Eintragung FZ.z.Pers.bef.b.8 Spl. |
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Eintragung FZ.z.Pers.bef.b.8 Spl. |
22.02.2008, 13:33
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 43 Beigetreten: 04.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19032 |
wer kann mir sagen was diese Eintragung: FZ.z.Pers.bef.b.8 Spl. unter (5) in einem PKW für einen Sinn hat? Danke |
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22.02.2008, 13:37
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9355 Beigetreten: 06.07.2006 Mitglieds-Nr.: 20947 |
Ratenderweise würde ich mal auf "Fahrzeug zur Personenbeförderung bis 8 Sitzplätze" tippen.
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22.02.2008, 13:49
Beitrag
#3
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 43 Beigetreten: 04.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19032 |
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22.02.2008, 14:40
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7619 Beigetreten: 27.01.2005 Mitglieds-Nr.: 8053 |
Ratenderweise würde ich mal auf "Fahrzeug zur Personenbeförderung bis 8 Sitzplätze" tippen. Hallo steht im Brief / Schein unter 5 bei einem Lupo 6X Ich würde dennoch dasselbe vermuten wie AMenge. Ich halte es für möglich, dass bei "Fahrzeugen zur Personenbeförderung" nur zwischen "bis 8 Sitzplätze" und "über 8 Sitzplätze" unterschieden hat, da diese Grenze ggf. Fahrerlaubnisrechtlich und bezüglich der technischen Prüfvorschriften relevant sein könnte. Und weil ein Lupo nunmal in den meisten Fällen nicht mehr als 8 Sitzplätze hat, kommt er eben in die andere Kategorie... Dennoch lässt sich daraus imho kein Anspruch darauf ableiten, mehr Personen zu transportieren, als in den Papieren Sitzplätze eingetragen sind. -------------------- "Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger |
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22.02.2008, 15:47
Beitrag
#5
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 318 Beigetreten: 21.03.2007 Mitglieds-Nr.: 29793 |
Das ist die Fahrzeugklasse, in die der Polo (Wie alle PKW und auch Wohnmobile) gehört.
Und mehr als 8+1 Sitzplätze hat er ja auch nicht, oder? Früher stand inden alten Papieren nur PKW, nun steht in den neuen Papieren halt das. M. W. aufgrund der EU-Fahrzeugklasseneinteilung. -------------------- MfG,
emi |
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22.02.2008, 16:05
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#6
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 15861 Beigetreten: 05.02.2008 Wohnort: Vussem bei Mechernich bei Euskirchen zwischen Köln, Bonn und Aachen Mitglieds-Nr.: 39938 |
Dann sind aber doch mit diesen "8 Sitzplätzen" die außer dem Fahrersitz gemeint, oder?
Sonst müßte es ja für einen 9-Sitzer-Bus, der ja auch noch als Pkw zählt und mit Klasse B fahrbar ist (soweit nicht schwerer als 3,5 t zGG), noch eine Extra-Kategorie geben. -------------------- "Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker "Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat." Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life".... Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid. Sightseeing Brüssel: Kongreßplatz, Botanischer Garten, Kunstberg. Sightseeing Casablanca |
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22.02.2008, 17:00
Beitrag
#7
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1136 Beigetreten: 08.08.2005 Mitglieds-Nr.: 11969 |
Hallo wer kann mir sagen was diese Eintragung: FZ.z.Pers.bef.b.8 Spl. unter (5) in einem PKW für einen Sinn hat? Danke Nach EU-Maßgabe gibt es keinen Personenkraftwagen, sondern Fahrzeuge der Klasse M1. Die Bezeichnung lautet "Fahrzeug zur Personenbeförderung bis 8 Sitzplätze", wobei hier noch der Fahrersitz hinzukommt, also insgesamt maximal 9 Sitze. Wenn Du in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 schaust, findet sich in Feld J die Bezeichnung M1. In Feld 5 steht dann ausgeschrieben die Bezeichnung der Fahrzeugklasse. Das heißt nicht, dass Du jetzt in den kleinen VW bis zu 8 Sitze einbauen darfst/kannst. Gruß, Chris |
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22.02.2008, 18:09
Beitrag
#8
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 725 Beigetreten: 17.05.2006 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 19441 |
Und als was wird der Wagen dann besteuert?
-------------------- Piloten ist nichts verboten...
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22.02.2008, 18:33
Beitrag
#9
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9479 Beigetreten: 14.01.2006 Wohnort: Mitte der Südschiene Mitglieds-Nr.: 15997 |
das ist ein ganz normaler PKW.
Thema hatten wir schon öfters. Hier mein beliebtest Beispiel http://www.myimg.de/?img=Bild037720.jpg Ein Opel GT -------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
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