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> Wer darf welche Plomben an LKW öffnen?, Zoll-,Post-, Sammel-Stückgutplomben
Metaldad
Beitrag 02.08.2008, 18:45
Beitrag #1


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Moin allerseits,

hier mal ne Frage an unser Kontrollorgane. police.gif Polizei, BAG und Zoll.

Wer darf welche Verplombung an LKW aufmachen?

Stimmt es das Polizei und BAG keine Postplomben oder Sammelgutplomben öffnen dürfen? Weil da ja angeblich gegen das Postgeheimnis verstossen wird?

Ich fahre jede Nacht Sammelguttransport, sprich Nachtsprung von Spedition zu Spedition.
Dabei bekomme ich vorgeladene und verplombte Wechselbrücken. Das heisst ich habe eh kein Einfluss auf Beladung und Sicherung. Mir als Fahrer ist es untersagt die Plomben zu öffnen. Und bin daher sowieso aus dem Schneider.

Wer kann mir möglichst eine genaue Antwort oder etwas zum Nachlesen geben? Die Meinungen zu diesem Thema gehen bei uns sehr weit auseinander.

Metaldad wavey.gif


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frankenstein
Beitrag 02.08.2008, 19:41
Beitrag #2


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Es kommt immer darauf an, welche "Plomben" Du meinst.

Wirkliche Plomben sind tatsächlich nur Zollplomben und die dürfen auch nur durch den Zollbeamten geöffnet werden, außer es ist Gefahr im Verzug, dann hätte auch BAG und Polizei die Möglichkeit.

Was Du meinst sind i.d.R. aber kein Zollplomben und die dürfen mit Sicherheit von jedem Kontrollbeamten geöffnet werden.

Wenn beim Empfänger geöffnet wird, ist der Zoll ja auch nicht dabei...


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Metaldad
Beitrag 02.08.2008, 19:53
Beitrag #3


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@ Frankenstein

Deswegen fragte ich ja:"Wer darf welche Verplombung an LKW aufmachen?"


Zitat
Was Du meinst sind i.d.R. aber kein Zollplomben und die dürfen mit Sicherheit von jedem Kontrollbeamten geöffnet werden.


Weist Du mit Sicherheit das es wirklich so ist? Kannst Du das belegen?

Im Übrigen werden Zollplomben vorher entwertet. Entweder auf dem Zollpapier oder durch Zollbeamte selbst entfernt. Sonst dürfte sie auch nicht der Empfänger öffnen.


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frankenstein
Beitrag 02.08.2008, 20:05
Beitrag #4


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Du beantwortest deine Frage doch selber! Nur Zollplomben dürfen durch den Zollbeamten oder eine Beauftragten geöffnet werden.
Keine Zollplombe (die ja eindeutig erkennbar ist) = kann jeder öffnen...

Im Transportwesen ist das, neben den Zollvorschriften, auch in den Carnet TIR-Regelungen beschrieben. Wo genau weiß ich allerdings auch nicht...


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Andreas
Beitrag 02.08.2008, 20:15
Beitrag #5


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An einem LKW der innerhalb von Deutschland unterwegs ist, sind doch keine Zollplomben vorhanden. Daher können diese Plompen bei einer Kontrolle auch geöffnet werden.


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Hoheneicherstation
Beitrag 02.08.2008, 20:24
Beitrag #6


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Hallo

Das Problem ist warscheinlich, das @Metaldad als Fahrer des LKW's keine Möglichkeit hat einen verplombten Container/Wechselbrücke zu öffnen und den Inhalt auf Lasi zu kontrollieren!
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frankenstein
Beitrag 02.08.2008, 20:40
Beitrag #7


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Wenn es um die Ladung geht; für die beförderungssichere Verladung ist immer der Absender verantwortlich! Von Seiten des Fahrzeugführers müssten hier schon enorme Bedenken bestehen nicht zu laden/abzufahren, notfalls ist Weisung des Arbeitgebers einzuholen.


