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> 3 Ampeln für einmal drüber
sigggi
Beitrag 01.05.2008, 17:56
Beitrag #1


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Hallo

Hier wurde eine Ampelregelung neu gebaut. Es ist ein beidseitig benutzungspflichtiger Radweg/Fussweg. Um über die Kreuzung zu radeln soll man drei Ampeln überqueren. Ich habe allerdings meine Zweifel ob überhaupt alle Ampeln für den Radfahrer gelten und ob man überhaupt der aufgemalten Markierung folgen muss.
Komme ich mit dem Rad, wie im Bild zu sehen, auf die Kreuzung zu, so hat die mittlere Radampel bereits Grün wenn die begleitende Fahrbahn auch grün hat. Die beiden Ampeln am Anfang und Ende der Kreuzung schalten per Druckknopf oder Kontaktschleife ansonsten sind sie auf dauerrot.
Ist es nicht so, dass Schilder oder Ampeln immer in Fahrtrichtung stehen müssen? Was ist mit den 45° verdrehten Ampeln? Muss ich überhaupt dieser aufgemalten Markierung folgen? Ich will ja geradeaus und nicht links abbiegen. Ganz unübersichtlich wird die ganze Sache wenn man dort rechts abbiegen will. Auf was muss denn da achten?
Es ergibt sich z.B. öfters die Konstellation, dass die Ampel für die Rechtabbiegespur der Fahrbahn aus ist und die mittlere Fussgängerampel auf grün steht und die Fussgängerampel für den "Linksknick rot hat. Was ist wenn ich aber mit dem Rad rechts abbiegen will. Ich muss dort fast jeden Tag lang.

Hier ist der google maps Link



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Heinz Wäscher
Beitrag 01.05.2008, 18:39
Beitrag #2


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Vielleicht steht in meiner Lieblingsbroschüre die Antwort !!!! whistling.gif

Ich persönlich würde ja unter der Brücke auf die Fahrbahn wechseln, dann die Ampel für den Fahrzeugverkehr beachten und hinter der Kreuzung wieder auf den Radweg rauf.


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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sigggi
Beitrag 03.05.2008, 18:27
Beitrag #3


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Zitat (Heinz Wäscher @ 01.05.2008, 19:39) *
Vielleicht steht in meiner Lieblingsbroschüre die Antwort !!!! whistling.gif

Da stehen alle Ampeln genau 90° zur Fahrlinie. Ein Beispiel wie in meinem Fall, mit 45° verdrehten Ampeln, ist nicht dabei.
Zitat (Heinz Wäscher @ 01.05.2008, 19:39) *
Ich persönlich würde ja unter der Brücke auf die Fahrbahn wechseln, dann die Ampel für den Fahrzeugverkehr beachten und hinter der Kreuzung wieder auf den Radweg rauf.

Wäre auf jeden Fall die sicherste Lösung. Leider sind dann wieder einige Autofahrer der Meinung man wäre dort zum Abschuss freigegeben.

Auf jeden Fall blicke ich bei dieser Kreuzung nicht durch. Vor allem wenn ich rechts abbiegen will. Ich hatte vergessen zu erwähnen, dass der Radweg rechts nicht weitergeht. Man muss also dort auf der Fahrbahn weiterfahren.
Nur welche Ampel soll man beachten???? Die Rechtsabbieger auf der Fahrbahn ziehen gnadenlos durch wenn ihre Ampe aus ist.


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ravn
Beitrag 03.05.2008, 18:44
Beitrag #4


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Von der Sorte kenn ich einige. Zum Beispiel hier:

http://maps.google.com/maps?f=q&hl=en&...&iwloc=addr
oder hier:
http://maps.google.com/maps?f=q&hl=en&...mp;t=h&z=20
und mein Lieblingsradweg um den Großen Stern schafft das gleich fünfmal auf engstem Raum.
http://maps.google.com/maps?f=q&hl=en&...&iwloc=addr

Ich wüsste auch gerne, welcher Bauvorschrift eine solche Anordnung folgt ( - Nicht wirklich).

