Frage zu einem Aufsitzmäher!!! |
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Frage zu einem Aufsitzmäher!!! |
20.05.2008, 18:04
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 20.05.2008 Mitglieds-Nr.: 42154 |
ich bin neu hier. Ich hab da gleich mal eine frage. Mein Dad will sich so ein Aufsitzmäher kaufen. Den Aufsitzmäher würden wir immer in unserer Tiefgarage abstellen. Aber da hab ich mal eine Frage. Wnn ich von der Tiefgarage raus fahr, muss man erstmal ca. 5m über einen Gesteig fahren, da mit man in unseren Hof kann, aber das ist ein offener Hof, also es gibt dort Parkplätze für die Kunden von meinem Dad. Daher gilt ja die Stvzo. UNd ich komm erst danach zum rasenmähen. Außerdem würden wir den Mäher im Winter zum Schneeräumen nehmen, also sprich den HOf damit räumen. Jetzt zu meiner eigentlichen Frage: Ich bin bald 14 Jahre alt und wollte daher Fragen, ob ich den Rasenmäher auch fahren darf, also über den Gesteig fahren dard und im Winter den HOf räumen darf und den Rasenmähen darf. Wenn ich ihn auf 6 kmh drossel, darf ich ihn doch fahren, oder? Mit freundlichen Grüßen Marco |
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20.05.2008, 18:44
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1115 Beigetreten: 21.02.2008 Mitglieds-Nr.: 40319 |
Hallo Marco,
mit 14 Jahren darfst du auf öffentlichem Grund den Aufsitzmäher noch nicht fahren. FEV § 10, 3 Zitat Das Mindestalter für das Führen eines Kraftfahrzeugs, für das eine Fahrerlaubnis nicht erforderlich ist, beträgt 15 Jahre. Auf einem abgeschlossenen privaten Grundstück wäre das aber möglich. |
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20.05.2008, 19:50
Beitrag
#3
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 20.05.2008 Mitglieds-Nr.: 42154 |
gilt des auch, wenn ich ihn auf 6 kmh drosell lasse?
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20.05.2008, 19:59
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
-------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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20.05.2008, 21:13
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#5
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 20.05.2008 Mitglieds-Nr.: 42154 |
ok danke
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20.05.2008, 22:26
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#6
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7619 Beigetreten: 27.01.2005 Mitglieds-Nr.: 8053 |
Es wäre ferner zu beachten, dass für das Führen im öffentlichen Verkehrsraum die Angabe von Vorname, Name und Wohnort des Halters auf der linken Fahrzeugseite (=> §4 FZV) sowie die Beachtung der Bauvorschriften der StVZO (Beleuchtung, Bremsanlage,...) erforderlich sein könnten
-------------------- "Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger |
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21.05.2008, 06:40
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#7
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Die meisten Hobby-Rasentraktoren sind nicht für den öffentlichen Straßenverkehr gebaut und daher dürfte auch der Vater des TE mit seinem Traktor nicht auf der Straße fahren (auf dem Gehweg schon gleich gar nicht).
-------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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04.04.2011, 10:56
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#8
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 22 Beigetreten: 21.02.2008 Mitglieds-Nr.: 40298 |
Hallo,
ich darf den Thread hier nochmal aufgreifen - ich hab aktuell ein ähnliches Problem. Ausitzmäher 9km/h - Betriebserlaubnis ordnungsgemäß erteilt. Der einzige Weg von der Garage zur Wiese die gemäht werden soll (die Wiese ist Privatgrund) führt über einen öffentlichen Schotterweg der mit dem Zeichen Gehweg (239) gekennzeichnet ist. Ist es tatsächlich so dass es gar nicht erlaubt ist (die Nachbarn sehen alles) mit dem Mäher zur Wiese zu fahren? Oder gibt es eine Möglichkeit vom Amt eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen? |
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04.04.2011, 11:31
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#9
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Ist es tatsächlich so dass es gar nicht erlaubt ist (die Nachbarn sehen alles) mit dem Mäher zur Wiese zu fahren? Wenn der Weg mit Zeichen 239 beschildert ist, darfst du ihn mit dem Rasenmäher nicht befahren. Zitat Oder gibt es eine Möglichkeit vom Amt eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen? Theoretisch wäre dies möglich. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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04.04.2011, 12:40
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#10
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 22 Beigetreten: 21.02.2008 Mitglieds-Nr.: 40298 |
vielen Dank für die Antwort Andreas
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04.04.2011, 12:57
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#11
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4409 Beigetreten: 20.06.2009 Wohnort: "arm aber sexy"-Town Mitglieds-Nr.: 49054 |
Wenn der Weg mit Zeichen 239 beschildert ist, darfst du ihn mit dem Rasenmäher nicht befahren. Aber gegen Schieben dürfte doch eigentlich auch rechtlich nichts einzuwenden sein. -------------------- „Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“ Meine Beiträge können auch ohne Kennzeichnung Spuren von Ironie enthalten. Bei Risiken und Nebenwirkungen fressen sie die Packungsbeilage oder tragen sie ihren Arzt zum Apotheker. |
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04.04.2011, 15:20
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#12
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 |
Zu vielen Grundstücken muß man - auf dem kürzesten weg - einen Gehweg kreuzen, und das wäre erlaubt.
-------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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04.04.2011, 17:34
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#13
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2066 Beigetreten: 16.09.2003 Wohnort: Nordhessen Mitglieds-Nr.: 71 |
Ergänzung: Auch bei 6km / h hat das Fahrzeug bei Betrieb auf öffentlichen Straßen den Bau - und Betriebsvorschriften der StVZO zu entsprechen !!
d.h: Warnblinker, LTE u.s.w. -------------------- ...sing mei Sachse sing....
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04.04.2011, 19:23
Beitrag
#14
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Zu vielen Grundstücken muß man - auf dem kürzesten weg - einen Gehweg kreuzen, und das wäre erlaubt. Wo steht das? -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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04.04.2011, 21:45
Beitrag
#15
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 |
Wie willst du auf deinen Grund kommen, wenn du nicht den Gehweg kreuzt?
Per Helikopter? Daß man dann auf den kürzesten Weg und nicht den Gehweg entlang fährt ist doch logisch. -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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