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Metaldad
Beitrag 02.08.2008, 20:52
Beitrag #8


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@ Hoheneicherstation

Das meine ich auch damit, aber vielmehr bewegt mich folgende Sache die ein Kollege erlebt hat. Er fuhr damals noch für die Post. Bei einer normalen LKW-Kontrolle wollte die police.gif die Plomben öffnen und LaSi schauen. Er rief damals bei seiner Dispo an und die sagten die sollen die Finger von den Plomben lassen, das verstösse gegen das Postgeheimnis. Sie kämen selber raus. Gut ne halbe h später waren sie vor Ort. Öffneten die Plomben, räumten den Container leer, räumten alles wieder ein und die Pol bekam ne Rechnung wegen Verzuges, Aufwand usw. Die wohl beglichen wurde.


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Hoheneicherstation
Beitrag 02.08.2008, 20:54
Beitrag #9


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@frankenstein:

So habe ich das auch noch im Kopf, zu meiner Zeit als Transitkutscher habe ich etliche Brücken und Container unter Zollverschluss quer durch D gefahren wavey.gif

Aber wo genau steht das geschrieben?
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Andreas
Beitrag 02.08.2008, 20:58
Beitrag #10


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Zitat (Metaldad @ 02.08.2008, 21:52) *
und die Pol bekam ne Rechnung wegen Verzuges, Aufwand usw. Die wohl beglichen wurde.


Das halte ich für ein Gerücht. rolleyes.gif

Die Öffnung eines Containers verstößt auf jeden Fall nicht gegen das Postgeheimnis. Dazu müßte schon die Postsendung geöffnet werden.


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Cookiedeluxe
Beitrag 02.08.2008, 21:56
Beitrag #11


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Ich habe wähend meines Studiums auch Wechselbrücken im Nachtsprung gefahren, wechselweise (Fracht-)Post und Speditionslinienverkehr. Mir wurden oft genug die Plomben bei Kontrollen geöffnet, wüsste auch nicht was dagegen spricht. Es wurde dann vom Beamten neu verplombt und auf dem Frachtbrief dokumentiert, dass die ursprünglichen Plomben von der Polizei geöffnet wurden. Alles ohne Probleme, und wegen Lasi bist du bei verplombten Einheiten ja eh aus dem Schneider. Es sei natürlich denn, es wäre dir möglich gewesen, eine mangelhafte Lasi vor der Abfahrt zu bemerken (z.B. weil du während der Verladung im Lager warst, die Verladung evtl. sogar selbst vorgenommen hast oder wenn du beim aufnehmen der Einheit bzw. beim fahren bemerkst, dass ständig etwas schweres an die Seitenwände schlägt o.ä.).

Das einzige, was ich mich bei solchen Kontrollen immer gefragt habe: Zwischen dem entfernen der Ursprungsplomben und dem anbringen der neuen Plomben verging immer mehr als genug Zeit, in welcher ich den halben Container hätte leerräumen können. Was wäre dem neu verplombenden Beamten passiert, wenn zwischen Ursprungsplombe und seiner Plombe plötzlich die Hälfte des Containersinhaltes fehlt? think.gif


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Metaldad
Beitrag 02.08.2008, 22:35
Beitrag #12


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Mir ist auch aufgefallen das die Beamten bei einer Kontrolle nicht mehr nach der LaSi schauen, bei Wechselbrücken wohlgemerkt. Bei anderen LKW schon. think.gif Was sie sehen wollen sind nur Papiere und Lenkzeiten und so. Die Türen bzw Rollläden bleiben zu. Ich kenne auch niemanden dem in jüngster Zeit eine Box geöffnet wurde. Bis auf besagten Kollegen, aber das ist inzwischen fast 3 Jahre her.

@Cookideluxe
Zitat
Das einzige, was ich mich bei solchen Kontrollen immer gefragt habe: Zwischen dem entfernen der Ursprungsplomben und dem anbringen der neuen Plomben verging immer mehr als genug Zeit, in welcher ich den halben Container hätte leerräumen können. Was wäre dem neu verplombenden Beamten passiert, wenn zwischen Ursprungsplombe und seiner Plombe plötzlich die Hälfte des Containersinhaltes fehlt?


Na dann ist bestimmt Zahlemann und Söhne angesagt. laugh2.gif


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Bonsai-Brummi
Beitrag 02.08.2008, 23:03
Beitrag #13


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Zitat (Andreas @ 02.08.2008, 21:15) *
An einem LKW der innerhalb von Deutschland unterwegs ist, sind doch keine Zollplomben vorhanden.

