Verbotszeichen mit grünem Rand |
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Verbotszeichen mit grünem Rand |
Gast_Georg_g_* |
09.06.2008, 16:26
Beitrag
#1
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Was ist der Sinn der Sache? |
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09.06.2008, 16:40
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#2
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 721 Beigetreten: 01.05.2006 Wohnort: Schleswig-Holstein / Rendsburg Mitglieds-Nr.: 18951 |
Nach meinem Wissen, wird es tatsächlich so gemacht, dass private Verkehrsräume mit grünem Rand beschildert werden. Jedenfalls wurde das 1990 bei meiner Fahrlehrerausbildung so behauptet. Eine Quelle kann ich aber nicht nennen. Diese Schilder sollten eigentlich eine behördliche Zustimmung für die Aufstellung haben.
-------------------- Alles wird gut.
[A][B][C][D][E][F] und [A][BE][CE][MLT] |
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09.06.2008, 17:06
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
Möglicherweise ist das Zeichen, das abgesehen von der Farbgebung dem Z. 260 StVO entspricht und daher an dieses angelehnt worden sein könnte, Ausfluss von § 24 Abs. 4 und 5 Hessisches Forstgesetz, in dem es heißt:
Zitat (4)Radfahren, Fahren mit Kutschen und Krankenfahrstühlen und Reiten ist nur auf Wegen und Straßen gestattet. Andere Benutzungsarten, insbesondere das Fahren mit Kraftfahrzeugen und Fuhrwerken, bedürfen der Erlaubnis des Waldbesitzers. In bestimmten Gebieten kann die Kennzeichnung von Reittieren verlangt werden. Insbesondere können Verleihbetriebe kennzeichnungspflichtig gemacht werden. Das Nähere regelt der für Forsten zuständige Minister durch Rechtsverordnung.
(5)Die untere Forstbehörde kann bei Vorliegen besonderer Verhältnisse im Einvernehmen mit dem Waldbesitzer zum Schutz der Waldbesucher, zur Entmischung des Reit‐, Fahr‐ und Fußgängerverkehrs und zur Wahrung der schützenswerten Interessen des Waldbesitzers nichtöffentliche Straßen und Wege für einzelne Benutzungsarten einschränken oder sperren. Sie kann im Rahmen dieser Befugnis nichtöffentliche Straßen und Wege einzelnen Benutzungsarten vorbehalten. Die Benutzung besonderer Reitwege, die zusätzlich zu den nichtöffentlichen Straßen und Wegen angelegt und unterhalten werden, kann davon abhängig gemacht werden, dass Vereinbarungen zwischen den Reitern oder deren Vereinigungen und dem Waldbesitzer über die für die Anlage und Pflege sowie die Beseitigung von Schäden erforderlichen Aufwendungen abgeschlossen werden. |
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09.06.2008, 20:10
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3302 Beigetreten: 20.09.2004 Wohnort: Rheingau Mitglieds-Nr.: 5649 |
Ich kenne hier im RMG mehrere Beispiele, bei denen auf offensichtlich privatem Gelände in VZ die rote Farbe durch grüne bzw. braune Farbe ersetzt wurde.
IdR handelt es sich dann um "private [eingeschränkte] Haltverbote"; z.T. aber auch "VZ 250". -------------------- Gruß Enrico
Bildung ist Bundessache! |
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09.06.2008, 20:15
Beitrag
#5
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
Warum soll man nicht ein allseits bekanntes Schild verwenden, um seinen Willen zu dokumentieren, nachdem man es so abgewandelt hat, dass eine Verwechslung mit einem amtlichen Verkehrszeichen nun wirklich nicht zu befürchten ist? Verkehrszeichen und die in ihnen verwendeten Symbole sind nun einmal urheberrechtlich oder gebrauchsmustermäßig nicht geschützt.
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09.06.2008, 21:51
Beitrag
#6
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 |
IMHO sind das nichtamtliche Verkehrszeichen, wie schon vermutet. @PL erwähnte ja schon den Grund: Durch die Farbgebung ist eine Verwechslung mit amtlichen Verkehrszeichen ausgeschlossen, die ja verboten ist, aber gleichzeitig eine allgemeinverständliche Aussage möglich.
Kenne die Schilder aus RLPf, BW und Bay. Jeweils an nichtöffentlichen Wegen (Privatstrassen, Forstwege, private Feldwege usw.; innerorts wie ausserorts) Haarspaltmodus: Für Rot-Grün-Farbenblinde ist aber eine Verwechselungsgefahr gegeben. -------------------- Gruß Kai
---------------------- "Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu? |
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09.06.2008, 23:34
Beitrag
#7
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7900 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 |
Wobei die Farbe grün natürlich auch als eine Art Erlaubnis gesehen werden könnte..
