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> Mit dem Rad auf der Straße - Bus nimmt die Vorfahrt
Feuervogl
Beitrag 05.02.2008, 16:59
Beitrag #1


Neuling


Gruppe: Neuling
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Hallo!

Mein Arbeitsweg ist kurz, deswegen fahre ich mit dem Fahrrad. Der vorhandene Fuß- und Radweg ist schmal und für Autofahrer unübersichtlich, weswegen ich aus Sicherheitsgründen lieber auf der Straße fahre. Die Situation eines beinahe-Unfalles beim Befahren des Radweges hatte ich an dieser Straße schon mehrmals, ich möchte gesehen werden und sicher am Ziel ankommen, deswegen nutze ich die Straße.

Heute Morgen waren die Straßen sehr glatt, was ich aber erst bemerkte, als ein Bus mir die Vorfahrt nahm. Ich radelte auf der Vorfahrtstraße und an einer Kreuzung kam von links ein Bus. Dieser bog links auf die Vorfahrtstraße ab und ich musste eine Vollbremsung machen, was bei spiegelglatter Fahrbahn dazu führte, dass ich die Kontrolle über das Rad verlor und hinfiel.

Der Busfahrer hielt an, kurbelte das Fenster herunter und pflaumte mich an, dass ich gefälligst auf dem Radweg zu fahren habe. Aber selbst wenn ich auf dem Radweg unterwegs gewesen wäre, hätte er mir die Vorfahrt genommen. ranting.gif

Habe ich in diesem Fall überhaupt irgendwelche Rechte???
Die Verkehrsordnung sagt: ist ein Fahrradweg da, muss ich ihn nutzen. Wie schwachsinnig, wenn ich mich dadurch nur noch mehr gefährde??? Warum habe ich nicht das Recht auf der Straße zu fahren??? Muss erst was passieren???

Sicher ist, wäre ich heute mit dem Auto unterwegs gewesen und der Bus wäre aus der Straße links auf die Vorfahrtstraße abgebogen, hätte es ordentlich geknallt.
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ravn
Beitrag 05.02.2008, 17:12
Beitrag #2


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Vorhandene Radwege benutzen mußt Du nur, wenn sie mit Zeichen 237 "Radweg" oder 240/241 "gemeinsamer" bzw. "getrennter Fuß/Radweg" ausgeschildert sind. Außerdem müssen sie benutzbar, zumutbar und straßenbegleitend sein. Der Normalfall ist, daß Fahrräder als Fahrzeuge auf der Fahrbahn fahren müssen.

Ausführlich findest Du das hier: http://bernd.sluka.de/Radfahren/rechtlich.html

Ob der Radweg z.B. bei Glatteis tatsächlich noch benutzbar ist, kann eventuell bezweifelt werden. Normalerweise sind die Straßen gestreut und geräumt, lange bevor es die Radwege jemals werden.

Konkret kann der Busfahrer daher nicht wissen, ob Du den Straßenteil legal oder illegal benutzt. In keinem Fall darf er Dir deswegen die Vorfahrt nehmen. Deine Rechte in der Hinsicht sind also nicht beschnitten. Allenfalls könnte Dir eine Teilschuld zugerechnet werden, wenn Dein Verhalten in irgendeiner Weise den Unfall mitverursacht hat. Das kann ich mir bei einer Vorfahrtsverletzung kaum vorstellen.
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Mr Hyde
Beitrag 05.02.2008, 17:20
Beitrag #3


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Zitat (Feuervogl @ 05.02.2008, 16:59) *
Aber selbst wenn ich auf dem Radweg unterwegs gewesen wäre, hätte er mir die Vorfahrt genommen.

Wenn der Bus von links kam und nach links abbog, wie kann er dir, wenn du auf einem rechtsseitigen Radweg fahren würdest, den er ja gar nicht kreuzt, dann die Vorfahrt nehmen?
Ansonst schließe ich mich @ravn an.
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Peter Lustig
Beitrag 05.02.2008, 17:49
Beitrag #4


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Der Busfahrer hat wohl sein Heil in der Attacke auf Dich gesehen und Dich daher blöde angeredet, um Dich einzuschüchtern und Dir den Schneid abzukaufen. Nicht gerade die feine Art!

