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> lof zulassung
Leines
Beitrag 06.08.2008, 17:32
Beitrag #1


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hallo liebe leute!
ich hab schon wieder mal ne frage think.gif
ich bekomm ende september anfang oktober mein neues atv... das baby hat offen weit mehr wie die 20ps die man mit ner l7e zulassung fahren darf... nun will ich natürlich mit sonem großen gerät auch die offene leistung fahren... also brauch ich ne lof zulassung...
nun meine frage...kann mir jemand sagen was ich (oder besser das atv) alles brauch damit ich diese eintragung bekomme?
ich hab mal was gelesen von zwei scheinwerfern, zwei rücklichtern, anhängerkupplung mit steckdose... mehr fällt mir im moment nicht ein...wisst ihr da noch was?
vielen dank schon mal vorab
mfg Leines
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Peter Lustig
Beitrag 06.08.2008, 20:51
Beitrag #2


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Definition für eine land- und forstwirtschaftliche Zugmaschine, als die das ATV dann wohl zugelassen werden soll, findest Du in § 2 Nr. 16 FZV: "land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen: Kraftfahrzeuge, deren Funktion im Wesentlichen in der Erzeugung einer Zugkraft besteht und die besonders zum Ziehen, Schieben, Tragen und zum Antrieb von auswechselbaren Geräten für land- oder forstwirtschaftliche Arbeiten oder zum Ziehen von Anhängern in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben bestimmt und geeignet sind, auch wenn sie zum Transport von Lasten im Zusammenhang mit land- oder forstwirtschaftlichen Arbeiten eingerichtet oder mit Beifahrersitzen ausgestattet sind". Hier geht es also primär um den Verwendungszweck des Fahrzeugs. Ob Du Dein ATV als lof-Zugmaschine zugelassen bekommst, wenn es nicht nachweislich auch als solche Verwendung finden soll, erscheint mir sehr zweifelhaft.

Bescheidene Frage am Rande: was verstehst Du unter einer "l7e zulassung"? think.gif
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Leines
Beitrag 07.08.2008, 01:01
Beitrag #3


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vielen dank für die antwort smile.gif
L7e ist die zulassung für quads mit einer leistung von nicht mehr wie 20ps und einer gesamtmasse von nicht mehr als 400 oder 550kg... so sind meine beiden kleinen eingetragen... alles was mehr hat wie 20ps braucht ne zulassung als zug und ackerschlepper und da selbst sportquads diese zulassung bekommen kann das ja nicht unmöglich sein hoff ich mal.
gruß Leines
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Fritz7
Beitrag 08.08.2008, 12:51
Beitrag #4


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Zitat (Leines @ 07.08.2008, 03:01) *
alles was mehr hat wie 20ps braucht ne zulassung als zug und ackerschlepper und da selbst sportquads diese zulassung bekommen kann das ja nicht unmöglich sein hoff ich mal.
Hmm, WO ist der Witz bei dem Run auf luf Zugmaschine ohne auch nur wahrscheinliche landwirtschaftliche Nutzung? Allgemeine Zugmaschine, das wäre einsehbar ... Das Finanzamt wird eh keine grüne Nummer und Steuerfreiheit spendieren ohne ziemlich eingehende Prüfung auf luf Betrieb

Fritz
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Kami
Beitrag 08.08.2008, 13:05
Beitrag #5


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das interessiert hier aber nur nebensächlich - es geht hier wohl eher um laschere Lärm und Abgasemmissionswerte.

Gruss

Kami


--------------------
Wer in keinster weise etwas verrückt ist und deshalb denkt er wäre normal, der irrt.
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Leines
Beitrag 08.08.2008, 13:41
Beitrag #6


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oh...da hab ich mich wohl falsch ausgedrückt unsure.gif
es geht nicht darum steuerfrei auf grüner nummer zu fahren, oder das abgasverhalten oder die lautstärke in treckerdimensionen zu treiben... will ja keinen ewig lauten stinker fahren.
das problem in deutschland ist das man quads und atv im normalfalle nur bis 20ps zugelassen bekommt weil irgendwie nirgends vorgesehen ist das ein atv auch mal 500, 700, oder gar noch mehr ccm hat.
bis ca 2004 (je nach landkreis und zulassungsstelle) gabs die möglichkeit ein entsprechendes atv als pkw zugelassen zu bekommen...dies ist nun aber nicht mehr möglich.
jetzt gibt es nurnoch die möglichkeit ein quad oder atv mit jenseits von 20ps als zugmaschine zuzulassen... dies ist aber nicht mit ausschließlich land oder forstwirtschaftlicher nutzung gleichzusetzen.
ein zug und ackerschlepper bekommt ein normales (schwarzes) kennzeichen und kostet auch ganz normal steuern und versicherung und die normalen grenzwerte für abgas und geräuschentwicklung gelten auch dort (was auch ganz gut so ist).
alle großen quads und atvs werden vom händler meist mit zwei preisen ausgezeichnet...einal L7e zulassung und einmal teurer mit lof zulassung, wobei ab ca 500ccm nur noch der zweite preis da steht da es niemand eine yamaha grizzly 700fi mit 20ps fahren wollen wird, mal abgesehen davon das es auf grund der größe und der masse auch etwas schwer sein dürfte dieses fahrzeug dann noch abseits der straßen zu bewegen... gleiches gilt auch ür die sprtsman, oder das kingquad usw... bei sportquads hab ich das schon gesehen das eine 700er raptor eine L7e zulassung hatte...wobei ich arg bezweifeln will das dieses fahrzeug eine drossel verbaut und nicht nur eingetragen hatte... nicht umsonst siht man solche fahrzeuge nach 2,5 jahren zum verkauf stehen... nach 3 jahren ist halt der tüv fällig und da fällt es mit sicherheit auf... und von dem ärger, im falle eines verschuldeten unfalls, der auf einen zukommt wenn das fahrzeug drei mal so viel leistung hat wie eingetragen wollen wir mal garnicht erst anfangen... ich hatte mit 19 mal dieses zusammentreffen von unglücklichen umständen und das möcht ich nie wieder erleben... zumal sich das ja alles in den letzten 10 jahren arg verteuert hat.
ich möchte einfach nur die offene leistung des fahrzeugs legal fahren können...wenn es dazu noch andere ideen gibt schreibt sie mir bitte...bin für tips und ratschläge immer dankbar smile.gif
gruß Leines
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ts1
Beitrag 08.08.2008, 14:56
Beitrag #7