Von Fall zu Fall schon:
So ganz selten ist's nicht, daß Lkw (auch ganz kleine rolleyes.gif ) vom Flughafen zum Empfänger mit Zollplombe rollen... wink.gif
Was ich dabei noch nie so recht verstanden habe:
Die Plombe in Gestalt eines "Tyden Seal" mit Aufschrift "ZOLL D" bekomme ich mit den Frachtpapieren in die Hand gedrückt und lege sie nach dem Beladen selbst an, ohne daß irgendein Zöllner an der Aktion beteiligt wäre oder auch nur aufpaßte, daß ich an der Sendung nichts verändere oder gar entferne; beim Empfänger interessiert sich auch nur selten mal jemand dafür, ob die Plombe intakt oder überhaupt angelegt ist - also wozu ist die dann überhaupt gut? think.gif

lg
c.s.
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Burkhard
Beitrag 02.08.2008, 23:18
Beitrag #14


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Als jemand der schon des Öfteren Plomben der verschiedensten Art geöffnet hat, kann ich bestätigen, was bisher herausgearbeitet wurde.

Irgendwelche Werksplomben stellen kein rechtliches Hindernis dar, wenn es um die Kontrolle der Ladungssicherung oder um die Art der Ladung (z. B. Gefahrgut) geht. Hintergrund ist, dass innerbetriebliche Regelungen keinen Einfluss auf das Verwaltungshandeln haben. Anders verhält es sich bei Zollplomben. Hierbei handelt es sich um ein dienstliches Siegel. Daher stellt das unerlaubte Öffnen eine Straftat nach § 272 StGB (Siegelbruch) dar. Wenn die Polizei somit ein Zollsiegel öffnet, muss ihr ein Rechtfertigungsgrund zur Seite stehen. Dieser kann aus dem Gefahrenabwehrrecht oder der Strafverfolgung hergeleitet werden. In jedem Fall aber unter Beachtung des Vorliegens von Gefahr im Verzug.

Bei bestimmten Warengruppen, die dem Zollpapier zu entnehmen sind, darf die Ware bis zum erneuten Verplomben nicht mehr unbeaufsichtigt bleiben.

Bei anderen Plomben sind wir jedoch bemüht, den Container wieder mit Plomben zu verschließen. Diese werden dann auf dem Lieferschein vermerkt. Wenn dem so wäre, dass Werksplomben durch die Polizei nicht geöffnet werden dürften, dann könnten es sich die Unternehmen einfach machen und alle Ladeflächen entsprechend versiegeln. So könnte dann z. B. Gefahrgut befördert werden, ohne das es dem Beförderungspapier zu entnehmen wäre.


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Metaldad
Beitrag 02.08.2008, 23:37
Beitrag #15


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Danke Burkhard,

So wollte ich das genau hören, Fachmännische Antwort. Die Zuständigkeit des Fahrers regelt sich ja eh von allein durch die §§ 22 u. 23 der StVo. wavey.gif

Thread kann abgeschlossen werden.


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JTH
Beitrag 03.08.2008, 07:13
Beitrag #16


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Zitat (Metaldad @ 02.08.2008, 23:35) *
@Cookideluxe
Zitat
Das einzige, was ich mich bei solchen Kontrollen immer gefragt habe: Zwischen dem entfernen der Ursprungsplomben und dem anbringen der neuen Plomben verging immer mehr als genug Zeit, in welcher ich den halben Container hätte leerräumen können. Was wäre dem neu verplombenden Beamten passiert, wenn zwischen Ursprungsplombe und seiner Plombe plötzlich die Hälfte des Containersinhaltes fehlt?


Na dann ist bestimmt Zahlemann und Söhne angesagt. laugh2.gif


Aber nicht durch die Polizei...


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Das Leben geht zu schnell zum Rasen
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Tommy Danger
Beitrag 03.08.2008, 11:20
Beitrag #17


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Ich persönlich halte es für ein Gerücht, dass bei verplombten Brücken nur nach Lenk - und Ruhezeiten geschaut wird und nicht nach der Ladung.

Ich persönlich liebe verplombte Brücken und werde mit meiner Liebe jedesmal erwidert. Ladungssicherung in loser Schüttung, herabfallende Teile (meistens mit dem Hinweis versehen: Vorsicht zerbrechlich), nicht deklariertes Gefahrgut usw. usw.

Zum Thema Ladungssicherung halte ich den Fahrer nicht heraus!!!! ranting.gif Ich ermittele, ob es ihm möglich gewesen wäre, sich von einem anwesenden Lademeister öffnen zu lassen.

