abgesenkter Bordstein mit Haltelinie ???? |
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abgesenkter Bordstein mit Haltelinie ???? |
26.06.2008, 16:23
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#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 26.06.2008 Mitglieds-Nr.: 42842 |
Bei uns in der Straße (30 Zone) ist überall rechts vor links... überall wurden Haltelinien auf den Straßen angebracht.. unter anderem auch, an einer Straße mit abgesenkten Bordstein(siehe Bild) Schräg gegenüber ist auch eine Straße mit abgesenkten Bordstein, dort sind aber keine Haltelinien... es ist auch keine Spielstaße.. Nun die Frage... Wer hat hier Vorfahrt??? |
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26.06.2008, 16:28
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#2
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 862 Beigetreten: 24.09.2007 Wohnort: Hønefoss, Norwegen Mitglieds-Nr.: 36946 |
Eine Haltelinie ohne Haltgebot ist sowieso nichtig.
Da hier kein STOP, keine Ampel und kein RvL herrscht, kannst Du sie getrost ignorieren. Einzige Ausnahme, die mir da einfällt: Wenn der Verkehr sich staut, darfst Du nicht in die Kreuzung einfahren. Hierfür definiert die Haltelinie die Kreuzungs"kante". Zweite Ausnahme: Wenn ein Polizist sich dort hinstellt, und den Verkehr regelt. |
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Gast_BAB3_* |
26.06.2008, 16:36
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#3
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26.06.2008, 16:40
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#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5255 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33783 |
Auf der Autobahn kommt sowas eher selten vor... Auf meiner Stammautobahn befinden sich vor jeder Brücke mehrere Haltelinien. Da muß man doch anhalten wenn jemand über die Brücke fährt oder etwa nicht? Sorry für SCNR -------------------- Dieses Zeichen gilt nicht für Busse, jedoch für Wohnmobile, denn dies sind keine PKW (OLG Braunschweig in VRS 86, 150).
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Gast_BAB3_* |
26.06.2008, 16:44
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#5
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Guests |
...Da muß doch anhalten wenn jemand über die Brücke fährt oder etwa nicht?... Endlich mal einer, der den Sinn dieser quer zur Fahrtrichtung verlaufenden weißen Linien erkannt hat. Manche Naivlinge glauben tatsächlich, die wären als Hilfsmittel zur Abstandsmessung angebracht worden...
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26.06.2008, 16:49
Beitrag
#6
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3867 Beigetreten: 27.01.2006 Wohnort: Mal hier, mal da Mitglieds-Nr.: 16344 |
An einem abgesenkten Bordstein gilt die Regel RvL nicht, so dass m.E. derjenige Vorfahrt hat, der in Blickrichtung des Fotografen fährt. Deiner Meinung schließe ich mich uneingeschränkt an. Jemand anderer Meinung? Gab es kürzlich Markierungsfarbe im Sonderangebot für Kommunen bei einer Baumarktkette oder woher kommt der Markierungswahn -------------------- Stau ist nur hinten am Ende blöd, vorne geht es.
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26.06.2008, 16:51
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#7
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5255 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33783 |
Abstandsmessung vor einer BAB-Brücke im Stau weil alle Vorfahrt achten müssen? Selten so gelacht lieber BAB3.
Gab es kürzlich Markierungsfarbe im Sonderangebot für Kommunen bei einer Baumarktkette oder woher kommt der Markierungswahn Nö, die Markierung muß schon älter sein.
-------------------- Dieses Zeichen gilt nicht für Busse, jedoch für Wohnmobile, denn dies sind keine PKW (OLG Braunschweig in VRS 86, 150).
