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> Neues aus Schilda, Diskussionswürdige Verkehrszeichen
Hane
Beitrag 21.08.2006, 21:05
Beitrag #1


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Gut daß man hier nicht geradeaus darf, das würde ja wehtun.


Keine Riesen und Inliner nur in die andere Richtung?

OK, ich kanns nicht verleugnen, habe den Radfahrerblick:

Gäbe es da nicht ein einfaches Zusatzschild, das unter das Füßlerzonenschild gehörte?


Bei den Blauschilder muß schon klar sein, in welche Richtung es gilt. Mofas dürfen den Radweg also in einer von keiner Richtung mitbenutzen.


Der Doppelpfeil macht nur Sinn, wenn der Radweg straßenbegleitend ist, sonst wüßte man ja nicht, ob er links- oder rechtsseitig ist. Die einzige Straße, zu der diese Wege überhaupt straßenbegleitend sein können, ist eine Autobahn (im Hintergrund).


... von zwei Fahrbahnen die rechte ...
Nunja, es sieht so aus, als ob der Kraftverkehr in Blickrichtung die linke Fahrbahn nutzen würde, verbotenerweise. Ok die rechte wäre für alle außer Linienbusse auch verboten. Und seit wann gilt ein Verkehrsverbot nur für die Fahrbahn und nicht für den Sonderweg? Den Radweg darf man also gar nicht befahren nur beschieben, zum Glück nicht weit. (Daß der Radweg eine Zweirichtungsteil ist, gehört bei der Übersichtlichkeit eigentlich in den Meckerfaden.)


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Enrico
Beitrag 21.08.2006, 21:10
Beitrag #2


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Na ja, das erste Bild macht schon Sinn. Das Einbahnstraßenschild suggeriert doch, dass man an der Stelle nur nach Links darf, was offensichtlich hier nicht der Fall ist. wink.gif


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Gruß Enrico


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Gast_Uwe K._*
Beitrag 21.08.2006, 21:14
Beitrag #3





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Zitat (Enrico @ 21.08.2006, 22:10) *
Na ja, das erste Bild macht schon Sinn. Das Einbahnstraßenschild suggeriert doch, dass man an der Stelle nur nach Links darf, was offensichtlich hier nicht der Fall ist. wink.gif

Aber dem VZ nach darf man erst hinter diesem nach links oder rechts abbiegen rofl1.gif rofl1.gif rofl1.gif
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Enrico
Beitrag 21.08.2006, 21:16
Beitrag #4


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Zitat (Uwe K. @ 21.08.2006, 22:14) *
...
Aber dem VZ nach darf man erst hinter diesem nach links oder rechts abbiegen rofl1.gif rofl1.gif rofl1.gif

giveup.gif


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Gruß Enrico


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michios1979
Beitrag 21.08.2006, 21:19
Beitrag #5


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Also bei dem ersten Bild würde ich geradeausfahren. Zum einen, weil ich mich nicht entscheiden könnte in welche Richtung ich fahren sollte, zum anderen weil ich mich dann gleich ins Verkehrportal einloggen könnte... *schleim* rofl1.gif
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Coyota
Beitrag 21.08.2006, 21:22
Beitrag #6


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Wir waren dort !!! tongue.gif



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Hane
Beitrag 21.08.2006, 21:27
Beitrag #7


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Zitat (Enrico @ 21.08.2006, 22:10) *
Na ja, das erste Bild macht schon Sinn. Das Einbahnstraßenschild suggeriert doch, dass man an der Stelle nur nach Links darf, was offensichtlich hier nicht der Fall ist. wink.gif
Ja, ich glaube auch, daß sich der Sachbearbeiter genau das gedacht hat. Es hätte aber schon ausgereicht, das Einbahnstraßenschild links der beiden Fenster anzubringen.

Aber gerade das Bild ist für mich einfach nur noch g***.

Da lebt man jahrelang in der Gegend, ist bestimmt dutzende Mal daran vorbei gekommen und man bemerkt es erst mit dem verkehrsportalgestähltem Blick.