Denn schließlich lebt und stirbt ggf. der Fahrer auch mit der nicht vorgenommenen Ladungssicherung-


TD wavey.gif
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Cookiedeluxe
Beitrag 03.08.2008, 12:13
Beitrag #18


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Zitat (Tommy Danger @ 03.08.2008, 12:20) *
Zum Thema Ladungssicherung halte ich den Fahrer nicht heraus!!!! ranting.gif Ich ermittele, ob es ihm möglich gewesen wäre, sich von einem anwesenden Lademeister öffnen zu lassen.

Ist ja prinzipiell auch völlig in Ordnung, aber du willst uns doch jetzt nicht ernsthaft erzählen wollen, dass du mit diesen Ermittlungen auch nur einen einzigen Fahrer jemals an die Kandarre bekommen hast, oder? Abgesehen von den ganz blöden Fällen, die sich verplappert haben natürlich...


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Metaldad
Beitrag 03.08.2008, 14:18
Beitrag #19


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@ Tommy Danger

Mag sein das Du es gerne machst, aber die Realität sieht leider anders aus. Weist Du was wir zu hören bekommen wenn ich zu einem Lademeister sage mach noch mal hinten auf ich will mal nach sehen? Oder wir kommen mitten in der Nacht auf einen Spedihof, kein Schwein da, man hat nur die Brücken Nr. Eine Abstellen, andere aufnehmen und wieder los. Oder bei bei Begegnungstouren? Das funzt nicht so einfach. Ich persönlich finde manche Lademethoden wirklich Haarsträubend. Da ist eher Schüttgut statt Stückgut angesagt. Als hätten die die WB's mit der Planierraupe beladen. Aber statt immer wieder nur die Fahrer anzugehen solltet ihr mal lieber auf die Verladeböden gehen und den Leuten dort klarmachen was sie da eigentlich tuen. Da helfen keine Seminare oder Bücher, den Leuten sollte vor Ort klar gemacht werden wie richtig geladen und gesichert wird. Ich fahre jetzt seit der Wende durchgehend LKW und ich muss ehrlich sagen ich habe noch nie einen von Euch dort angetroffen. Was ist da los? Kluge Ratschläge kann ich auch auf der Strasse machen, bloss das hilft nicht viel wie man sieht. Bei uns in DD findet regelmässig ein Tag der Ladungssicherung statt. Weis Du wen ich dort antreffe? BAG, Polizei, Hersteller, Fahrer und ihre Chef's. Kein Schwein von den Verladenden Speditionen, ihre Staplerfahrer, Hallenmeister und deren Chef's. Was wollen die auch dort? Dort erfährt man nix über Ladungssicherung bei Sammelgut. Wie kann ich wo welche Paletten übereinander stapeln? Wie sieht LaSi im einzelnen aus wenn ich die Büchse bis zum erbrechen Vollstopfen muss damit alles mitgeht? Da steht mal ein Auflieger mit nem Stahlcoil drauf, hintendran eine GiBo mit nem Spanngurt drüber. Oder die neusten Getränkeauflieger. Alles Sachen die die Sammelgutspezies nicht wirklich interessieren. Und und und. Man muss es den Leuten richtig zeigen. Und das geht nur vor Ort wo die Gegebenheiten da sind. Ich habe mich auch schon mal mit hingestellt und so einem Staplerfahrer erklärt das er nicht das Schwere auf das Leichte stellen kann. Oder bei Doppelstockbeladung keine schwere Paletten hochstellen soll. Da habe ich gemerkt wo man ansetzten muss. Weil die haben einfach keine Ahnung von einfachster Physik. Alles schnell schnell und dann soll ich auf der Strasse derjenige sein der mit der Arschkarte tanzt? Ist nicht nicht mit mir. Ich würde bei einer Kontrolle jede Verantwortung von mir weisen. Was willst Du machen wenn ich Dir mit nem Papier vor der Nase rumwedle wo die Unterschrift des Verladepersonals drauf ist. Nix kanntse da tun. Und selbst wenn Du sagst stehen bleiben bis das iO ist, das juckt mich nen Fuchs. Ich muss nicht die Rechnung tragen.