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26.06.2008, 16:59
Beitrag
#8
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2501 Beigetreten: 21.04.2006 Wohnort: Pfalz Mitglieds-Nr.: 18634 |
Nun die Frage... Wer hat hier Vorfahrt??? Zitat §10
Wer aus einem Grundstück, aus einem Fußgängerbereich (Zeichen 242 und 243), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325/326) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen. -------------------- MfG
Troll Diese Nachricht wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig. |
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26.06.2008, 17:08
Beitrag
#9
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1281 Beigetreten: 16.09.2007 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 36656 |
Abgesengter Bordstein ist eindeutig als Hofausfahrt zu erkennen , egal ob mit oder ohne Haltelinie. Hatte den selben Fall bei mir gehabt. Ich auf Hauptstrasse, ein Opa mit Hut und Wackeldackel in der Ablage meinte aber er komme von rechts. Pech gehabt. Mein LKW wahr stärker. Und dann durfte er auch noch den Schaden am LKW fressen. Tja, da fährt er schon so lange PKW und kennt noch nicht mal die Grundbegriffe der StVo.
-------------------- Ich bin auf der Autobahn zur Hölle, Halt mich nicht auf, Ich bin auf der Autobahn zur Hölle Und ich werde den ganzen Weg hinunter fahren
AC/DC "Highway To Hell" |
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26.06.2008, 17:25
Beitrag
#10
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 26.06.2008 Mitglieds-Nr.: 42842 |
Abgesengter Bordstein ist eindeutig als Hofausfahrt zu erkennen , egal ob mit oder ohne Haltelinie. Hatte den selben Fall bei mir gehabt. Ich auf Hauptstrasse, ein Opa mit Hut und Wackeldackel in der Ablage meinte aber er komme von rechts. Pech gehabt. Mein LKW wahr stärker. Und dann durfte er auch noch den Schaden am LKW fressen. Tja, da fährt er schon so lange PKW und kennt noch nicht mal die Grundbegriffe der StVo. tja... hier ist sich nicht mal die polizei sicher, wer vorfahrt hat .... habe da mal angefragt.. wir wurden immer beschimpft, weil wir denen angeblich die vorfahrt genommen haben.. |
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26.06.2008, 17:29
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#11
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 3792 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: Mörfelden-Walldorf (Rhein-Main) Mitglieds-Nr.: 40 |
Solche Haltelinien sieht man hin und wieder.
Sie suggerieren im ersten Moment, dass da jemand anders Vorfahrt haben koennte, auch wenn dem nicht so ist. Man erreicht durch diesen kleinen psychologischen Trick in der Regel, dass Autofahrer ihre Geschwindigkeit instinktiv etwas verringern. Was kostet es, die Strassen unnoetig zu beschmieren? -------------------- Der Individualverkehr ist deshalb so gefährlich, weil viele Autofahrer nach ihren eigenen Regeln daran teilnehmen.
(Werner Mitsch, dt. Aphoristiker) |
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26.06.2008, 17:58
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#12
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 |
Man erreicht durch diesen kleinen psychologischen Trick in der Regel, dass Autofahrer ihre Geschwindigkeit instinktiv etwas verringern. Auch dieser kleine Trick ist unzulässig und bringt hier sogar mehr Nachteile wie Vorteile. -------------------- |
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27.06.2008, 05:43
Beitrag
#13
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1281 Beigetreten: 16.09.2007 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 36656 |
Abgesengter Bordstein ist eindeutig als Hofausfahrt zu erkennen , egal ob mit oder ohne Haltelinie. Hatte den selben Fall bei mir gehabt. Ich auf Hauptstrasse, ein Opa mit Hut und Wackeldackel in der Ablage meinte aber er komme von rechts. Pech gehabt. Mein LKW wahr stärker. Und dann durfte er auch noch den Schaden am LKW fressen. Tja, da fährt er schon so lange PKW und kennt noch nicht mal die Grundbegriffe der StVo. tja... hier ist sich nicht mal die polizei sicher, wer vorfahrt hat .... habe da mal angefragt.. wir wurden immer beschimpft, weil wir denen angeblich die vorfahrt genommen haben.. Äh mal ne Frage ottakia, aus welcher Strasse kamst Du dabei? Aus der mit dem Bordstein oder von der Hauptstrasse? Aber Fakt ist eins: die weisen Striche sind unnötig und unzulässig. Denjenigen der es angeordnet hat die Striche zu malen müsste man wegen Verschwendung von Steuergeldern eins Überziehen. -------------------- Ich bin auf der Autobahn zur Hölle, Halt mich nicht auf, Ich bin auf der Autobahn zur Hölle Und ich werde den ganzen Weg hinunter fahren
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27.06.2008, 11:17
Beitrag
#14
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7859 Beigetreten: 16.03.2005 Mitglieds-Nr.: 8842 |
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27.06.2008, 21:47
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#15
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 74 Beigetreten: 30.05.2008 Wohnort: Overath Mitglieds-Nr.: 42340 |
Eine Haltelinie ist hier sowieso nicht angebracht.
