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> Poller durchfahren, erlaubt oder verboten?
Mr.Eierhals
Beitrag 05.05.2008, 15:50
Beitrag #1


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Ich hatte gestern eine kleine Diskussion mit einem police.gif.

Es geht um eine Pollerreihe, die im Abstand von rund einem Meter in einer kleinen Straße steht. unmittelbar dahinter liegt meine Garage, jedoch müßte ich jedes Mal einen doch größeren Umweg nehmen, wenn ich mit dem Motorrad aus der einen Richtung in besagte Garage will.
Die Straße an sich ist als Sackgasse (VZ357) aus beiden Richtungen beschildert.

Der police.gif ist der Meinung, die Pollerreihe verbiete das Durchfahren, währenddessen ich der Meinung bin, daß lediglich kfz, welche breiter als die Pollerabstände sind, an der Durchfahrt gehindert werden sollen.

Woraufhin er böse wurde und meinte:"Na wozu stehen die Poller hier in der Straße, bestimmt nicht dafür daß Du da durchfahren kannst, ich schreib da jetzt was dazu!....da könne ja jeder kommen und überhaupt, was ich mir Einbilde, immerhin vertrete er das Gesetz ...."
Meine Antwort darauf war, daß er mir bitte dies auch anhand einer Tatbestandsnummer belegen können sollte, denn mir ist nicht bekannt, daß ich nicht an Hindernissen, die auf einer Straße herumstehen, vorsichtig vorbeifahren können sollen dürfe....

Etc.pp. Den Rest erspare ich mir lieber, ich hab den nach 30min dann einfach mit der Bemerkung stehen lassen, daß er mir gerne via Postweg alles zukommen lassen kann, daß es mir einfach zu unsachlich wird und hier keinen grund mehr sehe, mich von ihm belästigen zu lassen....Was ein großes Hallo unter den draußen rauchenden Gästen des an dieser Stelle befindlichem Restaurants auslöste, deren Namen ich mir in weiser Vorraussicht habe geben lassen.

Aber nun meine Frage, bin ich im Recht oder irre ich mich?


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ukr
Beitrag 05.05.2008, 16:12
Beitrag #2


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Poller sind keine Absperrgeräte nach StVO, sondern "Stadtmobiliar" mehr aber nicht.
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Achim
Beitrag 06.05.2008, 06:49
Beitrag #3


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Zitat (ukr @ 05.05.2008, 17:12) *
Poller sind keine Absperrgeräte nach StVO, .....

Diese irrige Auffassung hatte ich auch mal. Poller sind aber Verkehrseinrichtungen nach
Zitat (§ 43 StVO - Verkehrseinrichtungen)
(1) Verkehrseinrichtungen sind Schranken, Sperrpfosten, Parkuhren, Parkscheinautomaten, Geländer, Absperrgeräte, Leiteinrichtungen sowie Blinklicht- und Lichtzeichenanlagen. § 39 Abs. 1 gilt entsprechend.
Poller, amtlich Sperrpfosten, sind zwar ohne Bild in der StVO, aber dafür textlich erwähnt.


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ts1
Beitrag 06.05.2008, 08:03
Beitrag #4


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Gut, es sind Verkehrseinrichtungen. Weiter sagt §39 (1)
Zitat
Angesichts der allen Verkehrsteilnehmern obliegenden Verpflichtung, die allgemeinen und besonderen Verhaltensvorschriften dieser Verordnung eigenverantwortlich zu beachten, werden örtliche Anordnungen durch Verkehrszeichen nur dort getroffen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist.
Und nun?
Dürfen nur die überbreiten VT nicht mehr zwischen Sperrpfosten durch oder gar keine Fahrzeuge oder nicht einmal Fußgänger oder ...?


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MfG Thomas
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Achim
Beitrag 06.05.2008, 08:09
Beitrag #5


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think.gif Und wie ist die Frage?

Pfosten sind keine Verkehrszeichen, sondern Verkehrseinrichtungen. Die ordnen also nichts an, sondern ergänzen oder unterstützen Verkehrsführungen. Somit kann ein jeder, der zwischen den Pollern durchpasst, auch durchfahren.


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ravn
Beitrag 06.05.2008, 10:43
Beitrag #6


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101124d - Sie schädigten durch außer acht lassen der StVO-Kenntnisse des Dorfpolizisten sein Weltbild. thread.gif
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cheffe
Beitrag 06.05.2008, 10:51
Beitrag #7


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Zitat (Mr.Eierhals @ 05.05.2008, 16:50) *
Etc.pp. Den Rest erspare ich mir lieber, ich hab den nach 30min dann einfach mit der Bemerkung stehen lassen

Du hast aber wirklich Geduld aufgewendet. Bei mir wäre da locker eine 0 zu streichen gewesen. wink.gif


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Leben und leben lassen....