Rechtzeitig einordnen. Der Radweg ist nicht straßenbegleitend.
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softwerker
Beitrag 03.05.2008, 20:17
Beitrag #5


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Mal pragmatisch (und latent StVO-ignorant whistling.gif) betrachtet: wenn ich da auf dem Radweg ankommen würde und weiter geradeaus müßte würde ich wie folgt fahren:

1. *vor* der Rechtsabbiegerampel nach Schulterblick auf den Rechtsabbieger
2. mit der grünen Fußgängerampel in den Mittelteil einfahren
3. dann weiter auf den Beschleunigungsstreifen
4. einfädeln und auf der Fahrbahn weiter

Das ganze am besten gut synchronisiert mit dem motorisierten Längsverkehr damit 1, 3 und 4 eben ohne groß zu bremsen funktionieren. Wenn man rechtzeitig vom Radweg verschwindet ist ja alles gut einsehbar d. h. böse Überraschungen braucht man eher nicht zu befürchten so wie das nach dem Bild aussieht bei angenommenenem Standort etwas weiter links.

Dabei dürften 1. und 2. formal erstmal völlig unbedenklich sein, 3 evtl. ein Rotlichtverstoß (nutzt man die Furt wenn man dort auf den Beschleunigungsstreifen will? ich vermute ja) und 4. wieder normale Straßennutzung durch Fahrzeuge.

Was die Frage ob man dieser Radverkehrsführung überhaupt im Sinne §9 StVO zu folgen hat würde ich mich mal auf den Standpunkt stellen daß das keine Radverkehrsführung ist:

- da sind nur Fußgängerlichtzeichen
- es gibt keine Aufstellflächen
- letzteres sorgt dafür daß Du das Dingens gar nicht benutzn kannst, gerade wegen des Problems des sich-aufstellens direkt in der Kurve.
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sigggi
Beitrag 04.12.2008, 17:02
Beitrag #6


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Hier mal die Antwort der Stadt Leverkusen

Zitat
Zu 2.

Es ist richtig, dass an der besagten Ampel die Signalscheiben nur für den Fußgänger vorhanden sind. Radfahrer müssen dort absteigen und die Kreuzung fußläufig überqueren. Dies wird jedoch in der Praxis nicht umgesetzt zumal dem Radfahrer diese Regelung nicht geläufig ist. Um eine rechtlich eindeutige Situation zu erhalten, habe ich den Fachbereich Tiefbau, Lichtsignalanlagen gebeten, die vorhanden Signalscheiben entsprechend auszutauschen.

Ich hoffe, dass ich Ihre geschilderten Probleme damit beseitigen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag



gez. XXXXX


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ravn
Beitrag 04.12.2008, 17:07
Beitrag #7


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Genau das, was Du wolltest, oder? thread.gif
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softwerker
Beitrag 04.12.2008, 18:16
Beitrag #8


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Absteigen???

Was für eine Qualifikation wird eigentlich vorausgesetzt damit man in Leverkusen bei der Behörde mitspielen darf?
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Arthur Dent
Beitrag 04.12.2008, 18:23
Beitrag #9


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Zitat (sigggi @ 04.12.2008, 17:02) *
Hier mal die Antwort der Stadt Leverkusen

Zitat
...Radfahrer müssen dort absteigen und die Kreuzung fußläufig überqueren. Dies wird jedoch in der Praxis nicht umgesetzt zumal dem Radfahrer diese Regelung nicht geläufig ist.

Eh..? Gilt in LEV eine andere StVO als im Rest von Deutschland? think.gif


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10 Gebote des sicheren Radfahrens

"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5
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willi
Beitrag 04.12.2008, 18:27
Beitrag #10


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Zitat (sigggi @ 04.12.2008, 17:02) *
Zitat
Es ist richtig, dass an der besagten Ampel die Signalscheiben nur für den Fußgänger vorhanden sind. Radfahrer müssen dort absteigen und die Kreuzung fußläufig überqueren. Dies wird jedoch in der Praxis nicht umgesetzt zumal dem Radfahrer diese Regelung nicht geläufig ist.
blink.gif Was ist das denn für eine ominöse Regelung? think.gif
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sigggi
Beitrag 05.12.2008, 01:12
Beitrag #11


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Es gibt dort immer wieder brenzlige Situationen zwischen Rad- und Kraftverkehr. Wer ist eigentlich verantwortlich wenn es zu einem Unfall kommt. Wären die Verantwortlichen für diese Verkehrsführung nicht eventuell mit schuldig?