In Tempo 30 - Zonen gibt es in Einmündungen, an denen die "Rechts vor Links" - Regelung gilt, WARTELINIEN zur Verdeutlichung dieser Regelung markiert. Hierbei handelt es sich aber um Blöcke im Format 50 x 50 cm. In diesem Fall hier aber gilt, wie schon erwähnt, nicht die "Rechts vor Links" - Regelung. Es muss ein echter Sperzialist gewesen sein, der diese Linie dort hinmarkiert hat bzw. dieses so angeordnet hat. |
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27.06.2008, 22:36
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#16
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 |
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28.06.2008, 00:26
Beitrag
#17
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8126 Beigetreten: 13.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20252 |
In Tempo 30 - Zonen gibt es in Einmündungen, an denen die "Rechts vor Links" - Regelung gilt, WARTELINIEN zur Verdeutlichung dieser Regelung markiert. Ich kenne so etwa ähnliches, aber im Format von - geschätzt - 50 x 20 cm.Hierbei handelt es sich aber um Blöcke im Format 50 x 50 cm. In Tempo 30 - Zonen gibt es in Einmündungen, an denen die "Rechts vor Links" - Regelung gilt, WARTELINIEN zur Verdeutlichung dieser Regelung markiert. Und was macht das für einen Sinn? Zitat Sie empfiehlt dem, der warten muß, hier zu warten. Quelle
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28.06.2008, 05:30
Beitrag
#18
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 |
Das ist schon klar.
Würde aber bedeuten das ich an allen RvL-Kreuzungen und Einmündungen Wartelinien hinpinseln kann (sollte), die dann auch für den vorhanden sind der Vorfahrt hat Und beide "Möglichkeiten" die im §42 aufgeführt sind, haben mit RvL nix zu tun Sicher "empfehlender Charakter" usw... Der Herr Tiefensee kann ja mit seiner Aktion genau mit diesen unsinnigen Wartelinien anfangen. Die Gemeinden sind einfach immer etwas zu kreativ was Markierungen angeht. Das gilt z.B. auch für die Unterbrechung von Fahrbahnbegrenung an Grundstückszufahrten, Haltelinien vor Zeichen 308/208 oder rechtlich völlig belanglosen Markierungen für den ruhenden Verkehr. |
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28.06.2008, 07:33
Beitrag
#19
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 74 Beigetreten: 30.05.2008 Wohnort: Overath Mitglieds-Nr.: 42340 |
Das ist schon klar. Würde aber bedeuten das ich an allen RvL-Kreuzungen und Einmündungen Wartelinien hinpinseln kann (sollte), die dann auch für den vorhanden sind der Vorfahrt hat Nicht jeder kann die hinpinseln, sondern nur die Straßenverkehrsbehörde. Nicht jede "Fahrtrichtung" bekommt diese Linie, nur diejenigen, die wartepflichtig sein können, da jemand von "rechts" Vorfahrt haben könnte. WEnn das nicht der Fall ist, dann gibt es auch keine Linie. Das anfangs gezeigte Bild zeigt eine völlig falsche Linie (Haltelinie statt Wartelinie" an einer eigentlich nicht vorhandenen Einmündung, so gesehen auf freier Strecke. Wartelinien sind übrigens nicht StVO konform, werden dennoch oftmals gemacht und bewirken schon psych. etwas, und wenn es für den Wartepflichtigen nur das "Gas wegnehmen" ist. Und es verdeutlicht die bestehende Vorfahrtsregelung. |
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28.06.2008, 09:12
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#20
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 |
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28.06.2008, 12:03
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#21
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 74 Beigetreten: 30.05.2008 Wohnort: Overath Mitglieds-Nr.: 42340 |
Ne ne, so einfach ist das nicht.
