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> Frage zu einem Aufsitzmäher!!!
xxx_Marco_Xxx
Beitrag 20.05.2008, 18:04
Beitrag #1


Neuling


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Hallo an alle,
ich bin neu hier. Ich hab da gleich mal eine frage. Mein Dad will sich so ein Aufsitzmäher kaufen.
Den Aufsitzmäher würden wir immer in unserer Tiefgarage abstellen. Aber da hab ich mal eine Frage.
Wnn ich von der Tiefgarage raus fahr, muss man erstmal ca. 5m über einen Gesteig fahren, da mit man in unseren Hof kann, aber das ist ein offener Hof, also es gibt dort Parkplätze für die Kunden von meinem Dad. Daher gilt ja die Stvzo. UNd ich komm erst danach zum rasenmähen.
Außerdem würden wir den Mäher im Winter zum Schneeräumen nehmen, also sprich den HOf damit räumen.

Jetzt zu meiner eigentlichen Frage:
Ich bin bald 14 Jahre alt und wollte daher Fragen, ob ich den Rasenmäher auch fahren darf, also über den Gesteig fahren dard und im Winter den HOf räumen darf und den Rasenmähen darf. Wenn ich ihn auf 6 kmh drossel, darf ich ihn doch fahren, oder?
Mit freundlichen Grüßen
Marco
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Haengermaxi
Beitrag 20.05.2008, 18:44
Beitrag #2


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Hallo Marco,

mit 14 Jahren darfst du auf öffentlichem Grund den Aufsitzmäher noch nicht fahren.

FEV § 10, 3

Zitat
Das Mindestalter für das Führen eines Kraftfahrzeugs, für das eine Fahrerlaubnis nicht erforderlich ist, beträgt 15 Jahre.


Auf einem abgeschlossenen privaten Grundstück wäre das aber möglich.
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xxx_Marco_Xxx
Beitrag 20.05.2008, 19:50
Beitrag #3


Neuling


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gilt des auch, wenn ich ihn auf 6 kmh drosell lasse?
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Andreas
Beitrag 20.05.2008, 19:59
Beitrag #4


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Zitat (xxx_Marco_Xxx @ 20.05.2008, 20:50) *
gilt des auch, wenn ich ihn auf 6 kmh drosell lasse?


Ja


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xxx_Marco_Xxx
Beitrag 20.05.2008, 21:13
Beitrag #5


Neuling


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ok danke
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CvR
Beitrag 20.05.2008, 22:26
Beitrag #6


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Es wäre ferner zu beachten, dass für das Führen im öffentlichen Verkehrsraum die Angabe von Vorname, Name und Wohnort des Halters auf der linken Fahrzeugseite (=> §4 FZV) sowie die Beachtung der Bauvorschriften der StVZO (Beleuchtung, Bremsanlage,...) erforderlich sein könnten whistling.gif


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Andreas
Beitrag 21.05.2008, 06:40
Beitrag #7


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Die meisten Hobby-Rasentraktoren sind nicht für den öffentlichen Straßenverkehr gebaut und daher dürfte auch der Vater des TE mit seinem Traktor nicht auf der Straße fahren (auf dem Gehweg schon gleich gar nicht).


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Bayernexpress
Beitrag 04.04.2011, 10:56
Beitrag #8


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Hallo,

ich darf den Thread hier nochmal aufgreifen - ich hab aktuell ein ähnliches Problem.
Ausitzmäher 9km/h - Betriebserlaubnis ordnungsgemäß erteilt.

Der einzige Weg von der Garage zur Wiese die gemäht werden soll (die Wiese ist Privatgrund) führt über einen öffentlichen Schotterweg der mit dem Zeichen
Gehweg (239) gekennzeichnet ist.
Ist es tatsächlich so dass es gar nicht erlaubt ist (die Nachbarn sehen alles) mit dem Mäher zur Wiese zu fahren?
Oder gibt es eine Möglichkeit vom Amt eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen?
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Andreas
Beitrag 04.04.2011, 11:31
Beitrag #9


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Zitat (Bayernexpress @ 04.04.2011, 11:56) *
Ist es tatsächlich so dass es gar nicht erlaubt ist (die Nachbarn sehen alles) mit dem Mäher zur Wiese zu fahren?


Wenn der Weg mit Zeichen 239 beschildert ist, darfst du ihn mit dem Rasenmäher nicht befahren.

Zitat
Oder gibt es eine Möglichkeit vom Amt eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen?


Theoretisch wäre dies möglich.


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Bayernexpress
Beitrag 04.04.2011, 12:40
Beitrag #10


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vielen Dank für die Antwort Andreas
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superdiesel
Beitrag 04.04.2011, 12:57
Beitrag #11


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Zitat (Andreas @ 04.04.2011, 12:31) *
Wenn der Weg mit Zeichen 239 beschildert ist, darfst du ihn mit dem Rasenmäher nicht befahren.

Aber gegen Schieben dürfte doch eigentlich auch rechtlich nichts einzuwenden sein. smile.gif


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janr
Beitrag 04.04.2011, 15:20
Beitrag #12


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Zu vielen Grundstücken muß man - auf dem kürzesten weg - einen Gehweg kreuzen, und das wäre erlaubt. wavey.gif


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Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
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Sachse
Beitrag 04.04.2011, 17:34
Beitrag #13


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Ergänzung: Auch bei 6km / h hat das Fahrzeug bei Betrieb auf öffentlichen Straßen den Bau - und Betriebsvorschriften der StVZO zu entsprechen !!

d.h: Warnblinker, LTE u.s.w. wavey.gif


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Andreas
Beitrag 04.04.2011, 19:23
Beitrag #14


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Zitat (janr @ 04.04.2011, 16:20) *
Zu vielen Grundstücken muß man - auf dem kürzesten weg - einen Gehweg kreuzen, und das wäre erlaubt. wavey.gif


Wo steht das? think.gif


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janr
Beitrag 04.04.2011, 21:45
Beitrag #15


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Wie willst du auf deinen Grund kommen, wenn du nicht den Gehweg kreuzt?

Per Helikopter? whistling.gif

Daß man dann auf den kürzesten Weg und nicht den Gehweg entlang fährt ist doch logisch. wink.gif


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