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klausimausi
Beitrag 05.12.2008, 07:44
Beitrag #12


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Zitat (sigggi @ 05.12.2008, 01:12) *
Wären die Verantwortlichen für diese Verkehrsführung nicht eventuell mit schuldig?
Es wäre zumindest wünschenswert - das würde vielleicht den einen oder anderen Dilettanten (wallbash.gif) abschrecken.

Gruß,
Klaus


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@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]"
@Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co."
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hego
Beitrag 05.12.2008, 09:04
Beitrag #13


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Ich finde die ganze Beschilderung als einen geradezu typischen Fall, wobei man sich dabei auch in die Sicht der Verantwortlicher reinversetzen sollte.
Ich als radfahrer würde bei Beginn der Rechtsabbiegespur den Bord runterfahren oder -springen (eine Absenkung wird dort nicht da sein), dann mich in die Rechtsabbiegespur mittig einordnen, dann zwischen den beiden Ampeln durch, den Mittelteil auf der Radfurt bei grün queren und auf der anderen Seite mich auf de Beschleunigungspur begeben (so etwa wie "Softwerker"?).
Aus Sicht der Planer ist das größte Unfallrisiko die Herunterführung des Radweges in den Verkehr und das soll mit dieser Regelung vermieden werden, das es für einen Radfahrer unakzeptabel ist, ist mir als Radfahrer klar (90° Knick, Bedarfsampel), aber die Lösung mit der geringsten Unfallgefahr wird es aus meiner Sicht sein.
Wie ist die geänderte Lösung denn jetzt (habe es so verstanden, das auf der Fußgängerampel jetzt auch ein Radfahrer ist und dann die Ampel immer angeschaltet oder ein zusätzliches Schild 205 für Radfahrer direkt an der Ampel?)?
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sigggi
Beitrag 06.12.2008, 13:00
Beitrag #14


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Zitat (hego @ 05.12.2008, 09:04) *
Aus Sicht der Planer ist das größte Unfallrisiko die Herunterführung des Radweges in den Verkehr und das soll mit dieser Regelung vermieden werden, das es für einen Radfahrer unakzeptabel ist, ist mir als Radfahrer klar (90° Knick, Bedarfsampel), aber die Lösung mit der geringsten Unfallgefahr wird es aus meiner Sicht sein.


Man hat zuerst versucht dem Verkehr auf der Fahrbahn, auch den rechts Abbiegern, eine möglichst freie Fahrt zu verschaffen. Dann stand man vor dem Problem den Radverkehr irgendwie sicher über die Kreuzung zu führen. Die Ergebnis sieht man nun.
3 Ampeln für die Überquerung einer Einmündung. Völlige Unklarheit welche Ampel gilt, welche Radverkehrsführung gilt, oder ob es überhaupt eine Radverkehrsführung gibt.
Das Einzigste was wirklich funktioniert ist, dass die Rechtsabbieger, wenn sie grün haben, gnadenlos drauf halten wenn ich bei grüner Fahrbahnampel die Einmündung überqueren will.

Wer so etwas Monate lang plant kann sich nicht damit herausreden er hat nicht bemerkt, was er da plant. Im Falle eines Unfalls gehört so Jemand mit zu Verantwortung gezogen.


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hego
Beitrag 06.12.2008, 19:28
Beitrag #15


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Ich verstehe noch nicht wo die grosse Unfallgefahr besteht?
Willst Du rechts abbiegen, dann entweder auf dem Radweg weiter (so der weiter geht) ohne Konflikt, wenn der zu Ende ist, dann muss eine markierte Abfahrt mit abgesenktem Bord hin.
Wenn Du geradeaus willst, musst Du bisher (so lang nur Fußgängerampel) stehenbleiben, absteigen und entweder bei Ampel aus an der Fußgängerampel so drüber schieben, oder die Bedarfsampel (gerade hier im Forum als Bettelampel :-) bezeichnet) betätigen und dann bei Grün rüber, weiter weisst Du ja. Das ist für mich logisch und anders auch nicht erkennbar.
Das das unzumutbar ist für Radfahrer steht auf einem anderem Blatt, aber eine sichere Lösung ist es.
Ich fahre selber im Jahr ca. 5000 km Rad und aber auch 20000 km Auto und denke das ich die Rad/Autoprobleme relativ ausgewogen beurteilen kann.
Die üblichere Lösung wäre, bei Beginn der Rechtsabbiegespur den Geradeausradverkehr herabzuführen, auf markierter Spur mit entsprechender Länge mit dem Fahrzeugverkehr kreuzen lassen und dann parallel geradeaus über die Ampel, oder ganz auf eine separate Rechtsabbiegespur zu verzichten. Dabei muss aber auch das Platzangebot sowie die jeweiligen Verkehrsstärken beachtet werden.
Beachten sollte man auch noch, das der sportliche Radfahrer sicher eine andere Verkehrsführung mag als die "Oma mit Taschen am Lenker".
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sigggi
Beitrag 06.12.2008, 19:38
Beitrag #16


