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Beitrag
#1
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 515 Beigetreten: 30.06.2007 Wohnort: Masuren Mitglieds-Nr.: 33555 ![]() |
Auf der Suche nach einer Information bin ich zufällig über eine andere klick gestolpert die mich doch etwas verblüfft hat. Mein Kenntnisstand war bisher: wenn man im Rahmen eines Umzuges innerhalb der EU sein Fz. mitnimmt und im neuen Mitgliedstaat anmelden wollte, mußte dieses im bisherigen Mitgliedstaat abgemeldet sein. Das heißt konkret: Fz bei Zulst. abmelden, via 03, 04 oder Ausfuhr-KZ überführen, dann im neuen Staat anmelden oder Fz in einem deutschen Konsulat vor Ort abmelden; dann im neuen Staat zulassen. Jetzt scheint es so zu sein, daß das Fz. auch mit regulären KZ überführt werden kann und der neue Staat quasi das Abmeldeprocedere übernimmt: Zitat Auswärtiges Amt: "Ein in Deutschland zugelassenes Kfz, das nicht nur zu Urlaubszwecken nach Polen verbracht wird, ist, wenn eine Abmeldung der deutschen Zulassung nicht bereits in Deutschland erledigt wurde, bei einer polnischen Zulassungsbehörde auf ein polnisches Kennzeichen anzumelden. Die polnische Stelle leitet die Information über die Anmeldung in Polen an das deutsche Kraftfahrtbundesamt weiter." An anderer Stelle heißt es, daß der neue Wohnsitzstaat die deutschen Kennzeichen und Kfz-Schein/ZB II einzieht und zum KBA weiterleitet. Bislang war dies ein hoheitlicher Akt der nur dem Staat vorbehalten war, der diese Dokumente ausgegeben hat Also für mich ist das neu. ![]() Kiwity |
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Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
Das funktioniert auch bei Nicht-EU-Staaten. Die Schweiz entwertet den Brief, vernichtet das deutsche Kennzeichen und schickt den Schein über das KBA zurück.
-------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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Beitrag
#3
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4314 Beigetreten: 04.12.2006 Wohnort: Uppsala, Schweden Mitglieds-Nr.: 26107 ![]() |
Mein Kenntnisstand war bisher: wenn man im Rahmen eines Umzuges innerhalb der EU sein Fz. mitnimmt und im neuen Mitgliedstaat anmelden wollte, mußte dieses im bisherigen Mitgliedstaat abgemeldet sein. Das heißt konkret: Fz bei Zulst. abmelden, via 03, 04 oder Ausfuhr-KZ überführen, dann im neuen Staat anmelden oder Fz in einem deutschen Konsulat vor Ort abmelden; dann im neuen Staat zulassen. Wieso so umständlich? Zitat Jetzt scheint es so zu sein, daß das Fz. auch mit regulären KZ überführt werden kann und der neue Staat quasi das Abmeldeprocedere übernimmt: Da ist überhaupt nichts Neues dran. Das habe ich 1996 auch schon so gemacht, als ich von Österreich nach Deutschland umgezogen bin. Und dann wieder 2003 D -> NL. Einziger Haken bei letzterem Umzug: Die niederländische Zulassungsbehörde hatte damals Wartezeiten von mehreren Monaten! ![]() MfG Gerhard -------------------- |
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Beitrag
#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 15884 Beigetreten: 05.02.2008 Wohnort: Vussem bei Mechernich bei Euskirchen zwischen Köln, Bonn und Aachen Mitglieds-Nr.: 39938 ![]() |
Das heißt konkret: Fz bei Zulst. abmelden, via 03, 04 oder Ausfuhr-KZ überführen, dann im neuen Staat anmelden oder Fz in einem deutschen Konsulat vor Ort abmelden; dann im neuen Staat zulassen. Das war aber, zumindest im Fall Polen, selbst vor dessen EU-Beitritt, noch nie nötig. Man fuhr mit deutschen Kennzeichen nach Polen, schraubte sie ab, nahm sie mit nach Deutschland zum abmelden und meldete dann in Polen wieder an. Dies war und ist auch heute noch die gängigste Praxis, zwar etwas mehr Fahrerei, aber dafür weniger Bürokratie. Die teuren Ausfuhr- und Kurzzeitkennzeichen machen nur Sinn bei schon abgemeldeten Kfz bzw. Handel. Aber jetzt erübrigt sich ja dann auch das. -------------------- "Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker "Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat." Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life".... Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid. Sightseeing Brüssel: Kongreßplatz, Botanischer Garten, Kunstberg. Sightseeing Casablanca |
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Beitrag
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 515 Beigetreten: 30.06.2007 Wohnort: Masuren Mitglieds-Nr.: 33555 ![]() |