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fritz440kombi
Beitrag 21.08.2006, 21:31
Beitrag #8


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Das zweite gilt wahrscheinlich nur für die Feuerwehr ...... und Umzugslaster mitSondergenehmigung ... rofl1.gif


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Enrico
Beitrag 21.08.2006, 21:32
Beitrag #9


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Zitat (Coyota @ 21.08.2006, 22:22) *
Wir waren dort !!! tongue.gif

FOTO


Ihr ward auch überall... wavey.gif


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Gruß Enrico


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Peter Lustig
Beitrag 22.08.2006, 09:44
Beitrag #10


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Bild 1:
Das Z. 209-31 StVO steht falsch. Es müsste sich vor bzw. an der Einmündung, aus der heraus fotografiert wurde, befinden, nicht dahinter. Sollte die Einbahnstraße nach links an dieser Einmündung erst beginnen, macht es durchaus als Hinweis einen Sinn.

Bild 2:
Z. 265 StVO Durchfahrtsverbot mit Höhenbeschränkung macht dann einen Sinn, wenn durch diese Durchfahrt Fahrzeuge mit einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO durchfahren sollten, die höher als die Durchfahrt sind.

Bild 3:
Das Zusatzschild hat keinerlei Rechtswirkung, da es nicht in Kombination mit einem Verkehrszeichen aufgehängt ist. Darüber hinaus handelt es sich auch nicht um ein zugelassenes Zusatzschild, sondern wurde von der zuständigen Behörde vermutlich selbst gestrickt. Ein Radfahrer dürfte hier jedoch im Falle einer Beanstandung mit ziemlich guten Erfolgsaussichten einen unvermeidbaren Verbotsirrtum geltend machen können.

Bild 4:
Unklare Beschilderung im Hinblick auf den Mofa-Verkehr.

Bild 5:
Kein Kommentar wink.gif

Bild 6:
Dümmer und unklarer geht´s nimmer. wink.gif
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Michael_
Beitrag 22.08.2006, 11:22
Beitrag #11


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think.gif



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Gast_Uwe K._*
Beitrag 22.08.2006, 11:37
Beitrag #12





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Zitat (Michael_ @ 22.08.2006, 12:22) *
think.gif



Das ist ja wohl ein absoluter Unsinn rofl1.gif rofl1.gif rofl1.gif
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Hane
Beitrag 22.08.2006, 11:48
Beitrag #13


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Zitat (Michael_ @ 22.08.2006, 12:22) *
Nicht schlecht! laugh2.gif

Aber da könnte sogar mal eine Straßenverkehrsbehörde mitgedacht haben. Wenn man über Fußwege in einen verkehrsberuhigten Bereich gelangen kann, dann muß es ebenfalls ausgeschildert sein. Ich ärgere mich regelmäßig darüber, daß an Radwegen, die in 30erzonen führen oft keine Schilder aufgestellt sind. Duch einen Zone bin ich ungezählte Male durchgefahren, ohne zu wissen, daß es eine ist.


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Gast_Uwe K._*
Beitrag 22.08.2006, 12:24
Beitrag #14





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Zitat (Hane @ 22.08.2006, 12:48) *
Aber da könnte sogar mal eine Straßenverkehrsbehörde mitgedacht haben. Wenn man über Fußwege in einen verkehrsberuhigten Bereich gelangen kann, dann muß es ebenfalls ausgeschildert sein.

Ja, am Anfang des VB. Das auf dem Foto ist kein Anfang des VB, wie soll da ein mehrspuriges Fahrzeug reinfahren think.gif rofl1.gif Also: schwachsinnige und unzulässige Beschilderung ranting.gif
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Michael_
Beitrag 22.08.2006, 12:26
Beitrag #15


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Der Weg führt tatsächlich in einen VB. wavey.gif


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Gruß, Michael
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Eddie
Beitrag 22.08.2006, 12:32
Beitrag #16


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Zitat (Uwe K. @ 22.08.2006, 13:24) *
Zitat (Hane @ 22.08.2006, 12:48) *


Aber da könnte sogar mal eine Straßenverkehrsbehörde mitgedacht haben. Wenn man über Fußwege in einen verkehrsberuhigten Bereich gelangen kann, dann muß es ebenfalls ausgeschildert sein.