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Zitat (hego @ 06.12.2008, 19:28) *
Wenn Du geradeaus willst, musst Du bisher (so lang nur Fußgängerampel) stehenbleiben, absteigen und entweder bei Ampel aus an der Fußgängerampel so drüber schieben, oder die Bedarfsampel (gerade hier im Forum als Bettelampel :-) bezeichnet) betätigen und dann bei Grün rüber, weiter weisst Du ja. Das ist für mich logisch und anders auch nicht erkennbar.


Warum sollte ich dort, als Radfahrer, die Fussgängerampel beachten? Sie gilt dort nicht für Radfahrer, sondern, laut StVO, gilt dort, auch für Radfahrer auf dem Radweg, die Ampel auf der Fahrbahn.


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Arthur Dent
Beitrag 06.12.2008, 20:06
Beitrag #17


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Zitat (hego @ 06.12.2008, 19:28) *
Wenn Du geradeaus willst, musst Du bisher (so lang nur Fußgängerampel) stehenbleiben, absteigen (...),
Bitte? Hast du da mal 'ne Rechtsgrundlage für? In der StVO finde ich nichts dergleichen.


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10 Gebote des sicheren Radfahrens

"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5
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hego
Beitrag 06.12.2008, 20:22
Beitrag #18


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Zitat (Arthur Dent @ 06.12.2008, 20:06) *
Zitat (hego @ 06.12.2008, 19:28) *
Wenn Du geradeaus willst, musst Du bisher (so lang nur Fußgängerampel) stehenbleiben, absteigen (...),
Bitte? Hast du da mal 'ne Rechtsgrundlage für? In der StVO finde ich nichts dergleichen.

Ich war bisher der Meinung, wenn auf der Ampel Fußgänger in der Scheibe sind, dann gilt sie nur für Fißgänger.
Es ist bei der Verkehrsführung einfach nicht vorgesehen mit dem Rad geradeaus zu fahren, man kommt auch an keiner Ampel vorbei, da der Radweg nur parallel zur Rechtsabbiegespur führt.
Um geradeaus zu fahren muss man anhalten und die Fußgängerampel nutzen, ob das nun für einen Radfahrer zumutbar ist oder nicht sei erst mal dahingestellt.
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Arthur Dent
Beitrag 06.12.2008, 20:34
Beitrag #19


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Zitat (hego @ 06.12.2008, 20:22) *
Ich war bisher der Meinung, wenn auf der Ampel Fußgänger in der Scheibe sind, dann gilt sie nur für Fißgänger.
Ein Blick in die StVO hilft weiter. Ich zitiere §37 abs. 2 Nr. 6
Zitat
Radfahrer haben die Lichtzeichen für Fußgänger zu beachten, wenn eine Radwegfurt an eine Fußgängerfurt grenzt und keine gesonderten Lichtzeichen für Radfahrer vorhanden sind.

Genau das ist hier aber nicht der Fall, also gilt, wie Sigggi schon richtig angemarkt hat für den Radverkehr die "KFZ"-Ampel.
Zitat
Es ist bei der Verkehrsführung einfach nicht vorgesehen mit dem Rad geradeaus zu fahren,
Gewagte These, woher hast du die Information?
Zitat
Um geradeaus zu fahren muss man anhalten und die Fußgängerampel nutzen, ob das nun für einen Radfahrer zumutbar ist oder nicht sei erst mal dahingestellt.
Ich frage dich noch mal nach der Rechtsgrundlage für diese Annahme. Wie gesagt, in der StVO finde ich nichts, was deiner These auch nur annähernd entgegen kommt.