Ich weiß, daß ich nichts weiß. (Sokrates)
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jfk
Beitrag 06.05.2008, 11:11
Beitrag #8


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Zitat (Achim @ 06.05.2008, 09:09) *
Pfosten sind keine Verkehrszeichen, sondern Verkehrseinrichtungen. Die ordnen also nichts an, sondern ergänzen oder unterstützen Verkehrsführungen.

nämlich in diesem Falle wohl dieses hier:
Zitat (Mr.Eierhals @ 05.05.2008, 16:50) *
Die Straße an sich ist als Sackgasse (VZ357) aus beiden Richtungen beschildert.


Zitat
Somit kann ein jeder, der zwischen den Pollern durchpasst, auch durchfahren.

think.gif think.gif think.gif


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Verstehen kannst Du dein Leben nur rückwärts. Leben musst Du es vorwärts.

Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist - gewöhnlich wegen Bauarbeiten gesperrt.
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ts1
Beitrag 06.05.2008, 11:32
Beitrag #9


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So klar ist es anscheinend nicht, was ein Sperrpfosten bewerkstelligen soll.
Auch in der StVO sehr schwammig formuliert.

Auf Radwegen sind die Sperrpfosten ein nicht seltenes Mobiliar. Aber vielleicht besteht ihr (geheimer) Sinn darin, jeglichen Verkehr auszusperren?
Wenn man an einem Sperrpfosten seitlich vorbei dürfte, warum darf man nicht an einer (Bahn-)Schranke (zählt auch zu StVO §43 (1)) unten durch oder oben drüber? think.gif


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MfG Thomas
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GrünWeißNRW
Beitrag 06.05.2008, 11:42
Beitrag #10


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Zitat (ts1 @ 06.05.2008, 12:32) *
Auf Radwegen sind die Sperrpfosten ein nicht seltenes Mobiliar. Aber vielleicht besteht ihr (geheimer) Sinn darin, jeglichen Verkehr auszusperren?
Der Sinn könnte dann deutlich gemacht werden, indem man die Poller mit Ketten verbindet.

Zitat (ts1 @ 06.05.2008, 12:32) *
Wenn man an einem Sperrpfosten seitlich vorbei dürfte, warum darf man nicht an einer (Bahn-)Schranke unten durch oder oben drüber? think.gif
Weil hier in Absatz 2 steht:
Fahrzeuge haben vor dem Andreaskreuz, Fußgänger in sicherer Entfernung vor dem Bahnübergang zu warten, wenn [...] die Schranken sich senken oder geschlossen sind.
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svenrd03
Beitrag 06.05.2008, 12:33
Beitrag #11


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Zitat (GrünWeißNRW @ 06.05.2008, 12:42) *
Der Sinn könnte dann deutlich gemacht werden, indem man die Poller mit Ketten verbindet.


Der Gedanke kam mir auch schon..... Aber dann käme ja auch die "Mamma mit dem Kinderwagen" oder die "Omma mit ihrem Markt-Chopper" auch nicht mehr durch whistling.gif

Fazit für mich: Wenn kein Schild und genügend Platz vorhanden darf ich fahren rolleyes.gif (Hatte mir bisher noch nie Gedanken drum gemacht, aber jetzt habe ich zumindest mal eine fundierte Begründung, warum meine Bauchmeinung richtig war. Danke Achim wavey.gif
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Sascha Broich
Beitrag 06.05.2008, 12:40
Beitrag #12


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Notfalls steigt der Fahrer ab, schiebt sein Motorrad zwischen den Pollern durch und steigt auf der anderen Seite wieder auf.


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Den Blick hielt er nach rechts gewandt,
der Bus kam leider linker Hand.

(VOX Werbung Six Feet Under)
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Malermeister
Beitrag 06.05.2008, 12:53
Beitrag #13


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Zitat (Mr.Eierhals @ 05.05.2008, 16:50) *
daß er mir bitte dies auch anhand einer Tatbestandsnummer belegen können sollte,


Gibt es nun möglicherweise eine TbstNr oder nicht?

mfg


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Mitglied der Interessengemeinschaft 'Rettet den Genitiv'
Unser Zeitalter ist stolz auf Maschinen die denken und mißtrauisch gegen Menschen, die es versuchen.
MPS-Kinder
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columbo
Beitrag 06.05.2008, 13:37
Beitrag #14


