kommt es zum Entzug der FE.
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Jens
Beitrag 28.01.2008, 22:29
Beitrag #15


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Wenn du mit einem Fahrverbot davonkommst (also unter 1,1‰ bleibst), dann hast du ab Rechtskraft des Bußgeldbescheids vier Monate Zeit um das Fahrverbot anzutreten (vorausgesetzt, daß du während der letzten zwei Jahre kein Fahrverbot hattest).

Ab 1,1‰ wird dir die Fahrerlaubnis entzogen, d.h. dein Führerschein wandert in den Shredder, da ist nichts mehr mit aussuchen.


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Auweia
Beitrag 28.01.2008, 22:31
Beitrag #16


Neuling


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Ich habe Motorrad (A) und (B) Führerschein. Ist dann der Führerschein für beide weg? Muss ich dann nochmal in die Fahrschule? Oder wie läuft das ab?
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Jens
Beitrag 28.01.2008, 22:35
Beitrag #17


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Ein Fahrverbot würde für alle Kraftfahrzeuge gelten, im Fall einer Entziehung wärst du alle Klassen los.

Zuim weiteren Vorgehen nach einer Entziehung siehe: FAQ: Führerschein weg - was tun?


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nachteule
Beitrag 29.01.2008, 00:19
Beitrag #18


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Hallo, Auweia,

auch von mir ein herzliches Willkommen im Verkehrsportal.

Zitat (Auweia @ 28.01.2008, 21:40) *
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Zugeschickt bekommst Du das Ergebnis nicht und in der Regel musst Du Dich selber erkundigen.

Du brauchst aber nicht selber hinfahren (wäre vermutlich auch nicht so gut, da ich davon ausgehe, dass Dein Führerschein schon bei der Staatsanwaltschaft ist), sondern es reicht, wenn Du den zuständigen Sachbearbeiter anrufst und ihn fragst.

Die anderen Beamten der Dienststelle werden Dir diese Auskunft zu Recht nicht geben, denn sie können ja gar nicht wissen, ob Du tatsächlich derjenige bist, der gestupft wurde, wenn du dort anrufst.

Übrigens: Ich bezweifle doch stark, dass die hessischen Kollegen wegschauen, wenn zur Karnevalszeit Autofahrer ein wenig über den Durst getrunken haben.

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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