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sigggi
Beitrag 06.12.2008, 21:30
Beitrag #20


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Zitat (Arthur Dent @ 06.12.2008, 20:34) *
Zitat (hego @ 06.12.2008, 20:22) *

Es ist bei der Verkehrsführung einfach nicht vorgesehen mit dem Rad geradeaus zu fahren

Gewagte These, woher hast du die Information?

Wenn es nach dem Willen der Stadt Leverkusen geht hat er sogar Recht.

Zitat aus dem Antwortschreiben der Stadt Leverkusen/Strassenverkehr
Zitat
Es ist richtig, dass an der besagten Ampel die Signalscheiben nur für den Fußgänger vorhanden sind. Radfahrer müssen dort absteigen und die Kreuzung fußläufig überqueren. Dies wird jedoch in der Praxis nicht umgesetzt zumal dem Radfahrer diese Regelung nicht geläufig ist.


Dieses Bild zeigt so einen "Extremfall". Fahrbahnampel für gradeaus ist grün, die für rechts ist aus und Fussgängerampel ist rot. Eigentlich dürfte der Radfahrer fahren. Doch jedes Kfz, welches von der Rechtsabbiegespur kommt, würde durchfahren. Das ist mein täglicher Arbeitsweg.


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Arthur Dent
Beitrag 06.12.2008, 22:54
Beitrag #21


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Zitat (sigggi @ 06.12.2008, 21:30) *
Wenn es nach dem Willen der Stadt Leverkusen geht hat er sogar Recht.

Zitat aus dem Antwortschreiben der Stadt Leverkusen/Strassenverkehr
Zitat
Es ist richtig, dass an der besagten Ampel die Signalscheiben nur für den Fußgänger vorhanden sind. Radfahrer müssen dort absteigen und die Kreuzung fußläufig überqueren. Dies wird jedoch in der Praxis nicht umgesetzt zumal dem Radfahrer diese Regelung nicht geläufig ist.


Wie ich schon oben andeutete, teile ich die Rechtsmeinung der Stadt Leverkusen in keinster Weise. Aber wenn dort der Radweg nur nach rechts führt und gerade aus fahren auf dem Radweg wirklich nicht vorgesehen ist, ist der Fall für gerade aus fahrende radfahrer doch klar: Da der Radweg nicht in Fahrtrichtung verläuft, kommt die Benuntzungpflicht nicht zum tragen.
Zitat
Sie [die Radfahrer] müssen Radwege benutzen, wenn die jeweilige Fahrtrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet ist.


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hego
Beitrag 06.12.2008, 23:04
Beitrag #22


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Zitat (Arthur Dent @ 06.12.2008, 20:34) *
Zitat (hego @ 06.12.2008, 20:22) *
Ich war bisher der Meinung, wenn auf der Ampel Fußgänger in der Scheibe sind, dann gilt sie nur für Fißgänger.
Ein Blick in die StVO hilft weiter. Ich zitiere §37 abs. 2 Nr. 6
Zitat
Radfahrer haben die Lichtzeichen für Fußgänger zu beachten, wenn eine Radwegfurt an eine Fußgängerfurt grenzt und keine gesonderten Lichtzeichen für Radfahrer vorhanden sind.

Genau das ist hier aber nicht der Fall, also gilt, wie Sigggi schon richtig angemarkt hat für den Radverkehr die "KFZ"-Ampel.
Zitat
Es ist bei der Verkehrsführung einfach nicht vorgesehen mit dem Rad geradeaus zu fahren,
Gewagte These, woher hast du die Information?
Zitat
Um geradeaus zu fahren muss man anhalten und die Fußgängerampel nutzen, ob das nun für einen Radfahrer zumutbar ist oder nicht sei erst mal dahingestellt.
Ich frage dich noch mal nach der Rechtsgrundlage für diese Annahme. Wie gesagt, in der StVO finde ich nichts, was deiner These auch nur annähernd entgegen kommt.

So wie ich die Kreuzung sehen, biegt der Radweg ab, um geradeaus zu fahren, muss er verlassen werden und zwar rechtwinklig.
Zum geradeausfahren kann er nicht genutzt werden. Welche Ampel soll für den Radfahrer gelten? Die nicht sichtbare 10 m entfernte "KfZ" Ampel, oder die Rechtsabbiegerampel, die ja für Rechts abbiegen gilt?
Das die Kreuzung für der Geradeausradverkehr auf dem Radweg nicht zu nutzen ist, sehe ich aus dem Bild.
Wenn Radfahrer hier gefährdet sind, dann die Fußgänger sicher genauso?