Beispiel T - Einmündung. Einer hat keinen von rechts kommenden und ist somit nicht wartepflichtig - bekommt also auch keine Wartelinie. Es gibt dort nur zwei! |
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28.06.2008, 12:09
Beitrag
#22
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 |
...und was habe ich da oben geschrieben?
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28.06.2008, 12:28
Beitrag
#23
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 74 Beigetreten: 30.05.2008 Wohnort: Overath Mitglieds-Nr.: 42340 |
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28.06.2008, 12:35
Beitrag
#24
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 |
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28.06.2008, 14:47
Beitrag
#25
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 74 Beigetreten: 30.05.2008 Wohnort: Overath Mitglieds-Nr.: 42340 |
Kreuzung mit fünf Ästen - bedeutet fünf mal Wartepflicht.
Ja, ist auch kompliziert geschrieben. Ich halte mich jetzt zurück |
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28.06.2008, 15:18
Beitrag
#26
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7900 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 |
Da hab ich doch neulich in nem anderen Thread was hübsches gesehen: http://maps.google.de/maps?t=h&hl=de&a...000901&z=20
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28.06.2008, 15:53
Beitrag
#27
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 |
Kreuzung mit fünf Ästen - bedeutet fünf mal Wartepflicht. Ja, ist auch kompliziert geschrieben. Ich halte mich jetzt zurück Bisher dachte ich immer das es einen Unterschied zwischen Kreuzungen und Einmündungen gibt. Du scheinst hier beides beliebig zu kombinieren bzw. zu vermischen. Oder ich steh voll auf'm Schlauch, kann auch sein. |
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28.06.2008, 19:04
Beitrag
#28
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 74 Beigetreten: 30.05.2008 Wohnort: Overath Mitglieds-Nr.: 42340 |
http://de.wikipedia.org/wiki/Kreuzung - Zu Kreuzungen.
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28.06.2008, 19:19
Beitrag
#29
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 |
OK, mir reicht dann jetzt
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28.06.2008, 19:40
Beitrag
#30
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 |
Hast Dir ja auch Mühe gegeben ukr. Diese Linien sind ganz einfach nur in Verbindung mit LZA oder Verkehrszeichen zulässig, sonst nicht. Und darüber braucht man eigentlich nicht diskutieren.
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28.06.2008, 19:42
Beitrag
#31
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 |
Hast Dir ja auch Mühe gegeben ukr. Diese Linien sind ganz einfach nur in Verbindung mit LZA oder Verkehrszeichen zulässig, sonst nicht. Und darüber braucht man eigentlich nicht diskutieren. Darüber diskutieren wir auch nicht, sondern das eine Einmündung fünf Äste haben kann ...und das nur Straßenverkehrsbehörden Markierungen hinpinseln dürfen. |
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28.06.2008, 20:47
Beitrag
#32
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 |
Und was gibt es darüber zu diskutieren
Einmündungen können 20 oder mehr Äste haben. Jedoch dürfen nicht mehr als 4 zum Knoten hin befahrbar sein. Und dass Verkehrszeichen, somit auch Markierungen, nur in die zuständigkeit der Behörden fallen, ist auch klar Kreuzung Schnittpunkt zweiter Straßen, wobei jede Straße weitergeführt wird. Einmündung Treffpunkt von zwei oder mehreren Straßen, wobei nur eine Straße weitergeführt wird. In den Vorschriften hier zur Wartelinie und hier zur Haltlinie Steht doch eigentlich alles drin. -------------------- |
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28.06.2008, 21:03
Beitrag
#33
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 |
Das eine StVB Markierungen anordnet hab ich schonmal gehört
...das die StVB selbst Markierungen auf die Fahrbahn pinselt ist mir aber neu |
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28.06.2008, 22:59
Beitrag
#34
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 287 Beigetreten: 04.02.2006 Mitglieds-Nr.: 16515 |
Einmündungen können 20 oder mehr Äste haben. Jedoch dürfen nicht mehr als 4 zum Knoten hin befahrbar sein. Dann ist diese Kreuzung also unzulässig? http://maps.google.de/maps?f=q&hl=de&a...mp;t=k&z=19 Viele Grüße, saniboy |
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29.06.2008, 10:20
Beitrag
#35
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 862 Beigetreten: 24.09.2007 Wohnort: Hønefoss, Norwegen Mitglieds-Nr.: 36946 |
Das ist dann eine Kreuzung mit einer Einmündung, oder?