Auch und noch was, ich kann Cookiedeluxe nur recht geben, ich kenne keinen Fahrer der WB's fährt der schon mal was wegen LaSi dran bekommen hat. Bei Gelegenheit stelle ich mal so einen Verladeschein mit rein. Da steht zB drauf: Ladung gegen Umfallen, Verrutschen und Umkippen gesichert. Unterschrift des Verladepersonals. Peng, was nun? Ich bin schon allein wegen der Unterschrift raus aus dem Schneider. Der hat's ja schliesslich Kontrolliert.
So und jetzt kannste Dir mal nen Kopp machen wie man es in Zukunft besser machen kann. Ich für meinen Teil tue was mir möglich ist. Und ich habe noch nie was wegen LaSi dran bekommen. Auch nicht als ich noch im FV war.

Oder anders, nenn mir mal die Gegend wo Du tätig bist, vielleicht kann ich Dir da ein paar Speditionen nennen wo man ansetzten kann. Das ganze nennt man" Das Übel bei der Wurzel Packen" Und wenn ihr das dann geschafft habt dann bekommt ihr von mir

So und ab Montagabend wieder: Rock on Street bis zur nächsten Kontrolle, vielleicht sieht man sich ja.


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Farmerin
Beitrag 05.08.2008, 14:50
Beitrag #20


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Zitat (Metaldad @ 03.08.2008, 16:18) *
Bei Gelegenheit stelle ich mal so einen Verladeschein mit rein. Da steht zB drauf: Ladung gegen Umfallen, Verrutschen und Umkippen gesichert.

--> offensichtlich nicht ausreichend...

Zitat (Metaldad @ 03.08.2008, 16:18) *
Unterschrift des Verladepersonals. Peng, was nun? Ich bin schon allein wegen der Unterschrift raus aus dem Schneider. Der hat's ja schliesslich Kontrolliert.



Verladerverantwortlichkeit: http://www.klsk.info/urteile/ge13.htm
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Metaldad
Beitrag 06.08.2008, 04:56
Beitrag #21


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Zitat (Farmerin @ 05.08.2008, 16:50) *
Zitat (Metaldad @ 03.08.2008, 16:18) *
Bei Gelegenheit stelle ich mal so einen Verladeschein mit rein. Da steht zB drauf: Ladung gegen Umfallen, Verrutschen und Umkippen gesichert.

--> offensichtlich nicht ausreichend...

Zitat (Metaldad @ 03.08.2008, 16:18) *
Unterschrift des Verladepersonals. Peng, was nun? Ich bin schon allein wegen der Unterschrift raus aus dem Schneider. Der hat's ja schliesslich Kontrolliert.



Verladerverantwortlichkeit: http://www.klsk.info/urteile/ge13.htm



1. Habe ja schon geschrieben das die Herrschaften sich auch mal dort blicken lassen sollten wo das im einzelnen Geübt werden kann. Aber dazu meldet sich ja keiner. Kluge Sprüche kann ich auch auf der Strasse machen.

2. Schau mal hier nach. Was steht denn da?
Zitat
Bin ich als Fahrer auch für die Ladungssicherung verantwortlich?

Antwort: Ja, der Fahrer ist für die Ladungssicherung verantwortlich. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn das Fahrzeug vor der Übernahme durch den Absender oder durch den Zoll verplombt wurde.


Und davon rede ich die ganze Zeit. Denn in Zollcontainer kann ich ja auch nicht reinschauen.


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GrünWeißNRW
Beitrag 06.08.2008, 05:54
Beitrag #22


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Zitat (Metaldad @ 03.08.2008, 15:18) *
Weil die haben einfach keine Ahnung von einfachster Physik.
Dann muss man halt solange mit Bußgeldern nachhelfen, bis das Erlernen einfacher LaSi-Grundsätze eine Option wird.

Zitat (Metaldad @ 03.08.2008, 15:18) *
Ich würde bei einer Kontrolle jede Verantwortung von mir weisen. Was willst Du machen wenn ich Dir mit nem Papier vor der Nase rumwedle wo die Unterschrift des Verladepersonals drauf ist. Nix kanntse da tun.
So ein pampiges Gehabe wird den Einschreitenden sicherlich nicht von der Fertigung einer Anzeige abhalten.

Zitat (Metaldad @ 03.08.2008, 15:18) *
Und selbst wenn Du sagst stehen bleiben bis das iO ist, das juckt mich nen Fuchs. Ich muss nicht die Rechnung tragen.
Dann sind doch alle, bis auf den Unternehmer, zufrieden.