@sigggi: Weswegen darf der Radfahrer auf dem Bild fahren, wegen der schon nicht mehr erkennbaren KfZ Ampel? (siehe Zitat Arthur D §37)
Gibt es den Radweg schon so lange wie die Kreuzung in der jetzigen Form?
Gab es schon von jemand Vorschläge zur Änderung des Ganzen?
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sigggi
Beitrag 06.12.2008, 23:32
Beitrag #23


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Zitat (Arthur Dent @ 06.12.2008, 22:54) *
Wie ich schon oben andeutete, teile ich die Rechtsmeinung der Stadt Leverkusen in keinster Weise. Aber wenn dort der Radweg nur nach rechts führt und gerade aus fahren auf dem Radweg wirklich nicht vorgesehen ist, ist der Fall für gerade aus fahrende radfahrer doch klar: Da der Radweg nicht in Fahrtrichtung verläuft, kommt die Benuntzungpflicht nicht zum tragen.
Zitat
Sie [die Radfahrer] müssen Radwege benutzen, wenn die jeweilige Fahrtrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet ist.


Der Radweg dort geht nur gerade aus, entlang des Willy-Brandt-Ringes. Nach rechts, in den Hornpottweg, geht kein Radweg weiter, nur die Fahrbahn. Kann man auf den Bildern allerdings nicht erkennen.
Ist schon schlimm wie diese ganzen angeblich Radverkehr fördernden Massnahmen, die in den letzten Jahren entstanden sind, allein auf meinem 8km Arbeitsweg von Köln nach Leverkusen das Rad fahren zum Lotteriespiel gemacht haben. Sich als Radfahrer dort an die Verkehrsregeln halten würde bedeuten, dass ich wohl innerhalb einer Woche einen schweren Unfall erleiden würde. Man wird regelrecht dazu erzogen als Radfahrer so zu fahren wie man es für richtig hält StVO hin oder her. All die Antworten die ich in den letzten Jahren von den Städten Leverkusen oder Köln in dieser Beziehung bekommen habe bestätigen meine Ansicht. Kaum Jemand hat noch einen Überblick darüber welche Regeln überhaupt für den Radverkehr gelten.


Zitat (hego @ 06.12.2008, 23:04) *
So wie ich die Kreuzung sehen, biegt der Radweg ab, um geradeaus zu fahren, muss er verlassen werden und zwar rechtwinklig.

Der Radweg biegt nicht rechts ab. Dieser kurze Rechtsknick hört kurz hinter der Ampel auf. Ist auf dem Bild leider nicht zu erkennen.

Zitat (hego @ 06.12.2008, 23:04) *
Zum geradeausfahren kann er nicht genutzt werden. Welche Ampel soll für den Radfahrer gelten? Die nicht sichtbare 10 m entfernte "KfZ" Ampel, oder die Rechtsabbiegerampel, die ja für Rechts abbiegen gilt?
Das die Kreuzung für der Geradeausradverkehr auf dem Radweg nicht zu nutzen ist, sehe ich aus dem Bild.
Wenn Radfahrer hier gefährdet sind, dann die Fußgänger sicher genauso?

Geradeaus fahren geht dort ohne Probleme und die Ampel für die Geradeausspuren auf der Fahrbahn kann man gut erkennen.

Zitat (hego @ 06.12.2008, 23:04) *
@sigggi: Weswegen darf der Radfahrer auf dem Bild fahren, wegen der schon nicht mehr erkennbaren KfZ Ampel? (siehe Zitat Arthur D §37)
Gibt es den Radweg schon so lange wie die Kreuzung in der jetzigen Form?
Gab es schon von jemand Vorschläge zur Änderung des Ganzen?

Der Radfahrer konnte die Ampel aber vorher sehen und hätte fahren können.
Die Kreuzung gibt es so erst seit einem Jahr. Habe damals schon über den ADFC Leverkusen versucht auf diesen Misstand dort aufmerksam zu machen weil der ADFC den Umbau der Kreuzung damals sehr gelobt hat.


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