........... wie soll da ein mehrspuriges Fahrzeug reinfahren think.gif rofl1.gif Also: schwachsinnige und unzulässige Beschilderung ranting.gif


Hi Uwe K.

Was ist z.B. mit einem Goggomobil oder einem Quad - die sind nicht so breit und könnten (theoretisch) dort fahren........

Gruß Eddie


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Gast_Uwe K._*
Beitrag 22.08.2006, 12:34
Beitrag #17





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Zitat (Michael_ @ 22.08.2006, 13:26) *
Der Weg führt tatsächlich in einen VB. wavey.gif

....ändert aber nichts an der falschen und widersprüchlichen Beschilderung wavey.gif

Zitat (Eddie @ 22.08.2006, 13:32) *
Was ist z.B. mit einem Goggomobil oder einem Quad - die sind nicht so breit und könnten (theoretisch) dort fahren........

Stimmt blushing.gif Bei diesen Fahrzeugen handelt es sich ja von der Breite her um den europäischen Standard laugh2.gif
Nur Zeichen 239 wäre hier richtig wavey.gif

Der Beitrag wurde von Uwe K. bearbeitet: 22.08.2006, 12:35
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Peter Lustig
Beitrag 22.08.2006, 12:37
Beitrag #18


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Zitat (Michael_ @ 22.08.2006, 13:26) *
Der Weg führt tatsächlich in einen VB. wavey.gif

Dann wäre das Z. 325 StVO an der Einmündung des Radwegs in den VB richtig angebracht.

So widersprechen sich die beiden Zeichen aufgrund ihrer individuellen Regelungsinhalte jedenfalls ganz gewaltig: zum Einen Sonderweg Radweg mit Ausschluss aller anderen Verkehrsteilnehmer, zum Anderen VB mit Berechtigung auch anderer Fahrzeugarten und Fußgängervorrang sowie Schrittgeschwindigkeit. Absoluter Schwachsinn. sad.gif

Der Beitrag wurde von Peter Lustig bearbeitet: 22.08.2006, 12:40
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 22.08.2006, 12:41
Beitrag #19





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Zitat (Peter Lustig @ 22.08.2006, 13:37) *
Dann wäre das Z. 325 StVO an der Einmündung des Radwegs in den VB richtig angebracht.

Welchem Radweg whistling.gif
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Hane
Beitrag 22.08.2006, 12:43
Beitrag #20


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Zitat (Uwe K. @ 22.08.2006, 13:41) *
Welchem Radweg whistling.gif
Denn hatte ich ins Spiel geracht, weil ich ein paar kenne, auf denen man ineine 30erzone einfahren kann, ohne es zu merken.


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Gast_Uwe K._*
Beitrag 22.08.2006, 12:48
Beitrag #21





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Zitat (Hane @ 22.08.2006, 13:43) *
Zitat (Uwe K. @ 22.08.2006, 13:41) *
Welchem Radweg whistling.gif
Denn hatte ich ins Spiel geracht, weil ich ein paar kenne, auf denen man ineine 30erzone einfahren kann, ohne es zu merken.

Ja, jetzt blick ich es blushing.gif Sorry P.L. huh.gif ich wollte Dir schon einen heissen Tipp geben whistling.gif
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Peter Lustig
Beitrag 22.08.2006, 14:05
Beitrag #22


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Du immer mit Deinen Spitzfindigkeiten! dry.gif
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 22.08.2006, 14:10
Beitrag #23





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Zitat (Peter Lustig @ 22.08.2006, 15:05) *
Du immer mit Deinen Spitzfindigkeiten! dry.gif

Ich think.gif Niemals rofl1.gif
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schilderwald
Beitrag 31.08.2006, 17:50
Beitrag #24


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So, ich hab da auch mal was gefunden. rofl1.gif





Von der Gegenseite habe ich erst gar kein Foto gemacht, dass würde so einige Herzinfarkte hier auslösen.
(z.B. VZ 138 + Zz Radfahrer absteigen und Gehweg benutzen etc.)