Das war aber, zumindest im Fall Polen, selbst vor dessen EU-Beitritt, noch nie nötig. Man fuhr mit deutschen Kennzeichen nach Polen, schraubte sie ab, nahm sie mit nach Deutschland zum abmelden und meldete dann in Polen wieder an. Dies war und ist auch heute noch die gängigste Praxis, zwar etwas mehr Fahrerei, aber dafür weniger Bürokratie. Die teuren Ausfuhr- und Kurzzeitkennzeichen machen nur Sinn bei schon abgemeldeten Kfz bzw. Handel. Aber jetzt erübrigt sich ja dann auch das. @Kühltaxi eben! Du beschreibst den umständlichsten aller Wege Ich zitiere aus dem "Merkblatt zur Außerbetriebsetzung ins Ausland verbrachter Kraftfahrzeuge" der Deutschen Botschaft in Warschau, Stand 12/07: " Aufgrund der Umsetzung der EU-Richtlinie 1999/37/EG des Rates vom 29.04.1999 über Zulassungsdokumente für Fahrzeuge ändern sich auch die für die Außerbetriebsetzung von Kraftfahrzeugen maßgeblichen Vorschriften der StVZO ab 1.10.2005: ..... 3. Verfahren bei der Botschaft Zur Außerbetriebsetzung eines Kfz in der Botschaft Warschau sind die beiden Kennzeichenschilder und alle Fahrzeugdokumente im Original vorzulegen. Die Gebühr für die Abmeldung beträgt den Gegenwert von 35 Euro in PLN (Zloty). ..... Das Verfahren unterscheidet sich je nachdem, ob die Fahrzeugdokumente vor oder nach dem 1.10.2005 ausgestellt wurden: a.) alte Fahrzeugdokumente (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein die Außerbetriebsetzung wird mit Dienststempel, Datum und Unterschrift auf dem Fahrzeugschein vermerkt und der Fahrzeugschein wieder ausgehändigt auf dem Fahrzeugbrief wird ein zweisprachiger Vermerk über die Abmeldung angebracht und der Fahrzeugbrief wieder ausgehändigt. Die Kennzeichenschilder werden von der Botschaft/vom Generalkonsulat entstempelt und vernichtet b.) neue Fahrzeugdokumente (Zulassungsbescheinigung TeilI und TeilII Auf der Rückseite der Zulassungsbescheinigung Teil I wird die Außerbetriebsetzung durch Ankreuzen im Feld H bescheinigt und ein zweisprachiger Vermerk über die Abmeldung angebracht; die Zulassungsbescheinigung Teil I wird wieder ausgehändigt Auf der Zulasszungsbescheinigung Teil II wird kein Vermerk angebracht, sie wird wieder ausgehändigt die Kennzeichenschilder werden von der Botschaft/vom Generalkonsulat entstempelt und vernichtet Die Unterrichtung der das Kennzeichen führenden deutschen Zulassungsbehörde über die erfolgte Außerbetriebsetzung erfolgt nicht unmittelbar durch die Botschaft/das Generalkonsulat an die Zulassungsbehörde, sondern durch schriftlich Mitteilung über das Kraftfahrt-Bundesamt" Ende des Zitats. So, das war der Stand der Dinge, den ich bislang kannte. Das neue Verfahren vereinfacht das Procedere also erheblich. ![]() |
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Beitrag
#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 15884 Beigetreten: 05.02.2008 Wohnort: Vussem bei Mechernich bei Euskirchen zwischen Köln, Bonn und Aachen Mitglieds-Nr.: 39938 ![]() |
Das war aber, zumindest im Fall Polen, selbst vor dessen EU-Beitritt, noch nie nötig. Man fuhr mit deutschen Kennzeichen nach Polen, schraubte sie ab, nahm sie mit nach Deutschland zum abmelden und meldete dann in Polen wieder an. Dies war und ist auch heute noch die gängigste Praxis, zwar etwas mehr Fahrerei, aber dafür weniger Bürokratie. Die teuren Ausfuhr- und Kurzzeitkennzeichen machen nur Sinn bei schon abgemeldeten Kfz bzw. Handel. Aber jetzt erübrigt sich ja dann auch das. @Kühltaxi eben! Du beschreibst den umständlichsten aller Wege Nicht für jemanden, der ohnehin öfters zwischen D und PL hin- und hermuß. Und bevor ich extra nach Warschau pilgere, bin ich je nach dem auch schneller wieder in D, denn stillegen geht ja nicht nur in der "Heimat", sondern auch in Frankfurt/Oder, Görlitz etc.. Aber wie schon gesagt, hat sich ja dann auch erledigt, wenn die Polen das jetzt in einem Rutsch machen. Nur die entstempelten Kennzeichen zum zur Erinnerung in der Garage aufhängen sind dann wohl futsch.... -------------------- "Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker "Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat." Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life".... Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid. Sightseeing Brüssel: Kongreßplatz, Botanischer Garten, Kunstberg. Sightseeing Casablanca |
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Beitrag
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 26.04.2025 - 10:18 |