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Zitat (cheffe @ 06.05.2008, 12:51) *
Zitat (Mr.Eierhals @ 05.05.2008, 16:50) *
Etc.pp. Den Rest erspare ich mir lieber, ich hab den nach 30min dann einfach mit der Bemerkung stehen lassen

Du hast aber wirklich Geduld aufgewendet. Bei mir wäre da locker eine 0 zu streichen gewesen. wink.gif


Zumal nach meiner Erfahrung Diskussionen mit erbosten Leuten, die länger als 3 Minuten dauern, höchstens noch zu Beschimpfungen, nie jedoch zu einer Übereinkunft führen.
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Mclane
Beitrag 06.05.2008, 13:44
Beitrag #15


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Zitat (svenrd03 @ 06.05.2008, 14:33) *
Zitat (GrünWeißNRW @ 06.05.2008, 12:42) *
Der Sinn könnte dann deutlich gemacht werden, indem man die Poller mit Ketten verbindet.


Der Gedanke kam mir auch schon..... Aber dann käme ja auch die "Mamma mit dem Kinderwagen" oder die "Omma mit ihrem Markt-Chopper" auch nicht mehr durch whistling.gif

Fazit für mich: Wenn kein Schild und genügend Platz vorhanden darf ich fahren rolleyes.gif (Hatte mir bisher noch nie Gedanken drum gemacht, aber jetzt habe ich zumindest mal eine fundierte Begründung, warum meine Bauchmeinung richtig war. Danke Achim wavey.gif


Die eigentliche Absicht der Poller dürfte wohl tatsächlich sein anzuzeigen, das motorisierte Fahrzeuge nicht durchfahren sollen. Da man die Poller ja nicht mit Ketten dichtmachen kann, werden an dieser oder auch an ähnlichen Stellen dann bald weitere Schilder stehen, die die Durchfahrt dann auch rechtlich wasserdicht verbieten. Geht halt in Deutschland nicht ohne sad.gif


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Wenn die Klugen immer nachgeben, dann regieren die Dummen die Welt.
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MickyMaus
Beitrag 06.05.2008, 14:42
Beitrag #16


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Zitat (jfk @ 06.05.2008, 12:11) *
Zitat (Achim @ 06.05.2008, 09:09) *
Pfosten sind keine Verkehrszeichen, sondern Verkehrseinrichtungen. Die ordnen also nichts an, sondern ergänzen oder unterstützen Verkehrsführungen.

nämlich in diesem Falle wohl dieses hier:
Zitat (Mr.Eierhals @ 05.05.2008, 16:50) *
Die Straße an sich ist als Sackgasse (VZ357) aus beiden Richtungen beschildert.


Das Vz357 ist ein Hinweisschild, dass es am Ende der Straße nicht weitergeht. Es verbietet jedoch nichts.


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Viele Grüße,
MM
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Bonsai-Brummi
Beitrag 06.05.2008, 15:13
Beitrag #17


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Zitat (Mclane @ 06.05.2008, 14:44) *
Geht halt in Deutschland nicht ohne sad.gif

Erst mal scheint's vielerorts nicht ohne solche und ähnliche "Verbote" zu gehen -
die dann natürlich, schon des Prinzips wegen, mit allen Mitteln durchgesetzt werden müssen.
Wem, bitte, nutzt ein solches Verbot - außer allenfalls ein paar Anwohnern?
Für deren Nutzen dann andere Anwohner (die wohl zahlreicheren des zu fahrenden Umwegs!) ebenso zusätzlich belastet werden wie die Umwelt insgesamt...

mad.gif
c.s.
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Mr.Eierhals
Beitrag 06.05.2008, 17:59
Beitrag #18


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Och ich fands lustig, wie sich der "Wachtmeister Wichtig" da aufgeblasen hat. Und die Leute von dem Restautrant auf der Ecke, die rauchten, haben auch mehr als einmal verdächtig mit den Mundwinkeln nach oben gezuckt.

Der Ulk ist ja, daß diese Poller eigentlich keinerlei Bedeutung mehr haben. Früher ,vor rund 15 Jahren aufgestellt um einen "Schleichweg" dichtzumachen, der in dem Viertel auch bloß im Mega-Stau endete, hatten die ja einen Sinn.
Allerdings ist diese Kopfsteinpflasterstraße(DDR-Blaubasalt!) heutzutage einfach völlig unwichtig, da es keinen Stau im Viertel mehr gibt, weil man in 100m eine Entlastungsstraße gebaut hat die das Verkehrsaufkommen komplett aufnimmt und den Verkehr aus dem Viertel heraushält. So man denn überhaupt noch von einem Viertel sprechen kann denn die ganze Ecke wurde letztens Opfer der Abrißbagger und man hat nun eigentlich eine relativ große Freifläche. Die die Verkehrsführung derartig verändert hat, daß es völlig unattraktiv ist, besagte Pollerstraße zu benutzen, es sei denn man ist darauf angewiesen, in diese Straße einzufahren. Dann braucht es aufgrund von diversen Straßensperrungen durch Abriß/Straßenbauarbeiten, Einbahnstraßenregelungen und unglücklichen Verkehrsführungen für die knapp 50 m des Teilstückes durch die Poller einen Umweg von fast 3 km Länge, wenn man aus der falschen Richtung kommt.