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29.06.2008, 12:54
Beitrag
#36
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 |
Hier handelt es sich um eine Kreuzung, in welche noch eine Straße einmündet. Derartige Kreuzungen, bei denen alle Straßen auf den Knoten zufahren können, sind unzulässig, da mit Vorfahrtszeichen nicht zu regeln.
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02.07.2008, 17:21
Beitrag
#37
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1281 Beigetreten: 16.09.2007 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 36656 |
Hier handelt es sich um eine Kreuzung, in welche noch eine Straße einmündet. Derartige Kreuzungen, bei denen alle Straßen auf den Knoten zufahren können, sind unzulässig, da mit Vorfahrtszeichen nicht zu regeln. Vergrössert diesen Ausschnitt bei Googlemaps mal bis zum Maximum. Da werdet ihr feststellen das dort nicht ein einziges Vorfahrtszeichen steht und das die Kreuzung Ampelgeregelt ist. Und wenn die Ampeln aus sind gilt ganz einfach rechts vor links. Und somit brauche ich keine Vorfahrtszeichen. Kann ja nicht so schwer sein oder? Kann ja sein das es dort nicht möglich war eine der Strassen als Einbahnstrasse zu machen. -------------------- Ich bin auf der Autobahn zur Hölle, Halt mich nicht auf, Ich bin auf der Autobahn zur Hölle Und ich werde den ganzen Weg hinunter fahren
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02.07.2008, 17:49
Beitrag
#38
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 287 Beigetreten: 04.02.2006 Mitglieds-Nr.: 16515 |
Da werdet ihr feststellen das dort nicht ein einziges Vorfahrtszeichen steht und das die Kreuzung Ampelgeregelt ist. Und wenn die Ampeln aus sind gilt ganz einfach rechts vor links. Und somit brauche ich keine Vorfahrtszeichen. Kann ja nicht so schwer sein oder? Kann ja sein das es dort nicht möglich war eine der Strassen als Einbahnstrasse zu machen. Die Straße, die von unten rechts einmündet, ist eine Einbahnstraße (zugelassene Fahrtrichtung auf die Kreuzung zu). Wenn ich mich recht entsinne, stehen dort Vorfahrtszeichen - für die Albert-Schweizer-Str. von oben rechts nach unten links "Vorfahrtsstraße", für den Rest "Vorfahrt gewähren". Interessant ist übrigens auch die Rechtsabbiegerspur für die von links kommenden Fahrzeuge. Geht einfach mal per abgesenktem Bordstein mitten über den Gehweg! Viele Grüße, saniboy |
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02.07.2008, 18:26
Beitrag
#39
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 |
Wenn man sich die Schatten anschaut wird man feststellen das an den LSA-Masten nicht nur Signalgeber hängen
...und ohne das ich jetzt diesen Thread in die falsche Richtung lenke, aber die nächste Kreuzung auf dieser Strecke ist auch sehr interessant: klick |
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02.07.2008, 18:51
Beitrag
#40
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1281 Beigetreten: 16.09.2007 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 36656 |
Da werdet ihr feststellen das dort nicht ein einziges Vorfahrtszeichen steht und das die Kreuzung Ampelgeregelt ist. Und wenn die Ampeln aus sind gilt ganz einfach rechts vor links. Und somit brauche ich keine Vorfahrtszeichen. Kann ja nicht so schwer sein oder? Kann ja sein das es dort nicht möglich war eine der Strassen als Einbahnstrasse zu machen. Die Straße, die von unten rechts einmündet, ist eine Einbahnstraße (zugelassene Fahrtrichtung auf die Kreuzung zu). Wenn ich mich recht entsinne, stehen dort Vorfahrtszeichen - für die Albert-Schweizer-Str. von oben rechts nach unten links "Vorfahrtsstraße", für den Rest "Vorfahrt gewähren". Interessant ist übrigens auch die Rechtsabbiegerspur für die von links kommenden Fahrzeuge. Geht einfach mal per abgesenktem Bordstein mitten über