Dieser Gehweg Notweg (in den Bildern links) ist gerade mal 80 cm breit, abgesperrt mit einem Geländer zur Fahrbahn. Rechts ist außer einem Hochbord und der Wand nichts vorhanden.

Hier liegt so einiges im Argen, schreibe wohl mal nett die Stadt an. whistling.gif


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Stau ist nur hinten am Ende blöd, vorne geht es.
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willi
Beitrag 31.08.2006, 18:22
Beitrag #25


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Zitat (schilderwald @ 31.08.2006, 18:50) *
Von der Gegenseite habe ich erst gar kein Foto gemacht, dass würde so einige Herzinfarkte hier auslösen.
(z.B. VZ 138 + Zz Radfahrer absteigen und Gehweg benutzen etc.)
Wenn nicht dieses dusselige "Radfahrer absteigen"** regelmäßig unbedarftere Verkehrsteilnehmer zu der Annahme verleiten würde, dass Radfahrer hier überhaupt nicht fahren dürfen könnte man sich über diesen hahnebüchenen Schilderwald herrlich amüsieren. Er enthält nämlich m.E. keinerlei Einschränkungen für Radfahrer.



**man sollte es hier durch ein"Radfahrer Fahrbahn benutzen" ersetzen welches ich in Berlin einmal gesehen habe. smile.gif
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Hane
Beitrag 31.08.2006, 19:08
Beitrag #26


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Zitat (willi @ 31.08.2006, 19:22) *
**man sollte es hier durch ein"Radfahrer Fahrbahn benutzen" ersetzen welches ich in Berlin einmal gesehen habe. smile.gif
Da muß ich doch glatt Mal Coyota als Vor-Ort-Agentin rekrutieren: Am Bremer Dom gibt es eine Stelle, wo man von der freigegeben Fußgängerzone an die allgemeine Straße kommt, an der ein 254er für den Bürgersteig (Der ist dort so schmal, daß ich mich frage, wei man dort überhaupt fahren kann) angebracht ist, mit eben dem Zusatzschild "Fahrbahn benutzen".

Ansonsten ist der Tunnel doch echt nett, als Radfahrer sehe ich keine Probleme. Nur ein paar Schilder zu viel. Der ADFC hat mich mit einem Bild an eine Stelle gelotst, die wirklich nett ist whistling.gif Helmwerbung der besonderen Art:

Dieses Zusatzschild soll es in Hamburg sogar unter einer Ampel geben. Nur könnte ich nicht erkennen, wo es ist. Falls das jemand weiß .... Davon möchte ich unbedingt ein Bildchen machen blushing.gif


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Coyota
Beitrag 31.08.2006, 19:52
Beitrag #27


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Zitat (Hane @ 31.08.2006, 19:08) *
Am Bremer Dom gibt es eine Stelle, wo man von der freigegeben Fußgängerzone an die allgemeine Straße kommt, an der ein 254er für den Bürgersteig (Der ist dort so schmal, daß ich mich frage, wei man dort überhaupt fahren kann) angebracht ist, mit eben dem Zusatzschild "Fahrbahn benutzen".


Hmmm, die Bremer Fußgängerzone ist für Fahrräder eigentlich gesperrt... aber ich glaube ich weiß, welche Stelle Du meinst: Domsheide, wo die ganzen Bus- und STraßenbahnhaltestelen sind. Da ist der Radweg wirklich tierisch eng !

HIER ein Foto, der Fotograf müßte genau auf dem Radweg stehen.