Zitat (Metaldad @ 03.08.2008, 15:18) *
Da steht zB drauf: Ladung gegen Umfallen, Verrutschen und Umkippen gesichert. Unterschrift des Verladepersonals. Peng, was nun? Ich bin schon allein wegen der Unterschrift raus aus dem Schneider. Der hat's ja schliesslich Kontrolliert.
Ganz so einfach ist es ja nun auch wieder nicht. Nicht in jedem Fall kannst Du Dich darauf berufen.

Zitat (Metaldad @ 03.08.2008, 15:18) *
Oder anders, nenn mir mal die Gegend wo Du tätig bist, vielleicht kann ich Dir da ein paar Speditionen nennen wo man ansetzten kann.
rolleyes.gif Die Tips bekommt man zuhauf. Meist leider ungefragt. Jeder hat so seine Lieblingsspedition. Bei manchen Firmen ist das Anhalten allerdings so spannend wie Angeln in der Regentonne - man bekommt sowieso jeden.
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dete
Beitrag 06.08.2008, 06:03
Beitrag #23


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Die Aussage, dass man in Fahrzeuge mit Zollplomben nicht hineinschauen darf, ist falsch!

Ein Anruf mein Zoll, dann kommt jemand heraus und wir können das einsehen!

Ich darf die Zollplombe nur nicht selbst verletzen!


dete
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Metaldad
Beitrag 06.08.2008, 08:37
Beitrag #24


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Zitat (GrünWeißNRW @ 06.08.2008, 07:54) *
Zitat (Metaldad @ 03.08.2008, 15:18) *
Weil die haben einfach keine Ahnung von einfachster Physik.
Dann muss man halt solange mit Bußgeldern nachhelfen, bis das Erlernen einfacher LaSi-Grundsätze eine Option wird.

Zitat (Metaldad @ 03.08.2008, 15:18) *
Ich würde bei einer Kontrolle jede Verantwortung von mir weisen. Was willst Du machen wenn ich Dir mit nem Papier vor der Nase rumwedle wo die Unterschrift des Verladepersonals drauf ist. Nix kanntse da tun.
So ein pampiges Gehabe wird den Einschreitenden sicherlich nicht von der Fertigung einer Anzeige abhalten.

Zitat (Metaldad @ 03.08.2008, 15:18) *
Und selbst wenn Du sagst stehen bleiben bis das iO ist, das juckt mich nen Fuchs. Ich muss nicht die Rechnung tragen.
Dann sind doch alle, bis auf den Unternehmer, zufrieden.

Zitat (Metaldad @ 03.08.2008, 15:18) *
Da steht zB drauf: Ladung gegen Umfallen, Verrutschen und Umkippen gesichert. Unterschrift des Verladepersonals. Peng, was nun? Ich bin schon allein wegen der Unterschrift raus aus dem Schneider. Der hat's ja schliesslich Kontrolliert.
Ganz so einfach ist es ja nun auch wieder nicht. Nicht in jedem Fall kannst Du Dich darauf berufen.

Zitat (Metaldad @ 03.08.2008, 15:18) *
Oder anders, nenn mir mal die Gegend wo Du tätig bist, vielleicht kann ich Dir da ein paar Speditionen nennen wo man ansetzten kann.
rolleyes.gif Die Tips bekommt man zuhauf. Meist leider ungefragt. Jeder hat so seine Lieblingsspedition. Bei manchen Firmen ist das Anhalten allerdings so spannend wie Angeln in der Regentonne - man bekommt sowieso jeden.



Soll ich ehrlich sein? Von Dir hätte ich jetzt mehr erwartet.

1. Bussgelder sind wohl das einzigste Argument. Klar da freut sich Papa Staat über die Einahmen. Aber ich schrieb ja schon weiter oben über Theorie und Praxis.

2. Erstens mein ich das sinnbildlich und zweitens Anzeigen bringen die wirklich soooo viiiiiiiiel? 75 € Bussgeld, na ja, ich weis nicht. Das Zahlen die Grossen aus dem Handgelenk.