den Gehweg! Viele Grüße, saniboy Stimmt Einbahnstrasse. Scheinst Dich ja gut auszukennen dort. Wenn Du das nächste mal dort bist schau doch mal bitte ob dort Vorfahrtsschilder stehen, denn ich kann beim besten Willen keine sehen. Ich kenne mich ja dort nicht aus. Ich vermute nämlich das es sich um eine Verkehrsberuhigte Zone handelt. Denn ein Stück weiter unten sind 30 auf die Strasse gemalt. Schon die ganze Gegend sieht wie eine Siedlung aus. Wenn man sich die Schatten anschaut wird man feststellen das an den LSA-Masten nicht nur Signalgeber hängen ...und ohne das ich jetzt diesen Thread in die falsche Richtung lenke, aber die nächste Kreuzung auf dieser Strecke ist auch sehr interessant: klick Stimmt. Was sollen die durchgehenden Striche mitten auf der Kreuzung? An einer Seite ist eine Fussgängerampel und wenn die Rot zeigt darf ich eh nicht in den Kreuzungsbereich einfahren, auch wenn ich auf der Hauptstrasse bin. Die hatte wohl Farbe übrig? -------------------- Ich bin auf der Autobahn zur Hölle, Halt mich nicht auf, Ich bin auf der Autobahn zur Hölle Und ich werde den ganzen Weg hinunter fahren
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03.07.2008, 14:00
Beitrag
#41
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 |
Da werdet ihr feststellen das dort nicht ein einziges Vorfahrtszeichen steht und das die Kreuzung Ampelgeregelt ist. Und das ist unzulässig. Hier wirst Du Dich wohl verguggt haben. Denn an LZA müssen als Rückfallebene immer Verkehrszeichen hängen. -------------------- |
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03.07.2008, 14:19
Beitrag
#42
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 |
Davon gehe ich auch aus.
Ich bin zwar kein Schattendeuter, aber sieht schon an einigen Stellen danach aus. Die zweite verlinkte Kreuzung ist aber um Längen besser! |
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03.07.2008, 16:02
Beitrag
#43
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2501 Beigetreten: 21.04.2006 Wohnort: Pfalz Mitglieds-Nr.: 18634 |
Denn an LZA müssen als Rückfallebene immer Verkehrszeichen hängen. Wirklich? Zeichen, die nur die gesetzliche Regelung widergeben dürfen nicht benutzt werden. Was also, wenn die "Rückfallebene" eine RvL-Regelung aussprechen würde?
-------------------- MfG
Troll Diese Nachricht wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig. |
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04.07.2008, 15:47
Beitrag
#44
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 |
Zeichen, die nur die gesetzliche Regelung widergeben dürfen nicht benutzt werden. Deine Argumentation folgend müssten in D alle Vorfahrtszeichen und in der Folge auch alle Lichtzeichen (denn auch diese sind Verkehrszeichen) abgebaut werden. Meinst Du dies etwa mit Deinem Post Edit: Habe mir noch mal beide Kreuzungen angeschaut. Was hier in Mainz gemacht wird, erschließt sich mir nicht richtig. Daher auch die Frage an die Mainzer, ob dort der Karnevalclub die Verkehrstechnik macht -------------------- |
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04.07.2008, 16:05
Beitrag
#45
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 |
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04.07.2008, 16:52
Beitrag
#46
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 287 Beigetreten: 04.02.2006 Mitglieds-Nr.: 16515 |
Hallo,