Und aus der anderen Richtung, der Radweg läuft vor Mc-Doof.

Ist es das, was Du meintest, Hane ?

Gruß von COYOTA thread.gif

EDIT: sorry, der 2.Link funzt nicht !


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KJK
Beitrag 31.08.2006, 21:01
Beitrag #28


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Zitat (Coyota @ 31.08.2006, 21:52) *
sorry, der 2.Link funzt nicht !

"http://hier/" hat m. E. auch nicht das korrekte Format für eine Webadresse wavey.gif .


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Bis zum 24.02.2022 dachte ich, Trump sei der größte lebende Idiot. Dann hat Putin (wo ist der Kotz-Smiley, wenn man ihn braucht?) ihn schlagartig von diesem Platz verdrängt.

Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt.
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Eddie
Beitrag 31.08.2006, 21:06
Beitrag #29


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Hi Coyota.

Meintest Du zufälligerweise dieses BILD hier?

Gruß Eddie


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Coyota
Beitrag 31.08.2006, 21:40
Beitrag #30


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Jaaaaaa. Das hast Du von der Homepage geklaut, oder ? tongue.gif

Danke, Eddie hug.gif !


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Eddie
Beitrag 01.09.2006, 00:01
Beitrag #31


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Zitat (Coyota @ 31.08.2006, 22:40) *
Jaaaaaa. Das hast Du von der Homepage geklaut, oder ? tongue.gif

Danke, Eddie hug.gif !


plasma.gif

GEKLAUT???? blink.gif ranting.gif ranting.gif ranting.gif

Noch nicht einmal die Äpfel aus Nachbars Garten (der hatte nur 3 Kirschbäume whistling.gif rofl1.gif ).

Ich habe lediglich einen Link zum Bild gesetzt. Erstmal die Adresse vom ersten Bild genommen und dann nach weiteren Bilder dieser Adresse geGOOGLEt.............. wavey.gif

Gruß Eddie


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Hane
Beitrag 01.09.2006, 11:31
Beitrag #32


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Zitat (Coyota @ 31.08.2006, 20:52) *
Ist es das, was Du meintest, Hane ?
Nein, wenn man vor dem Dom steht und links um in rumgeht (also anders herum), kommt man an die Stelle. Es ist ein kleine Nebenstraße, nach #####.## könnte es die Sandstr. sein.


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danke_mama
Beitrag 01.09.2006, 12:15
Beitrag #33


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Zitat (Hane @ 31.08.2006, 20:08) *
Dieses Zusatzschild soll es in Hamburg sogar unter einer Ampel geben.
Wo das ist, weiß ich leider auch nicht.
Aber ich hätte noch etwas aus der Fahrrad-Befreiungs-Szene anzubieten (bin gerade eben darüber gestolpert).
In den Radweg-Mecker-Thread passt es sowieso nicht, hier gibt es nämlich gar keinen Radweg.


Hmmm - nix los hier.

Was will man mir damit sagen? Jetzt stelle ich mich mal nicht extra dumm: Das soll wohl heißen, dass ich auf dem Gehweg radeln darf. Ja, das muss es sein, Leute ohne Motor aber mit Rädern sollen dürfen auf den Gehweg. Alle. Am besten alle gleichzeitig. Damit die Fahrbahn so schön leer und Fahrrad-frei bleibt.
...
...
... Ach soooooo !!!

Weiter geht's, nächste Ecke. Das kennt man ja jetzt schon:

Aber was ist denn das? Nein, ich meine nicht den Fußgänger mit den Einkaufstüten ... ich meine
... die Feuerwehrausfahrt!
Wer kommt denn auf so 'ne Idee, da auch noch Fahrräder durchzusuggerieren?


Aber der Grundansatz ist schon richtig. Freiheit für die Fahrräder!
Diese Zusatzschilder gehören einfach überall hin.
Vielleicht hört dann endlich dieses "Ihr unterdrückt uns!"-Gemecker auf.

