Parken ohne gültigen Parkschein länger als 3 Stunden - abgeschleppt |
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Parken ohne gültigen Parkschein länger als 3 Stunden - abgeschleppt |
03.03.2008, 20:35
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 03.03.2008 Mitglieds-Nr.: 40533 |
Ist das abschleppen rechtens? |
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03.03.2008, 20:40
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#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17364 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 |
Hallo und willkommen im VP
Zitat Ist das abschleppen rechtens? So wie Du es beschrieben hast würde ich diese Frage bejahen. Zitat einer größeren Hansestadt im Norden. Zitat gegen 149,00 EUR wieder rausgelöst werden konnte Gehe ich recht in der Annahme, dass Du den Hamburger Autoknast kennenlernen durftest? -------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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03.03.2008, 20:44
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Ist das abschleppen rechtens? Da du offensichtlich über eine längere Zeit ohne Parkschein geparkt hast, ist in diesem Fall eine Abschleppung zulässig. Parkuhr/Parkschein (§ 13 Abs.1 StVO) Eine Parkuhr (wie auch ein Parkscheibengebot) enthält ein modifiziertes Halteverbot (eingeschränktes). Insofern besteht kein Unterschied zu den Halteverboten, die durch Vorschriftenzeichen gem §41 StVO angeordnet werden. Eine abgelaufene Parkuhr kann somit Grundlage für das Abschleppen eines Kraftfahrzeugs im Wege der Ersatzvornahme sein. BVerwG, NZV 1988, 38= NJW 1988, 2814. Dies ist bei einer Überschreitung der zulässigen Parkzeit um mehr als 3 Stunden regelmäßig nicht unverhältnismäßig. BVerwG, BWVPr. 1984, 105. Dies auch bei Überschreiten um mehr als 1 Stunde. BVerwG, NVwZ 1988, 623; OVG Hamburg, DÖV 1990, 350. Bei Überschreiten um mehr als 1 Stunde, wenn auch keine konkrete Behinderung vorliegt. VGH Kassel, NZV 1999, 56; Das Abschleppen eines Fahrzeugs, das mehrere Stunden lang ohne Parkschein geparkt hat, ist nicht deshalb unverhältnismäßig, weil die Abschleppkosten ein Mehrfaches der Parkgebühr oder des Verwarnungsgeldes betragen. Verwarnungsgeld und Ersatz der Abschleppkosten betreffen unterschiedliche Rechtskreise. VGH München vom 7.12.1998, NJW 1999, 1130. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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03.03.2008, 21:28
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#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2389 Beigetreten: 15.01.2006 Wohnort: ca.15920 km. nördl. vom .Südpol Mitglieds-Nr.: 15999 |
Hhm, was willst Du sagen?? Du hast lediglich meine Antwort zitiert.. in Hamburg ist es eigentlich noch etwas teurer Autoknast.de Zitat dort war allerdings ein abgesenkter Bordstein - allerdings nicht gekennzeichnet. die wenigsten abgesenkten Bordsteine sind gekennzeichnet, man sollte es aber auch erkennen können, wenn ein Bordstein abgesenkt ist. -------------------- in jedem steckt doch ein kleiner Elch
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03.03.2008, 21:48
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#5
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17364 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 |
Zitat in Hamburg ist es eigentlich noch etwas teurer Da der TE von einer norddeutschen Hansestadt und "auslösen" sprach fiel mir nur der Autoknast ein... -------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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03.03.2008, 22:06
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#6
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 03.03.2008 Mitglieds-Nr.: 40533 |
War nebenbei am telefonieren, ist schiefgelaufen
Nee, die Hansestadt Bremen wars,die sich an mich bereichert hat.... Vielen Dank für die umfassende Antwort, Andreas Dann kann ich mir ja meinen Einspruch sparen Viele Grüße Anm.Mod: hab Dein Posting von 21:13 Uhr, das nur ein Zitat ohne eigenen Text enthielt, gelöscht. Der Beitrag wurde von Coyota bearbeitet: 03.03.2008, 22:36 |
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03.03.2008, 23:19
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#7
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 188 Beigetreten: 27.04.2005 Wohnort: Südhessen Mitglieds-Nr.: 9500 |
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03.03.2008, 23:40
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#8
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 03.03.2008 Mitglieds-Nr.: 40533 |
Na ja, in der Straße war ich ja nun nicht der einzige, der dort geparkt hat, zudem war es vor einem Hotel.
Anlieger mit Parkausweis konnten dort frei parken, es gab selbst Gastausweise für "Fremdlinge". Das abgesenkte Bordsteine nicht gekennzeichnet sind, ist natürlich auch nicht neu, mitten in einem Gehwegstück ohne besonderen Grund (Zuwegung, Kreuzung oder ähnliches) fragt man sich natürlich um die Bedeutung. Zabka, komm' mal nach Bremen, mal sehen, wie lange Du Deinen Geldbeutel verschlossen hälst Ahoi,ahoi |
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