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Zitat (Leines @ 08.08.2008, 14:41) *
alle großen quads und atvs werden vom händler meist mit zwei preisen ausgezeichnet...einal L7e zulassung und einmal teurer mit lof zulassung...
Und warum geht das bei Deinem zukünftigen Baby nicht so einfach, gibt's da noch kein Mustergutachten?
Dann würde ich mal beim TÜV fragen. Am besten vor dem Kauf.


--------------------
MfG Thomas
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Leines
Beitrag 08.08.2008, 15:19
Beitrag #8


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genau...es gibt noch nix dafür... dieses fahrzeug gibt es bis jetzt noch garnicht in europa... es werden gerade fünf stück gebaut und dann von mir und vier weiteren ausgiebig getestet und paralel dazu wird die markteinführung ca ab januar 09 sein, wobei der termin noch nicht 100%ig feststeht ... und da ich der einzige in deutschland bin der eins bekommt muß ich mir um die frage der zulassung nun auch als erster gedanken machen. blink.gif
macht solch eine eintragung denn nur der tüv? bei mir hier in der nähe ist nur eine dekrastation...tüv is ne ganze ecke weg.
gruß Leines
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Peter Lustig
Beitrag 09.08.2008, 13:55
Beitrag #9


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Warum willst Du als Nutzer und Tester den ganzen Aufwand und die damit verbundenen, nicht unerheblichen Kosten auf Dich nehmen? think.gif Wenn eine Markteinführung auf den europäischen oder deutschen Markt geplant ist, wie Du schreibst, würde ich die erforderlichen Schritte dem Hersteller überlassen und mich nicht auf solche Unabwägbarkeiten einlassen, zumal Du in dieser Richtung wohl auch keinerlei Sach- und Rechtskenntnis zu besitzen scheinst.

Sofern kein ernsthafter lof-Einsatz mit den Testfahrzeugen geplant ist, sondern das Fahrzeug, wie ich vermute, wohl als weiteres "Fun"-Fahrzeug auf dem Markt nur dem Spaß und der Gaudi dienen soll, dürfte Dir nach meiner Einschätzung keine deutsche Zulassungsstelle das Fahrzeug als lof-Zugmaschine o.ä. zulassen. Im Übrigen ist auch für eine Zulassung zu lof-Zwecken entweder eine EG-Typgenehmigung oder eine deutsche Betriebserlaubnis, ggf. als Einzelerlaubnis, erforderlich.
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lagency
Beitrag 21.07.2010, 10:56
Beitrag #10


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Du wirst die LOF zu 99.99 % nicht bekommen.

Einzige Möglichkeit ist eien Einzelabnahme nach § 21 .

Die LOF Zulassungen sind ein sehr Heikles Thema Geworden . Die sogenannten Freundschaft LOFs gibt es nicht mehr.

Unbedingt vor jedem Kauf - mit dem Händler die LOF Abklären und Schriftlich im Vertrag mit Niederschreiben.

Wir Kämpfen seit MONATEN um den Erhalt der LOF - Niemand will da Richtig dran - keiner Weißes 1000 % , also lieber gleich mal sagen : LOF Erteilen wir nicht mehr.

lagency
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James Bond
Beitrag 21.07.2010, 12:36
Beitrag #11


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Hier benötigst du eine Einzelabnahme gem §21STVZO (LOF) oder{ §13FZV}! Da es dieses Fz noch nicht in Europa gibt, wirst du wohl zur Typprüfstelle( Techischer Dienst) müssen, diese gibt es nur an bestimmten Orten ( z.B Essen,Hannover) im Westen werden diese von TÜV und im Osten von der Dekra unterhalten!! Ob sich das lohnt???? Was sagt denn der Importeur, der muss sich eigentlich kümmern!!!


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Der Klügste ist der, der weiß, was er nicht weiß! Sokrates

Dieses ist keine rechts-oder technische Beratung,sondern nur meine persönliche Meinung!
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Andreas
Beitrag 21.07.2010, 12:45
Beitrag #12


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Der Eröffnungsbeitrag stammt von 2008 und der User @lagency hat heute diesen Thread wieder aus den Tiefen des Archivvs ausgebuddelt. Ich glaube kaum, dass der TE noch mitliest. thread.gif


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Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
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