Viele Grüße
Katharina

Edit: Ach so, @Hane, das ist der Basselweg.


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durban
Beitrag 01.09.2006, 17:03
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Zitat
Dieses Zusatzschild soll es in Hamburg sogar unter einer Ampel geben.


Wenn ich das nächste mal daran vorbeikomme, mache ich ein Photo, ich fand diese Beschilderung schon immer komisch laugh2.gif

Für die, die jetzt erst mitlesen:
Es handelt sich um eine Ampel mit dem darunter angebrachten ZZ: "Radfahrer frei"


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Proxima Estación: Esperanza.
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willi
Beitrag 01.09.2006, 17:16
Beitrag #35


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Zitat (danke_mama @ 01.09.2006, 13:15) *
Super, Radfahrer werden hier vom Haltverbot ausgenommen laugh2.gif
Zitat
Eine Befreiung von nicht vorhandenen Einschränkungen bedeutet ein absolutes Verbot blink.gif think.gif Zum Glück sind Zusatzschilder allein nicht relevant.
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Arthur Dent
Beitrag 01.09.2006, 18:23
Beitrag #36


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Zitat (danke_mama @ 01.09.2006, 14:15) *

Das erinnert mich an mein Fundstück aus Unna

Anfragen per E-Mail an die zuständige Behörde, was diese Zeichenkombination aussagen soll, wurde mir leider nicht beantwortet. Warscheinlich wissen die das selber nicht...


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10 Gebote des sicheren Radfahrens

"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5
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danke_mama
Beitrag 01.09.2006, 19:01
Beitrag #37


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Ich hätte noch eine Eigenkreation anzubieten:


Unter jedes, ich sage JEDES Schild gehört in Wirklichkeit ein Zusatzzeichen "Fahrräder frei".
Das gilt auch für Klingelschilder, Preisschilder und evtl. Wahlplakate.


Diese Zeichenkombination darf angeblich im TTT-Bereich nicht angeordnet werden.


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Mädchen auf Motorhauben – vor 85% meiner Unfälle kann ich mich schützen.
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velo
Beitrag 03.09.2006, 23:59
Beitrag #38


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Da hab ich doch auch gerade noch eines in meiner Bildersammlung entdeckt... blink.gif






An genau dieser Stelle hatte ich vor 5 Jahren einen Unfall mit einem Autofahrer. Da stand das Schild noch nicht da. Anscheinend war ich aber nicht der einzige. Tja, so einfach entschärft man Unfallschwerpunkte... shutup.gif ranting.gif


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§2Abs.6StVO: Autofahrer dürfen einzeln in zweispurigen Fahrzeugen fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. ;)
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Eddie
Beitrag 04.09.2006, 00:47
Beitrag #39


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Zitat (velo @ 04.09.2006, 00:59) *
........An genau dieser Stelle hatte ich vor 5 Jahren einen Unfall mit einem Autofahrer. Da stand das Schild noch nicht da. Anscheinend war ich aber nicht der einzige. Tja, so einfach entschärft man Unfallschwerpunkte... shutup.gif ranting.gif


Hi velo.

Also, wenn ich dort langradeln würde (und die Blickrichtung meiner Fahrrichtung entspricht), dann würde ich dort sowieso 200%-ig aufassen. Du kannst Dir doch an den Fingern einer Hand ausrechnen, das der Autofahrer mit Blick nach links (ohne nach rechts zu sehen ranting.gif ) aus der Tanke heraus nach rechts rausfährt - der Autofahrer rechnet doch gar nicht damit, das evtl. von rechts ein Radler kommen kann wallbash.gif

Da das Gefahrschild aus dieser Richtung "lesbar" ist, nehme ich wohl richtig an, das der Radweg in beiden Fahrrichtungen freigegeben ist - dann sollte man lieber für den Autofahrer ein Vorschriftzeichen aufhängen:


....

Gruß Eddie


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Wissen ist Macht - nichts wissen, macht auch nichts ...