Vorfahrt ist Vorfahrt. Dabei spielt es keine Rolle, wo der Vorfahrtberechtigte fährt, solange er sich auf der vorfahrtberechtigten Straße befindet. Grundsätzlich hat auch der Vorfahrtberechtigte natürlich da zu fahren, wo er es darf und muss. Bei Radfahrern ist jedoch die Rechtsprechung etwas nachsichtiger, da Radfahrer zu den Verkehrsteilnehmern gehören, bei denen die anderen Verkehrsteilnehmer mit einem verstärkten Fehlverhalten rechnen und daher ihre Fahrweise entsprechend darauf einstellen müssen.

Wenn Du Dir bei dem Unfall einen Schaden zugezogen hast (Fahrrad, Kleidung, gar eine Verletzung), solltest Du die Sache nicht auf sich beruhen lassen. Wenn es sich bei dem Bus um einen Linienbus gehandelt hat, sollte es nicht allzu schwierig sein, an die Personalien des Busfahrers zu kommen. Günstig wäre für Dich, wenn Du ggf. noch Unfallzeugen aufbieten könntest.
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danke_mama
Beitrag 05.02.2008, 17:57
Beitrag #5


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Hallo @Feuervogl, willkommen im Forum!

Hast du dich verletzt?
Ist etwas beschädigt?
Wie ging es denn weiter? Ist der Busfahrer weggefahren?

Sollte nichts weiter passiert sein:
Eine Mail an das Busunternehmen wirkt manchmal Wunder. Du weißt doch sicher die Linie und die Uhrzeit, oder?
Informiere dich sorgfältig über die Rechtslage (einen Link hast du ja schon bekommen, auch "unsere" Suche gibt viel her), und bitte dann freundlich und sehr sachlich darum, den betreffenden Fahrer, oder besser noch alle FahrerInnen des Unternehmens, - äääh, wie soll ich sagen - aufzuklären/nachzuschulen. Drohe nicht mit nachträglicher Anzeige oder sowas (Vorsicht, juristische Falle). Rechne mit viel Erstaunen über dein (vermutlich völlig korrektes und sinnvolles) Verhalten, und freue dich über jede nicht völlig abwehrende Reaktion. Steter Tropfen höhlt den Stein - für's nächste Mal.

Viele Grüße
Katharina

P.S.: Fahrbahn. Du meinst Fahrbahn.

Edit: @Peter Lusitg war schneller.


--------------------
Mädchen auf Motorhauben – vor 85% meiner Unfälle kann ich mich schützen.
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helmet lampshade
Beitrag 07.02.2008, 10:30
Beitrag #6


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Zitat (Feuervogl @ 05.02.2008, 16:59) *
ich musste eine Vollbremsung machen, was bei spiegelglatter Fahrbahn dazu führte, dass ich die Kontrolle über das Rad verlor und hinfiel.

Hinsichtlich Schadensersatz wäre ich skeptisch, nach landläufiger Meinung (und so wie ich Laie die Rechtssprechung im Kopfe habe) warst Du zu schnell unterwegs, das kann bei Spiegelglattheit jede Fahrradgeschwindigkeit über 0km/h beeinhalten dry.gif
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ravn
Beitrag 07.02.2008, 11:22
Beitrag #7


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Zitat (helmet lampshade @ 07.02.2008, 10:30) *
Zitat (Feuervogl @ 05.02.2008, 16:59) *
ich musste eine Vollbremsung machen, was bei spiegelglatter Fahrbahn dazu führte, dass ich die Kontrolle über das Rad verlor und hinfiel.

Hinsichtlich Schadensersatz wäre ich skeptisch, nach landläufiger Meinung (und so wie ich Laie die Rechtssprechung im Kopfe habe) warst Du zu schnell unterwegs, das kann bei Spiegelglattheit jede Fahrradgeschwindigkeit über 0km/h beeinhalten dry.gif


Nein. Er ist ja durchaus so gefahren, daß er vor sichtbaren Hindernissen rechtzeitig und sicher anhalten konnte. Mit dem groben Fehlverhalten des Busfahrers mußte er nicht rechnen (Vertrauensgrundsatz wegen §1).
Dadurch daß der Busfahrer aber unzulässig in seinen Bremsweg eingefahren ist, konnte er mit dem verbleibenden Weg nicht mehr sicher Bremsen und hat sich für eine Vollbremsung entschieden.
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