bin heute die Strecke nochmal entlanggefahren. Fotos konnte ich leider keine machen. An der ersten von mir verlinkten 5-er-Kreuzung sind definitiv Vorfahrtszeichen angebracht, die Albert-Schweizer-Str. ist eine Vorfahrtstraße, die Draiser Str. ist mit Vorfahrt gewähren beschildert. Es handelt sich um keinen verkehrsberuhigten Bereich oder eine 30er-Zone, sondern auf der Albert-Schweizer-Str. sind 50 km/h zugelassen. Wenn ihr der Straße weiter nach unten folgt, kommt relativ schnell übrigens nochmal eine nette 5er-Kreuzung, diesmal ohne Ampel und in einer 30 km/h-Zone. Zur Mainzer Verkehrsplanung-/beschilderung möchte ich auch noch auf früher hier schon genannte Anekdoten hinweisen. So hing zum einen früher in Mombach das Schild "Verbot der Durchfahrt für LKW" mit ZZ "Linienbusse frei". Auf meinen Hinweis hin, dass Busse gar nicht vom Verbot betroffen sind und daher nicht ausgenommen werden müssen, wurde inzwischen auf "Anlieger frei" geändert. Desweiteren gab es in Gonsenheim an der Kreuzung Elbestr./Breite Str. eine Ampel mit folgendem Schildermast: ganz oben "Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus oder rechts", darunter "Vorfahrtstraße", darunter die Ampel, und ganz unten das ZZ "Linienverkehr frei". So hing das jahrelang, bis ich bei der Straßenverkehrsbehörde anfragte, ob hier wirklich Busse bei rot fahren sollen und warum täglich zig Linienbusse verbotenerweise links abbiegen. Inzwischen hängt das ZZ unter dem obersten Schild. Viele Grüße, saniboy |
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05.07.2008, 16:45
Beitrag
#47
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 |
Also doch alles kleine Spassmacher in Mainz
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08.07.2008, 14:10
Beitrag
#48
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1281 Beigetreten: 16.09.2007 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 36656 |
Also doch alles kleine Spassmacher in Mainz Genau Achim. Der Beschilderungswahn in D hat absolut kein ende. Ich bin eh schon lange der Meinung das es so wie in Holland, in kleineren Gemeinden, gemacht wird. Fast komplett ohne Schilder, einfach nur RvL und fertig. Da regelt sich der ganze Mist von allein. Keine Ampeln die Strom und Steuern fressen. Keine Schilder die aller paar Jahre erneuert werden müssen. Und und und..... Auch die Unfallrate hat sich dort, wo es gemacht wird, dramatisch zurückgezogen. -------------------- Ich bin auf der Autobahn zur Hölle, Halt mich nicht auf, Ich bin auf der Autobahn zur Hölle Und ich werde den ganzen Weg hinunter fahren
AC/DC "Highway To Hell" |
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08.07.2008, 15:13
Beitrag
#49
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1281 Beigetreten: 16.09.2007 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 36656 |
Hallo, bin heute die Strecke nochmal entlanggefahren. Fotos konnte ich leider keine machen. Wenn ihr der Straße weiter nach unten folgt, kommt relativ schnell übrigens nochmal eine nette 5er-Kreuzung, diesmal ohne Ampel und in einer 30 km/h-Zone. Viele Grüße, saniboy Meinst Du diese Kreuzung Hier verhält es sich aber anders. Die von links oben(Anzengasse) ist, wenn ich richtig sehe, eine Sackgasse die nicht auf der Kreuzung endet. Und der Teil der Ulrichstrasse der nach rechts weg geht ist Einbahnstrasse. Mir tut nur der Gelenkbusfahrer leid, der sich durch diese Gassen quälen muss Links unten. -------------------- Ich bin auf der Autobahn zur Hölle, Halt mich nicht auf, Ich bin auf der Autobahn zur Hölle Und ich werde den ganzen Weg hinunter fahren
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08.07.2008, 17:09
Beitrag
#50
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 287 Beigetreten: 04.02.2006 Mitglieds-Nr.: 16515 |
Meinst Du diese Kreuzung Hier verhält es sich aber anders. Die von links oben(Anzengasse) ist, wenn ich richtig sehe, eine Sackgasse die nicht auf der Kreuzung endet. Und der Teil der Ulrichstrasse der nach rechts weg geht ist Einbahnstrasse. Genau die meinte ich. Mit der Ulrichstr. hast Du recht, ist Einbahnstraße. Aber die Anzengasse ist keine Sackgasse, sondern auch von der Kreuzung aus befahrbar :-) Viele Grüße, saniboy |
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