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Janus
Beitrag 04.09.2006, 08:38
Beitrag #40


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Ich biete mal ein leider nicht fotografiertes "Sackgasse - Anlieger frei", welches hier mal an der Einmündung zu einer aufgrund einer Baustelle zeitweise zur Sackgasse gewordenen Straße stand. Nein, es war nicht möglich, an der Baustelle vorbeizukommen. Auch nicht für Anlieger. biggrin.gif


~ Janus


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Regeln dienen dazu nachzudenken, bevor man sie bricht.
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Bonsai-Brummi
Beitrag 04.09.2006, 10:19
Beitrag #41


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Dieser Tage irgendwo zwischen Sauerland und Ruhrpott (leider ohne Foto blushing.gif ):
Oben VZ 262 "5,5 t";
darunter VZ 262 "30 t";
ganz unten "Anlieger frei"... blink.gif
lg
c.s.
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velo
Beitrag 04.09.2006, 15:07
Beitrag #42


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Hi Eddie.

Zitat (Eddie @ 04.09.2006, 02:47) *
Also, wenn ich dort langradeln würde (und die Blickrichtung meiner Fahrrichtung entspricht), dann würde ich dort sowieso 200%-ig aufassen. Du kannst Dir doch an den Fingern einer Hand ausrechnen, das der Autofahrer mit Blick nach links (ohne nach rechts zu sehen ranting.gif ) aus der Tanke heraus nach rechts rausfährt - der Autofahrer rechnet doch gar nicht damit, das evtl. von rechts ein Radler kommen kann wallbash.gif


Damals glaubte ich noch an die Sicherheit von Radwegen. Das Problem war, dass der Autofahrer nach links abbiegen wollte. Er hat also tatsächlich intensiv und lange nach rechts geschaut - allerdings genau durch mich durch, so dass ich wirklich der Überzeugung war, er habe mich gesehen. Heute bin ich natürlich schlauer (so hoffe ich zumindest...) und fahre wenn möglich hinten an solchen Kandidaten vorbei. Besser ist es natürlich, sich erst garnicht auf solch gefährliches Terrain zu begeben.




Zitat (Eddie @ 04.09.2006, 02:47) *
Da das Gefahrschild aus dieser Richtung "lesbar" ist, nehme ich wohl richtig an, das der Radweg in beiden Fahrrichtungen freigegeben ist - dann sollte man lieber für den Autofahrer ein Vorschriftzeichen aufhängen:


....


Richtig, der Radweg ist in diese Richtung freigegeben. Das von Dir vorgeschlagene Schild hing auch schon zum Zeitpunkt meines Unfalls dort (kann man auf dem Bild von hinten erkennen). Mal ehrlich, wer sieht schon so ein Schild, wenn er noch nicht einmal einen viel grösseren Radfahrer sieht?

Wie gesagt, mich wird es an dieser und ähnlichen Stellen (hoffentlich) nicht mehr erwischen, aber was ist mit dem nächsten, der blind an die Sicherheit von Radwegen glaubt? Diese Stelle kann man nicht durch Schilder entschärfen.


Gruß Velo


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Hane
Beitrag 05.09.2006, 18:48
Beitrag #43


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Also, wenn ich es richtig verstehe, ist es nur bei Nässe bwi Nässe rutschig und bei Verschmutzung nicht?


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cheffe
Beitrag 05.09.2006, 19:24
Beitrag #44


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 04.09.2006, 11:19) *
Dieser Tage irgendwo zwischen Sauerland und Ruhrpott (leider ohne Foto blushing.gif ):
Oben VZ 262 "5,5 t";
darunter VZ 262 "30 t";
ganz unten "Anlieger frei"... blink.gif
lg
c.s.

Das ist aber doch eindeutig.

