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> Strassenzulassung Dumper Picco 1
Lutz Naumann
Beitrag 11.05.2008, 14:25
Beitrag #1


Neuling


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Wer kann mir sagen,wie ich mit meinem Dumper (Dreikantfeile) legal auf der Strasse fahren darf?
Papiere sind keine vorhanden,Dekra und Zulassungstelle reden von einem LKW,da selbstfahrende Arbeitsmaschine
nicht zutreffen würde. ranting.gif
Bitte um Eure Hilfe ich kann doch nicht der erste sein,der sowas macht.
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Andreas
Beitrag 11.05.2008, 14:38
Beitrag #2


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Zitat (Lutz Naumann @ 11.05.2008, 15:25) *
Dekra und Zulassungstelle reden von einem LKW,da selbstfahrende Arbeitsmaschine
nicht zutreffen würde. ranting.gif


Da sehe ich nach kurzer Bildsuche bei Google auch so.


--------------------
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Malermeister
Beitrag 11.05.2008, 14:40
Beitrag #3


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Hallo @Lutz Naumann  Willkommen im Board

Beim Dumperclub Lehndorf hatte wohl jemand dasselbe Problem.

Vielleicht haben die mehr Erfahrung

mfg


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Unser Zeitalter ist stolz auf Maschinen die denken und mißtrauisch gegen Menschen, die es versuchen.
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THOR
Beitrag 11.05.2008, 18:17
Beitrag #4


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Wie schnell fährt denn so ein Teil?


--------------------
Gruß

THOR
Ein Quad (von lat. quatuor „vier“) ist ein Fahrzeug mit vier Rädern. Man könnte es als Motorrad mit 4 Rädern bezeichnen.
FZV (FahrZeugVerunstaltung), StVZO + StVO kann man dsbzgl. als Quatsch aus deutschland bezeichnen!

Treffen 10./11./12.10 ? Bundesland Franken
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Lutz Naumann
Beitrag 12.05.2008, 09:18
Beitrag #5


Neuling


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Im Originalzustand hat der Dumper 3 Vorwärtsgänge und läuft 20 km/h.
Der 4.Gang ist gesperrt,ohne die Sperre macht er 35-40 km/h.
Leergewicht 950kg
Gesamtmasse 1900 kg
Leistung 8,5 PS
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THOR
Beitrag 12.05.2008, 09:20
Beitrag #6


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Dann kommst Du ja um 1 km/h um die Helmpflicht rum. Glückwunsch.


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Gruß

THOR
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Lutz Naumann
Beitrag 12.05.2008, 09:33
Beitrag #7


Neuling


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Wie jetzt-Helmpflicht ???

Ach so -die Lehndorfer sind zwar Dumperfahrer,aber für Foren und Internet
haben sie scheinbar nicht viel über.Und der Webmaster macht bloss die Seite
und kümmert sich weniger um Technik. Aber hier wird mir sicher noch jemand
einen Tip geben ,damit ich weiterkomme.
MfG Lutz
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THOR
Beitrag 12.05.2008, 09:37
Beitrag #8


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StVO: §21a Sicherheitsgurte, Schutzhelme

(2) Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.


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Gruß

THOR
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Hoheneicherstation
Beitrag 12.05.2008, 10:35
Beitrag #9


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Hallo

Vieleicht findest du hier hilfe: http://www.ralfderzimmerer.de/bedienungsan...mper_picco.html
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astracar
Beitrag 12.05.2008, 14:07
Beitrag #10


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Nun, eine selbstfahrende Arbeitsmaschine (SAM) ist halt ein Fahrzeug, dessen Zweck darin besteht, eine Arbeit zu verrichten. Wenn nun damit Güter transportiert werden (können), dann ist dem halt so.
Der Stapler war bis vor kurzem auch ein reiner LKW, bis man sich erbarmte und den Stapler in die StVZO aufnahm, und dann in die FZV übernahm.
Die Klassifizierungen der SAM , eingruppiert nach Dienstsanweisungen, ist zwar weg gefallen, dennoch wird sich jeder aaS hüten, daraus eine SAM zu machen.
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Lutz Naumann
Beitrag 12.05.2008, 14:13
Beitrag #11


Neuling


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Ja nee is klar, aber wie kann ich denn nun das Gerät sicher und bezahlbar auf die Strasse bringen??
MfG Lutz
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