Die einzigen, die von einer freien Durchfahrt profitiern würden, wären die Anlieger und einige wenige (rund 10) Anwohner, die da noch leben und selber Frust wegen der Poller schieben.

Aber auf dem Ordnungsamt sieht man keinerlei Handlungsbedarf wallbash.gif


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THOR
Beitrag 06.05.2008, 18:08
Beitrag #19


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whistling.gif laugh2.gif


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Mr.Eierhals
Beitrag 06.05.2008, 18:47
Beitrag #20


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Auf die Idee ist schon mal einer der Anwohner gekommen und hat die Dinger mittels Flex entfernt....des Nachts, aber komischerweise Da waren die vom Amt da mal richtig schnell....das hat keine 2 Tage gedauert, dann standen da Poller aus der gleichen alten Baureihe (große Lagerbestände eventuell?)

rofl1.gif


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THOR
Beitrag 06.05.2008, 18:50
Beitrag #21


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Da sag einer was gegen unsere Ämter . laugh2.gif rofl1.gif


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ukr
Beitrag 06.05.2008, 21:32
Beitrag #22


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Zitat (Achim @ 06.05.2008, 08:49) *
Zitat (ukr @ 05.05.2008, 17:12) *
Poller sind keine Absperrgeräte nach StVO, .....

Diese irrige Auffassung hatte ich auch mal. Poller sind aber Verkehrseinrichtungen nach
Zitat (§ 43 StVO - Verkehrseinrichtungen)
(1) Verkehrseinrichtungen sind Schranken, Sperrpfosten, Parkuhren, Parkscheinautomaten, Geländer, Absperrgeräte, Leiteinrichtungen sowie Blinklicht- und Lichtzeichenanlagen. § 39 Abs. 1 gilt entsprechend.
Poller, amtlich Sperrpfosten, sind zwar ohne Bild in der StVO, aber dafür textlich erwähnt.


Aber es sind keine Absperrgeräte (sondern Sperrpfosten) und du stimmst doch mit mir überein, daß man damit nicht sperren kann (Sperren im Sinne von Absperrgeräten oder Verkehrszeichen) wink.gif
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Acki
Beitrag 07.05.2008, 07:29
Beitrag #23


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Hmm,
darf man nun oder darf man nicht?
Ich hatte nämlich grad gestern dieselbe Situation - aber mit dem Auto. unsure.gif
Hier steht nämlich am Anfang der Straße (am Osteweg) ein Sackgassen-Schild und in der Mitte (da wo's um die Wiese / den Bauplatz rum geht) ein Betonpoller. Allerdings steht der nicht mittig der Straße und selbst wenn er das täte könnte man bequem vorbei fahren. Am anderen Ende der Straße (Goerzallee) ist ein immer offenes Tor. Das Ganze war ehemals ein Kasernengelände das aber nun als Wohnanlage dient.

gruß Acki
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Ichtyos
Beitrag 07.05.2008, 08:30
Beitrag #24


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Ganz sicher bin ich mir auch immer noch nicht, aber wenn ich das:

Zitat (MickyMaus @ 06.05.2008, 15:42) *
Das Vz357 ist ein Hinweisschild, dass es am Ende der Straße nicht weitergeht. Es verbietet jedoch nichts.
und
Zitat (ukr @ 06.05.2008, 22:32) *
Aber es sind keine Absperrgeräte (sondern Sperrpfosten) und du stimmst doch mit mir überein, daß man damit nicht sperren kann (Sperren im Sinne von Absperrgeräten oder Verkehrszeichen)
lese, scheint mit die Tendenz generell in Richtung "erlaubt" zu gehen.


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MickyMaus
Beitrag 08.05.2008, 12:49
Beitrag #25


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Zitat (Ichtyos @ 07.05.2008, 09:30) *
scheint mit die Tendenz generell in Richtung "erlaubt" zu gehen.

yes.gif So ist meine Tendenz mit genau der Logik, die du auch anführst wink.gif


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Viele Grüße,
MM
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