3. Alle? Nur ihr, mehr nicht. Weil meine Zeit ist weg und der Unternehmer/Spedition muss blechen.

4. Ich rede ja auch nicht von jedem Fall, mir ging es um die Büchsen, auch Wechselbrücken gennant. Wenn die Verplombt sind und ich nicht vorher nachschauen kann bin ich immer raus. Das sagt komischerweise jedes Gericht.

5. Da haben wir es wieder. Ich meine ihr sollt doch endlich mal vor Ort gehen, da mal Präsenz zeigen. Immer nur Anhalten Funzt eben nicht wie man sieht. Ich glaube kaum das eine Spedition Euch zurückweist wenn Ihr mit denen ordentlich darüber redet wie man es besser machen kann. Das an praktischen Beispielen, mit den Staplerfahrern zusammen, zeigt. Da äussert sich von Euch niemand drüber. Habt Ihr Angst vor den Grossen? Ich würde Euch gern mal einladen, würde das auch mit dem Niederlassungsleiter klären. Da käme bestimmt mal ein Termin zustande. Ihr müsst nur auf die Leute zugehen. Einer muss doch den Anfang machen. Auf uns Fahrer hören die am wenigsten, aber wenn da eine Meute Uniformierter in Grün-Kaki oder Graublau dasteht zucken die schon auf dem Verladeboden. Und wenn ihr dann noch ankündigt öfter mal Vorbeizuschauen, was denkst Du wie das dann klappt.

Mich beschleicht bei den Aussagen von Dir und Deinen Kollegen das Gefühl das ihr das gar nicht wollt. Keiner hat gesagt los da machen wir jetzt mal, oder das haben wir schon gemacht. Nix dergleichen. Anhalten, stellenweise Fahrer ärgern und Abkassieren scheint Euch das einfachste Mittel zum Zweck zu sein. Ich habe nichts gegen Euch und Euren Job, der ist auch sehr wichtig, nur die Wahl der Mittel ist in meinen Augen unzweckmässig. Denn nach wie vor sieht die Autobahn stellenweise aus wie ein gut sortierter Baumarkt. Und das nach Jahren Eurer Predigt.



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dete
Beitrag 06.08.2008, 09:29
Beitrag #25


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Ich habe keine Lust auf jeden Punkt ( teilweise unlogisch und zu platt ) einzugehen!

Eines sei dir versichert: Wir gehen in die Firmen ( sofern sie in unserem Bereich liegen ) !

Sobald jemand auffällt ( entweder gravierende Mängel oder Wiederholer ) bieten wir ein Gespräch an. Einen Lasi-Lehrgang werden wir nicht durchführen - können und wollen -, aber grundlegendes wird vermittelt und siehe da, vielfach befolgt!

Uns sind die Bußgelder egal, wir wollen, dass das ganze sicherer wird und arbeiten dran!

Richtig kosten ja nicht die BG, die Unterbrechung, Nachsicherung, Beschaffung vonGurten pp., das kostet Geld!


dete
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GrünWeißNRW
Beitrag 06.08.2008, 12:09
Beitrag #26


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Zitat (Metaldad @ 06.08.2008, 09:37) *
Ich meine ihr sollt doch endlich mal vor Ort gehen, da mal Präsenz zeigen. Immer nur Anhalten Funzt eben nicht wie man sieht.
Dafür hat der Wachdienst leider keine Leute.

Zitat (Metaldad @ 06.08.2008, 09:37) *
Ich glaube kaum das eine Spedition Euch zurückweist wenn Ihr mit denen ordentlich darüber redet wie man es besser machen kann.
Problem wie oben. Klar wäre es super, wenn man jede Firma darüber informieren könnte, wie man sichert. Allerdings sind diese Infos frei verfügbar und jeder Interessierte kann sie sich zugänglich machen.

Zitat (Metaldad @ 06.08.2008, 09:37) *
Mich beschleicht bei den Aussagen von Dir und Deinen Kollegen das Gefühl das ihr das gar nicht wollt.
Wir können nicht. Zum einen ist Dir in meinem Bereich (Autobahn) ein Bereich zugewiesen. Da kann man nicht zu den Firmen auf den Hof fahren und Unterrichte halten. Das wäre vielleicht was für den Verkehrsdienst. Aber die Vielzahl der Speditionen lässt auch das nicht immer zu.