Ala "Dieser Weg ist zwar privat, aber Autos und Motorräder dürfen trotzdem gerne einfahren" (Das es nicht so ist ist klar, aber manch einer könnte es denken) |
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10.06.2008, 00:25
Beitrag
#8
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19583 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 |
Kenne die Schilder aus RLPf, BW und Bay. Jeweils an nichtöffentlichen Wegen (Privatstrassen, Forstwege, private Feldwege usw.; innerorts wie ausserorts) Auch gesehen in HH, VZ 267. -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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10.06.2008, 09:21
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#9
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11599 Beigetreten: 02.08.2005 Wohnort: Region Braunschweig Mitglieds-Nr.: 11795 |
Haarspaltmodus: Für Rot-Grün-Farbenblinde ist aber eine Verwechselungsgefahr gegeben. Als Alternative dann noch in blau -------------------- Viele Grüße,
MM |
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10.06.2008, 09:34
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#10
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19583 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 |
Wenn da nicht einer geschummelt hat
-------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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10.06.2008, 10:23
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#11
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11599 Beigetreten: 02.08.2005 Wohnort: Region Braunschweig Mitglieds-Nr.: 11795 |
Iiiiich??? Wie kommst du denn DA drauf? Niiiiiieeeeemals
-------------------- Viele Grüße,
MM |
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10.06.2008, 13:19
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#12
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5042 Beigetreten: 17.09.2003 Wohnort: BürgERnah 1 A Mitglieds-Nr.: 88 |
Farben verändert MM nur an den Ampeln an die ich komme (auf Rot).
Spaß: -------------------- Gruß
THOR Ein Quad (von lat. quatuor „vier“) ist ein Fahrzeug mit vier Rädern. Man könnte es als Motorrad mit 4 Rädern bezeichnen. FZV (FahrZeugVerunstaltung), StVZO + StVO kann man dsbzgl. als Quatsch aus deutschland bezeichnen! Treffen 10./11./12.10 ? Bundesland Franken |
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10.06.2008, 13:21
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#13
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11599 Beigetreten: 02.08.2005 Wohnort: Region Braunschweig Mitglieds-Nr.: 11795 |
Naja, irgendwie müssen wir ja mal dazu kommen, die Apfelschorle miteinander zu trinken, oder?
-------------------- Viele Grüße,
MM |
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10.06.2008, 13:40
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#14
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5042 Beigetreten: 17.09.2003 Wohnort: BürgERnah 1 A Mitglieds-Nr.: 88 |
Mal was anderes an einer roten Ampel eine Apfelschorle von MM serviert zu bekommen. OK. Wird schon mal werden. Genug
-------------------- Gruß
THOR Ein Quad (von lat. quatuor „vier“) ist ein Fahrzeug mit vier Rädern. Man könnte es als Motorrad mit 4 Rädern bezeichnen. FZV (FahrZeugVerunstaltung), StVZO + StVO kann man dsbzgl. als Quatsch aus deutschland bezeichnen! Treffen 10./11./12.10 ? Bundesland Franken |
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10.06.2008, 13:50
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#15
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11599 Beigetreten: 02.08.2005 Wohnort: Region Braunschweig Mitglieds-Nr.: 11795 |
Naja, alkoholisches im Verkehr
-------------------- Viele Grüße,
MM |
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10.06.2008, 14:13
Beitrag
#16
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5042 Beigetreten: 17.09.2003 Wohnort: BürgERnah 1 A Mitglieds-Nr.: 88 |
Das ist selbstverständlich dieses In meiner Apfelschorle ist Apfelsaft. Machst Du die mit Äppelwoi?
-------------------- Gruß
THOR Ein Quad (von lat. quatuor „vier“) ist ein Fahrzeug mit vier Rädern. Man könnte es als Motorrad mit 4 Rädern bezeichnen. FZV (FahrZeugVerunstaltung), StVZO + StVO kann man dsbzgl. als Quatsch aus deutschland bezeichnen! Treffen 10./11./12.10 ? Bundesland Franken |
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10.06.2008, 14:42
Beitrag
#17
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
Wobei die Farbe grün natürlich auch als eine Art Erlaubnis gesehen werden könnte.. Ala "Dieser Weg ist zwar privat, aber Autos und Motorräder dürfen trotzdem gerne einfahren" (Das es nicht so ist ist klar, aber manch einer könnte es denken) Immer wieder erstaunlich, auf welche Auslegungen und Schlupftürchen die Leute kommen. Aber da muss dann ggf. ein Gericht dieser Auffassung folgen. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 26.12.2024 - 10:59 |