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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 14.06.2008 Mitglieds-Nr.: 42629 ![]() |
ich habe mein Auto innerhalb einer Parkzone auf dem Seitenstreifen geparkt. Gekennzeichnet war die Zone durch das blaue Schild mit dem P (Zeichen 314). Darunter war ein Schild "mit Parkscheibe 2 Stunden", darunter ein Schild "werktags von 8-18 Uhr" darunter ein Schild "auf dem Seitenstreifen" Ich dachte: ok, dann brauche ich die Parkscheibe wohl nur werktags, und habe keine rein gelegt. Das war anscheinend falsch, wie mir die Verkehrsüberwachung per Verwarnung mit Zahlungsaufforderung mitteilte. (es sind "nur" 5 Euro...) Die Zeit der Verwarnung war 11:06 Uhr an einem Samstag (m. E. kein Werktag). Ich bin jetzt aber total verunsichert, weil ich bei diesen 3 Zusatzzeichen einfach nicht weiß was sich worauf bezieht. Könnt ihr mir da weiterhelfen? Der Beitrag wurde von mädel bearbeitet: 14.06.2008, 13:42 |
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Beitrag
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2194 Beigetreten: 10.10.2004 Wohnort: Wo rauschend stolze Barken elbwärts ziehn zum Holstengau Mitglieds-Nr.: 6023 ![]() |
Hallo,
Samstag IST ein Werktag, sofern er kein Feiertag ist. Nur Sonntage und Feiertage sind niemals Werktage. Die Zusatzzeichen beziehen sich immer auf das Hauptzeichen. Dahjer bedeutet die beschriebene Kombination: "Werktags von 8-18 Uhr ist das Parken auf dem Seitenstreifen für 2 Stunden gestattet, sofern eine Parkscheibe ausgelegt ist." gez. Lempel |
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Beitrag
#3
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 14.06.2008 Mitglieds-Nr.: 42629 ![]() |
Hallo Lempel,
danke für die schnelle Antwort. Wirklich, Samstag ein Werktag. Nun gut. Wenn dies so ist, ist die Verwarnung natürlich gerechtfertigt. Bedeutet die Schilder-Kombination dann auch, dass man sonntags da nicht parken darf? Oder heißt es, dass man sonntags den ganzen Tag ohne Parkscheibe parken darf? Gruß, Mädel |
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Beitrag
#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2194 Beigetreten: 10.10.2004 Wohnort: Wo rauschend stolze Barken elbwärts ziehn zum Holstengau Mitglieds-Nr.: 6023 ![]() |
Hallo,
die Zusatzzeichen sind konjunktiv mit dem Hauptzeichen verknüpft; soll heißen: Die Kombination der Zeichen gilt nur, wenn die Bedingungen auf allen Zusatzzeichen erfüllt sind. Das Parkplatz-Zeichen ist also nur wirksam (es erlaubt das Parken), wenn 1) der aktuelle Tag ein Werktag ist und 2) die aktuelle Zeit zwischen 8 und 18 Uhr liegt, und 3) eine Parkscheibe ausgelegt wird und 4) nicht länger als zwei Stunden geparkt wird und 5) auf dem Seitenstreifen geparkt wird. Gleichzeitig verbietet die Zeichenkombination an Werktagen innerhalb der angegebenen Zeit das Parken ohne Parkscheibe oder das Parken für länger als zwei Stunden oder das Parken außerhalb des Seitenstreifens. Außerhalb der angegebenen Zeit gilt die Zeichenkombination gar nicht, man kann also so tun, als wäre sie überhaupt nicht vorhanden. Das bedeutet, das man zu solchen Zeiten dort unbeschränkt parken darf, sofern es nicht durch andere Zeichen oder durch allgemeine Verkehrsregeln verboten ist. gez. Lempel |
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Beitrag
#5
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
-------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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