Zitat (Metaldad @ 06.08.2008, 09:37) *
Anhalten, stellenweise Fahrer ärgern und Abkassieren scheint Euch das einfachste Mittel zum Zweck zu sein.
Im Hinblick auf das vorhandene Personal das einzige Mittel.
Oftmals wissen die Fahrer auch, wie man besser hätte sichern können und führen Sicherungsmittel auch mit. Aber aus Zeitgründen wird darauf verzichtet. Da hilft auch kein Seminar. Klar haben die Fahrer Druck vom Chef, aber sollen wir deshalb wegsehen?
Ein Teufelskreis, da gebe ich Dir recht. sad.gif
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Metaldad
Beitrag 06.08.2008, 17:33
Beitrag #27


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Danke. Das sind Antworten so wie ich sie mag. Klar und deutlich. Das Personalproblem kenne ich, hab selber ein paar Bekannte aus Eurer Gilde. Einer davon ist einer meiner besten Freunde. Auch wir haben Personalprobleme. Faktor Zeit ist auch nicht zu unterschätzen. Aber: Wir haben bei uns in der Gegend 8 grosse verladende Speditionen. Und wenn man einmal im Jahr zu jeder hinfährt sind das 8 Tage von 365. Bleiben noch 356 für Kontrollen auf der Strasse. Minus die WE's natürlich.
In der Spedi in der ich momentan fahre klappt es soweit ganz gut. Habe dort eher selten was auszusetzen. Die sind schnell, korrekt und kennen sich auch halbwegs mit LaSi aus. Auch weil die noch ein offenes Ohr für uns Fahrer haben. Vor allem die auf dem Verladeboden. Da kommt kein "weis ich selber" oder "ich muss den Stapler fahren nicht Du". Dort kann man auch noch mit auf den Verladeboden. Da kann ich jederzeit eingreifen. Und siehe da es klappt. Musste natürlich schon so manchen Kleinlehrgang vor Ort machen. Aber es hilft. Ich hab immer bloss Probleme mit dem Sicherungsmaterial. Spanngurte sind reichlich da. Bloss es fehlen immer wieder Querbalken/Stangen Spannbretter und so was. Und eine Palette bleibt fast immer übrig die ich dann einzeln reinstellen muss. In den Büchsen sind keine Ösen für Spanngurte. Also müssen Stangen herhalten. Bloss davon gibt es zu wenig. Wiederum ne Materialfrage. Und laufend Stapel von leeren Paletten für die LaSi mitzuschicken ist auch keine Lösung. Das ganze sind Erfahrungen aus meiner Niederlassung. Selbe Spedition andere Niederlassung, anderer Ort. Ich habe kein Zugang zum Lager, hinten kracht und scherbelt es. Und mir wird auch schon ganz schwindlig. Und wenn ich dann zu Hause beim Entladen mit dabei sein kann kommt mir das kalte Kotzen und ich frage mich wie habe ich jetzt diese Fahrt überlebt. Da wird munter eine Palette von irgendwas auf eine mit Gefahrgut, im wahrsten sinne des Wortes, geklatscht. Und so weiter. Wenn ich dabei gewesen währe, den Staplerfahrer hätte ich von seinem Bock geholt. Mit ner Planierraupe hätte ich es nicht besser machen können. Tja, so sieht es momentan aus.

@ GrünWeis NRW

Klar das Du nicht so einfach mal schnell zu ner Spedi fahren kannst, bist ja auch bloss Befehlsempfänger. Aber Vorschläge könnt ihr schon machen. Und statt einem Tag auf der Strasse mal zu ner Spedi fahren und sich das Dilemma vor Ort an zu sehen müsste es doch reichen. dete sagte ja auch das sie mal hinfahren.

Zitat
Eines sei dir versichert: Wir gehen in die Firmen ( sofern sie in unserem Bereich liegen ) !

Sobald jemand auffällt ( entweder gravierende Mängel oder Wiederholer ) bieten wir ein Gespräch an. Einen Lasi-Lehrgang werden wir nicht durchführen - können und wollen -, aber grundlegendes wird vermittelt und siehe da, vielfach befolgt!
Und genau das meine ich. Theoretische Lehrgänge wo alle in einer Klasse sitzen und auf ne Tafel starren bringen auch nicht viel. Im Endeffekt nur die Praxis. Begrüsse ich wie kein zweiter.

So muss jetzt wieder los. Mal sehn was mich diese Nacht erwartet an ungesicherter Ladung.

See your later Alligator.


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