Bis 5,5 t zGG darf jeder durch, bis 30 t nur Anlieger, über 30 t gar keiner mehr. Sinn der Beschilderung könnte durchaus sein, daß man den Schwerlastverkehr als Durchgangsverkehr fernhalten möchte, andererseits den anliegenden Betrieben ungehinderten Lieferverkehr ermöglichen will. think.gif

Das Zusatzschild bezieht sich nur auf das direkt darüberliegende VZ, nämlich das mit der Beschränkung auf 30 t.


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Held
Beitrag 05.09.2006, 20:21
Beitrag #45


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Zitat (cheffe @ 05.09.2006, 20:24) *
Das ist aber doch eindeutig.

Bis 5,5 t zGG darf jeder durch, bis 30 t nur Anlieger, über 30 t gar keiner mehr. Sinn der Beschilderung könnte durchaus sein, daß man den Schwerlastverkehr als Durchgangsverkehr fernhalten möchte, andererseits den anliegenden Betrieben ungehinderten Lieferverkehr ermöglichen will. think.gif

Das Zusatzschild bezieht sich nur auf das direkt darüberliegende VZ, nämlich das mit der Beschränkung auf 30 t.

Sehe ich anders: Bis 5,5 t zGG darf jeder durch, nur Anlieger, die dürfen auch mit mehr als 30t durch.


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Achim
Beitrag 05.09.2006, 20:45
Beitrag #46


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Zitat (Held @ 05.09.2006, 21:21) *
Sehe ich anders: Bis 5,5 t zGG darf jeder durch, nur Anlieger, die dürfen auch mit mehr als 30t durch.

So sehe ich es auch smile.gif


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cheffe
Beitrag 06.09.2006, 11:15
Beitrag #47


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mea culpa, Denkfehler meinerseits. sad.gif

Dann ist die Beschilderung doch reichlich blödsinnig, sorry @Bonsai-Brummi. Sowohl die Beschränkung auf 5,5 t als auch die auf 30 t gelten für alle, wobei letztere für Anlieger explizit aufgehoben wird.

Und wat nu? Gilt nun das 5,5 t auch für Anlieger (da vom Zusatzschild nicht tangiert) oder gilt 30 t für alle, außer für Anlieger? Sprich - in welcher Reihenfolge gelten die Schilder? Gibt es eine Hierarchie? Hebt die Beschränkung auf 30 t die auf 5,5 auf oder umgekehrt?

M.E. eine widersprüchliche Beschilderung, die nicht zu Lasten des VT ausgelegt werden kann. Ich würde dort auch als Nichtanlieger mit 30 t durchfahren.

Der Sinn der Beschilderung soll sicher der in meinem o.a. Posting angedeutete sein. Nur dann hätte man das Zusatzschild 'Anlieger frei' dem 5,5 t Schild zuordnen müssen, nicht dem 30 t Schild....... think.gif


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Bärliner Addy
Beitrag 09.09.2006, 06:09
Beitrag #48


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Andre Länder, andre Sitten! think.gif



Das Schild an der Hauswand ist wahrscheinliche eine zürischer Auto-Versicherung!



Ja, wie nu?
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Michael_
Beitrag 09.09.2006, 08:23
Beitrag #49


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Zitat (Bärliner Addy @ 09.09.2006, 08:09) *
Ja, wie nu?

Ist doch klar! Nicht auf den Gehweg (oder was immer da ist) abbiegen, dafür dann auf der Straße unbedingt. Jeder Meter Straße braucht sein Schild! laugh2.gif


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Gruß, Michael
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Bonsai-Brummi
Beitrag 09.09.2006, 10:02
Beitrag #50


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Zitat (Bärliner Addy @ 09.09.2006, 07:09) *
Ja, wie nu?

Bei näherem Hinsehen wird's klarer:
Der Grünstreifen links trennt die Linksabbiegerspur (mit wg. einbiegender Lkw zurückgesetzter und daher im Bild nicht sichtbarer Ampel) vom Rest der Richtungsfahrbahn, für den folgerichtig das Linksabbiegen verboten ist. wink.gif
Nett auch das winzige VZ 253 am Trafohäuschen gegenüber... shutup.gif
lg
c.s.
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