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> Parken ohne gültigen Parkschein länger als 3 Stunden - abgeschleppt
hupe
Beitrag 03.03.2008, 20:35
Beitrag #1


Neuling


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"Sie parkten im Bereich eines Parkscheinautomaten ohne gültigen Parkschein - länger als 3 Stunden" heißt es in einem netten Schreiben einer größeren Hansestadt im Norden.25,00 EUR soll es kosten - soweit so gut - der Haken.Bei der abendlichen Rückehr stellte ich fest, daß der Wagen abgeschleppt wurde und gegen 149,00 EUR wieder rausgelöst werden konnte.Der Wagen parkte vor keiner Ausfahrt,gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt oder einem Hydranten.Er stand vor einer Schule,dort war allerdings ein abgesenkter Bordstein - allerdings nicht gekennzeichnet.
Ist das abschleppen rechtens?
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Q-Treiberin
Beitrag 03.03.2008, 20:40
Beitrag #2


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Hallo und willkommen im VP wavey.gif

Zitat
Ist das abschleppen rechtens?

So wie Du es beschrieben hast würde ich diese Frage bejahen.
Zitat
einer größeren Hansestadt im Norden.

Zitat
gegen 149,00 EUR wieder rausgelöst werden konnte

Gehe ich recht in der Annahme, dass Du den Hamburger Autoknast kennenlernen durftest? whistling.gif


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
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Andreas
Beitrag 03.03.2008, 20:44
Beitrag #3


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Zitat (hupe @ 03.03.2008, 20:35) *
Ist das abschleppen rechtens?


Da du offensichtlich über eine längere Zeit ohne Parkschein geparkt hast, ist in diesem Fall eine Abschleppung zulässig.

Parkuhr/Parkschein (§ 13 Abs.1 StVO)

Eine Parkuhr (wie auch ein Parkscheibengebot) enthält ein modifiziertes Halteverbot (eingeschränktes). Insofern besteht kein Unterschied zu den Halteverboten, die durch Vorschriftenzeichen gem §41 StVO angeordnet werden. Eine abgelaufene Parkuhr kann somit Grundlage für das Abschleppen eines Kraftfahrzeugs im Wege der Ersatzvornahme sein.
BVerwG, NZV 1988, 38= NJW 1988, 2814.

Dies ist bei einer Überschreitung der zulässigen Parkzeit um mehr als 3 Stunden regelmäßig nicht unverhältnismäßig.
BVerwG, BWVPr. 1984, 105.

Dies auch bei Überschreiten um mehr als 1 Stunde.
BVerwG, NVwZ 1988, 623;
OVG Hamburg, DÖV 1990, 350.

Bei Überschreiten um mehr als 1 Stunde, wenn auch keine konkrete Behinderung vorliegt.
VGH Kassel, NZV 1999, 56;

Das Abschleppen eines Fahrzeugs, das mehrere Stunden lang ohne Parkschein geparkt hat, ist nicht deshalb unverhältnismäßig, weil die Abschleppkosten ein Mehrfaches der Parkgebühr oder des Verwarnungsgeldes betragen. Verwarnungsgeld und Ersatz der Abschleppkosten betreffen unterschiedliche Rechtskreise.
VGH München vom 7.12.1998, NJW 1999, 1130.


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Iceage
Beitrag 03.03.2008, 21:28
Beitrag #4


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Zitat (Q-Treiberin @ 03.03.2008, 21:14) *
Hhm, was willst Du sagen?? Du hast lediglich meine Antwort zitiert.. think.gif

in Hamburg ist es eigentlich noch etwas teurer Autoknast.de
Zitat
dort war allerdings ein abgesenkter Bordstein - allerdings nicht gekennzeichnet.

die wenigsten abgesenkten Bordsteine sind gekennzeichnet, man sollte es aber auch erkennen können, wenn ein Bordstein abgesenkt ist.


--------------------
in jedem steckt doch ein kleiner Elch
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Q-Treiberin
Beitrag 03.03.2008, 21:48
Beitrag #5


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Zitat
in Hamburg ist es eigentlich noch etwas teurer

Da der TE von einer norddeutschen Hansestadt und "auslösen" sprach fiel mir nur der Autoknast ein...


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
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hupe
Beitrag 03.03.2008, 22:06
Beitrag #6


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War nebenbei am telefonieren, ist schiefgelaufen rolleyes.gif
Nee, die Hansestadt Bremen wars,die sich an mich bereichert hat.... mad.gif

Vielen Dank für die umfassende Antwort, Andreas rolleyes.gif

Dann kann ich mir ja meinen Einspruch sparen ranting.gif

Viele Grüße


Anm.Mod: hab Dein Posting von 21:13 Uhr, das nur ein Zitat ohne eigenen Text enthielt, gelöscht.

Der Beitrag wurde von Coyota bearbeitet: 03.03.2008, 22:36
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Zabka
Beitrag 03.03.2008, 23:19
Beitrag #7


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Zitat (hupe @ 03.03.2008, 22:06) *
Nee, die Hansestadt Bremen wars,die sich an mich bereichert hat.... mad.gif


Naja wen man sein Geldbeutel so weit aufreisst wie Du, dann sollte man sich nicht wundern wenn auch einer reingreift blink.gif thread.gif

Btw das ist jetzt nicht bös gemeint...
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hupe
Beitrag 03.03.2008, 23:40
Beitrag #8


Neuling


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Na ja, in der Straße war ich ja nun nicht der einzige, der dort geparkt hat, zudem war es vor einem Hotel.
Anlieger mit Parkausweis konnten dort frei parken, es gab selbst Gastausweise für "Fremdlinge".

Das abgesenkte Bordsteine nicht gekennzeichnet sind, ist natürlich auch nicht neu, mitten in einem Gehwegstück
ohne besonderen Grund (Zuwegung, Kreuzung oder ähnliches) fragt man sich natürlich um die Bedeutung.

Zabka, komm' mal nach Bremen, mal sehen, wie lange Du Deinen Geldbeutel verschlossen hälst wavey.gif

Ahoi,ahoi
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